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Document C2015/235/04

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.7687 — NH/HNA/JV) — Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR)

ABl. C 235 vom 18.7.2015, p. 4–4 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

18.7.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 235/4


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.7687 — NH/HNA/JV)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2015/C 235/04)

1.

Am 9. Juli 2015 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Die Unternehmen NH Hotel Group SA („NH“, Spanien) und HNA Hospitality Group Co., Ltd. („HNA“, China) übernehmen im Sinne des Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über das Gemeinschaftsunternehmen Beijing NH Grand China Hotel Management Co., Ltd (China).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

—   NH: Hotel- und Gaststättengewerbe in Europa, Amerika und Afrika;

—   HNA: Luftfahrt, Finanzen, Immobilien, Fremdenverkehr, Logistik. HNA ist eine große Hotelmanagementgesellschaft in China und in geringem Umfang auch in Europa in dieser Branche tätig.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können bei der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens M.7687 — NH/HNA/JV per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.


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