EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document C2011/361A/01

Stellenausschreibung CONS/AD/097

ABl. C 361A vom 10.12.2011, p. 1–14 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

10.12.2011   

DE EN FR

Amtsblatt der Europäischen Union

CA 361/1


STELLENAUSSCHREIBUNG CONS/AD/097

(2011/C 361 A/01)

Allgemeine Informationen

Dienststelle

Juristischer Dienst, Direktion 5 „Justiz und Inneres“

Dienstort

Brüssel

Bezeichnung der Planstelle

Direktor (m/w)

Funktions- und Besoldungsgruppe

AD 14

Ermächtigung für den Zugang zu Verschlusssachen erforderlich

EU SECRET


Bewerbungsfrist:

12. Januar 2012

Wer wir sind

Der Juristische Dienst ist der Rechtsberater des Rates. Er unterstützt den Rat und seine Vorbereitungsgremien, den Vorsitz und das Generalsekretariat, um die Rechtmäßigkeit und die redaktionelle Qualität der Rechtsakte des Rates sicherzustellen. Der Juristische Dienst trägt dazu bei, in Zusammenarbeit mit anderen Dienststellen des Rates rechtlich einwandfreie und politisch annehmbare Lösungen zu ermitteln; dabei geht er mit der jeweils gebotenen Kreativität vor. Ferner vertritt er den Rat in Verfahren vor den Gerichten der Europäischen Union. Der Juristische Dienst ist stets bestrebt, zeitnah Beiträge zu liefern, die sich durch uneingeschränkte Achtung des Rechts, Unparteilichkeit und Klarheit auszeichnen.

Was wir bieten

Es handelt sich um eine Stelle in herausgehobener Position in einem der wichtigsten EU-Organe. Der Direktor (1) leitet die Direktion „Justiz und Inneres“ im Juristischen Dienst des Rates; vom erfolgreichen Bewerber wird erwartet, dass er einen wesentlichen Beitrag zur Weiterentwicklung des EU-Rechts im Bereich Justiz und Inneres leistet. Er wird in einem politischen und rechtlichen Umfeld arbeiten, das hohe Herausforderungen stellt, ein multikulturelles Team von Beratern und Assistenten leiten und motivieren sowie in hohem Maße die Gelegenheit erhalten, seine Fähigkeit unter Beweis zu stellen, Ziele festzulegen und zu erreichen, fundierte Entscheidungen zu treffen und Personalführungskompetenz zu zeigen. Zudem bieten wir ein attraktives Besoldungspaket.

Stellenprofil

Leitung der Direktion unter der Dienstaufsicht des Generaldirektors und Beratung im Rahmen des Aufgabenbereichs der Direktion. Hochqualifizierte Rechtsberatung (schriftlich oder mündlich) auf Gebieten im Rahmen des Aufgabenbereichs der Direktion.

Aufgabenbeschreibung

Unter der Dienstaufsicht des Generaldirektors Leitung der Direktion und Organisation ihrer Tätigkeiten sowie Unterstützung und Motivation des Personals bei seiner Arbeit;

Unterstützung des Rates, des AStV und anderer Vorbereitungsgremien sowie des Generalsekretärs des Rates — auf eigenen Initiative oder auf Anforderung — durch Beratung und hochqualifizierte schriftliche oder mündliche Gutachten;

Beratung des Vorsitzes und/oder des Generalsekretariats zu rechtlichen Aspekten von Dossiers, um bei der Erarbeitung von Lösungen behilflich zu sein, die rechtlich einwandfrei und für das betreffende Gremium annehmbar sind; Durchführung hochqualifizierter Studien im Zusammenhang mit den Zuständigkeitsbereichen der Direktion;

Vertretung der Dienststelle auf Direktorenebene sowohl innerhalb des Generalsekretariats des Rates als auch außerhalb, insbesondere in den Beziehungen zum Vorsitz und zu den anderen Organen;

Gewährleistung der Qualität der Arbeit und der Ergebnisse der Direktion;

Gewährleistung der professionellen Verwaltung der Ressourcen der Direktion;

Gewährleistung einer effizienten Kommunikation und Zusammenarbeit sowohl innerhalb der Direktion als auch gegenüber den anderen Direktionen und anderen Dienststellen des Generalsekretariats;

Beobachtung der Beratungen des Rates, des AStV und, soweit angezeigt, anderer Vorbereitungsgremien; Teilnahme an Sitzungen und gegebenenfalls an Briefings und/oder Verhandlungen mit dem Ziel, Kompromisse zu erreichen und Lösungen zu finden;

Beistand und Vertretung des Europäischen Rates oder des Rates in Rechtsstreitigkeiten und gegebenenfalls Vertretung dieser Organe vor den Gerichten der EU.

Erforderliche Kompetenzen

Umfassende Kenntnis des EU-Rechts,

gute Kenntnis der Funktionsweise und der Verfahren der Europäischen Union,

fundierte Kenntnisse des Bereichs Justiz und Inneres,

Eigeninitiative,

Kreativität,

Fähigkeit zur Arbeit in einem internationalen und multikulturellen Umfeld,

diplomatisches Verhalten und Kommunikationsfähigkeit,

ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit im persönlichen Umgang,

Fähigkeit, gute Arbeitsbeziehungen zu verschiedenen Ansprechpartnern aufrechtzuerhalten,

Managementfähigkeiten: Arbeits- und Ressourcenmanagement, Organisationssinn, Entscheidungsfähigkeit, Führungsstärke, Personalentwicklung,

gründliche Kenntnis einer der Amtssprachen der Europäischen Union und ausreichende Kenntnis einer weiteren dieser Sprachen in dem für die Wahrnehmung der übertragenen Aufgaben erforderlichen Umfang. In der Praxis sind aufgrund der Tätigkeitsbereiche mindestens Französisch- und Englischkenntnisse erforderlich.

Zulassungsvoraussetzungen

Der Bewerber muss

die Staatsangehörigkeit eines der Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzen;

die bürgerlichen Ehrenrechte besitzen;

seinen Verpflichtungen aus den für ihn geltenden Wehrgesetzen nachgekommen sein;

den sittlichen Anforderungen für die angestrebte Tätigkeit genügen;

ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Diplom) mit einer Regelstudienzeit von mindestens vier Jahren oder ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Diplom) mit einer Regelstudienzeit von mindestens drei Jahren in Verbindung mit einer mindestens einjährigen einschlägigen Berufserfahrung nachweisen;

mindestens fünfzehn Jahre Berufserfahrung nachweisen, davon mindestens fünf Jahre in der Leitung einer großen Verwaltungseinheit mit tatsächlicher Ausübung von Management- und Organisationszuständigkeiten.

Die Bewerber müssen alle Zulassungsvoraussetzungen zum Zeitpunkt der Einreichung der Bewerbungen erfüllen.

Auswahlverfahren

Das Auswahlverfahren wird nach Artikel 29 Absatz 2 des Statuts der Beamten der Europäischen Union (2) durchgeführt. Um die Anstellungsbehörde bei ihrer Auswahl zu unterstützen, wird ein beratender Auswahlausschuss eingesetzt, der den Auftrag hat, eine Liste der bestgeeigneten Kandidaten aufzustellen. Dieser Ausschuss prüft zunächst die von den Bewerbern vorgelegten Befähigungsnachweise und Unterlagen zur Berufserfahrung und führt dann Gespräche mit den von ihm ausgewählten Bewerbern.

Bewerbung

Bewerbungen sind bis spätestens 12. Januar 2012 vorzugsweise per Einschreiben an den Dienst Personalauswahl und -einstellung des Generalsekretariats des Rates, Rue de la Loi 175, 1048 Brüssel, Belgien zu richten. Es gilt das Datum des Poststempels.

Berücksichtigt werden nur vollständige Bewerbungsunterlagen, die Folgendes umfassen:

a)

das ordnungsgemäß ausgefüllte, datierte und mit Ihrer Originalunterschrift versehene Bewerbungsformular (ANNEX 3/ANNEXE 3);

b)

ein Bewerbungsschreiben mit ausführlichem Lebenslauf in Englisch oder Französisch, vorzugsweise im Europass-Format (http://europass.cedefop.europa.eu), in dem der gesamte berufliche Werdegang des Bewerbers unter Angabe u. a. von Schul- und Hochschulabschlüssen, Sprachkenntnissen, Berufserfahrung und derzeitigem Aufgabenbereich beschrieben wird, und

c)

Nachweise über Schul- und Hochschulabschlüsse und Berufserfahrung (ausschließlich in Form von Fotokopien). Die Nachweise über Berufserfahrung müssen von Dritten stammen; der unter Buchstabe b genannte Lebenslauf ist nicht ausreichend.

Diese Unterlagen werden nicht zurückgegeben.

Ergänzende Anmerkung

Diese Planstelle setzt die Ermächtigung für den Zugang zu Verschlusssachen (Geheimhaltungsstufe EU SECRET) voraus. Der Besitz dieser Ermächtigung wäre von Vorteil. Andernfalls erklären sich die interessierten Personen mit ihrer Bewerbung bereit, sich den Sicherheitsüberprüfungen nach Maßgabe des Beschlusses 2011/292/EU des Rates (3) zu unterziehen.

Erneute Prüfung von Bewerbungen

Die Verfahren betreffend Anträge auf Überprüfung, die Einlegung von Rechtsmitteln und die Befassung des Europäischen Bürgerbeauftragten sind in Anhang 1 dieser Stellenausschreibung dargelegt.

Datenschutz

Die Modalitäten für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieses Auswahlverfahrens sind in Anhang 2 dargelegt.

Chancengleichheit

Die Organe der Europäischen Union verfolgen eine Politik der Chancengleichheit und akzeptieren Bewerbungen ohne Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, genetischer Merkmale, der Sprache, der Religion oder Weltanschauung, politischer oder sonstiger Überzeugungen oder Anschauungen, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, der finanziellen Lage, der Geburt, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung.

Wegen des geringen Anteils von Frauen in leitenden Funktionen sind Bewerbungen von Frauen für diese Position besonders willkommen.


(1)  Jeder Hinweis in dieser Ausschreibung, der sich auf Personen männlichen Geschlechts bezieht, gilt automatisch auch für Frauen.

(2)  Statut der Beamten der Europäischen Union und Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union, festgelegt durch die Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 259/68 des Rates (ABl. L 56 vom 4.3.1968, S. 1) — http://eur-lex.europa.eu.

(3)  ABl. L 141 vom 27.5.2011, S. 17.


ANHANG 1

ANTRAG AUF ÜBERPRÜFUNG — EINLEGUNG VON RECHTSMITTELN

BESCHWERDEN BEIM EUROPÄISCHEN BÜRGERBEAUFTRAGTEN

In jeder Phase des Auswahlverfahrens können die Bewerber bei einer sie ihrer Ansicht nach beschwerenden Entscheidung von folgenden Möglichkeiten Gebrauch machen:

Antrag auf Überprüfung der Entscheidungen des beratenden Auswahlausschusses

Die Überprüfung einer Entscheidung des beratenden Auswahlausschusses kann innerhalb von zehn Kalendertagen nach Absendung des Schreibens, mit dem die Entscheidung mitgeteilt wurde, schriftlich unter Angabe von Gründen bei folgender Stelle beantragt werden:

Rat der Europäischen Union

Dienst Personaleinstellung

Rue de la Loi/Wetstraat 175

1048 Brüssel

BELGIEN

E-Mail: service.recrutement@consilium.europa.eu

Rechtsmittel

Gegen eine abschlägige Antwort auf Ihren Antrag auf Überprüfung oder gegen eine andere beschwerende Entscheidung können Sie gemäß Artikel 90 Absatz 2 des Statuts der Beamten der Europäischen Union innerhalb der vorgesehenen Fristen eine Beschwerde an die Anstellungsbehörde richten:

Rat der Europäischen Union

Referat Berater der Direktion, DGA 1B

Rue de la Loi/Wetstraat 175

1048 Brüssel

BELGIEN

Wird die Beschwerde abgewiesen, so können Sie gemäß Artikel 91 des Statuts der Beamten der Europäischen Union Klage beim Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union erheben.

Beschwerden beim Europäischen Bürgerbeauftragten

Wie jeder Bürger der Union können Sie eine Beschwerde an den Europäischen Bürgerbeauftragten richten:

Europäischer Bürgerbeauftragter

1, avenue du Président Robert Schuman — BP 403

67001 Straßburg Cedex

FRANKREICH

Rechtsgrundlage für die Beschwerde ist Artikel 228 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union; hierbei gelten die Voraussetzungen, die im Beschluss 94/262/EGKS, EG, Euratom des Europäischen Parlaments vom 9. März 1994 über die Regelungen und allgemeinen Bedingungen für die Ausübung der Aufgaben des Bürgerbeauftragten (1) festgelegt sind.

Die Bewerber werden darauf hingewiesen, dass durch die Befassung des Bürgerbeauftragten die von Amts wegen einzuhaltende Frist, die gemäß Artikel 90 Absatz 2 bzw. Artikel 91 des Statuts für die Einreichung einer Beschwerde bzw. einer Klage beim Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union gemäß Artikel 270 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union gilt, nicht ausgesetzt wird.


(1)  ABl. L 113 vom 4.5.1994, S. 15.


ANHANG 2

DATENSCHUTZ

Als für die Durchführung des Auswahlverfahrens zuständiges Organ stellt das Generalsekretariat des Rates sicher, dass die personenbezogenen Daten der Bewerber und Bewerberinnen entsprechend den Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2000 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Europäischen Union und zum freien Datenverkehr (1) behandelt werden.

Rechtsgrundlagen für das Auswahlverfahren sind das Statut der Beamten der Europäischen Union und der Beschluss 2011/292/EU des Rates vom 31. März 2011 über die Sicherheitsvorschriften für den Schutz von EU-Verschlusssachen. Zuständig für das Auswahlverfahren ist die Direktion Personalverwaltung (DGA 1A), Referat Personalbestand und Mobilität, dessen Leiter der für die Verarbeitung Verantwortliche ist. Auf die Angaben der Bewerber haben die Mitarbeiter des Dienstes Personaleinstellung, die Mitglieder des beratenden Auswahlausschusses und gegebenenfalls die Berater im Juristischen Dienst Zugriff.

Zweck der Verarbeitung ist die Erhebung der Daten, die der Identifizierung aller Bewerber beim Generalsekretariat des Rates sowie als Grundlage für die Abwicklung der Auswahlverfahren dienen.

Hierbei handelt es sich um die folgenden Daten:

personenbezogene Daten zur Identifizierung der Bewerber (Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, Staatsangehörigkeit);

Angaben der Bewerber, die der organisatorischen Abwicklung des Verfahrens dienen (Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummern);

von den Bewerbern vorgelegte Informationen, anhand deren beurteilt werden kann, ob sie die in der Stellenausschreibung genannten Zulassungsbedingungen erfüllen (Staatsangehörigkeit, Sprachkenntnisse, Qualifikationen des Bewerbers, Jahr der Erlangung dieser Qualifikationen, Art des Diploms/Hochschulabschlusses, Name der verleihenden Einrichtung, Berufserfahrung);

ggf. Angaben zu Art und Gültigkeitsdauer der Ermächtigungen für den Zugang zu Verschlusssachen.

Die Verarbeitung der Daten beginnt zum Zeitpunkt des Eingangs der Bewerbung. Die Bewerbungsunterlagen werden abgelegt und zwei Jahre lang archiviert.

Jeder Bewerber hat das Recht, seine persönlichen Daten einzusehen und zu berichtigen. Begründete Anträge sind per E-Mail (service.recrutement@consilium.europa.eu) an den Dienst Personaleinstellung zu richten.

Die Bewerber können sich jederzeit an den Europäischen Datenschutzbeauftragten wenden (edps@edps.europa.eu).


(1)  ABl. L 8 vom 12.1.2001, S. 1.


ANNEX 3

Image

Image

Image

Image


ANNEXE 3

Image

Image

Image

Image


Top