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Document C2011/297/06

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.6368 — TPG/Fournais Holding/Lars Seier Christensen Holding/Saxo Bank) — Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall Text von Bedeutung für den EWR

ABl. C 297 vom 8.10.2011, p. 10–10 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

8.10.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 297/10


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.6368 — TPG/Fournais Holding/Lars Seier Christensen Holding/Saxo Bank)

Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

2011/C 297/06

1.

Am 27. September 2011 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen TPG VI Saxo AIV, L.P. („TPG“, Vereinigtes Königreich) sowie die Unternehmen Lars Seier Christensen Holding A/S und Fournais Holding A/S (zusammen „Gründer“, Dänemark) erwerben im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die Kontrolle über das Unternehmen Saxo Bank A/S („Saxo Bank“, Dänemark).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

TPG: Mitglied der TPG-Gruppe, einer international aufgestellten Beteiligungsgesellschaft, die eine Fondsfamilie managt, welche durch Erwerb und Unternehmensumstrukturierungen Beteiligungen an unterschiedlichen Unternehmen erwirbt,

Gründer: Haupttätigkeit der Gründer ist Wertpapierbesitz, -verwaltung und -handel,

Saxo Bank: dänische Online-Investmentbank, die auf Onlinehandel und –investitionen spezialisiert ist.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte (2) in Frage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.6368 — TPG/Fournais Holding/Lars Seier Christensen Holding/Saxo Bank per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

J-70

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 (nachstehend „EG-Fusionskontrollverordnung“ genannt).

(2)  ABl. C 56 vom 5.3.2005, S. 32 („Bekanntmachung über ein vereinfachtes Verfahren“).


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