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Document C2011/185A/01

GD Klimapolitik (CLIMA) — Ausschreibung der Stelle des Direktors (m/w) (Besoldungsgruppe AD 14) (Artikel 29 Absatz 2 des Statuts) — KOM/2011/10313

ABl. C 185A vom 25.6.2011, p. 1–4 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

25.6.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CA 185/1


GD KLIMAPOLITIK (CLIMA)

Ausschreibung der Stelle des Direktors (m/w) (Besoldungsgruppe AD 14)

(Artikel 29 Absatz 2 des Statuts)

KOM/2011/10313

(2011/C 185 A/01)

Die Generaldirektion

Zum Auftrag der Direktion C „Einbindung der Anpassung an den Klimawandel und kohlenstoffarme Technologien“ der GD Klimapolitik gehören die Entwicklung und Umsetzung von Strategien und Maßnahmen im Bereich Energie, Verkehr, Industrieabgase sowie zur Anpassung an die nicht mehr vermeidbaren Folgen des Klimawandels, um zu gewährleisten, dass die EU ihre internen und internationalen Klimaschutzziele erreicht. Diese Politik bildet einen zentralen Pfeiler der Strategie „Europa 2020“. Um die Auswirkungen des Klimawandels abzuschwächen, konzentriert sich die Direktion auf die Erarbeitung und Umsetzung von EU-Rechtsvorschriften in diesen Bereichen (z. B. die „Entscheidung über die Verteilung der Anstrengungen“ zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen in der EU um 60 % bis 2020, Kohlenstoffbindung und -speicherung, CO2-Emissionen infolge des Landverkehrs einschließlich Kraftstoffqualität, ozonschädigende Stoffe, fluorierte Gase) sowie auf Förderregelungen für die Demonstration von Technologien mit niedrigem Kohlendioxidausstoß in großem Maßstab. In punkto Anpassung ist die Direktion Wegbereiterin der Entwicklung und Einbeziehung einer EU-weiten Anpassungspolitik in enger Zusammenarbeit mit anderen einschlägigen Kommissionsdiensten.

Der Direktion C gehören rund 60 Bedienstete an. Sie verwaltet ein Budget von ca. 10 Mio. EUR.

Die Stelle

Die GD Klimapolitik sucht einen Direktor (1) mit einem Gesamtkonzept und klaren Vorstellungen in verschiedenen sich rasch entwickelnden neuen Bereichen der Klimaschutzpolitik auf EU- und internationaler Ebene, einschließlich der UN. Dem Direktor kommt eine Führungs- und Vorbildfunktion bei der Erarbeitung und Umsetzung von Eindämmungs- (insbesondere in Bezug auf den Landverkehr) und Anpassungsmaßnahmen zu, wozu auch die Entwicklung innovativer Instrumente für Technologiedemonstration in enger Zusammenarbeit mit anderen einschlägigen Kommissionsabteilungen gehört, vor allem mit der GD Energie, der GD Mobilität und Verkehr, der GD Unternehmen und Industrie, der GD Forschung und Innovation sowie mit der GD Regionalpolitik. Eine zusätzliche Herausforderung besteht in der Verfolgung weiterer zentraler Ziele im Zusammenhang mit der Strategie „Europa 2020“, Wirtschaftswachstum, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit sowie Energieversorgungssicherheit. Mit der Stelle sind Dienstreisen ins Ausland verbunden.

Profil

Wir suchen Persönlichkeiten mit

sehr guter Kenntnis der Politikfelder im Zuständigkeitsbereich der GD Klimapolitik und der Herausforderungen, vor denen die Bereiche Energie, Verkehr und Industrie in der EU und weltweit stehen, sowie mit nachweislichen Erfahrungen und Kenntnissen in zentralen Verantwortungsbereichen;

gründlicher Kenntnis multilateraler Umweltübereinkommen und der EU-Rechtsvorschriften in Bezug auf den Klimawandel; fundierte Kenntnisse in makroökonomischen und Innovationsfragen sowie in Fragen der Wettbewerbsfähigkeit und der Kosten-Nutzen-Analyse wären von Vorteil;

nachweislicher Erfahrung in der Politikgestaltung auf hoher Ebene, der Anwendung marktgestützter Instrumente und der Durchsetzung von (EU)-Rechtsvorschriften;

ausgeprägtem analytischem Denken und der Fähigkeit, unvoreingenommen und strategisch über die Entwicklung der verschiedenen Politikfelder im Zuständigkeitsbereich der Direktion nachzudenken;

nachweislicher Erfahrung in internationalen und interinstitutionellen Verhandlungen; Vertrautheit mit UN-Verhandlungen über Klimaschutz, Ozon, Industrieemissionen und Luftqualität sind von zusätzlichem Vorteil;

hervorragenden Managementqualitäten, insbesondere der nachgewiesenen Fähigkeit, große Teams zu leiten, zu motivieren und ihr Potenzial bestmöglich weiterzuentwickeln, Prioritäten zu setzen, umfangreiche Budgets zu verwalten und Entscheidungen zu treffen;

der Fähigkeit, unter Druck arbeiten zu können;

ausgezeichneten Englischkenntnissen.

Voraussetzungen

1.

Staatsbürgerschaft eines der Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

2.

Bildungsnachweis:

i)

abgeschlossenes Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens vier Jahren

oder

ii)

abgeschlossenes Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens drei Jahren und mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung.

3.

Nach dem Hochschulabschluss erworbene mindestens 15-jährige Berufserfahrung auf einer der vorstehenden Qualifikation entsprechenden Ebene, davon mindestens fünf Jahre in einer höheren Führungsposition (2) in einem mit dem Dienstposten in Zusammenhang stehenden Bereich.

4.

Gründliche Kenntnis einer Amtssprache der Europäischen Union und hinreichende Kenntnis einer weiteren Amtssprache.

5.

Die Bewerber dürfen das reguläre Ruhestandsalter noch nicht erreicht haben, das laut Statut für Beamte der Europäischen Union nach dem letzten Tag des Monats beginnt, in dem das 65. Lebensjahr vollendet wurde (siehe Artikel 52 Buchstabe a des Statuts).

Unabhängigkeit und Erklärung zu etwaigen Interessenkonflikten

Die Bewerber müssen bereit sein, eine Erklärung abzugeben, mit der sie sich dazu verpflichten, unabhängig im öffentlichen Interesse zu handeln und etwaige Interessen offenzulegen, die ihre Unabhängigkeit beeinträchtigen könnten.

Ernennung und Beschäftigungsbedingungen

Der Direktor wird von der Kommission nach ihren üblichen Verfahren ausgewählt und ernannt (siehe auch Compilation Document on Senior Officials Policy). Im Zuge des Auswahlverfahrens werden die Bewerber, die vom Beratenden Ausschuss für Ernennungen zu einem Gespräch gebeten werden, vorher zu einem Assessment-Center eingeladen, das von externen Einstellungsberatern durchgeführt wird.

Dienstbezüge und Beschäftigungsbedingungen entsprechen denen der Besoldungsgruppe AD 14 des Statuts für die Beamten der Europäischen Union. Die Bewerberinnen und Bewerber werden darauf hingewiesen, dass nach dem Statut eine neunmonatige Probezeit erfolgreich abgeschlossen werden muss.

Chancengleichheit

Die Europäische Union verfolgt eine Politik der Chancengleichheit.

Bewerbungsverfahren

Bitte prüfen Sie vor Einreichung Ihrer Bewerbung sorgfältig, ob Sie sämtliche Zulassungsbedingungen erfüllen, vor allem, ob Sie über den verlangten Hochschulabschluss und die geforderte Berufserfahrung verfügen. Ist eine der Zulassungsbedingungen nicht erfüllt, werden Sie automatisch vom Auswahlverfahren ausgeschlossen.

Eine Bewerbung ist nur nach einer Online-Anmeldung unter folgender Adresse möglich:

https://ec.europa.eu/dgs/human-resources/seniormanagementvacancies/CV_Encadext.

Folgen Sie den dortigen Anleitungen zu den einzelnen Verfahrensschritten.

Das elektronische Anmeldeformular ist fristgerecht auszufüllen (3). Es wird Ihnen dringend empfohlen, mit der Anmeldung nicht bis zuletzt zu warten, da eine Überlastung der Leitungen oder eine Störung der Internet-Verbindung dazu führen kann, dass Sie den ganzen Vorgang wiederholen müssen, während die Anmeldefrist abläuft. Nach Ablauf der Anmeldefrist können keine Daten mehr eingegeben werden. Anmeldungen per E-Mail, die nach Fristablauf eingehen, werden grundsätzlich nicht berücksichtigt.

Sie müssen über eine gültige E-Mail-Adresse verfügen, über die Ihnen Ihre Bewerbung zugeordnet und das Ergebnis des Auswahlverfahrens mitgeteilt wird. Änderungen Ihrer E-Mail-Adresse sind der Europäischen Kommission daher mitzuteilen.

Ihre Bewerbung ist erst vollständig, wenn Sie Ihren Lebenslauf (als Word- oder PDF-Datei) hochgeladen und ein Bewerbungsschreiben (Online-Formular, höchstens 8 000 Zeichen) eingegeben haben. Lebenslauf und Bewerbungsschreiben sind in deutscher, englischer oder französischer Sprache abzufassen.

Nach Abschluss der Online-Anmeldung erscheint auf dem Bildschirm eine Nummer, die Sie bei jeder künftigen Bezugnahme auf Ihre Bewerbung angeben müssen. Mit der Anzeige dieser Nummer ist der Anmeldevorgang abgeschlossen. Sie ist der Nachweis dafür, dass die eingegebenen Daten registriert wurden. Wird Ihnen keine Nummer angezeigt, so bedeutet dies, dass Ihre Bewerbung nicht registriert wurde!

Bitte beachten Sie, dass sich der Fortgang Ihrer Bewerbung nicht online verfolgen lässt. Die einstellende Generaldirektion wird sich direkt mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen den Stand des Bewerbungsverfahrens mitteilen.

Bitte beachten Sie, dass bei diesem Auswahlverfahren der Schriftwechsel mit den Auswahlausschüssen nur in deutscher, englischer bzw. französischer Sprache geführt wird (4).

Bewerber, die sich wegen einer Behinderung nicht elektronisch anmelden können, können ihren Lebenslauf und ihr Bewerbungsschreiben per Einschreiben bis spätestens zum Tag des Anmeldeschlusses (5) einschicken (es gilt das Datum des Poststempels). Der weitere Schriftverkehr zwischen der Europäischen Kommission und diesen Bewerbern erfolgt dann auf dem Postweg. Die betreffenden Bewerber müssen ihrer Bewerbung eine von zuständiger Stelle ausgestellte Bescheinigung beifügen, aus der ihr Behindertenstatus hervorgeht, und auf einem gesonderten Blatt angeben, welche Vorkehrungen ihres Erachtens notwendig sind, um ihnen die Teilnahme am Auswahlverfahren zu erleichtern.

Zwecks weiterer Auskünfte und/oder bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte per E-Mail an:

HR-A2-MANAGEMENT-ONLINE@ec.europa.eu.

Bewerbungsschluss

Bewerbungsschluss ist der 22. Juli 2011. Online-Anmeldungen werden nach 12.00 Uhr Brüsseler Ortszeit nicht mehr angenommen.


(1)  Jeder Hinweis in dieser Ausschreibung, der sich auf Personen männlichen Geschlechts bezieht, gilt automatisch auch für Frauen.

(2)  Die Bewerber sollten in ihrem Lebenslauf zumindest zu den fünf Jahren, in denen sie Berufserfahrung in einer höheren Führungsposition erworben haben, folgende Angaben machen: 1. Bezeichnung der Führungspositionen, die sie innehatten, mit kurzer Beschreibung der Zuständigkeiten; 2. Zahl der ihnen unterstellten Mitarbeiter; 3. Höhe des verwalteten Etats; 4. Platz in der Hierarchie (Zahl der unter- und übergeordneten Hierarchie-Ebenen und der Führungskräfte auf gleicher Ebene). Bei der Ausschreibung einer Hauptberaterstelle sollten die Bewerberinnen und Bewerber ihre Berufserfahrung in einer höheren Beratungsposition angeben.

(3)  Bis spätestens 22. Juli 2011 um 12.00 Uhr Brüsseler Ortszeit.

(4)  Die Auswahlausschüsse stellen sicher, dass Muttersprachlern kein ungerechtfertigter Vorteil erwächst.

(5)  Europäische Kommission, Generaldirektion Humanressourcen und Sicherheit, Referat Führungskräfte und CCA-Sekretariat, KOM/2011/10313, SC 11 08/062, 1049 Brüssel, Belgien.


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