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Document C2009/271/08

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.5691 — Mubadala/Veolia Eau/Azaliya) — Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall Text von Bedeutung für den EWR

ABl. C 271 vom 12.11.2009, p. 17–17 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

12.11.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 271/17


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.5691 — Mubadala/Veolia Eau/Azaliya)

Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

2009/C 271/08

1.

Am 4. November 2009 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen MDC — V Holdings Sarl („MDC“, Vereinigte Arabische Emirate), das zu Mubadala Development Company PJSC („Mubadala“, Vereinigte Arabische Emirate) gehört, und das Unternehmen Veolia Eau Compagnie Générale des Eaux S.C.A. („Veolia Eau“, Frankreich), das zu Veolia Environment („VE“, Frankreich) gehört, erwerben im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung durch Erwerb von Anteilen die gemeinsame Kontrolle über das Unternehmen Azaliya („Azaliya“, Frankreich).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Mubadala: direkte Kapitalbeteiligungen,

Veolia Eau: Wasserversorgung und Abwasserbehandlung,

Azaliya: externes Management von Lösungen in den Bereichen Wasserversorgung und Wasseraufbereitung.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) in Frage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.5691 — Mubadala/Veolia Eau/Azaliya per Fax (+32 22964301 oder 22967244) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.

(2)  ABl. C 56 vom 5.3.2005, S. 32.


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