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Document C2009/236/09

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.5633 — Pepsico/The Pepsico Bottling Group) Text von Bedeutung für den EWR

ABl. C 236 vom 1.10.2009, p. 23–23 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

1.10.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 236/23


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.5633 — Pepsico/The Pepsico Bottling Group)

(Text von Bedeutung für den EWR)

2009/C 236/09

1.

Am 21. September 2009 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Pepsico (USA) erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung durch Erwerb von Anteilen die Kontrolle über die Gesamtheit des Unternehmens The Pepsico Bottling Group (USA).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Pepsico: Lebensmittel und Getränke in über 200 Ländern,

The Pepsico Bottling Group: Abfüllung von Getränken hauptsächlich von Pepsico in den USA, Mexiko, Kanada, Spanien, Russland, Griechenland und der Türkei.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.5633 — Pepsico/The Pepsico Bottling Group per Fax (+32 22964301 oder 22967244) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.


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