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Document C2009/132/10

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses — (Sache COMP/M.5548 — Barclays/RBS/Hillary) — Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall Text von Bedeutung für den EWR

ABl. C 132 vom 11.6.2009, p. 17–17 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

11.6.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 132/17


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.5548 — Barclays/RBS/Hillary)

Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

2009/C 132/10

1.

Am 4. Juni 2009 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Barclays Bank PLC („Barclays“, Vereinigtes Königreich) und das Unternehmen The Royal Bank of Scotland Group plc („RBS“, Vereinigtes Königreich) erwerben im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung durch Erwerb von Anteilen die gemeinsame Kontrolle über das Unternehmen Hillary S.à.r.l. („Hillary“, Luxemburg), das mittelbar Eigentümer von USP Hospitales S.L.U. („USP“, Spanien) ist.

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Barclays: Weltweite Finanzdienstleistungen,

RBS: Bank- und sonstige Finanzdienstleistungen,

Hillary: Dienstleistungen im medizinischen Bereich,

USP: Dienstleistungen im medizinischen Bereich.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) in Frage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.5548 — Barclays/RBS/Hillary per Fax (+32 2 2964301 oder 2967244) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

J-70

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.

(2)  ABl. C 56 vom 5.3.2005, S. 32.


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