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Document C2009/111/09

LIFE+ Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen 2009

ABl. C 111 vom 15.5.2009, p. 14–16 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

15.5.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 111/14


LIFE+ AUFRUF ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN 2009

2009/C 111/09

Die Kommission fordert Rechtspersonen mit Sitz in der Europäischen Union auf, für die Auswahlrunde 2009 von LIFE+ Vorschläge einzureichen.

Anträge

Die Vorschläge sind auf besonderen Antragsformularen abzufassen. Diese Formulare und der Antragsleitfaden mit detaillierten Erläuterungen zur Zuschussfähigkeit und den Verfahren sind auf der Website der Kommission unter folgender Adresse erhältlich:

http://ec.europa.eu/environment/life/funding/lifeplus.htm

Die ausgefüllten Vorschläge sind auf CD-ROM oder DVD in einem elektronischen PDF-Format einzureichen.

Begünstigte

Die Vorschläge können von Rechtspersonen eingereicht werden, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union registriert sind (öffentliche und/oder private Stellen, Akteure und Einrichtungen).

Dieser Aufruf bezieht sich auf die nachstehenden Themen.

1.   LIFE+ Natur und biologische Vielfalt

Hauptziel: Schutz, Erhaltung, Wiederherstellung, Überwachung und Erleichterung der Funktionsweise von natürlichen Systemen, natürlichen Lebensräumen und wild lebenden Pflanzen und Tieren, mit dem Ziel, den Verlust an biologischer Vielfalt, einschließlich der Vielfalt genetischer Ressourcen, innerhalb der Europäischen Union bis 2010 zu stoppen.

2.   LIFE+ Umweltpolitik und Verwaltungspraxis

Hauptziele:

—   Klimawandel: Stabilisierung der Treibhausgaskonzentration auf einem Niveau, das eine globale Erderwärmung von mehr als 2 °C verhindert;

—   Wasser: Beitrag zur Verbesserung der Wasserqualität durch die Entwicklung kosteneffizienter Maßnahmen, um im Hinblick auf die Entwicklung des ersten Bewirtschaftungsplans für die Einzugsgebiete gemäß der Richtlinie 2000/60/EG (Wasserrahmenrichtlinie) bis 2009 einen guten ökologischen Zustand zu erzielen;

—   Luft: Erzielung einer Luftqualität, die nicht zu signifikanten negativen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt und deren Gefährdung führt;

—   Boden: Schutz und Gewährleistung der nachhaltigen Nutzung des Bodens durch die Erhaltung der Funktionen des Bodens, die Vermeidung von Gefahren für die Böden und durch die Eindämmung von deren Folgen sowie durch die Wiederherstellung von geschädigten Böden;

—   Städtische Umwelt: Beitrag zur Verbesserung der Umweltbilanz europäischer städtischer Gebiete;

—   Lärm: Beitrag zur Entwicklung und Durchführung von Konzepten zum Umweltlärm;

—   Chemikalien: Verbesserung des Schutzes der Umwelt und der Gesundheit vor Risiken durch Chemikalien bis 2020 durch die Umsetzung des Chemikalienrechts, insbesondere der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) und der Thematischen Strategie zur nachhaltigen Nutzung von Pestiziden;

—   Umwelt und Gesundheit: Entwicklung der Informationsbasis für die Umwelt- und Gesundheitspolitik (Europäischer Aktionsplan Umwelt und Gesundheit 2004—2010);

—   Natürliche Ressourcen und Abfall: Entwicklung und Umsetzung von Konzepten, die der Gewährleistung der nachhaltigen Verwaltung und Nutzung von natürlichen Ressourcen und Abfall dienen, sowie Verbesserung der Umweltverträglichkeit von Produkten, der nachhaltigen Produktion und Verbrauchsmuster, der Vermeidung, der Verwertung und des Recyclings von Abfall; Beitrag zur effizienten Umsetzung der Thematischen Strategie zur Vermeidung und zum Recycling des Abfalls;

—   Wälder: Bereitstellung einer präzisen und umfassenden Basis für politikrelevante Informationen über die Wälder in Bezug auf Klimawandel (Einfluss auf das Ökosystem Wald, Minderung, Substitutionseffekte), biologische Vielfalt (grundlegende Informationen und geschützte Waldgebiete), Waldbrände, den Waldzustand und die Schutzfunktion des Waldes (Wasser, Boden und Infrastruktur) insbesondere durch ein EU-Koordinationsnetzwerk und Beitrag zum Waldbrandschutz;

—   Innovation: Beitrag zur Entwicklung und Darstellung politischer innovativer Konzepte, Technologien, Methoden und Instrumente, um die Durchführung des Aktionsplans für Umwelttechnologie (ETAP) zu unterstützen;

—   Strategische Ansätze: Förderung der effizienten Durchführung und Durchsetzung des Umweltrechts der Gemeinschaft und Verbesserung der Wissensbasis für Umweltpolitik; Verbesserung der Umweltleistung von KMU.

Die Kommission nimmt alle Projektvorschläge entgegen, die sich mit den oben genannten Hauptzielen befassen, räumt aber Projekten zum Klimawandel Vorrang ein.

3.   LIFE+ Information und Kommunikation

Hauptziel: Verbreitung von Informationen und Sensibilisierung für Umweltfragen, einschließlich im Bereich der Waldbrandprävention; Förderung von Begleitmaßnahmen wie Informations- und Kommunikationsmaßnahmen und -kampagnen, Konferenzen und Fortbildung, einschließlich Fortbildung im Bereich der Waldbrandprävention.

Die Kommission nimmt alle Projektvorschläge entgegen, die sich mit dem oben genannten Hauptziel befassen, räumt aber Projekten Vorrang ein, die dazu beitragen sollen, den Verlust an biologischer Vielfalt zu stoppen.

EU-Kofinanzierungssätze

1.   LIFE+ Natur und biologische Vielfalt

Der Höchstsatz der finanziellen Beteiligung der Gemeinschaft beträgt 50 % der zuschussfähigen Kosten.

In Ausnahmefällen gilt bei Vorschlägen, die vorrangige Lebensräume oder Arten im Rahmen der Vogel- und der Habitatrichtlinie betreffen, ein Höchstsatz von 75 %.

2.   LIFE+ Umweltpolitik und Verwaltungspraxis

Der Höchstsatz der finanziellen Beteiligung der Gemeinschaft beträgt 50 % der zuschussfähigen Kosten.

3.   LIFE+ Information und Kommunikation

Der Höchstsatz der finanziellen Beteiligung der Gemeinschaft beträgt 50 % der zuschussfähigen Kosten.

Frist

Die Projektvorschläge sind bei den nationalen zuständigen Behörden bis 15. September 2009 einzureichen. Sie werden an die nationale Behörde des Mitgliedstaats gerichtet, in dem der Begünstigte registriert ist. Anschließend übermitteln die nationalen Behörden die Vorschläge bis 22. Oktober 2009 der Kommission.

Haushaltsmittel

Für projektmaßnahmenbezogene Zuschüsse im Rahmen von LIFE+ stehen im Jahr 2009 Haushaltsmittel von insgesamt 250 000 000 EUR zur Verfügung. Mindestens 50 % dieses Betrags werden für Maßnahmen zur Unterstützung der Erhaltung der Natur und der biologischen Vielfalt eingesetzt.

Für die Mittelzuweisungen an die einzelnen Länder im Jahr 2009 gelten folgende Richtbeträge:

(EUR)

Land

Richtbetrag

Land

Richtbetrag

Land

Richtbetrag

AT

4 669 814

FI

8 966 692

MT

2 876 571

BE

5 166 849

FR

21 905 400

NL

8 029 316

BG

5 390 756

GR

8 511 340

PL

11 862 067

CY

2 600 000

HU

6 258 281

PT

7 011 510

CZ

4 968 136

IE

3 942 028

RO

10 899 819

DE

29 142 977

IT

22 039 219

SE

10 291 131

DK

6 148 562

LT

3 446 919

SI

5 395 358

EE

4 148 547

LU

2 736 886

SK

3 825 592

ES

26 820 713

LV

3 000 000

UK

19 915 515

Weitere Informationen

Weitere Informationen, darunter der Antragsleitfaden und die Antragsformulare, finden sich auf der LIFE-Website unter:

http://ec.europa.eu/environment/life/funding/lifeplus.htm

Außerdem kann mit den zuständigen nationalen Behörden Kontakt aufgenommen werden:

http://ec.europa.eu/environment/life/contact/nationalcontact/index.htm


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