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Document C2008/219/04

Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss (Sache COMP/M.5121 — News Corp/Premiere) Text von Bedeutung für den EWR

ABl. C 219 vom 28.8.2008, p. 2–2 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

28.8.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 219/2


Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss

(Sache COMP/M.5121 — News Corp/Premiere)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2008/C 219/04)

Am 25. Juni 2008 hat die Kommission nach Artikel 6 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates entschieden, keine Einwände gegen den oben genannten angemeldeten Zusammenschluss zu erheben und ihn für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar zu erklären. Der vollständige Wortlaut der Entscheidung ist nur auf Englisch verfügbar und wird in einer um etwaige Geschäftsgeheimnisse bereinigten Fassung auf den folgenden zwei EU-Websites veröffentlicht:

Website Wettbewerb, Fusionskontrolle http://ec.europa.eu/comm/competition/mergers/cases/. Auf dieser Website können Fusionsentscheidungen anhand verschiedener Angaben wie Unternehmensname, Nummer der Sache, Datum der Entscheidung oder Wirtschaftszweig gesucht werden,

Website EUR-Lex (http://eur-lex.europa.eu) unter der Celex-Nummer 32008M5121. EUR-Lex ist das Internetportal zum Gemeinschaftsrecht.


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