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Document C2007/141/18

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.4723 — Eni/ExxonMobil (Hungarian, Czech and Slovak Package)) — Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall Text von Bedeutung für den EWR

ABl. C 141 vom 26.6.2007, p. 34–34 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

26.6.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 141/34


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.4723 — Eni/ExxonMobil (Hungarian, Czech and Slovak Package))

Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2007/C 141/18)

1.

Am 19. Juni 2007 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 (1) des Rates bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Eni SpA („Eni“, Italien) erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Ratsverordnung die Kontrolle über die Gesamtheit von ExxonMobil Hungaria („Esso Hungaria“, Ungarn), Esso spols s.r.o („Esso Ceska“, Tschechische Republik) und Esso Slovensko spol, s r.o. („Esso Slovensko“, Slowakei) sowie bestimmte Vermögenswerte und Verträge, die zum Schmiermittelgeschäft von ExxonMobil in diesen Ländern gehören („Lubs Assets and Contracts“) durch Kauf von Aktien und Vermögenswerten.

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Esso Hungaria, Esso Ceska, Esso Slovensko: Kraftstoffeinzelhandel und Flugturbinenkraftstoffanbieter von ExxonMobil in Ungarn, der Tschechischen Republik und der Slowakei,

Lubs Assets and Contracts: Vermarktung und Verkauf von Kraftfahrzeug- und Industrieschmierstoffen in der Tschechischen Republik, Ungarn und der Slowakei,

Eni: Aufsuchung, Gewinnung, Förderung, Verarbeitung und Vermarktung von Erdöl und Erdgas.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fallen könnte. Ihre endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich allerdings vor. Nach der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) ist anzumerken, dass dieser Fall für eine Behandlung nach dem in der Bekanntmachung festgelegten Verfahren in Frage kommt.

4.

Alle interessierten Unternehmen oder Personen können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission per Telefax (Fax-Nr. (32-2) 296 43 01 oder 296 72 44) oder auf dem Postweg unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.4723 — Eni/ExxonMobil (Hungarian, Czech and Slovak Package) an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

J-70

B-1049 Brüssel


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.

(2)  ABl. L 56 vom 5.3.2005, S. 32.


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