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Document C2006/211/02
Prior notification of a concentration (Case COMP/M.4370 — ENB/Cogas Energy) Text with EEA relevance
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.4370 — ENB/Cogas Energy) Text von Bedeutung für den EWR
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.4370 — ENB/Cogas Energy) Text von Bedeutung für den EWR
ABl. C 211 vom 2.9.2006, p. 2–2
(ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)
2.9.2006 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 211/2 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache COMP/M.4370 — ENB/Cogas Energy)
(2006/C 211/02)
(Text von Bedeutung für den EWR)
1. |
Am 25 August 2006 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Electrabel Nederland Beheermaatschappij B.V („ENB“, Niederlande), das von der Electrabel S.A. („Electrabel“, Belgien) kontrolliert wird, welche ihrerseits von der SUEZ S.A. (Frankreich) kontrolliert wird, erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Ratsverordnung die Kontrolle über einen Teil von Centraal Overijsselse Nutsbedijven N.V. („Cogas Energy“, Niederlande) durch Kauf von Anteilsrechten. |
2. |
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:
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3. |
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass die angemeldete Transaktion unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fällt. Ihre endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich allerdings vor. |
4. |
Alle interessierten Unternehmen oder Personen können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen. Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens zehn Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission durch Telefax (Fax-Nr. [32-2] 296 43 01 oder 296 72 44) oder auf dem Postweg, unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.4370 — ENB/Cogas Energy, an folgende Anschrift übermittelt werden:
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(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.