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Document C2006/211/02

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.4370 — ENB/Cogas Energy) Text von Bedeutung für den EWR

ABl. C 211 vom 2.9.2006, p. 2–2 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

2.9.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 211/2


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.4370 — ENB/Cogas Energy)

(2006/C 211/02)

(Text von Bedeutung für den EWR)

1.

Am 25 August 2006 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Electrabel Nederland Beheermaatschappij B.V („ENB“, Niederlande), das von der Electrabel S.A. („Electrabel“, Belgien) kontrolliert wird, welche ihrerseits von der SUEZ S.A. (Frankreich) kontrolliert wird, erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Ratsverordnung die Kontrolle über einen Teil von Centraal Overijsselse Nutsbedijven N.V. („Cogas Energy“, Niederlande) durch Kauf von Anteilsrechten.

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

für SUEZ: internationale Gruppe, die im Bereich der Verwaltung von Versorgungseinrichtungen für Elektrizität, Gas, Energiedienstleistungen, Wasser und Abfallwirtschaft tätig ist;

für ENB: Dach- und Finanzgesellschaft, die eine Tochtergesellschaft von Electrabel ist, deren Kerngeschäft die Erzeugung von Elektrizität, das Elektrizitätsendkundengeschäft, Erdgas und Energieprodukte und –dienstleistungen, Handel mit Elektrizität aus Erdgas und die Verwaltung von Verteilungsnetzen für Elektrizität und Gas ist;

für Cogas Energy: Elektrizitätsendkundengeschäft und Erdgas in den Niederlanden.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass die angemeldete Transaktion unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fällt. Ihre endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich allerdings vor.

4.

Alle interessierten Unternehmen oder Personen können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens zehn Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission durch Telefax (Fax-Nr. [32-2] 296 43 01 oder 296 72 44) oder auf dem Postweg, unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.4370 — ENB/Cogas Energy, an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Kanzlei Fusionskontrolle

J-70

B-1049 Bruxelles/Brussel


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.


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