EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document C2004/224/05

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für indirekte FTE-Maßnahmen im Rahmen des spezifischen Programms für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration „Integration und Stärkung des Europäischen Forschungsraums“ — Vorrangiger Themenbereich: „Nachhaltige Energiesysteme“ — Kennnummer: FP6-2004-Energy-3

ABl. C 224 vom 8.9.2004, p. 8–11 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

8.9.2004   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 224/8


Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für indirekte FTE-Maßnahmen im Rahmen des spezifischen Programms für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration „Integration und Stärkung des Europäischen Forschungsraums“

Vorrangiger Themenbereich: „Nachhaltige Energiesysteme“

Kennnummer: FP6-2004-Energy-3

(2004/C 224/05)

1.

Gemäß dem Beschluss Nr. 1513/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2002 über das Sechste Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration als Beitrag zur Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums und zur Innovation (2002-2006) (1) nahm der Rat am 30. September 2002 eine Entscheidung über ein spezifisches Programm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration „Integration und Stärkung des Europäischen Forschungsraums“ (2002-2006) (2) (nachstehend „spezifisches Programm“ genannt) an.

Gemäß Artikel 5 Absatz 1 des spezifischen Programms nahm die Kommission der Europäischen Gemeinschaften (nachstehend „Kommission“ genannt) am 9. Dezember 2002 für das spezifische Programm ein Arbeitsprogramm (3) (nachstehend „Arbeitsprogramm“ genannt) mit den genauen Zielen sowie wissenschaftlichen und technologischen Prioritäten und einem Zeitplan für die Durchführung an.

Nach Artikel 9 Absatz 1 der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. November 2002 über Regeln für die Beteiligung von Unternehmen, Forschungszentren und Hochschulen an der Durchführung des Sechsten Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft (2002-2006) (4) sowie für die Verbreitung der Forschungsergebnisse (nachstehend „Beteiligungsregeln“ genannt) sind Vorschläge für indirekte FTE-Maßnahmen nach Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen zu unterbreiten.

2.

Die vorliegende Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für indirekte FTE-Maßnahmen (nachstehend „Aufforderung“ genannt) umfasst diesen allgemeinen Teil sowie die im Anhang beschriebenen speziellen Bedingungen. In diesem Anhang sind insbesondere die Frist für die Einreichung der Vorschläge für indirekte FTE-Maßnahmen, ein vorläufiger Termin für den Abschluss der Bewertungen, die vorläufige Mittelzuweisung, die jeweiligen Instrumente und Bereiche, die Kriterien für die Bewertung von Vorschlägen für indirekte FTE-Maßnahmen, die Mindestteilnehmerzahl und eventuelle Beschränkungen angegeben.

3.

Natürliche und juristische Personen, die die in den Beteiligungsregeln genannten Bedingungen erfüllen und die nicht unter eine der in Artikel 114 Absatz 2 der Verordnung des Rates (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (5) enthaltenen Ausschlussklauseln fallen (nachstehend „Antragsteller“ genannt), werden hiermit aufgefordert, vorbehaltlich der Erfüllung der Beteiligungsregeln sowie der Bedingungen der betreffenden Aufforderung Vorschläge für indirekte FTE-Maßnahmen bei der Kommission einzureichen.

Die Voraussetzungen für die Beteiligung der Antragsteller werden im Rahmen der Aushandlung der indirekten FTE-Maßnahme überprüft. Davor müssen die Antragsteller allerdings eine Erklärung unterzeichnet haben, nach der sie nicht unter einen der Fälle von Artikel 93 Absatz 1 der Haushaltsordnung fallen. Darüber hinaus müssen sie der Kommission die in Artikel 173 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 der Kommission vom 23. Dezember 2002 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (6) aufgeführten Angaben übermittelt haben.

Die Europäische Gemeinschaft verfolgt eine Politik der Chancengleichheit. Auf dieser Grundlage werden Frauen besonders ermutigt, entweder Vorschläge für indirekte FTE-Maßnahmen einzureichen oder an der Einreichung von Vorschlägen für indirekte FTE-Maßnahmen mitzuwirken.

4.

Die Kommission stellt den Antragstellern für diese Aufforderungen Leitfäden zur Verfügung, die Informationen zur Abfassung und Einreichung von Vorschlägen für indirekte FTE-Maßnahmen enthalten. Die Kommission stellt auch Leitlinien für die Vorschlagsbewertungs- und -auswahlverfahren zur Verfügung (7). Diese Leitfäden und Leitlinien ebenso wie das Arbeitsprogramm und weitere Informationen zu den Aufforderungen sind bei der Europäischen Kommission unter folgenden Adressen erhältlich:

Europäische Kommission

The FP6 Information Desk

Generaldirektion RTD

B-1049 Brüssel;

Internetadresse: www.cordis.lu/fp6.

5.

Vorschläge für indirekte FTE-Maßnahmen können folgendermaßen eingereicht werden:

als elektronischer Vorschlag über das Elektronische System für die Einreichung von Vorschlägen (EPSS (8)) auf dem Internet oder

auf Papierformblättern.

Alle Vorschläge für indirekte FTE-Maßnahmen müssen aus zwei Teilen bestehen: den Formularen (Teil A) und dem Inhalt (Teil B).

Vorschläge für indirekte FTE-Maßnahmen können offline oder online abgefasst und online eingereicht werden. Teil B der Vorschläge für indirekte FTE-Maßnahmen kann ausschließlich in PDF („portable document format“, kompatibel mit Adobe Version 3 oder höher mit „embedded fonts“) eingereicht werden. Komprimierte („gezippte“) Dateien werden ausgeschlossen.

Zugänglich ist das EPSS-Softwareprogramm (zur Verwendung offline oder online) über die Cordis-Internetseiten: www.cordis.lu.

Vorschläge für indirekte FTE-Maßnahmen, die online eingereicht werden und die unvollständig oder nicht lesbar sind oder Viren enthalten, werden ausgeschlossen.

Versionen von Vorschlägen für indirekte FTE-Maßnahmen, die auf beweglichen elektronischen Speichermedien (z. B. CD-ROM, Disketten), per Fax oder per E-Mail eingereicht wurden, werden ausgeschlossen.

Vorschläge für indirekte FTE-Maßnahmen können auch unter Verwendung der Formblätter im Leitfaden für Antragsteller (nachstehend „auf Papier“ genannt) oder unter Verwendung der Offline-Version des EPSS abgefasst und eingereicht werden.

Vorschläge für indirekte FTE-Maßnahmen, die auf Papier eingereicht wurden und die unvollständig sind, werden ausgeschlossen.

Weitere Einzelheiten zu den verschiedenen Vorschlagseinreichungsverfahren können Sie Anhang J der Leitlinien für die Vorschlagsbewertungs- und -auswahlverfahren entnehmen.

6.

Vorschläge für indirekte FTE-Maßnahmen, die auf Papier per Post eingereicht werden, müssen bei der Kommission unter der nachstehenden und als solcher ausgewiesenen Adresse eingehen:

„FP6 — Research Proposals“

(Kennnummer des Aufrufs: …)

Europäische Kommission

B-1049 Brüssel.

Bei Direktzustellung (einschließlich privater Kurierdienste (9)) muss die nachstehende und als solche ausgewiesene Adresse verwendet werden:

„FP6 — Research Proposals“

(Kennnummer des Aufrufs: …)

Europäische Kommission

Rue de Genève, 1

B-1140 Brüssel.

7.

Vorschläge für indirekte FTE-Maßnahmen müssen bei der Kommission spätestens am in der betreffenden Aufforderung angegebenen Stichtag für die Einreichung und zu der dort angegebenen Uhrzeit eingehen. Vorschläge für indirekte FTE-Maßnahmen, die nach diesem Stichtag und dieser Uhrzeit eingehen, werden von der Bewertung ausgeschlossen.

Vorschläge für indirekte FTE-Maßnahmen, die die Voraussetzungen hinsichtlich der in der betreffenden Aufforderung angegebenen Mindestteilnehmerzahl nicht erfüllen, werden ausgeschlossen.

Dasselbe gilt für jegliche sonstige Zulassungskriterien, die im Arbeitsprogramm genannt sind.

8.

Bei mehrfacher Einreichung ein und desselben Vorschlags prüft die Kommission nur die Fassung, die als letzte vor Ablauf der in der entsprechenden Aufforderung genannten Einreichungsfrist (Stichtag und Uhrzeit) eingegangen ist.

Sollte ein und derselbe Vorschlag für eine indirekte FTE-Maßnahme auf Papier und in elektronischem Format (d. h. online) eingereicht werden, prüft die Kommission nur den in elektronischer Fassung eingereichten Text.

9.

Sofern dies in der entsprechenden Aufforderung vorgesehen ist, könnten Vorschläge für indirekte FTE-Maßnahmen bei einer künftigen Bewertungsrunde berücksichtigt werden.

10.

Beim gesamten Schriftverkehr zu einer Aufforderung (z. B. bei Nachfragen oder bei Einreichung eines Vorschlags für eine indirekte FTE-Maßnahme) ist unbedingt die Kennnummer der Aufforderung anzugeben.


(1)  ABl. L 232 vom 29.8.2002, S. 1.

(2)  ABl. L 294 vom 29.10.2002, S. 1.

(3)  Kommissionsbeschluss K(2002) 4789, geändert durch K(2003) 577, K(2003) 955, K(2003) 1952, K(2003) 3543, K(2003) 3555, K(2003) 4609, K(2003) 5183, K(2004) 433, K(2004) 2002 und K(2004) 3324. Alle Beschlüsse sind unveröffentlicht.

(4)  ABl. L 355 vom 30.12.2002, S. 23.

(5)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(6)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 1.

(7)  K(2003) 883 vom 27.3.2003, zuletzt geändert durch K(2004) 1855 vom 18.5.2004.

(8)  Das EPSS soll den Antragstellern bei der Ausarbeitung und Einreichung von Vorschlägen in elektronischer Form helfen.

(9)  Ist bei einem Kurierdienst eine Telefonnummer des Empfängers anzugeben, nennen Sie bitte folgende Nummer: (32-2) 299 62 77 (Ms Jacquemin).


ANHANG

1.

:

Spezifisches Programm

:

„Integration und Stärkung des Europäischen Forschungsraums“.

2.

:

Vorrangiger Themenbereich/Gebiet

:

Vorrangiger Forschungsthemenbereich „Nachhaltige Entwicklung, globale Veränderungen und Ökosysteme, 1) Nachhaltige Energiesysteme, ii) Forschungstätigkeiten mit mittel- bis langfristigen Auswirkungen“.

3.

:

Aufforderungstitel

:

Themenbezogene Aufforderung für den Bereich „Nachhaltige Entwicklung, globale Veränderungen und Ökosysteme“, 1) Nachhaltige Energiesysteme, ii) Forschungstätigkeiten mit mittel- bis langfristigen Auswirkungen.

4.

:

Kennnummer

:

FP6-2004-Energy-3.

5.

:

Datum der Veröffentlichung

:

8. September 2004.

6.

:

Frist(en) für die Einreichung der Vorschläge

:

8. Dezember 2004, 17.00 Uhr (Ortszeit Brüssel).

7.

:

Gesamte vorläufige Mittelzuweisung

:

190 Mio. EUR, aufgeschlüsselt wie folgt:

Instrument (1)

Mio. EUR

IP und NOE

124

STREP und CA

66

Im Rahmen dieser Aufforderung werden Forschungsvorhaben aus verschiedenen und in denselben Themenbereichen miteinander in Wettbewerb treten, so dass einige Themen möglicherweise nicht gefördert werden. Wenngleich die Qualität der Vorschläge der ausschlaggebende Faktor für deren Auswahl sein wird, wird erwartet, dass mindestens 50 % der für diese Aufforderung vorgesehenen Gesamtmittel für die Bereiche „Technologien für erneuerbare Energien“ und „Sozioökonomische Instrumente und Konzepte“ und rund 50 % für die Bereiche „Brennstoffzellen“, „Neue Technologien für Energieträger“ und „Rückhaltung und Bindung von CO2“ aufgewendet werden.

8.

:

Bereiche und Instrumente

:

Abschnitt des Arbeitsprogramms

Thema/Gebiet

Instrument

Abschnitt 6.1.3.2.1 (Brennstoffzellen)

[Tätigkeitscode: SUSTDEV-1.2.1]

Genaue Angaben zu den Themen und Gebieten, für die diese Aufforderung gilt, sind den entsprechenden Abschnitten des Arbeits-programms zu entnehmen

IP, NOE, STREP und CA, gemäß den entsprechenden Abschnitten des Arbeitsprogramms

Abschnitt 6.1.3.2.2 (Neue Technologien für Energieträger)

[Tätigkeitscodes: SUSTDEV-1.2.2 und SUSTDEV-1.2.3]

Abschnitt 6.1.3.2.3 (Technologien für erneuerbare Energien)

[Tätigkeitscodes: SUSTDEV-1.2.4, SUSTEDEV-1.2.5 und SUSTDEV-1.2.6]

Abschnitt 6.1.3.2.4 (Rückhaltung und Bindung von CO2)

[Tätigkeitscode: SUSTDEV-1.2.7]

Abschnitt 6.1.3.2.5 (Sozioökonomische Instrumente und Konzepte)

[Tätigkeitscode: SUSTDEV-1.2.8]

9.

:

Mindestteilnehmerzahl (2)

:

Instrument

Mindesteilnehmerzahl

IP, NOE, STREP und CA

3 unabhängige Rechtspersonen aus 3 verschiedenen MS oder AS, von denen zumindest 2 MS oder ACC sind.

10.

:

Teilnahmebeschränkungen

:

Keine.

11.

:

Konsortialvereinbarung

:

Teilnehmer an integrierten Projekten und Exzellenznetzen sind verpflichtet, eine Konsortialvereinbarung einzugehen.

Teilnehmer an STREP und CA, die aus dieser Aufforderung hervorgegangen sind, werden gebeten, eine Konsortialvereinbarung abschließen, sie sind jedoch dazu nicht verpflichtet.

12.

:

Bewertungsverfahren

:

Die Bewertung erfolgt in einem einstufigen Verfahren.

Die Vorschläge werden nicht anonym bewertet.

13.

:

Bewertungskriterien

:

Die für die einzelnen Instrumente geltenden Kriterien und Einzelheiten zu ihrer Anwendung sind Anhang B des Arbeitsprogramms zu entnehmen (einschl. ihrer jeweiligen Gewichtung, Mindestpunktzahl und der mindestens zu erreichenden Gesamtpunktzahl).

14.

:

Vorläufige Bewertung und Auswahlfristen

:

Bewertungsergebnisse: verfügbar voraussichtlich etwa vier Monate nach dem Schlusstermin;

Vertragsabschlüsse: die ersten Verträge für diese Aufforderung dürften vor Ende 2005 in Kraft treten.


(1)   IP = integriertes Projekt, NOE = Exzellenznetz, STREP = spezielles gezieltes Forschungsprojekt, CA = Koordinierungsmaßnahme.

(2)  MS = Mitgliedsstaaten der EU; AS (einschl. ACC) = Assoziierte Staaten (einschließlich der Assoziierten Bewerberländer (ACC)); ACC = Assoziierte Bewerberländer.

Jede Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Staat, die die geforderte Mindestteilnehmerzahl erfüllt, kann alleiniger Teilnehmer einer indirekten Maßnahme sein.


Top