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Document 92003E001788

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1788/03 von Claude Moraes (PSE) an die Kommission. Menschenrechte in den Beitrittsländern.

ABl. C 11E vom 15.1.2004, p. 228–229 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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92003E1788

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1788/03 von Claude Moraes (PSE) an die Kommission. Menschenrechte in den Beitrittsländern.

Amtsblatt Nr. 011 E vom 15/01/2004 S. 0228 - 0229


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1788/03

von Claude Moraes (PSE) an die Kommission

(28. Mai 2003)

Betrifft: Menschenrechte in den Beitrittsländern

Angesichts der 2004 bevorstehenden Erweiterung bestehen Bedenken, dass die Beitrittsländer zwar über nationale Strategien für den Umgang mit Menschenrechtsfragen verfügen, deren Umsetzung jedoch zu wünschen übrig lässt.

Welche Informationen liegen der Kommission beispielsweise über die nationale Strategie der Slowakei zur Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung der Roma vor? Wie sieht die Lage in anderen Beitrittsländern aus?

Antwort von Herrn Verheugen im Namen der Kommission

(3. Juli 2003)

Die Kommission verfolgt die Entwicklungen der Menschenrechtssituation und der zugehörigen Strategien in den Beitrittsländern weiter aufmerksam mit, um die Einhaltung der politischen Kriterien von Kopenhagen zu gewährleisten.

Die Lage ist insgesamt zufriedenstellend, doch in einer Reihe von Bereichen müssen die Bemühungen noch verstärkt werden, und die Kommission hat in ihren Regelmäßigen Berichten hervorgehoben, dass nach wie vor eine Kluft zwischen der Formulierung einer tragfähigen Politik und ihrer Durchführung vor Ort besteht. Sie setzt daher die Überwachung der Lage fort und ruft die Regierungen und andere beteiligte Stellen weiterhin bei allen Gelegenheiten und auf allen Ebenen zu größeren Anstrengungen auf, um etwaige Lücken zu schließen.

Die Frage der sozialen Ausgrenzung der Roma war von jeher eine besondere Priorität der Kommission. In diesem Zusammenhang bereiten sich die beitretenden Länder auf ihre uneingeschränkte Beteiligung an der offenen Koordinierungsmethode für Fragen der sozialen Ausgrenzung ab dem Beitritt vor, wofür die Gemeinsamen Memoranden zur Eingliederung (Joint Inclusion Memoranda JIM) ausgearbeitet werden.

Auch wenn die Entwicklung der JIM noch im Gange ist, hat die laufende Analyse der sozialen Lage der betreffenden Länder gezeigt, welche zentralen Herausforderungen im Hinblick auf die Armut und soziale Ausgrenzung der Roma noch bewältigt werden müssen. Vor allem stellen sich folgende Probleme: prekäre Lebensbedingungen, niedriger Bildungs- und Alphabetisierungsstand, schwache Position auf dem Arbeitsmarkt, schlechte Gesundheit, unzulängliche Wohnbedingungen und Armut.

Die Slowakei hat ihre erste Strategie für Roma 1999 ausgearbeitet und sie in den folgenden Jahren aktualisiert, um die anhaltende Diskriminierung und soziale Ausgrenzung zu bekämpfen, die auf die hohe Arbeitslosigkeit und die Bildungsbenachteiligung zurückzuführen ist. Das jüngste politische Papier, das von der Slowakei im März 2003 verabschiedet wurde, ist als langfristige Strategie (bis 2010) angelegt und konzentriert sich auf die Bereiche Bildung, Wohnraum, Gesundheit und technische Infrastrukturen sowie auf die Sensibilisierung der Öffentlichkeit.

Die Roma-Politik in Ungarn basiert auf dem mittelfristigen Aktionsprogramm der Regierung aus dem Jahr 1999. Trotz erheblicher Anstrengungen der Regierung sind die Roma in Ungarn weiterhin von sozialen Ungleichheiten in Bezug auf Beschäftigung, Gesundheit, Lebensstandard und Bildung betroffen. Die De-facto-Segregation in den Schulen stellt mit landesweit mehr als 700 getrennten Klassen nach wie vor ein Problem dar. Die seit geraumer Zeit angekündigte langfristige Strategie, die im Oktober 2003 angenommen werden soll, und die Umsetzung der Antidiskriminierungsvorschriften der Union in ungarisches Recht dürften die Eingliederung der Roma in die ungarische Gesellschaft erleichtern.

Die Tschechische Republik verabschiedete im Juni 2000 eine langfristige Politik für die wichtigen Bereiche Bildung, Beschäftigung, Wohnraum und Bekämpfung der Diskriminierung. Darüber hinaus wurde durch das im August 2001 in Kraft getretene Gesetz über die Rechte von Minderheiten die Zusammensetzung des Rats für nationale Minderheiten eines Überwachungs- und Beratungsgremiums so geändert, dass nun Beamte aus Ministerien und Vertreter der Minderheitenorganisationen gleichberechtigt vertreten sind. Die Regierung genehmigte den im Juni 2002 vorgelegten ersten Bericht des Rates über die Lage der Minderheiten. Die Mehrheit der Roma in der Tschechischen Republik lebt in Städten und ist nach wie vor von hoher Arbeitslosigkeit, einer langfristigen Abhängigkeit von Sozialhilfe und einer sozialen Ausgrenzung sowie von Bildungsnachteilen betroffen.

Im polnischen Programm für die Roma wurde Bildungseinrichtungen der Vorrang eingeräumt. In Polen fungieren Assistenten aus der Roma-Bevölkerung als Mittler zwischen den Schulen und den Familien der Schüler, um den Roma-Kindern zu einem besseren Verhältnis zu den Schulen zu verhelfen. Durch das Assistentenprogramm haben sich die Häufigkeit des Schulbesuchs und die schulischen Leistungen der Roma-Kinder in den unter das Programm fallenden Schulen erheblich verbessert.

Bulgarien verabschiedete 1999 ein Rahmenprogramm zur Integration von Roma, das sich unter anderem auf die Bereiche Bildung, Wohnraum, Gesundheit und Beschäftigung konzentriert. Wie in den Regelmäßigen Berichten der Kommission hervorgehoben, wurden bisher jedoch kaum Fortschritte bei der Umsetzung des Programms erzielt. An der Lage dieser Minderheit hat sich nur wenig geändert und es gibt keine nennenswerten Entwicklungen hinsichtlich ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation und ihrer Lebensbedingungen.

Die rumänische Regierung verabschiedete im April 2001 ihre nationale Strategie zur Verbesserung der Lage der Roma. Aufgrund der Mittelknappheit konnten bisher nur fünf der zehn unter die Strategie fallenden Bereiche prioritär behandelt werden (Gesundheit, Wohnraum, Beschäftigung, Bildung und Infrastrukturen).

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