EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 92002E001020

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1020/02 von Joan Colom i Naval (PSE) an die Kommission. Ausführung der Haushaltslinien B2-1411 und B5-3003.

ABl. C 301E vom 5.12.2002, p. 77–77 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

European Parliament's website

92002E1020

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1020/02 von Joan Colom i Naval (PSE) an die Kommission. Ausführung der Haushaltslinien B2-1411 und B5-3003.

Amtsblatt Nr. 301 E vom 05/12/2002 S. 0077 - 0077


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1020/02

von Joan Colom i Naval (PSE) an die Kommission

(12. April 2002)

Betrifft: Ausführung der Haushaltslinien B2-1411 und B5-3003

Im Gemeinschaftshaushalt für 2002 wurden die Haushaltslinien B2-1411 Unterstützung der an die Beitrittsländer angrenzenden Regionen und B5-3003 Pilotvorhaben über die Auswirkungen der Erweiterung auf die an die Beitrittsländer angrenzenden Regionen angenommen.

Kann die Kommission mitteilen, welche Maßnahmen unterstützt worden sind bzw. welche Maßnahmen die Kommission ergriffen hat oder zu ergreifen gedenkt? Kann sie ferner die prozentuale Ausführung der Verpflichtungs- und Zahlungsermächtigungen bei den genannten Haushaltslinien mitteilen?

Antwort von Herrn Barnier im Namen der Kommission

(6. Juni 2002)

Die Kommission will den vierzehn Programmen der Gemeinschaftsinitiative Interreg III, an denen Beitrittsländer beteiligt sind, 30 Mio. EUR als Unterstützung für die an Beitrittsländer angrenzenden Regionen (Haushaltslinie B2-1411) zuweisen, indem in diese Programme ein neuer Schwerpunkt eingefügt wird. Entsprechend den Zielen der verschiedenen Maßnahmen, die von der Kommission in ihrer Mitteilung über die Auswirkungen der Erweiterung für die an Beitrittsländer angrenzenden Regionen(1) vorgeschlagen wurden, könnte dieser Schwerpunkt Projekte in folgenden Bereichen umfassen: Ausbau der Verkehrsverbindungen; Unterstützung von KMU, die durch die Erweiterung besonders stark in Mitleidenschaft gezogen werden; Förderung von Bildungsmaßnahmen und interkultureller Zusammenarbeit, einschließlich Maßnahmen zur Förderung der Integration von anderen Sprach- und Kulturgruppen. Besondere Beachtung sollten Projekte in den Bereichen Verkehr und KMU finden, die direkt mit der Verbesserung der Umweltbedingungen zusammenhängen.

Die Kommission beabsichtigt, die oben genannten Programme durch eine einzige Kommissionsentscheidung zu ändern. Die Haushaltsmittel werden daher nach der Kommissionsentscheidung gebunden und die Zahlungen werden anschließend gemäß den einschlägigen Bestimmungen für die Interreg III-Programme erfolgen.

Was das Pilotvorhaben über die Auswirkungen der Erweiterung auf die an die Beitrittsländer angrenzenden Regionen anbelangt (Haushaltslinie B5-3003), so will die Kommission 2 Mio EUR zur Finanzierung von Maßnahmen zugunsten von jungen Menschen in den Grenzgebieten bereitstellen, wobei die Kriterien und Modalitäten des Programms JUGEND zugrunde gelegt werden. Mittel in Höhe von 18 Mio. EUR sind bestimmt für Maßnahmen zur Unterstützung von KMU, damit diese besser auf die mit der Erweiterung verbundenen Chancen und Herausforderungen reagieren können; für Beschäftigungsmaßnahmen sowie soziale und kulturelle Maßnahmen, die der Information und Sensibilisierung dienen; für die Förderung der Beschäftigung und für grenzübergreifende sozikulturelle Maßnahmen; für die Unterstützung lokaler und regionaler Stellen, damit diese sich auf die administrativen und wirtschaftlichen Folgen einer verstärkten Migration vorbereiten können und um die Entwicklung von Kontakten und Netzwerken zwischen Vertretern dieser Stellen über die Grenze hinweg zu erleichtern.

Die Kommission bereitet derzeit Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen vor, die in Kürze veröffentlicht werden. Was die finanzielle Unterstützung im Rahmen der oben genannten drei Themenbereiche anbelangt, so wird die Förderung von KMU Priorität erhalten.

(1) KOM(2001) 437 endg.

Top