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Document 92001E000651

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0651/01 von Bart Staes (Verts/ALE) an den Rat. Prozess wegen Verbrechensverherrlichung gegen Bürger aus der Region Venetien, die der Gruppe, die 1997 den Campanile von San Marco besetzt hielt, ihre Solidarität bekundete.

ABl. C 340E vom 4.12.2001, p. 59–59 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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92001E0651

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0651/01 von Bart Staes (Verts/ALE) an den Rat. Prozess wegen Verbrechensverherrlichung gegen Bürger aus der Region Venetien, die der Gruppe, die 1997 den Campanile von San Marco besetzt hielt, ihre Solidarität bekundete.

Amtsblatt Nr. 340 E vom 04/12/2001 S. 0059 - 0059


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0651/01

von Bart Staes (Verts/ALE) an den Rat

(8. März 2001)

Betrifft: Prozess wegen Verbrechensverherrlichung gegen Bürger aus der Region Venetien, die der Gruppe, die 1997 den Campanile von San Marco besetzt hielt, ihre Solidarität bekundete

Gegen eine Gruppe von Bürgern aus der Region Venetien, die 1997 in der Ortschaft Cartura ihre friedliche Solidarität mit der sogenannten Gruppe Serenissimi bekundet hatte, die aus Protest den Kirchturm von San Marco in Venedig besetzt hielt, soll in den kommenden Tagen vor dem Landgericht Padua ein Prozess wegen Verbrechensverherrlichung stattfinden.

Dem italienischen Gericht zufolge sind die Angeklagten verantwortlich dafür, daß sie in der Öffentlichkeit Plakate gezeigt haben, auf denen die sogenannten Serenissimi als Helden und Patrioten definiert wurden. Hierfür riskieren sie eine strafrechtliche Verurteilung bis hin zu Gefängnisstrafen.

Bei diesem Strafprozess geht es de facto um einen Prozess gegen friedlich zum Ausdruck gebrachte Ideen von Bürgern eines Mitgliedstaats der Europäischen Union, der damit die Meinungsfreiheit eines jeden einzelnen Bürgers verletzt.

Teilt der Rat die Auffassung, daß dieses Vorgehen der italienischen Gerichte eine Verletzung der elementarsten Menschenrechte und des Rechts auf Meinungsfreiheit darstellt, wie sie von den Artikeln des Vertrags und den internationalen Normen über die Menschenrechte sowie von der Charta der Grundrechte der Europäischen Union festgelegt sind?

Antwort

(13. Juli 2001)

Der Rat setzt den Herrn Abgeordneten davon in Kenntnis, daß die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und der Schutz der inneren Sicherheit in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen; diese Tatsache bleibt von Titel VI des Vertrags über die Europäische Union unberührt.

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