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Document 92000E000628

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0628/00 von Erik Meijer (GUE/NGL) an den Rat. Wahrheitsfindung im Kosovo über die Massenmorde vom Januar 1999 in Racak im Zusammenhang mit dem Bericht von Dr. Helena Ranta, EU-Beobachterin in Pristina.

ABl. C 26E vom 26.1.2001, p. 72–73 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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92000E0628

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0628/00 von Erik Meijer (GUE/NGL) an den Rat. Wahrheitsfindung im Kosovo über die Massenmorde vom Januar 1999 in Racak im Zusammenhang mit dem Bericht von Dr. Helena Ranta, EU-Beobachterin in Pristina.

Amtsblatt Nr. 026 E vom 26/01/2001 S. 0072 - 0073


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0628/00

von Erik Meijer (GUE/NGL) an den Rat

(2. März 2000)

Betrifft: Wahrheitsfindung im Kosovo über die Massenmorde vom Januar 1999 in Racak im Zusammenhang mit dem Bericht von Dr. Helena Ranta, EU-Beobachterin in Pristina

1. Ist dem Rat der Bericht in Erinnerung, demzufolge am 15. Januar 1999 serbisches Militär in das kosovarische Dorf Racak eingefallen ist und anschließend 45 männliche Mitglieder der albanischen Bevölkerungsgruppe vergeschleppt hat, deren Leichen später gefunden wurden, und daß diese Gewalttat einer der Gründe für den im weiteren Verlauf des Jahres 1999 geführten Krieg im Kosovo gewesen ist?

2. Ist dem Rat die Pressemitteilung vom März 1999 von Dr. Helena Ranta, Mitglied des auf Antrag der OSZE eingeschalteten Teams von Gerichtsmedizinern der Europäischen Union in Pristina, das am 22. Januar 1999 40 Leichen untersucht hat, bekannt, in der ernsthafte Zweifel an der Glaubwürdigkeit der zu diesem Zeitpunkt gängigen Interpretation des in Frage 1 erwähnten Massenmords geäußert werden?

3. Ist der Rat im Besitz eines detaillierteren diesbezüglichen Berichts von Dr. Ranta und ihrem Team oder einer anderen offiziellen Quelle? Ist dieser Bericht bzw. sind diese Berichte der Öffentlichkeit zugänglich?

4. Kann der Rat angeben, ob der im Bericht von Dr. Ranta ausgesprochenen Empfehlung nachgekommen wurde, daß, um ein Gesamtbild der Geschehnisse in Racak zu erhalten, erst ausführliche polizeiliche Ermittlungen durchgeführt werden müssen?

5. Falls ja, sind die Ergebnisse dieser Untersuchung zugänglich? Falls nein, warum wurde diesen Empfehlungen (noch) nicht nachgekommen?

6. Liegen dem Rat Kopien der Autopsieberichte über die zivilen Opfer in Racak vor, wie sie im Bericht von Dr. Ranta erwähnt werden?

7. Ist der Rat, auch im Sinne eines Abbaus der Spannungen in diesem Gebiet, bereit, dazu beizutragen, daß die Untersuchungen über die tatsächlichen Geschehnisse im Zusammenhang mit dem Massenmord in Racak soweit möglich fortgesetzt und deren Ergebnisse bekanntgemacht werden, auch wenn diese stark von den Interpretationen abweichen sollten, die zum Zeitpunkt der Entdeckung der Opfer veröffentlicht wurden?

Antwort

(8. Juni 2000)

Der Rat hat seinerzeit seinen Abscheu über das Massaker von Racak zum Ausdruck gebracht. Die Pressemitteilungen vom März 1999, wonach es keine Anhaltspunkte dafür gab, daß es sich bei den Opfern nicht um unbewaffnete Zivilisten handelte, sind ihm bekannt.

Die Anklägerin des Internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien (ICTY), Frau Carla Del Ponte, erklärte am 29. September 1999 im Anschluß an ihre Ernennung, daß der ICTY die Ermittlungen wegen der während des bewaffneten Konflikts im Kosovo verübten Verbrechen fortsetzen werde und daß sie entschlossen sei, die Verantwortlichen vor den erstinstanzlichen Kammern des Strafgerichtshofs in den Haag strafrechtlich zu verfolgen.

Der Vorsitz ist der Ansicht, daß die am 24. Mai 1999 vom ICTY bestätigte Anklageerhebung gegen den Präsidenten der ehemaligen Bundesrepublik Jugoslawien (FRY), Slobodan Milosevic, den Präsidenten Serbiens, Milan Milutinovic, den Stellvertretenden Premierminister der Bundesrepublik Jugoslawien, Nikola Sainovic, den Generalstabschef der jugoslawischen Armee, Dragoljub Ojdanic, und den Minister des Innern Serbiens, Vlajko Stojiljkovic, wegen Mordes, Verfolgung und Deportation im Kosovo auch das Massaker von Racak umfaßt.

Der Rat unterstreicht die Entschlossenheit der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, mit dem ICTY umfassend zusammenzuarbeiten und ihren Verpflichtungen aus den einschlägigen Resolutionen des VN-Sicherheitsrates nachzukommen. Der Präsident des ICTY hat am 31. Mai 1999 darauf hingewiesen, daß diese Verpflichtungen auch beinhalten, daß alle Staaten und Organisationen, denen Informationen zu Tatvorwürfen vorliegen, für die der Strafgerichtshof zuständig ist, diese dem Ankläger zur Verfügung stellen sollten. Der Rat, dem die entsandten kriminaltechnischen Sachverständigen Bericht erstattet haben, ist dieser Verpflichtung nachgekommen, indem er die Autopsieberichte über das Massaker von Racak unter deutschem Vorsitz in der ersten Hälfte des Jahres 1999 an den ICTY weitergeleitet hat. Der Rat hält eine weitere Stellungnahme zu einem anhängigen Rechtsverfahren nicht für zweckmäßig.

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