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Document 91999E000204

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 204/99 von Manuela FRUTOS GAMA Schutz der kleinen und mittleren Stromverbraucher im Zuge der Liberalisierung des Energiesektors

ABl. C 348 vom 3.12.1999, p. 35 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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91999E0204

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 204/99 von Manuela FRUTOS GAMA Schutz der kleinen und mittleren Stromverbraucher im Zuge der Liberalisierung des Energiesektors

Amtsblatt Nr. C 348 vom 03/12/1999 S. 0035


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0204/99

von Manuela Frutos Gama (PSE) an die Kommission

(12. Februar 1999)

Betrifft: Schutz der kleinen und mittleren Stromverbraucher im Zuge der Liberalisierung des Energiesektors

Hält es die Kommission für vereinbar mit den Zielen des Vertrags, daß das Ergebnis der Umsetzung der Elektrizitäts-Richtlinie in Spanien in den nächsten 10 Jahren für die KMU und die privaten Verbraucher in einer zwischen den Unternehmen und dem Staat vereinbarten begrenzten Senkung der Tarife um 1 % oder 2 % und einer fixen Erhöhung der Tarife um 4,5 % zur Finanzierung der Kosten des Übergangs zum Wettbewerb, und zwar unabhängig von der Entwicklung anderer Parameter des Energiemarktes, bestehen wird?

Antwort von Herrn Papoutsis im Namen der Kommission

(12. April 1999)

Die Liberalisierung des Elektrizitätsmarktes gemäß der Richtlinie 96/92/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Dezember 1996 betreffend gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt(1) erfolgt schrittweise. Die Quote der "zugelassenen Kunden" (Kunden, die ihren Elektrizitätsversorger wählen können) muß in der ersten Phase mindestens einer durchschnittlichen Gemeinschaftsquote industrieller Großverbraucher mit einem Jahresverbrauch von mehr als 40GWh entsprechen und wird anschließend auf eine grössere Quote auch kleinerer Verbraucher ausgedehnt. Zwar ist der Nutzen der Liberalisierung in dieser Phase der schrittweisen Öffnung für die bereits "zugelassenen" Kunden tendenziell grösser, doch erwartet die Kommission, daß durch die weitere Ausdehnung des Segments der zugelassenen Kunden auch auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie durch zugelassene Verteiler und neue Versorgungsunternehmen der Nutzen der Liberalisierung auch Kleinverbrauchern zugute kommt.

In diesem Zusammenhang entsprechen die spanischen Rechtsvorschriften im Elektrizitätsbereich dem in der Richtlinie vorgesehenen Zeitplan für die Marktöffnung vollständig und gehen mit Preissenkungen für kleinere Verbraucher sogar darüber hinaus. Die Kommission hofft, daß mit dem Fortschreiten der Liberalisierung zunehmend auch Privatverbraucher in den Genuß ihrer Vorteile kommen.

Was die Kosten des Übergangs zum Wettbewerb in Spanien betrifft, so untersucht die Kommission den Fall immer noch im Hinblick auf die Bestimmungen von Artikel 24 der Richtlinie sowie auf die Regelungen des EG-Vertrags zu staatlichen Beihilfen. Deshalb kann die Kommission die Frau Abgeordnete zum gegebenen Zeitpunkt lediglich auf die Antworten verweisen, die sie auf die mündlichen Anfragen H-161/99 des Herrn Abgeordneten Izquierdo Collado und H-162/99 der Frau Abgeordneten Garcia Arias während der Fragestunde der Sitzung des Parlaments vom März 1999 gegeben hat.

(1) ABl. L 27 vom 30.11.1992.

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