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Document 91996E002929
WRITTEN QUESTION No. 2929/96 by Marianne THYSSEN to the Commission. Decision-making procedure in the Codex Alimentarius
SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 2929/96 von Marianne THYSSEN an die Kommission. Beschlußverfahren im Rahmen des Codex Alimentarius
SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 2929/96 von Marianne THYSSEN an die Kommission. Beschlußverfahren im Rahmen des Codex Alimentarius
ABl. C 91 vom 20.3.1997, p. 50
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT)
SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 2929/96 von Marianne THYSSEN an die Kommission. Beschlußverfahren im Rahmen des Codex Alimentarius
Amtsblatt Nr. C 091 vom 20/03/1997 S. 0050
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2929/96 von Marianne Thyssen (PPE) an die Kommission (8. November 1996) Betrifft: Beschlußverfahren im Rahmen des Codex Alimentarius Seit der Gründung der Welthandelsorganisation (WTO) hat sich die Durchsetzbarkeit bestimmter Normen, die im Rahmen des Codex Alimentarius angenommen werden, erhöht. Wie der Kommission bekannt ist, werden im Rahmen des Codex Alimentarius Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Da sich diese Normen indirekt auf den Inhalt der europäischen Rechtsetzung auswirken, sollte die Kommission den Mitgliedstaaten empfehlen, auf eine Änderung des Beschlußverfahrens des Codex Alimentarius hinzuwirken, damit dieses den tatsächlichen Auswirkungen, die die Normen des Codex Alimentarius künftig haben werden, entspricht. Plant die Kommission, entsprechende Schritte zu unternehmen? Antwort von Herrn Bangemann im Namen der Kommission (2. Dezember 1996) Die im Rahmen des Codex Alimentarius verabschiedeten Normen und sonstigen Instrumente sind nicht als solche verbindlich, sondern dienen bei Streitigkeiten über die Berechtigung von Maßnahmen, die den internationalen Handel mit bestimmten Lebensmitteln be- bzw. verhindern, als Grundlage. In zwei im Rahmen der Welthandelsorganisation geschlossenen Übereinkommen (über technische Handelshemmnisse bzw. gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen) wird den Codex-Instrumenten diese Rolle zugewiesen. Die Kommission teilt völlig die Ansicht der Frau Abgeordneten, daß die derzeit im Rahmen des Codex geltenden Abstimmungsregeln angesichts der Bedeutung, die die Codex- Normen und sonstigen Instrumente heute besitzen, nicht mehr angemessen sind. Die Kommission hofft, daß diese Frage anläßlich einer der nächsten Sitzungen des Codex-Ausschusses für allgemeine Grundsätze geprüft und zufriedenstellend geregelt werden kann.