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Document 91996E002746

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 2746/96 von Amedeo AMADEO an die Kommission. Tellereisen

ABl. C 72 vom 7.3.1997, p. 77 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT)

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91996E2746

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 2746/96 von Amedeo AMADEO an die Kommission. Tellereisen

Amtsblatt Nr. C 072 vom 07/03/1997 S. 0077


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2746/96 von Amedeo Amadeo (NI) an die Kommission (21. Oktober 1996)

Betrifft: Tellereisen

Unter Bezugnahme auf den Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 3254/91 des Rates zum Verbot von Tellereisen in der Gemeinschaft und der Einfuhr von Pelzen und Waren von bestimmten Wildtierarten aus Ländern, die Tellereisen oder den internationalen humanen Fangnormen nicht entsprechende Fangmethoden anwenden (Dok. KOM(95)737) ((ABl. C 58 vom 28.02.1996, S. 17 )).

Kann die Kommission darauf hinwirken, daß ein Zeitplan aufgestellt wird, aus dem hervorgeht, daß die Verhandlungen mit den betreffenden Drittländern im Laufe des Jahres 1996 oder spätestens bis Juni 1997 abgeschlossen werden? Kann die Kommission ferner dafür sorgen, daß die bereits vor geraumer Zeit geschaffene Sachverständigengruppe ihre Arbeit ebenfalls innerhalb dieser Frist, und nicht später, abschließt?

Gemeinsame Antwort von Sir Leon Brittan im Namen der Kommission auf die Schriftlichen Anfragen E-2743/96, E-2745/96 und E-2746/96 (27. November 1996)

Die Kommission nimmt die Vorschläge des Herrn Abgeordneten zur Kenntnis, die im Kontext der derzeitigen Verhandlungen mit Kanada, den Vereinigten Staaten und Rußland über ein Rahmenabkommen über humane Fangmethoden vorgelegt werden. Die Kommission führt diese Verhandlungen gemäß Artikel 228 EG-Vertrag im Namen der Gemeinschaft auf der Grundlage der Verhandlungsdirektiven des Rates vom Juni 1996, die insbesondere auf den Schlußfolgerungen der Sachverständigengruppe beruhen, deren Abschlußbericht seit dem 20. Juni 1996 zur Verfügung steht.

Die Kommission erinnert auch an den von ihr am 13. Dezember 1995 angenommenen Vorschlag zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3254/91 ((Dok. KOM(95) 737 endg. )), der dem Rat vorgelegt wurde. Dieser Vorschlag enthält die Bestimmungen über die Einfuhrbedingungen für Pelze und Waren von bestimmten Wildtierarten in die Gemeinschaft, einschließlich spezieller Bestimmungen über Pelze und Pelzwaren, die aus der Fangtätigkeit eingeborener Bevölkerungsgruppen stammen. Dieser Vorschlag enthält auch einen Zeitplan für die von der Kommission zu ergreifenden Maßnahmen, die vornehmlich von den in den vorgenannten Verhandlungen erzielten Fortschritten abhängen.

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