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Document 91996E001906

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 1906/96 von Erich SCHREINER an die Kommission. Normenvielfalt in der EU

ABl. C 365 vom 4.12.1996, p. 50 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT)

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91996E1906

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 1906/96 von Erich SCHREINER an die Kommission. Normenvielfalt in der EU

Amtsblatt Nr. C 365 vom 04/12/1996 S. 0050


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1906/96 von Erich Schreiner (NI) an die Kommission (11. Juli 1996)

Betrifft: Normenvielfalt in der EU

Die Vielzahl an unterschiedlichen Normen in Europa belastet die europäischen Unternehmen in grossem Ausmaß. Insbesondere werden bei Ausschreibungen immer wieder nationale technische Normen als Ausschreibungsgrundlage verwendet.

1. Welche Maßnahmen ergreift die Kommission in diesem Zusammenhang?

2. Wie ist die Wettbewerbsverzerrung zu beurteilen, die sich aus der Normenvielfalt ergibt?

3. Wird sich die Kommission für eine europaweite Harmonisierung der verschiedenen technischen Normen einsetzen? Wenn ja, wann kann mit diesbezueglichen Ergebnissen gerechnet werden? Wenn nein, warum nicht?

Antwort von Herrn Bangemann im Namen der Kommission (10. September 1996)

Die Kommission ist wie der Herr Abgeordnete der Ansicht, daß die gleichzeitige Geltung voneinander abweichender Normen die wirtschaftliche Integration der Gemeinschaft stark beeinträchtigt. Seit 1983 verfolgt die Kommission eine Politik der aktiven Förderung der europäischen Normung. Die europäischen Organisationen verfolgen die gleiche Politik.

Ausserordentliche Erfolge sind zu verzeichnen. Derzeit erstellen die europäischen Normenorganisationen (das Europäische Komitee für Normung, das Europäische Komitee für elektrotechnische Normung und das Europäische Institut für Normung im Bereich der Telekommunikation) über 1000 Normen jährlich, d.h. mehr als vier Normen je Arbeitstag. Ferner ist festzustellen, daß der grösste Teil der Tätigkeit der nationalen Normenorganisationen heute in Zusammenhang mit der europäischen und internationalen Normung steht. Die europäischen Normen werden in die einzelstaatlichen Systeme übernommen; abweichende nationale Normen müssen gleichzeitig aufgehoben werden. Auf diese Weise wird die Harmonisierung erreicht.

Bei der Ausarbeitung neuer einzelstaatlicher Normen ermöglichen es die Mechanismen der Richtlinie 83/189 ((ABl. L 109 vom 26.4.1983. )) den Betroffenen, davon Kenntnis zu erhalten, sich daran zu beteiligen oder die Erstellung einer europäischen Norm anstelle einer nationalen Norm zu beantragen. Die Kommission bedauert, daß die im Rahmen der Richtlinie zur Verfügung stehenden Möglichkeiten von den Betroffenen nicht voll ausgeschöpft werden.

Im Bereich der öffentlichen Aufträge hat die Kommission eine Untersuchung eingeleitet, bei der ermittelt werden soll, in welchem Masse die Vergabestellen auf europäische Normen verweisen. Die Kommission wird dem Herrn Abgeordneten die Ergebnisse dieser Studie mitteilen.

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