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Document 62015FN0002

Rechtssache F-2/15: Klage, eingereicht am 8. Januar 2015 — ZZ/Kommission

ABl. C 96 vom 23.3.2015, p. 25–25 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

23.3.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 96/25


Klage, eingereicht am 8. Januar 2015 — ZZ/Kommission

(Rechtssache F-2/15)

(2015/C 096/31)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin A. Véghely)

Beklagte: Europäische Kommission

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidung, mit der dem Kläger die Einrichtungsbeihilfe und das Tagegeld verweigert wurden, und Antrag auf Verurteilung der Kommission, diese Zulagen zuzüglich Zinsen zu zahlen

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Entscheidung der Kommission vom 4. März 2014 aufzuheben, soweit damit abgelehnt wird, ihm Einrichtungsbeihilfe und Tagegeld gemäß Art. 5 Abs. 1 und Art. 10 Abs. 1 des Anhangs VII des Beamtenstatuts zu gewähren;

die Kommission zu verurteilen, ihm Einrichtungsbeihilfe und Tagegeld bei Dienstantritt zuzüglich Zinsen vom Zeitpunkt der Fälligkeit dieser Beträge an gemäß Anhang VII des Beamtenstatuts zu zahlen;

der Kommission die Kosten aufzuerlegen.


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