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Dokuments 52023DC0062

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Ein Industrieplan zum Grünen Deal für das klimaneutrale Zeitalter

COM/2023/62 final

Brüssel, den 1.2.2023

COM(2023) 62 final

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Ein Industrieplan zum Grünen Deal für das klimaneutrale Zeitalter


1.Einführung Ein Industrieplan zum Grünen Deal für das klimaneutrale Zeitalter

Dieses Jahrzehnt ist für die Welt entscheidend, wenn wir eine Begrenzung des Anstiegs der globalen Temperaturen erreichen und die notwendigen Schritte hin zu einem Netto-Null-Ziel unternehmen wollen. Es steht sehr viel auf dem Spiel und die Herausforderungen sind komplex – aber es bietet sich auch die einmalige Gelegenheit, genau jetzt in eine saubere Energiewirtschaft und Industrie für ein klimaneutrales Zeitalter zu investieren.

Mit dem europäischen Grünen Deal sind unsere Ambitionen für den ökologischen Wandel festgelegt, einschließlich der Zielsetzung, bis 2050 das Netto-Null-Ziel zu erreichen. Das Paket „Fit für 55“ enthält einen konkreten Plan, um die europäische Wirtschaft auf Kurs zu bringen, wobei der REPowerEU-Plan die Abkehr von fossilen Brennstoffen beschleunigt. Neben dem Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft bildet dies den Rahmen für die Umstellung der EU-Industrie auf das klimaneutrale Zeitalter.

In den nächsten Jahren wird die wirtschaftliche Ausgestaltung des klimaneutralen Zeitalters festgezurrt. Neue Märkte werden geschaffen, bahnbrechende saubere Technologien werden konzipiert, entwickelt und auf den Markt gebracht und unsere Energiesysteme verändert. Daher werden diejenigen, die heute zuerst und schnell investieren, ihren Platz in dieser neuen Wirtschaft sichern und Arbeitsplätze für Arbeitskräfte mit neuen Kompetenzen schaffen, die industriellen Produktionsstätten neu ausrichten, die Kosten für Menschen und Unternehmen senken und in der Lage sein, andere Teile der Welt bei der Dekarbonisierung ihrer Wirtschaft zu unterstützen.

Angesichts der mit dieser Entwicklung verbundenen Chancen für die europäische Industrie rückt diese Notwendigkeit noch mehr in den Mittelpunkt. Nach Schätzungen der Internationalen Energieagentur wird der Weltmarkt für wichtige Serientechnologien für saubere Energie bis 2030 ein Volumen von rund 650 Mrd. USD (rund 600 Mrd. EUR) pro Jahr erreichen – mehr als das Dreifache von heute. Die damit verbundenen Arbeitsplätze in der Energieerzeugung könnten sich im gleichen Zeitraum mehr als verdoppeln 1 . Die klimaneutrale Industrie wächst weltweit so stark, dass die Nachfrage mitunter höher ist als das Angebot.

Die EU ist gut gerüstet, um die Chancen zu nutzen und das Netto-Null-Ziel anzuvisieren. Europas Wirtschaftsmodell, das auf dem Binnenmarkt aufbaut, hat in den letzten Jahrzehnten zu wachsendem Wohlstand geführt. Europa ist ein führender Akteur in den Bereichen Innovation, Risikokapital und Einsatz von klimaneutralen Technologien und nachhaltigen Produkten. Es hat einen starken Ausgangspunkt – eine Industrie, die nachweislich Trends und Standards setzt und immer stärker digitalisiert ist. Hergestellt werden hochwertige und innovative Produkte, die weltweit Einsatz finden. Europa verfügt über weltweit führende Wissenschaftler und Forscher, die kontinuierlich bahnbrechende Lösungen entwickeln oder bestehende Technologien weiterentwickeln.

Die EU hat auch gezeigt, wie der ökologische Wandel die Wettbewerbsfähigkeit stärken kann. Der Ausstieg aus fossilen Brennstoffen aus Russland hat eine neue industrielle Revolution beschleunigt, die darauf abzielt, das Zeitalter fossiler Brennstoffe zu beenden. In unserer Wirtschaft wird derzeit ein breites Spektrum neuer klimafreundlicher Technologien entwickelt und eingesetzt: dies gilt für die Bereiche Verkehr, Gebäude, Fertigung, Energie und sogar die Schaffung völlig neuer Märkte. Unser klimaneutrales Ökosystem war 2021 über 100 Mrd. EUR wert, was einer Verdoppelung gegenüber 2020 entspricht 2 .

Die EU hat auch ihre Widerstandsfähigkeit gegenüber anhaltenden Veränderungen und Herausforderungen unter Beweis gestellt. Die Industrie steht vor zahlreichen Herausforderungen, von der hohen Inflation, dem Arbeitskräftemangel, dem demografischen Wandel, Unterbrechungen der Lieferketten nach der COVID-19-Krise und steigenden Zinssätzen bis zum Anstieg der Energiekosten und der Betriebsmittelpreise. Dies geht mit einem starken, aber nicht immer fairen Wettbewerb auf dem fragmentierten Weltmarkt einher. Trotz dieses Gegenwinds hat die EU-Wirtschaft bisher gut standgehalten und die politische Einheit zahlt sich aus. Die Gas- und Ölpreise sind mittlerweile bis unter das Niveau vor dem russischen Angriffskrieg gefallen. Die Inflation ist in ganz Europa im Dezember 2022 im zweiten Monat in Folge deutlich zurückgegangen. Die Arbeitslosigkeit ist niedriger als vor der Finanzkrise von 2008, und die Arbeitsmärkte entwickeln sich nach wie vor gut.

Die EU ist entschlossen und überzeugt, dass sie den industriellen Wandel hin zur Klimaneutralität intern beschleunigen kann. Zusätzlich zu den Bedürfnissen und Chancen wie dem Ausbau erneuerbarer Energien, dem Umbau von Energie- und Verkehrsinfrastrukturen wie Netzen, der massiven Umstellung auf grünen Wasserstoff als Speichermedium, Brennstoff und Rohstoff kann die EU auch eine führende Rolle in den klimafreundlichen Industrien der Zukunft einnehmen. Wir können mit unseren Partnern im Ausland auch neue Formen der Zusammenarbeit im Bereich der sauberen Technologien schaffen. Durch die Zusammenarbeit mit Partnern bei der Entwicklung von klimaneutralen Technologien, der Diversifizierung und Stärkung der Lieferketten und der Unterstützung anderer bei ihrem ökologischen Wandel kann der Wettlauf um die Klimaneutralität für den Planeten und für die Wirtschaft von Vorteil sein.

Es ist ermutigend, dass auch die Partner Europas damit beginnen, die Chancen der klimaneutralen Industrie zu nutzen. Mit dem „Inflation Reduction Act“ der Vereinigten Staaten werden bis 2032 mehr als 360 Mrd. USD (rund 330 Mrd. EUR) mobilisiert. Japans Pläne für den ökologischen Wandel zielen darauf ab, bis zu 20 Billionen JPY (rund 140 Mrd. EUR) durch Anleihen im Rahmen des „grünen Wandels“ aufzubringen. Indien hat das „Production Linked Incentive Scheme“ eingeführt, um die Wettbewerbsfähigkeit in Sektoren wie Fotovoltaik und Batterien zu verbessern. Auch das Vereinigte Königreich, Kanada und viele andere haben Pläne für Investitionen in saubere Technologien vorgelegt. Europa ist entschlossen, mit all diesen Partnern für ein höheres Ziel zusammenzuarbeiten.

Handel und Wettbewerb im Bereich der klimafreundlichen Industrie müssen jedoch fair sein. Einige Initiativen unserer Partner können unerwünschte Nebeneffekte für unsere eigenen klimaneutralen Industrien haben. So sind die Subventionen Chinas im Verhältnis zum BIP seit Langem doppelt so hoch wie in der EU 3 . Dies hat Marktverzerrungen nach sich gezogen und dazu geführt, dass die Fertigung einer Reihe klimaneutraler Technologien derzeit von China dominiert wird, das die Subventionierung von Innovationen in saubere Technologien und Fertigung zu einer Priorität seines Fünfjahresplans gemacht hat. Chinas geplante Investitionen in saubere Technologien übersteigen 280 Mrd. USD (rund 260 Mrd. EUR). Europa und seine Partner müssen mehr tun, um die Auswirkungen solcher unfairer Subventionen und anhaltender Marktverzerrungen zu bekämpfen. Wo der öffentliche Einfluss auf den privaten Märkten überdimensioniert ist, führen Verzerrungen zu ungleichen Wettbewerbsbedingungen und zu unlauterem Wettbewerb. Die Kommission wird die handelspolitischen Schutzinstrumente (TDI) weiterhin in vollem Umfang nutzen, um den Binnenmarkt und den regelbasierten internationalen Handel vor unlauteren Handelspraktiken wie Dumping und verzerrenden Subventionen zu verteidigen.

Auch in Zukunft wird es Herausforderungen für die Wettbewerbsfähigkeit geben. Das Zeitalter billiger fossiler Brennstoffe ist vorbei, daher ist eine Beschleunigung des ökologischen Wandels nötig, um sicherzustellen, dass die Industrie Zugang zu ausreichender und erschwinglicher sauberer Energie hat. Die EU muss auf ihrer größten Stärke, dem Binnenmarkt, aufbauen und eine Fragmentierung vermeiden. Daher ist die Kommission entschlossen, einen umfassenden europäischen Ansatz vorzulegen, der auf gemeinsamen strategischen Prioritäten und einer Bewertung des Investitionsbedarfs beruht. Dazu müssen verschiedene Optionen für eine gemeinsame Reaktion der EU, einschließlich der EU-Finanzierung, geprüft werden. Außerdem muss mehr getan werden, um den Unternehmen den Zugang zu privaten Finanzmitteln zu erleichtern, insbesondere durch die Vollendung der Kapitalmarktunion. Mehr Wettbewerbsfähigkeit muss mit gut bezahlten hochwertigen Arbeitsplätzen und Investitionen in Humankapital einhergehen.

Das klimaneutrale-Industriezeitalter wird von den heute getroffenen Entscheidungen geprägt sein. Die EU muss bereit sein, mit Schnelligkeit, Ehrgeiz und einem gemeinsamen Kurs voranzugehen. Eine gemeinsame Reaktion, die in den Strategien und Instrumenten der EU verankert ist, ist weitaus wirksamer als 27 nationale Ansätze.

2.Ein Industrieplan zum Grünen Deal – immer einen Schritt voraus sein

Vor dem Hintergrund grundlegender Chancen und Herausforderungen braucht Europa einen neuen Industrieplan zum Grünen Deal. Der Plan wird Teil des europäischen Grünen Deals sein, der uns den Weg zur Klimaneutralität ebnet und Europa in die Lage versetzen wird, im klimaneutralen Industriezeitalter weltweit eine Vorreiterrolle einzunehmen.

Ausgangspunkt für den Plan sind die Notwendigkeit, die technologische Entwicklung, die Herstellung und die Installation klimaneutraler Produkte und Energieversorgungsstrukturen in den nächsten zehn Jahren massiv zu steigern, sowie der Mehrwert eines EU-weiten Ansatzes zur gemeinsamen Bewältigung dieser Herausforderung. Dies wird durch den weltweiten Wettbewerb um Rohstoffe und qualifizierte Arbeitskräfte erschwert. Der Plan zielt darauf ab, dieser Dichotomie entgegenzuwirken, indem der Schwerpunkt auf die Bereiche gelegt wird, in denen Europa den größten Unterschied machen kann. Außerdem soll das Risiko vermieden werden, dass unsere Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen aus Russland durch andere strategische Abhängigkeiten ersetzt wird, die unseren Zugang zu Schlüsseltechnologien und ‑materialien für den ökologischen Wandel behindern könnten, und zwar durch die Nutzung einer Kombination aus Diversifizierung und eigener Entwicklung und Produktion. Der Plan wird die laufenden Bemühungen um eine Umgestaltung der Industrie im Rahmen des europäischen Grünen Deals und der Industriestrategie der EU, insbesondere des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft, ergänzen. Auch die Modernisierung und Dekarbonisierung der energieintensiven Industrien hat nach wie vor höchste Priorität, ebenso wie die Sicherstellung von Beschäftigungswechseln und die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze durch Aus- und Weiterbildung.

Deshalb ist eine starke gemeinsame europäische Antwort zur Förderung einer klimaneutralen Industrie erforderlich. Der Industrieplan zum Grünen Deal wird unsere Stärken nutzen: Offenheit, Innovation, Inklusivität und Nachhaltigkeit. Unter den richtigen Bedingungen wird die klimaneutrale Industrie in Europa eine entscheidende Rolle beim Wandel des Kontinents zu einer grünen Wirtschaft spielen, indem sie Wohlstand in der EU schafft und sowohl im Bereich der Technologie als auch bei der Bekämpfung des Klimawandels und der Umweltverschmutzung weltweit führend ist.

Dieser Entwurf für einen neuen Industrieplan zum Grünen Deal beruht auf vier Säulen: 

·ein vorhersehbares und vereinfachtes Regelungsumfeld

·schnellerer Zugang zu Finanzierung

·Kompetenzen und

·offener Handel für widerstandsfähige Lieferketten.

2.1.Ein vorhersehbares, kohärentes und vereinfachtes Regelungsumfeld

Die EU hat sich traditionell auf ein solides Regelungsumfeld verlassen, um günstige Bedingungen für Unternehmen und hochwertige Arbeitsplätze für unsere Arbeitskräfte zu schaffen und ein hohes Umweltschutzniveau zu gewährleisten. Diese drei Dimensionen können sich gegenseitig verstärken, wenn die Regulierung ausgewogen und intelligent gestaltet ist, was kontinuierliche Aufmerksamkeit erfordert. Aus diesem Grund hat die Kommission in diesem Jahr einen zusätzlichen „Check-up der Wettbewerbsfähigkeit“ für alle neuen Regelungen eingeführt, um sicherzustellen, dass alle potenziellen Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit angegangen und unnötige Belastungen vermieden werden. Ein einfaches, berechenbares und klares Regelungsumfeld ist für die Förderung von Investitionen von entscheidender Bedeutung. Maßnahmen auf EU-Ebene verhindern eine Fragmentierung zwischen 27 Regulierungsansätzen.

In diesem Frühjahr wird die Kommission drei wichtige Vorschläge für die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie vorlegen, die auf der Notwendigkeit von Reformen beruhen:

Erstens schlägt die Kommission im Rahmen des Industrieplans zum Grünen Deal vor, einen „Rechtsakt über die klimaneutrale Industrie“ vorzulegen, um die industrielle Herstellung von Schlüsseltechnologien in der EU zu unterstützen. Der Rechtsakt würde einen vereinfachten Rechtsrahmen für die Herstellungskapazität von Produkten schaffen, die für die Verwirklichung unserer Klimaneutralitätsziele von entscheidender Bedeutung sind, wie Batterien, Windräder, Wärmepumpen, Solaranlagen, Elektrolyseure, Technologien zur CO2-Abscheidung und ‑Speicherung 4 . Der Rechtsakt über die Industrie im Bereich klimafreundlicher Industrien würde insbesondere Folgendes vorsehen:

·Im Anschluss an sektorspezifische Analysen würden gegebenenfalls Ziele für die industriellen Kapazitäten bis 2030 festgelegt, um sicherzustellen, dass strategische Abhängigkeiten den ökologischen Wandel nicht gefährden. Dabei wird die gesamte grenzüberschreitende Liefer- und Wertschöpfungskette berücksichtigt, damit Lieferungen nicht zu einem Engpass werden;

·Die Dauer der Genehmigungsverfahren sollte verkürzt und deren Berechenbarkeit verbessert werden, indem spezifische Fristen für die verschiedenen Genehmigungsschritte festgelegt und die Verwaltungskapazitäten der Mitgliedstaaten erheblich verstärkt werden, z. B. durch die Einführung einer einzigen Anlaufstelle für Investoren und Interessenträger aus der Industrie während des gesamten Verwaltungsverfahrens.

Da die europäischen Wertschöpfungsketten in hohem Maße in den Binnenmarkt integriert und miteinander verbunden sind (siehe Abbildung 1), würden in dem Rechtsakt einfache und operative Kriterien für die Ermittlung von Projekten von strategischem Interesse in der Lieferkette für klimafreundliche Produkte festgelegt. Dadurch sollte sichergestellt werden, dass alle Mitgliedstaaten weiterhin von einer innovativen industriellen Nutzung profitieren, indem strategische Projekte, einschließlich Mehrländerprojekte, gefördert werden, die sowohl für entwickelte als auch für weniger entwickelte Regionen zugänglich sind. Diese Projekte könnten von beschleunigten Genehmigungsverfahren profitieren und sowohl private Mittel als auch EU- und nationale öffentliche Mittel mobilisieren 5

Europäische Normen können dazu beitragen, die Einführung sauberer und digitaler Technologien zu fördern. Insbesondere für neue industrielle Wertschöpfungsketten könnte die Antizipation und Entwicklung hochwertiger europäischer Standards den Industrien der EU – auch auf globaler Ebene – einen wichtigen Wettbewerbsvorteil verschaffen. Sie könnten „Marktfähigkeit“ nachweisen und Investitionen in Unternehmen nach sich ziehen, die die europäischen Normen einhalten. Europäische Normen würden es den EU-Industrien ermöglichen, ihre Technologien im gesamten Binnenmarkt auszubauen – dies ist sehr wichtig für Start-up-Unternehmen und KMU.

·Der Rechtsakt könnte es der Kommission ermöglichen, europäische Normen zur Förderung einer schnellen Einführung von Schlüsseltechnologien in Auftrag zu geben 6 .

Abbildung 1 Windlieferketten und Arbeitsplätze sind in der EU und in Europa stark integriert

Quelle: Wind Europe. Auf der Karte werden die Windkraftanlagen der EU in allen Segmenten dargestellt.

Die Kreisgröße ist proportional zur Zahl der Arbeitsplätze pro Anlage (kleine Kreise: 10-50 Beschäftigte; große Kreise: mehr als 1000 Beschäftigte).

Um Innovationen zu fördern, wird die Kommission die Möglichkeit prüfen, Reallabore einzurichten, um schnelle Experimente und disruptive Innovationen zum Testen neuer Technologien zu ermöglichen 7 . Solche Reallabore können auch den Weg für eine Vereinfachung des Zulassungs-/Zertifizierungsverfahrens für das Inverkehrbringen von Produkten ebnen. Diese Verfahren können derzeit langwierig sein, die Einführung innovativer Produkte verlangsamen und eine erhebliche Belastung insbesondere für KMU und Start-up-Unternehmen darstellen. Die Kommission wird weiterhin Testeinrichtungen finanzieren, die einen wichtigen Schritt zur Markteinführung von Technologie darstellen.

Um die Nachfrage nach klimaneutralen Produkten in großem Maßstab weiter zu stimulieren, können verschiedene Formen öffentlicher Maßnahmen wie die Vergabe öffentlicher Aufträge, Konzessionen und Anreize für Unternehmen und Endnutzer, auf Nachhaltigkeits- und Kreislaufprinzip gestützte klimaneutrale Technologien einzusetzen, eine große Rolle spielen. Die Behörden in der EU geben rund 14 % des BIP (rund 2 Billionen EUR pro Jahr) für Dienstleistungen, Bauarbeiten und Produkte aus. Die Beschaffungspolitik und andere öffentliche Unterstützung können dazu beitragen, die Renditen öffentlicher Gelder zu maximieren und gleichzeitig die Versorgungssicherheit durch Diversifizierung der Quellen zu fördern. Zu diesem Zweck würde die Kommission Nachhaltigkeitskriterien und mögliche Anforderungen für klimaneutrale Produkte festlegen und dabei die verfügbaren Rechtsinstrumente und bestehenden EU-Normen nutzen. Sie würde eine berechenbarere und einheitlichere Nachfrage nach Netto-Null-Lösungen fördern und es den Behörden ermöglichen, ehrgeizige Nachhaltigkeitsanforderungen festzulegen.

Zweitens wird die Kommission einen Rechtsakt zu kritischen Rohstoffen vorschlagen. Die Herstellung von klimafreundlichen Technologien in der EU ist nur möglich, wenn der Zugang zu relevanten kritischen Rohstoffen gewährleistet ist, unter anderem durch die Diversifizierung der Beschaffung und das Recycling von Rohstoffen, um die Abhängigkeit der EU von stark konzentrierten Lieferungen aus Drittländern zu verringern und hochwertige Arbeitsplätze und Wachstum in der Kreislaufwirtschaft zu fördern. Ziel dieses Rechtsakts ist es, die Versorgungssicherheit in der EU zu gewährleisten, unter anderem durch die Stärkung des internationalen Engagements, die Erleichterung der Gewinnung (wo dies zutrifft), der Verarbeitung und des Recyclings bei gleichzeitiger Gewährleistung hoher Umweltstandards und kontinuierlicher Forschung und Innovation, z. B. zur Verringerung des Materialverbrauchs und zur Entwicklung biobasierter Ersatzstoffe. Es sind bereits greifbare Erfolge zu verzeichnen: heute verwenden einige EU-Unternehmen Lignin aus Holz in Batterien anstelle von Grafit.

Drittens: Energie. Russlands Einsatz von Energie als Waffe war ein wichtiger Weckruf nach Versorgungssicherheit und der Aufhebung von Abhängigkeiten. Die Wettbewerbsfähigkeit vieler Unternehmen ist durch die hohen Energiepreise und die Unterbrechungen in mehreren Lieferketten erheblich geschwächt worden. Dies gilt insbesondere für die energieintensiven Industrien 8 . Um gegen die hohen Energiekosten vorzugehen und kostspielige fossile Brennstoffe durch günstigere erneuerbare Energieträger zu ersetzen, wurden im Einklang mit dem REPowerEU-Plan wichtige Schritte unternommen. So lag z. B. im Jahr 2022 die Produktionskapazität bei Wind- und Solarenergie in der EU bei über 400 GW und damit 25 % höher als noch 2020 9 . Wir haben die EU-Energieplattform eingerichtet, um die Gasnachfrage zu bündeln, die Infrastrukturnutzung zu koordinieren und mit internationalen Partnern zu verhandeln, Einsparungen erzielt, Speicher gefüllt und eine Obergrenze für kurzfristige Märkte festgelegt. Sowohl im Strom- als auch im Gassektor wurden mehrere Infrastrukturprojekte und Verbindungen fertiggestellt. Im März wird die Kommission eine Reform der Gestaltung des Strommarkts vorschlagen, zu der derzeit eine öffentliche Konsultation läuft. Langfristige Preisverträge könnten eine wichtige Rolle spielen, wenn es darum geht, allen Stromverbrauchern die Möglichkeit zu geben, von vorhersehbareren und geringeren Kosten für Strom aus erneuerbaren Quellen zu profitieren. Wie im REPowerEU-Plan dargelegt, erfordert die Steigerung der industriellen Wettbewerbsfähigkeit sowohl eine Umgestaltung der industriellen Prozesse und eine massive Beschleunigung und Erweiterung der Nutzung erneuerbarer Energien als auch verstärkte Anstrengungen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Verringerung des Energiebedarfs sowie zur Umschulung und Weiterbildung der Arbeitskräfte.

Der neue EU-Rechtsrahmen für Batterien ist ein entscheidendes Element für den Übergang der EU zu einer klimaneutralen Wirtschaft, da er wettbewerbsfähige und widerstandsfähige Wertschöpfungsketten für die Herstellung, die Wiederverwendung und das Recycling von Batterien in der EU sicherstellt. Künftig wird die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte 10 für ein breiteres Spektrum von Produkten gelten und das Spektrum der Nachhaltigkeitsanforderungen erweitern, durch das die EU-Industrie sich auszeichnet. Die Kommission wird der Arbeit an klimafreundlichen Technologien im Rahmen der bestehenden und künftigen Ökodesign-Arbeitsprogramme hohe Priorität einräumen.

Darüber hinaus ist es sehr wichtig, dass die Verbraucher ihre Entscheidungen auf der Grundlage transparenter und zuverlässiger Informationen über die Nachhaltigkeit, die Haltbarkeit und den CO2-Fußabdruck der Produkte treffen können. Markttransparenz ist ein Instrument, das die Einführung technologisch und ökologisch überlegener Auftragnehmer Produkte erleichtert. So wird die Kommission beispielsweise ein einheitliches Energielabel für Wärmepumpen vorschlagen, damit die Nutzer bis Ende dieses Jahres verschiedene Technologien 11 vergleichen können. Auch der Vorschlag der Kommission zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel wirkt in diese Richtung.

Als letzter Punkt zu erwähnen ist die Infrastruktur als Schlüssel zu den günstigen Rahmenbedingungen für klimaneutrale Unternehmen, die mit dem Industrieplan zum Grünen Deal geschaffen werden sollen. Eine vollständige Abdeckung der TEN-V-Netze mit Lade- und Betankungsinfrastruktur und die Entwicklung und Stärkung einer europäischen Wasserstoff-Grundstruktur sowie die Erweiterung und Verstärkung intelligenter Stromnetze zur Aufnahme großer Mengen erneuerbarer Energieträger im TEN-E-Netz erfordern umfangreiche Investitionen 12  aber auch die Stärkung unseres Regelungsrahmens. Jetzt ist es an der Zeit, die benötigte Infrastruktur nach einem europäischen Ansatz in die Praxis umzusetzen. Die Kommission fordert die beiden gesetzgebenden Organe nachdrücklich auf, die Verordnung über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR) so bald wie möglich anzunehmen, um zur Schaffung eines zukunftssicheren Lade- und Betankungsnetzes beizutragen. Zur Entwicklung und Stärkung der Wasserstoff- und Strominfrastruktur wird die Kommission den Ressourcenbedarf der Fazilität „Connecting Europe“ weiter prüfen und alle Möglichkeiten der überarbeiteten TEN-E-Verordnung nutzen, um die Planung, Finanzierung und den Aufbau wichtiger (grenzüberschreitender) Infrastrukturen zu beschleunigen. Insbesondere die Entwicklung und Umsetzung der grenzüberschreitenden Infrastruktur muss in den kommenden Jahren beschleunigt werden. Die Kommission wird auch weitere Wege, einschließlich möglicher legislativer Maßnahmen, prüfen, um sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten grenzüberschreitende Energieinfrastrukturen bereitstellen, damit es nicht zu unangemessenen Verzögerungen beim Aufbau der strategischen Infrastruktur kommt.

Der Industrieplan zum Grünen Deal wird die Wettbewerbsfähigkeit stärken, wenn sich alle Akteure (Behörden, Sozialpartner, Investoren, Verbraucher) gemeinsam auf dieselben Ziele konzentrieren. Die kürzlich eingerichtete Plattform „Clean Tech Europe“ und das Industrieforum für saubere Energie würden zusammen mit anderen einschlägigen Interessenträgern den Plan unterstützen, die Maßnahmen zur Erreichung der Investitions- und Fertigungsziele koordinieren und die Kooperationsmöglichkeiten weiter fördern. Die Kommission wird weiterhin eng mit dem Europäischen Parlament zusammenarbeiten, um den Industrieplan zum Grünen Deal zu einem Erfolg zu machen.

2.2.Schnellerer Zugang zu Finanzmitteln

Weltweit verzeichnet die Industrie im Bereich klimafreundlicher Technologien ein starkes Wachstum, und die Investitionen in saubere Energie sind 2022 gegenüber dem Vorjahr um 10 % gestiegen. In einigen Bereichen, wie Windkraft und Wärmepumpen, sind Industrieunternehmen im Bereich klimafreundlicher Technologien in der EU sogar vor dem Hintergrund unserer relativ hohen Energiepreise wettbewerbsfähig, während sie in anderen Segmenten, etwa bei Fotovoltaikpaneelen, nur begrenzt Fuß fassen können. Darüber hinaus müssen diese Sektoren für einen rechtzeitigen Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft schneller wachsen. Die Marktanteile der EU-Unternehmen stehen stark unter Druck, insbesondere da ihnen durch Subventionen in anderen Teilen der Welt Wettbewerbsnachteile entstehen. Der Zugang von Industrieunternehmen im Bereich klimafreundlicher Technologien zu Finanzmitteln muss daher ausgeweitet und beschleunigt werden. Dies ist die zweite Säule des Industrieplans zum Grünen Deal.

Wichtig ist zudem eine gezielte öffentliche Finanzierung. Bereits heute spielen die Finanzmittel der EU und der Mitgliedstaaten bei der Förderung von Innovationen und der Fertigung und Einführung klimafreundlicher Technologien sowie bei dem damit verbundenen Ausbau von Netzen und Infrastrukturen eine große Rolle. Private Mittel sind für die Mobilisierung von Investitionen für die Industrie im Bereich klimafreundlicher Technologien von entscheidender Bedeutung.

Im Rahmen von NextGenerationEU werden über die 27 nationalen Aufbau- und Resilienzpläne, die aus der Aufbau- und Resilienzfazilität finanziert werden, bereits 250 Mrd. EUR für grüne Maßnahmen bereitgestellt, einschließlich Investitionen zur Förderung der Dekarbonisierung der Industrie. Im Rahmen von Horizont Europa sind 40 Mrd. EUR für Forschung und Innovation im Rahmen des Grünen Deals bestimmt, auch in Partnerschaft mit der Industrie.

Im Rahmen der Kohäsionspolitik, einschließlich des Fonds für einen gerechten Übergang, werden rund 100 Mrd. EUR für den ökologischen Wandel bereitgestellt. Die Kommission wird die rasche Mobilisierung von Kohäsionsinvestitionen zur Unterstützung des Industrieplans für Klimaneutralität weiter unterstützen, auch durch Beschleunigung der Konzeption von Projekten im Bereich Energieeffizienz und erneuerbare Energien und der Kostenerstattung durch Standarderstattungssysteme.

Bislang haben sich diese EU-Finanzierungsquellen weitgehend auf Forschung und Innovation sowie auf die Nutzung erneuerbarer Energien und damit zusammenhängender Infrastrukturen konzentriert und weniger auf die Produktionskapazitäten in diesem Sektor.

Die Finanzierung der industriellen Wertschöpfungsketten im Bereich klimafreundlicher Technologien kann durch gezielte staatliche Beihilfen erweitert und beschleunigt werden. Um eine Fragmentierung des Binnenmarkts aufgrund unterschiedlicher Höhen der nationalen Unterstützung – und unterschiedlicher Kapazitäten für die Gewährung einer solchen Unterstützung – zu vermeiden, bedarf es jedoch auch einer angemessenen Finanzierung auf EU-Ebene, um einen erfolgreichen Ausbau dieser industriellen Wertschöpfungsketten in der gesamten Union zu fördern.

2.2.1 Nationale Finanzierung

Staatliche Beihilfen als erster Schritt: Die EU-Wettbewerbspolitik bietet Instrumente, die es ermöglichen, die Entwicklung und Einführung entscheidender, für den ökologischen und digitalen Wandel strategisch bedeutender Spitzentechnologien zu fördern und gleichzeitig die Integrität des Binnenmarkts zu wahren und die internationalen Verpflichtungen der EU einzuhalten. Allein im Jahr 2022 hat die Kommission Beihilferegelungen mit einer Gesamtmittelausstattung von 51 Mrd. EUR für den Aufbau neuer Kapazitäten zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen sowie für die Dekarbonisierung der Industrieproduktion in der gesamten Union genehmigt. Bereits im März 2022 nahm die Kommission nach der Aggression Russlands gegen die Ukraine einen befristeten Krisenrahmen an, der die Mitgliedstaaten besser in die Lage versetzte, die negativen wirtschaftlichen Auswirkungen des Krieges abzufedern und als Reaktion auf die daraus resultierende wirtschaftliche Lage strukturelle Anpassungen vorzunehmen. Der Rahmen wurde inzwischen zweimal geändert und enthält bereits spezifische Bestimmungen über eine einfachere Förderung von erneuerbaren Energien, Dekarbonisierungstechnologien und Energieeffizienzmaßnahmen.

Die Kommission plant nun, den Mitgliedstaaten bei der Gewährung von Beihilfen in genau festgelegten Bereichen vorübergehend noch mehr Flexibilität einzuräumen. Sie wird die Mitgliedstaaten zu einem Vorschlag konsultieren, mit dem Vorschriften über staatliche Beihilfen bis Ende 2025 vorübergehend angepasst werden sollen, um die Verfahren durch einfachere Berechnungen und Verfahren sowie eine schnellere Genehmigung weiter zu beschleunigen und zu vereinfachen. Durch diese Änderungen soll es für die Mitgliedstaaten auch einfacher werden, in ihren Zuständigkeitsbereich fallende spezifische Projekte im Rahmen der nationalen Konjunkturprogramme durchzuführen.

Die Kommission beabsichtigt, die Beihilfevorschriften in fünf Schwerpunktbereichen anzupassen, wobei die Bedingungen gewahrt werden sollen, die erforderlich sind, um Verzerrungen im Binnenmarkt zu begrenzen, eine Verstärkung regionaler Unterschiede zu vermeiden und die Einhaltung internationaler Verpflichtungen sicherzustellen. Vier dieser Schwerpunktbereiche werden mit der vorgesehenen Änderung des Befristeten Krisenrahmens (TCF) umgesetzt, der in einen Befristeten Krisen- und Übergangsrahmen (TCTF) für staatliche Beihilfen übergeht:

1.Vereinfachung der Gewährung von Beihilfen für den Ausbau erneuerbarer Energien

Die Gewährung von Beihilfen für den Ausbau erneuerbarer Energien wurde bereits mit dem Befristeten Krisenrahmen (TCF) erleichtert. Der TCTF-Entwurf geht durch folgende Maßnahmen noch weiter:

-Ausweitung der Bestimmungen auf alle Technologien für erneuerbare Energien (im Rahmen der Erneuerbare-Energien-Richtlinie II) sowie auf erneuerbaren Wasserstoff und die Speicherung von Biobrennstoffen;

-Aufhebung der Verpflichtung zur Durchführung offener Ausschreibungen für weniger ausgereifte Technologien (für die Ausschreibungen weniger gut geeignet sein könnten) und

-Verlängerung der Fristen für den Abschluss von Projekten.

2.Vereinfachung der Gewährung von Beihilfen für die Dekarbonisierung von Industrieverfahren

Bereits mit dem TCF wurde die Gewährung von Dekarbonisierungsbeihilfen für die Industrie erleichtert. Der TCTF würde mit einer Reihe von Bestimmungen noch weiter gehen, etwa in Bezug auf:

-die Genehmigung von Beihilfen anhand von Standardprozentsätzen der Investitionskosten, die auf Erfahrungswerten beruhen – für die Wasserstoffnutzung, Energieeffizienz und Elektrifizierung.

-flexiblere Beihilfeobergrenzen für die einzelnen Begünstigten bei Regelungen, die bestimmte Bedingungen erfüllen.     

3.Bessere Investitionsfördersysteme für die Produktion strategischer klimafreundlicher Technologien, einschließlich der Möglichkeit, höhere Beihilfen zu gewähren, um die Höhe der Wettbewerbern außerhalb der EU für ähnliche Vorhaben gewährten Beihilfen zu erreichen, wobei jedoch die Verhältnismäßigkeit dieser Beihilfen zu gewährleisten ist;

4.Gezieltere Beihilfen für große neue Produktionsprojekte in strategischen Wertschöpfungsketten im Bereich klimafreundlicher Technologien unter Berücksichtigung globaler Finanzierungslücken.

Ziel des TCTF-Entwurfs ist es, gleiche Wettbewerbsbedingungen mit anderen Rechtsräumen und innerhalb des Binnenmarkts zu gewährleisten, insbesondere in Sektoren, in denen ein Risiko der Standortverlagerung in Drittländer ermittelt wurde, und gleichzeitig die Verhältnismäßigkeit der Beihilfebeträge sicherzustellen. Der TCTF soll es den Mitgliedstaaten ermöglichen, Regelungen zur Unterstützung neuer Investitionen in Produktionsanlagen in bestimmten, für die Klimaneutralität strategisch bedeutenden Sektoren einzuführen, auch durch Steuervergünstigungen. Im Interesse der Konvergenz zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten und Regionen würde der zulässige Beihilfebetrag durch höhere Beihilfeintensitäten und Beihilfehöchstbeträge angepasst, wenn die Investition in einem Fördergebiet erfolgt. Es müssten geeignete Bedingungen festgelegt werden, um die konkreten Risiken einer Umlenkung von Investitionen in Gebiete außerhalb des EWR zu überprüfen und festzustellen, ob das Risiko einer Verlagerung innerhalb des EWR besteht. Die Mitgliedstaaten können ihre nationalen steuerlichen Anreize an einem gemeinsamen System ausrichten, das die Kommission auszuarbeiten plant, und so ein gemeinsames System schaffen, das den Unternehmen in der gesamten EU mehr Transparenz und Berechenbarkeit bietet.

Darüber hinaus könnten die Mitgliedstaaten in diesen für die technologische Spitzenposition im Bereich der Klimaneutralität bedeutenden Sektoren für einzelne Erstinvestitionen Beihilfen in derselben Höhe wie Drittländer bereitstellen, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind, etwa das Vorliegen einer länderübergreifenden Zusammenarbeit, erhebliche positive Spillover-Effekte zwischen den Mitgliedstaaten und eine besondere Berücksichtigung von Fördergebieten. Mit diesen Beihilfen soll ein begründetes Risiko gemindert werden, dass bestimmte Investitionen in Drittländer außerhalb des EWR umgelenkt werden, und sie sollten nicht zur Verlagerung von Produktionstätigkeiten zwischen Mitgliedstaaten führen. Die Beihilfe wäre auf den erforderlichen Umfang für die Durchführung des Vorhabens im EWR beschränkt.

Die Kommission wird im Rahmen des TCTF weiterhin an einer Beschleunigung der Verfahren arbeiten, wie dies bereits bei Beihilfen der Fall ist, die auf der Grundlage des Befristeten Krisenrahmens genehmigt wurden: der Median der Genehmigungszeit für diese Beihilfen beträgt nun 19 Tage.

5.Deutliche Anhebung der Anmeldeschwellen für staatliche Beihilfen in diesen Bereichen

Die Kommission wird die Beihilfevorschriften in diesem fünften Schwerpunktbereich durch eine weitere Überarbeitung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung für den Grünen Deal anpassen. Zusätzlich zu den Bestimmungen im Zusammenhang mit IPCEI-Projekten (siehe unten) würde dies den Mitgliedstaaten mehr Flexibilität für folgende Maßnahmen bieten:

-Unterstützung von Maßnahmen in Schlüsselsektoren wie Wasserstoff, CO2-Abscheidung und -Speicherung, emissionsfreie Fahrzeuge und Energieeffizienz von Gebäuden, da die Schwellenwerte für die obligatorische Anmeldung bei der Kommission angehoben würden; 

-Ausweitung des Anwendungsbereichs der Investitionsbeihilfen für Lade- und Betankungsinfrastrukturen;

-einfachere Vergabe von Ausbildungsbeihilfen zur Vermittlung der erforderlichen Kompetenzen.

In der EU werden derzeit fünf wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse (IPCEI) durchgeführt; dabei handelt es sich um große Entwicklungsprojekte mehrerer Mitgliedstaaten zur Finanzierung neuer Technologien in strategischen Bereichen mit starken positiven grenzübergreifenden Spillover-Effekten für Innovation, Arbeitskräfte und Kunden: eines davon im Bereich der Mikroelektronik, zwei im Bereich der Batterien und zwei im Bereich Wasserstoff, und weitere Projekte sind in Vorbereitung 13 . Es wird erwartet, dass durch die öffentliche Unterstützung in Höhe von 18 Mrd. EUR für genehmigte IPCEI weitere 36 Mrd. EUR – und damit der doppelte Betrag – an privaten Investitionen mobilisiert werden.

Zur Beschleunigung der Einleitung neuer Projekte wird die Genehmigung von IPCEI-bezogenen Projekten weiter gestrafft und vereinfacht;

·Ein Praxiskodex für eine transparente, inklusive und schnellere Konzeption von IPCEI, der die Bewertung strafft, soll von den Mitgliedstaaten und der Kommission im Frühjahr gebilligt werden.

·Zudem plant die Kommission, durch höhere Anmeldeschwellen und Beihilfeintensitäten im Rahmen der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung die Durchführung kleinerer, IPCEI-bezogener innovativer Projekte insbesondere durch kleine und mittlere Unternehmen zu beschleunigen.

2.2.2 EU-Finanzierung

Im Hinblick auf die EU-Klimaneutralitätsziele und die REPowerEU-Ziele mit diversifizierten Quellen und einer sicheren Versorgung ist die EU auch in Zukunft auf eine wettbewerbsfähige Industrie im Bereich klimafreundlicher Technologien angewiesen. Angesichts der ehrgeizigen Ziele der EU und des internationalen Wettbewerbs sind bis 2030 umfangreichere Investitionen in die Produktion klimafreundlicher Technologien erforderlich.

Bei der Unterstützung bestehen innerhalb der EU erhebliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten. Beispielsweise wurden im Jahr 2020 0,57 % des BIP der EU für die Förderung erneuerbarer Energiequellen bereitgestellt, wobei jedoch ein Land fast 1 % seines BIP aufwandte, während zehn andere weniger als die Hälfte des EU-Durchschnitts bereitstellten 14 .

Um eine Fragmentierung des Binnenmarkts aufgrund einer unterschiedlichen Höhe der nationalen Unterstützung zu vermeiden, den ökologischen Wandel in der gesamten Union zu unterstützen, die Verstärkung regionaler Unterschiede zu verhindern und die Lücke zwischen den derzeit verfügbaren Finanzmitteln und dem Finanzierungsbedarf für den Ausbau der Industrie im Bereich klimafreundlicher Technologien zu schließen, sind auch höhere EU-Mittel erforderlich. Zusammen mit dem Industrieplan zum Grünen Deal wird der EU-Haushalt weiterhin zu einer gezielten und raschen Finanzierung der Industrie im Bereich klimafreundlicher Technologien in der EU beitragen. Das spezifische Instrument hierfür, das durch weitere EU-Fonds unterstützt wird, ist REPowerEU.

Die Kommission wird die Mitgliedstaaten weiterhin bei der Konzeption, Entwicklung und Durchführung von Reformen sowie bei der Stärkung ihrer Verwaltungskapazitäten unterstützen, um eine wirksame Verwendung der Mittel zu gewährleisten.

REPowerEU

Dank der Ende 2022 erzielten Einigung wird die EU-Unterstützung für den ökologischen Wandel nun durch die zusätzlichen Mittel ergänzt, die im Rahmen der REPowerEU-Initiative für die Aufbau- und Resilienzfazilität bereitgestellt werden: die Mitgliedstaaten können auf zusätzliche Finanzhilfen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität (20 Mrd. EUR) zurückgreifen, um die Industrie grüner zu machen, Industrieprojekte im Bereich der Klimaneutralität in der EU zu fördern und energieintensive Industrien angesichts hoher Energiepreise zu unterstützen. Zudem können die Mitgliedstaaten Zuschüsse aus der Reserve für die Anpassung an den Brexit (5,4 Mrd. EUR) für diese Ziele bereitstellen. Darüber hinaus können sie die verbleibenden Darlehen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität (225 Mrd. EUR) für eine beträchtliche Vorfinanzierung dieser Investitionen und Reformen nutzen 15 .

Zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität und ihrer REPowerEU-Komponente hat die Kommission heute die Leitlinien zu den Aufbau- und Resilienzplänen veröffentlicht. Die Leitlinien bieten den Mitgliedstaaten Flexibilität bei der Anpassung der Pläne an den aktuellen Kontext und bei der Vorbereitung für REPowerEU-Kapitel. Sie tragen den Problemen aufgrund der Unterbrechung der Lieferketten, der Energiepreise und der Inflation Rechnung und enthalten wirksame Lösungen, die es den Mitgliedstaaten ermöglichen sollen, die Ambitionen aus ihren ursprünglichen Plänen aufrechtzuerhalten. Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, in ihre geänderten Aufbau- und Resilienzpläne einfache und wirksame Maßnahmen zur unmittelbaren Unterstützung von Unternehmen und zur Förderung ihrer Wettbewerbsfähigkeit aufzunehmen:

·i) zentrale Anlaufstellen für die Genehmigung von Projekten im Bereich erneuerbare Energien und Klimaneutralität, um die Verfahren zur Einholung der erforderlichen Genehmigungen und Erlaubnisse für die Entwicklung und Durchführung von Vorhaben im Bereich klimafreundlicher Technologien zu beschleunigen, zu digitalisieren und zu straffen, sowie ein gezielter Ausbau der Verwaltungskapazitäten, um administrative Engpässe bei der Genehmigung zu beheben; ii) Steuervergünstigungen oder andere Formen der Unterstützung für Investitionen von Unternehmen in grüne klimafreundliche Technologien, die in Form einer Steuergutschrift, einer beschleunigten Abschreibung oder einer Subvention im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Verbesserung grüner Investitionsgüter erfolgen können;

·iii) Investitionen in die Vermittlung der für diesen industriellen Wandel erforderlichen Kompetenzen.

Die Europäische Investitionsbank (EIB-Gruppe) wird die Verwirklichung aller Ziele des REPowerEU-Plans mit zusätzlichen Darlehen und Eigenkapital unterstützen 16 . Die Kommission und die EIB-Gruppe werden weiterhin gemeinsam Möglichkeiten für einen weiteren Ausbau des Beitrags der EIB-Gruppe zum Grünen Deal im Bereich der sauberen Technologien sowie in anderen Bereichen prüfen.

Programm „InvestEU“

Das Programm „InvestEU“ kann wirksam zur Förderung von Investitionen in klimafreundliche Technologien in der EU beitragen. InvestEU ist das Instrument der Union zur Mobilisierung privater Investitionen in vorrangigen Bereichen der EU. Mithilfe der EIB, des EIF, der EBWE und 14 weiterer Durchführungspartner unterstützt die EU öffentliche und private Investitionen in Technologie und industrielle Innovationen im Bereich der Klimaneutralität. Gefördert werden können z. B. Forschung, Entwicklung und Innovation in Bezug auf Batterietechnologien, Recycling kritischer Rohstoffe, Demonstrationsanlagen für Produktionswerkstoffe in der Lieferkette von Traktionsbatterien, Wasserstoffantriebstechnologien, innovative Anlagen für fortschrittliche Biokraftstoffe und moderne Fertigungstechnologien in der Stahlverarbeitung. InvestEU kann durch die EU-Haushaltsgarantie in Höhe von 26,2 Mrd. EUR mehr als 372 Mrd. EUR an – öffentlichen, aber vor allem privaten – Finanzmitteln mobilisieren.

Bislang hat die Kommission InvestEU-Garantievereinbarungen mit einem Gesamtwert von 21 Mrd. EUR unterzeichnet. Auf der Grundlage dieser Garantievereinbarungen hat der EIF bereits mit 48 Finanzintermediären aus 19 Mitgliedstaaten InvestEU-Garantievereinbarungen über Darlehen in Höhe von 2,3 Mrd. EUR für europäische KMU und kleine Unternehmen mittlerer Kapitalisierung sowie 54 Vereinbarungen mit Fonds aus 14 Mitgliedstaaten über Beteiligungsinvestitionen im Wert von 1,9 Mrd. EUR unterzeichnet 17 .

Beispiele für Investitionen der EIB und des EIF im Bereich saubere Technologien, die mithilfe von InvestEU gefördert wurden:

·eine Investition der EIB in Höhe von 37 Mio. EUR in eine kommerzielle Demonstrationsanlage zur Herstellung von aktivem Vorläuferkathodenmaterial (precursor cathode active material, pCAM). P-Cam kommt in der Lieferkette von Traktionsbatterien (High-Tech-Lithium-Ionen-Batteriezellen) zum Einsatz;

·ein EIB-Darlehen in Höhe von 315 Mio. EUR für ein Gemeinschaftsunternehmen zur Technologie- und Produktentwicklung für Wasserstoffantriebstechnologien sowie für aktive Sicherheitssysteme;

·eine Investition der EIB in Höhe von 32 Mio. EUR zur Förderung von FuE-Projekten eines Herstellers von Elektrifizierungstechnologien für landwirtschaftliche Maschinen sowie für Kraftübertragungssysteme für Zugmaschinen und Geländefahrzeuge;

·eine EIF-Garantie in Höhe von 101 Mio. EUR für einen Fonds zur Unterstützung von Technologie-Unternehmen in der Frühphase (Wagniskapital), Industrieunternehmen mit hohem Wachstumspotenzial und Unternehmen im Bereich Dekarbonisierung (Projekte zum Ausbau erneuerbarer Energien und Unternehmen im Bereich Nachhaltigkeit);

·ein Darlehen in Höhe von 125 Mio. EUR für eine auf der grünen Wiese erbaute Produktionsanlage für Kathodenwerkstoffe. Die Kathodenwerkstoffe werden an die Hersteller von Hightech-Lithium-Ionen-Batterien geliefert, die vor allem in Elektrofahrzeugen verwendet werden.

Zur Gewährleistung einer rechtzeitigen Umsetzung der Ziele des Industrieplans zum Grünen Deal sollten die Verfahren von InvestEU vereinfacht und seine Produkte an die aktuellen Erfordernisse angepasst werden. Garantievereinbarungen und Finanzprodukte müssen an den überarbeiteten Rahmen für staatliche Beihilfen angepasst werden, und spezifische Bestimmungen der AGVO werden die beihilferechtlichen Aspekte der nationalen Komponenten im Rahmen von InvestEU erheblich vereinfachen. Die Kommission wird weiterhin mit der EIB als EU-Bank und weiteren Partnern zusammenarbeiten, um den Finanzierungsbedarf für vorrangige Projekte wie z. B. IPCEI effizient und rechtzeitig zu decken.

Die Finanzierung über InvestEU erfolgt sehr rasch, da der größte Teil der Mittel aus NextGenerationEU stammt. Bis Ende 2023 müssen 14,83 Mrd. EUR aus der EU-Garantie eingesetzt werden, sodass für den Zeitraum 2024-2027 nur noch 11,37 Mrd. EUR verbleiben. Gleichzeitig ist aufgrund der überarbeiteten Förderfähigkeitsbedingungen gemäß dem künftigen Befristeten Krisen- und Übergangsrahmen (TCTF) mit einem erheblichen Anstieg der Nachfrage nach Unterstützung durch InvestEU zu rechnen. Insbesondere würde die Aufhebung der derzeitigen Finanzierungsbeschränkungen für Fertigungsprojekte in den vom TCTF abgedeckten Bereichen zu einer stärkeren Nachfrage und Inanspruchnahme der EU-Garantie durch die Durchführungspartner führen. Die Kommission prüft daher, wie die Gesamtmittelausstattung von InvestEU erhöht werden könnte, insbesondere für den Zeitraum 2024 bis 2027.

 

Innovationsfonds

Der Innovationsfonds unterstützt die Entwicklung und den erstmaligen Einsatz neuartiger Technologien und Lösungen, die zur Dekarbonisierung energieintensiver Industrien, zum Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien und der Energiespeicherung (einschließlich Batterien und Wasserstoff) sowie zur Stärkung der Lieferketten der Industrie im Bereich Klimaneutralität beitragen, da er die Herstellung kritischer Komponenten für Batterien, Wind- und Solarenergie, Elektrolyseure, Brennstoffzellen und Wärmepumpen fördert. Während dieses Jahrzehnts werden im Rahmen des Innovationsfonds schätzungsweise 40 Mrd. EUR bereitgestellt.

Nach der überarbeiteten und modernisierten Richtlinie über das Emissionshandelssystem, die Ende 2022 im Rahmen des Pakets „Fit für 55“ vereinbart wurde, kann der Innovationsfonds im Wege von Ausschreibungen 100 % der Finanzierungslücke zur Förderung der Einführung und Fertigung sauberer Technologien durch Subventionen decken. Somit kann der Innovationsfonds als zentrale europäische Anlaufstelle für eine solche Unterstützung fungieren und so Probleme von Investoren bei der Kombination verschiedener Einnahmeströme und Finanzierungsquellen verringern.

Die Kommission wird im Herbst 2023 eine erste Auktion – oder Ausschreibung – zur Förderung der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff einleiten. Die Gewinner dieser Auktion erhalten eine feste Prämie für jedes Kilogramm erneuerbaren Wasserstoffs, der über einen Zeitraum von zehn Jahren erzeugt wird. Dies hat eine ähnliche Wirkung wie die Produktionssteuergutschrift im US-amerikanischen IRA, wobei die EU-Unterstützung über die Prämie auf der Grundlage der eingegangenen Angebote jedoch im Unterschied zu jenem System kosteneffizient und schnell und mit einem geringen Verwaltungsaufwand verbunden ist. Die Bedingungen für diese erste Pilotauktion mit einem vorläufigen Haushalt von 800 Mio. EUR werden im Juni 2023 bekannt gegeben. Auf diese Pilotauktion werden weitere Auktionen oder andere Formen der Unterstützung der Wasserstofferzeugung und -nutzung folgen, die zu den Zielen von REPowerEU für Wasserstoff beitragen und somit den EU-internen Teil der Wasserstoffbank abdecken.

Die Kommission erwägt zudem, auf der Grundlage dieser Erfahrungen den neuen Ausschreibungsmechanismus auch auf den Ausbau der Produktion von Bauteilen für Solar- und Windenergie, Batterien und Elektrolyseure auszuweiten, wobei auch eine Analyse des Bedarfs der Unternehmen im Bereich klimafreundlicher Technologien in der EU, die Marktgröße und die mögliche Projektpipeline berücksichtigt werden sollen. Auch hier würde die Förderung aus dem Innovationsfonds in Form eines Produktionszuschusses erfolgen, anstelle des derzeit üblichen Anteils von 60 % der relevanten Kosten.

Die Einnahmen des EU-Emissionshandelssystems werden in den kommenden Jahren steigen. Zum Großteil handelt es sich dabei um nationale Einnahmen, die die Mitgliedstaaten für Klimaschutzmaßnahmen verwenden müssen. Die Kommission empfiehlt den Mitgliedstaaten, einen Teil dieser Einnahmen für den Ausbau der Produktion klimafreundlicher Technologien aufzuwenden. Teilweise könnte mit den höheren EHS-Einnahmen auch der Ausbau eines effizienten EU-Investitionsinstruments im Bereich der Klimaneutralität, wie des Innovationsfonds, unterstützt werden 18 .

Es stehen somit zahlreiche Finanzquellen zur Verfügung, die hauptsächlich auf Innovationen und den Einsatz neuer Technologien ausgerichtet sind. Die Kommission prüft derzeit Möglichkeiten für eine stärkere gemeinsame Finanzierung auf EU-Ebene, um Investitionen in die Herstellung klimafreundlicher Technologien auf der Grundlage einer laufenden Analyse des Investitionsbedarfs zu unterstützen. Die Umsetzung eines umfassenden europäischen Konzepts ist entscheidend, um eine Fragmentierung des Binnenmarkts zu vermeiden und maximale Synergien und Skalenvorteile zu erzielen. Die Kommission wird kurzfristig mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten; dabei werden die oben genannten Instrumente – REPowerEU, InvestEU und Innovationsfonds – als Überbrückungslösung einen Schwerpunkt bilden, um ergänzend zu den vorstehend dargelegten vorübergehenden und gezielten Änderungen an staatlichen Beihilfen eine rasche und gezielte Unterstützung dort zu leisten, wo sie am dringendsten benötigt wird. Auch wenn die praktische Umsetzung dieser verschiedenen Elemente möglicherweise nicht sofort erfolgen kann, setzen wir uns für diesen umfassenden europäischen Ansatz ein.

Mittelfristig beabsichtigt die Kommission, eine strukturelle Lösung für den Investitionsbedarf zu erarbeiten und dazu im Rahmen der Überprüfung des mehrjährigen Finanzrahmens vor dem Sommer 2023 einen Europäischen Souveränitätsfonds vorzuschlagen. Ziel ist es, den Vorsprung Europas bei kritischen und neuen Technologien, die für den ökologischen und digitalen Wandel relevant sind – von Computertechnologien einschließlich Mikroelektronik, Quanteninformatik und künstlicher Intelligenz bis hin zu Biotechnologie und -produktion und klimafreundlichen Technologien – zu wahren. Dieses strukturpolitische Instrument baut auf den Erfahrungen mit koordinierten internationalen Projekten im Rahmen der IPCEI auf und soll dazu dienen, den Zugang aller Mitgliedstaaten zu diesen Projekten zu verbessern, auf diese Weise den Zusammenhalt zu wahren und den Binnenmarkt vor den Risiken einer unterschiedlichen Verfügbarkeit staatlicher Beihilfen zu schützen. Die Kommission wird bei der Gestaltung des Souveränitätsfonds mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass er ihren Bedürfnissen gerecht wird.

2.2.3 Private Finanzierung

Der weit größere Teil der erforderlichen Investitionen für den Übergang zur Klimaneutralität muss von privater Seite kommen. Öffentliche Mittel können private Investitionen mobilisieren, werden aber nicht ausreichen, um den Investitionsbedarf zu decken. Für einen erfolgreichen Übergang zur Klimaneutralität brauchen wir enorme Finanzmittel aus dem Privatsektor, insbesondere Mittel, die auf den Kapitalmärkten von einem breiten Spektrum von Anlegern – von Kleinanlegern bis hin zu großen institutionellen Anlegern – bereitgestellt werden. Gut funktionierende Kapitalmärkte und der Rahmen für ein nachhaltiges Finanzwesen sind daher von entscheidender Bedeutung. Die EU muss sicherstellen, dass das notwendige Volumen und das breite Spektrum an Finanzmitteln für EU-Unternehmen auf ihren Kapitalmärkten bereitgestellt werden kann, insbesondere in strategischen Industriesegmenten.

Die EU muss ihre Bemühungen um eine vollständig entwickelte Kapitalmarktunion intensivieren. Ziel der Kapitalmarktunion ist es, die Größe der einzelnen Kapitalmärkte und ihre grenzüberschreitende Integration zu erhöhen, um die Finanzierungs- und Investitionsmöglichkeiten für Einzelpersonen und Unternehmen zu verbessern, einschließlich der im Bereich der sauberen Technologien tätigen Akteure. 

Ein vertiefter und wirklich integrierter Kapitalbinnenmarkt würde es EU-Unternehmen ermöglichen, sich selbst zu finanzieren, zu expandieren, die Abhängigkeit von der Bankfinanzierung zu verringern und sich Finanzmittel für die Umsetzung des ökologischen Wandels zu beschaffen. Der Aufbau der Kapitalmarktunion trägt daher wesentlich zu den politischen Zielen der Kommission in Bezug auf die weltweite grüne und digitale Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen und die offene strategische Autonomie der EU bei.

Für die Verwirklichung eines vollständig integrierten EU-Kapitalmarkts müssen alle wichtigen Interessenträger im Hinblick auf eine rasche Einigung über die Legislativvorschläge der Kommission zur Umsetzung des Aktionsplans zur Kapitalmarktunion 2020 mehr Ehrgeiz und Engagement zeigen.

Der EU-Rahmen für ein nachhaltiges Finanzwesen unterstützt Investoren und Unternehmen in ihren Bemühungen, verstärkt im Einklang mit den Zielen des europäischen Grünen Deals zu investieren. Wie in der erneuerten Strategie für ein nachhaltiges Finanzwesen 19 dargelegt, unterstützt die EU-Politik für ein nachhaltiges Finanzwesen den ökologischen Wandel, da sie die private Finanzierung grüner Projekte und Unternehmen erleichtert und attraktiver macht.

2.3.Ausbau von Kompetenzen

Der grüne Wandel muss auf die Menschen ausgerichtet und inklusiv sein, damit ausgewogene und gerechte Ergebnisse erzielt und hochwertige Arbeitsplätze geschaffen werden können, ohne dabei jemanden zurückzulassen. Die europäische Wirtschaft zählte im Jahr 2019 4,5 Millionen grüne Arbeitsplätze 20 gegenüber 3,2 Millionen im Jahr 2000. Der grüne Wandel wird die Nachfrage nach neuen Kompetenzen auf allen Ebenen erhöhen, was eine umfassende Weiterqualifizierung und Umschulung der Arbeitskräfte erfordert. Allein in der Batterieindustrie wird bis 2025 von einem zusätzlichen Bedarf an 800 000 Arbeitskräften ausgegangen. In den nächsten zehn Jahren wird es einen harten Wettbewerb um Talente geben. Die Produktivität unserer Industrie, der Wohlstand unserer Gesellschaft und unsere Fähigkeit, die Klimaneutralitätsziele zu erreichen, werden von unserem Vermögen abhängen, einschlägige Arbeitskräfte zu halten bzw. anzuwerben. Deshalb muss der Schwerpunkt der dritten Säule des Industrieplans zum Grünen Deal auf grünen und digitalen Kompetenzen liegen – auf sämtlichen Ebenen und für alle Menschen. Die Einbeziehung von Frauen 21 und jungen Menschen 22 steht dabei im Mittelpunkt des Plans.

Es besteht ein akuter Bedarf an Fachkräften. Der am Anteil unbesetzter Stellen ablesbare Arbeitskräftemangel 23 hat sich zwischen 2015 und 2021 in Sektoren verdoppelt, die für den grünen Wandel 24 von entscheidender Bedeutung sind, und die Nachfrage nach Fachkompetenzen im Zusammenhang mit dem grünen Wandel nimmt zu 25 . Da Schätzungen zufolge zwischen 35 % und 40 % aller Arbeitsplätze zum grünen und digitalen Wandel beitragen, sind die Anforderungen an die technischen und digitalen Kompetenzen sowie die entsprechenden Qualifikationsanforderungen in der grünen Wirtschaft höher als in der Wirtschaft insgesamt. 26 Die allgemeine Arbeitsproduktivität ist in den grünen Sektoren höher – im Bereich der sauberen Energie liegt sie rund 20 % über dem gesamtwirtschaftlichen Durchschnitt –, was grüne Kompetenzen für den künftigen Wohlstand noch wichtiger macht. 27

Die EU ergreift Maßnahmen, mit denen die kompetenzbezogenen Herausforderungen des grünen und des digitalen Wandels angegangen werden sollen. Dies erfolgt im Rahmen der Europäischen Kompetenzagenda und in Synergie mit dem europäischen Bildungsraum 28 . Durch den Europäischen Kompetenzpakt, der vor zwei Jahren beschlossen wurde, werden 14 groß angelegte Partnerschaften in industriellen Ökosystemen Europas dabei unterstützt, ihre Arbeitskräfte mit den für den Übergang zu einer CO2-neutralen und digitalen Wirtschaft erforderlichen Kompetenzen auszustatten. Die Partnerschaften fördern ein koordiniertes Vorgehen von Unternehmen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Behörden, Sozialpartnern, Bildungsanbietern und Arbeitsvermittlungen. Mittlerweile zählen die Partnerschaften über 1000 Mitglieder, darunter große multinationale Unternehmen, KMU, lokale Bildungsanbieter und Handelskammern. Sie haben zugesagt, einen Beitrag zur Weiterbildung bzw. Umschulung von insgesamt 6 Millionen Menschen zu leisten. Darüber hinaus verpflichtet sich das Industrieforum für saubere Energie, die Anstrengungen und Investitionen im Bereich der Kompetenzentwicklung zu verstärken.

Der Aktionsplan für digitale Bildung, die digitale Dekade sowie der strukturierte Dialog über digitale Bildung und digitale Kompetenzen, der 2022 stattfand, haben den Weg für beschleunigte Maßnahmen zur Reform der Bildungssysteme und zur Vermittlung grundlegender wie fortgeschrittener digitaler Kompetenzen in der gesamten Wirtschaft und in allen Altersgruppen geebnet. Dies ist eine gute Ausgangslage um sicherzustellen, dass Gesellschaft und Unternehmen digitale Kompetenzen für eine präzisere und effizientere Nutzung natürlicher Ressourcen einsetzen und mithin günstigere Auswirkungen auf die Umwelt erzielen können.

In der jüngsten Mitteilung über Talenterschließung in den Regionen Europas 29 ist die Unterstützung von Maßnahmen vorgesehen, die dazu beitragen sollen, dass in allen Regionen der EU diejenigen Kompetenzen erworben und weiterentwickelt werden können, die für den grünen Wandel erforderlich sind.

Das Europäische Jahr der Kompetenzen 2023 ist eine einzigartige Gelegenheit, die Kompetenzen zu entwickeln, die notwendig sind, um sich in einer Wirtschaft im rapiden Wandel behaupten zu können, und die entsprechenden Anstrengungen zu verstärken. Es ist an der Zeit, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten entschlossener und ehrgeiziger auftreten, wenn es darum geht, grundlegende Veränderungen in der Bildungs- und Kompetenzagenda herbeizuführen, und die durch den EU-Rahmen gebotenen Möglichkeiten 30 nutzen:

·Die Kommission arbeitet mit den Mitgliedstaaten zusammen, um Ziele und Indikatoren für die Überwachung von Angebot und Nachfrage bei Kompetenzen und Arbeitsplätzen in den für den grünen Wandel relevanten Sektoren festzulegen. Im Sektor der klimaneutralen Technologien besteht nach wie vor ein Geschlechtergefälle. So sind Frauen etwa in der Berufs- und Hochschulbildung in den für den Energiesektor wesentlichen Fachbereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT) unterrepräsentiert. 31 Im Bereich der erneuerbaren Energien stellen Frauen nur ein Drittel der Erwerbsbevölkerung. 32 Hier bestehen zweifelsohne Möglichkeiten, weibliche Talente zu entwickeln.

·Die Kommission arbeitet mit den Mitgliedstaaten und dem Hochschulsektor an der Umsetzung der europäischen Hochschulstrategie 33 . Dieser Strategie kommt eine Schlüsselrolle zu, wenn es darum geht, sicherzustellen, dass zukunftssichere Kompetenzen vermittelt werden. Die EU leistet für diesen Zweck erhebliche finanzielle Unterstützung, unter anderem über die Initiative „Europäische Hochschulen“ im Rahmen von Erasmus+ (1,1 Mrd. EUR).

·Darüber hinaus müssen wir Spitzentalente für Europa gewinnen und langfristig binden, insbesondere in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT). Wir müssen neue Möglichkeiten vorsehen, damit internationale MINT-Studierende und -Forschende nach Europa kommen können.

·Im Rahmen des Kompetenzpakts wird bis Februar 2023 eine groß angelegte Kompetenzpartnerschaft für erneuerbare Onshore-Quellen eingerichtet. In dieser Partnerschaft sollen Verpflichtungen und Ziele festgelegt sowie eine Vision für den konkreten Weiterbildungs- und Umschulungsbedarf für den Sektor der erneuerbaren Energien in Europa entwickelt werden.

·Bis Ende dieses Jahres wird eine Kompetenzpartnerschaft für Wärmepumpen eingerichtet. Des Weiteren wird an einer Kompetenzpartnerschaft für Energieeffizienz gearbeitet.

·Nach dem Vorbild der Akademie der Europäischen Batterie-Allianz 34 wird die Kommission vorschlagen, Akademien für eine klimaneutrale Industrie einzurichten, um Weiterbildungs- und Umschulungsprogramme in für den grünen Wandel strategischen Industriezweigen wie der Rohstoff-, Wasserstoff- und Solarindustrie einzuführen. Die Kommission wird eine Akademie ins Leben rufen, die Online- und Offline-Schulungen für nachhaltiges Bauen anbietet, wobei der Schwerpunkt auf der Nutzung biobasierter Rohstoffe, dem Kreislaufprinzip und digitalen Technologien liegt.

Durch die Validierung von Kompetenzen und die Förderung der Anerkennung von Qualifikationen zwischen den Mitgliedstaaten, einschließlich von in Drittländern erworbenen Qualifikationen, kann zusammen mit Maßnahmen zur Arbeitskräftemobilität ein Beitrag dazu geleistet werden, die Kompetenzen der Menschen besser auf die Bedürfnisse der Arbeitgeber abzustimmen. Menschen lernen auf vielfältige Weise und in unterschiedlichen Kontexten außerhalb der formalen Strukturen der allgemeinen und beruflichen Bildung. Um dies zu unterstützen, sieht die Kommission Folgendes vor:

·Im Rahmen der EU-Kompetenzagenda wird die Kommission die Anerkennung von Qualifikationen erleichtern. Anerkennungen könnten im Schnellverfahren durchgeführt werden, und der Verwaltungsaufwand ließe sich verringern, indem die rasche Authentifizierung von Qualifikationen durch Arbeitgeber und Berufsbildungsanbieter unterstützt wird.

·Weiterhin wird die Kommission prüfen, wie sich im Interesse mobiler EU-Bürgerinnen und -Bürger sowie Drittstaatsangehöriger ein Ansatz, bei dem der Anerkennung tatsächlicher Kompetenzen oberste Priorität eingeräumt wird, mit bestehenden qualifikationsbasierten Ansätzen kombinieren lässt.

·Um Talente von außerhalb der EU anzuwerben, prüft die Kommission insbesondere einen kompetenzbasierten Ansatz, der im Wege eines einzurichtenden EU-Talentpools Drittstaatsangehörigen den Zugang zu den EU-Arbeitsmärkten in prioritären Sektoren erleichtern soll. Außerdem ist ein Vorschlag zur Anerkennung von Qualifikationen Drittstaatsangehöriger vorgesehen.

Es kann mehr getan werden, um die Menschen beim Erwerb neuer Kompetenzen zu unterstützen. Die EU verfügt über solide Rahmen zur finanziellen Unterstützung der Kompetenzentwicklung. So werden in Empfehlungen des Rates eine Reihe von Kompetenzreformen in den Bereichen individuelle Lernkonten und Microcredentials, hochwertige und wirksame Lehrlingsausbildungen und berufliche Aus- und Weiterbildung unterstützt. Damit diese Reformen in ganz Europa koordiniert ablaufen und zu konkreten Ergebnissen führen, müssen öffentliche und private Mittel aufeinander abgestimmt werden. Hier könnten folgende Maßnahmen relevant sein:

·Die in der allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung festgelegte Obergrenze für an KMU gerichtete Ausbildungsbeihilfen wird von 2 Mio. EUR auf 3 Mio. EUR angehoben.

·Maßnahmen, die den Arbeitskräften im Rahmen eines wichtigen Vorhabens von gemeinsamem europäischem Interesse (IPCEI) die Möglichkeit zur Kompetenzentwicklung bieten, werden berücksichtigt, wenn die Einhaltung der Beihilfevorschriften solcher Vorhaben geprüft wird. 35  

·Um höhere Investitionen in die Ausbildung in den neuen klimaneutralen Technologien und Produktionsprozessen zu fördern, wird die Kommission prüfen, ob die einschlägigen Ausbildungskosten der Unternehmen als Investitionen anstatt als Ausgaben oder Betriebskosten erfasst werden können.

EU-Mittel stehen ebenfalls zur Verfügung. Durch den Mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027 und NextGenerationEU werden Investitionen in Höhe von rund 64,8 Mrd. EUR in Qualifizierung, Umschulung und Weiterbildung unterstützt. 36 Dabei ist die Kohäsionspolitik im Rahmen des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) das wichtigste EU-Instrument zur Förderung von Investitionen in Kompetenzen und stellt 5,8 Mrd. EUR für grüne Kompetenzen und grüne Arbeitsplätze bereit. Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) ergänzt die ESF+-Förderung durch Investitionen in Kompetenzen sowie in allgemeine und berufliche Bildung, einschließlich Infrastruktur. Aus dem Mechanismus für einen gerechten Übergang werden 3 Mrd. EUR zur Verfügung gestellt, um die Ausbildung und Kompetenzentwicklung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Hinblick auf den grünen Wandel zu unterstützen.

Im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität wird eine umfangreiche finanzielle Unterstützung bereitgestellt. 14 Mitgliedstaaten sehen in ihren nationalen Aufbau- und Resilienzplänen Ausbildungsmaßnahmen zu grünen Kompetenzen und Arbeitsplätzen in Höhe von insgesamt ca. 1,5 Mrd. EUR vor.

2.4.Handel und widerstandsfähige Lieferketten

Die EU begrüßt die Initiativen, die weltweit ergriffen werden, um den Weg zu Klimaneutralität und ökologischer Nachhaltigkeit zu ebnen. Das Klimaneutralitätsziel lässt sich am besten erreichen, wenn Anreize für klimaneutrale Technologien auf den Grundsätzen des fairen Wettbewerbs und des offenen Handels beruhen. Die vierte Säule des Industrieplans zum Grünen Deal besteht in der globalen Zusammenarbeit und der Ausgestaltung des Handels im Interesse des Übergangs zu einer sauberen Wirtschaft. 

Aufgrund ihrer Rolle als Handelsmacht verfügt die EU über Wettbewerbsfähigkeit und politische Stärke. Daher ist sie nach wie vor ein attraktives Ziel für globale Investitionen. Ohne die durch den Handel erzielten Leistungen und die Win-Win-Partnerschaften, die wir mit Drittländern aufgebaut haben, hätten wir unsere Widerstandsfähigkeit nicht erreicht und die Herausforderungen der letzten Jahre nicht bewältigen können. Gleichzeitig mussten wir aufgrund der Zunahme von unlauteren Praktiken und Zwangsmaßnahmen neue Instrumente entwickeln und unsere Rechte durchsetzen, um gleiche Wettbewerbsbedingungen zu wahren. 37 Insgesamt spiegelt dies die Bemühungen der EU um eine offene strategische Autonomie wider.

Die Offenheit des Handels ist ein wesentliches Element unserer Strategie zur Beibehaltung der Führungsrolle der EU im Bereich der klimaneutralen Technologien. Die Handelspolitik sorgt dafür, dass der Binnenmarkt mit den Wachstumszentren außerhalb unseres Kontinents verbunden bleibt, während gleichzeitig der Zugang zu den für den grünen Wandel entscheidenden Betriebsmitteln sichergestellt wird. Einerseits bietet der offene Handel Chancen für unsere Industrie, indem er neue Exportmärkte erschließt und Skaleneffekte schafft. Andererseits ermöglicht er den Zugang zu Rohstoffen, Teilen, Komponenten und Dienstleistungen, die unsere Industrie benötigt, da zwei Drittel unserer Importe Zwischenprodukte sind.

Die EU wird mit ihren Partnern zusammenarbeiten, um die Stabilität im internationalen Handel zu fördern und die Rechtssicherheit für Investoren und Unternehmen zu stärken, indem sie die Welthandelsorganisation (WTO), auch im Rahmen ihrer Reform, weiterhin unterstützt. Die WTO spielt eine wichtige Rolle bei der Unterstützung des Ziels der Klimaneutralität, da sie ein Forum für Beratungen über handelsbezogene Aspekte des grünen Wandels bietet, darüber aufklärt, wie grüne Investitionen in einer Art und Weise gefördert werden können, dass Handelsverzerrungen so gering wie möglich gehalten werden, und auf die Einhaltung der Regeln im Hinblick auf Subventionen achtet, die sich negativ auf den Handel und das Klima auswirken.

Die Kommission wird auch in Zukunft das EU-Netz von Freihandelsabkommen ausbauen und gleichzeitig die bereits bestehenden Freihandelsabkommen durch eine wirksame Um- und Durchsetzung optimal nutzen. Insbesondere wird die Kommission darauf hinarbeiten, bis zum Sommer 2023 die Verhandlungen mit Australien abzuschließen und erhebliche Fortschritte bei den Verhandlungen mit Indien und Indonesien zu erzielen, wobei gleichzeitig Möglichkeiten für Freihandelsabkommen mit anderen Partnern im indopazifischen Raum ausgelotet werden sollen. Zudem wird die Kommission die Abkommen mit Chile, Mexiko und Neuseeland zur Ratifizierung vorlegen und sich bemühen, Fortschritte bei den Verhandlungen mit dem Mercosur zu erzielen. Die Kommission wird sich auch um den Abschluss ihres Wirtschaftspartnerschaftsabkommens mit Kenia bemühen.

Die Kommission wird den Übergang zu einer sauberen Wirtschaft unterstützen, indem sie die Entwicklung anderer Formen der partnerschaftlichen Zusammenarbeit fortsetzt, die über eher traditionelle Handelsabkommen hinausgehen. Durch den Handels- und Technologierat mit den USA und den in Vorbereitung befindlichen Handels- und Technologierat mit Indien wird ein neues Instrument für die Zusammenarbeit geschaffen. Im Rahmen der speziellen EU-US-Taskforce zum Gesetz zur Verringerung der Inflationsrate arbeiten die EU und die USA an pragmatischen Lösungen für Anliegen der EU, um die transatlantischen Wertschöpfungsketten aufrechtzuerhalten und zu stärken und eine positive Zusammenarbeit im Hinblick auf die Erreichung des im gemeinsamen Interesse liegenden Klimaneutralitätsziels zu gewährleisten.

Die EU hat Abkommen über nachhaltige Investitionsförderung (SIFA) insbesondere mit ihren Partnern in Afrika ausgearbeitet, um es leichter zu machen, Investitionen anzuziehen und auszubauen und gleichzeitig Umweltschutz und Arbeitnehmerrechte zu berücksichtigen. Klima und Energie sind Schlüsselbereiche für Partnerschaften im Rahmen der Global-Gateway-Strategie, dem Beitrag der EU zur Verringerung der weltweiten Investitionslücke. Darüber hinaus wird die EU die Entwicklungsländer bei ihren Bemühungen unterstützen, sich an die autonomen Nachhaltigkeitsanforderungen der EU anzupassen und diese zu erfüllen. Die EU wird ihren politischen Dialog und konkrete Maßnahmen im Bereich Forschung und Innovation mit der Union für den Mittelmeerraum und der Afrikanischen Union fortsetzen, um die Zusammenarbeit in den Bereichen erneuerbare Energie und grüner Wasserstoff zu fördern. 38 Die Kommission schlägt vor, dass Investitionen in andere wichtige Partnerschaftsbereiche wie Digitales oder Verkehr stärker auf das Klimaneutralitätsziel ausgerichtet werden sollten. Durch die Umsetzung der Wirtschafts- und Investitionspläne für den Westbalkan, die Östliche Partnerschaft und die Südliche Nachbarschaft wird die Kommission weiterhin nachhaltige Investitionen in Energie, Verkehr und digitale Konnektivität unterstützen.

Außerdem wird eine Reihe neuer Initiativen entwickelt:

·Wir werden in Zusammenarbeit mit gleich gesinnten Partnern einen Klub für kritische Rohstoffe einrichten, um eine sichere, nachhaltige und erschwingliche weltweite Versorgung mit Rohstoffen zu erreichen, die für unseren grünen und digitalen Wandel unerlässlich sind, und die wettbewerbsfähige und diversifizierte industrielle Grundlage zu stärken. Aufbauend auf bestehenden internationalen Initiativen wird der Klub Grundsätze entwickeln, um die ressourcenarmen und die ressourcenreichen Länder zusammenzubringen und deren Zusammenarbeit zu fördern, damit ressourcenreichen Entwicklungsländern die Möglichkeit geboten wird, in der Wertschöpfungskette aufzurücken.

·Wir werden Industriepartnerschaften im Bereich saubere Technologien und Klimaneutralität 39 entwickeln, die die weltweite Einführung von klimaneutralen Technologien fördern und die Rolle der industriellen Kapazitäten der EU bei der Vorbereitung der globalen Energiewende unterstützen werden.

·Wir werden eine Exportkreditstrategie entwickeln, die eine Exportkreditfazilität der EU und eine bessere Koordinierung der EU-Finanzinstrumente umfasst. Dies kann die Kohärenz mit EU-Strategien wie dem europäischen Grünen Deal oder der Global-Gateway-Strategie fördern, mit denen die Verpflichtung eingegangen wurde, in Infrastrukturen zu investieren, die auf die Verwirklichung des Klimaneutralitätsziels ausgerichtet sind.

Offenheit und Fairness Länder auf der ganzen Welt haben neue Initiativen zur Unterstützung des grünen Wandels entwickelt. Sind die öffentlichen Investitionen auf den privaten Märkten übermäßig groß, führen Verzerrungen zu ungleichen Wettbewerbsbedingungen und zu unlauterem Wettbewerb. Besondere Bedenken bestehen in Bezug auf nicht marktwirtschaftlich organisierte Volkswirtschaften. Die EU möchte auf diese Trends geschlossen reagieren.

Zunächst wird die Kommission ihre handelspolitischen Schutzinstrumente (TDI) weiterhin in vollem Umfang nutzen, um den Binnenmarkt vor unlauteren Handelspraktiken wie Dumping und wettbewerbsverzerrenden Subventionen zu schützen, wobei der Schwerpunkt auf Sektoren liegt, die für die Verwirklichung des Klimaneutralitätsziels der EU von entscheidender Bedeutung sind. Wir werden auch weitere Schritte unternehmen, um sicherzustellen, dass unsere Maßnahmen nicht umgangen werden.

Da grüne Anreize weltweit zunehmen, wird die Kommission sicherstellen, dass Subventionen aus Drittländern die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie nicht in unlauterer Weise untergraben. Die Verordnung über drittstaatliche Subventionen trat am 12. Januar 2023 in Kraft und bietet ein zusätzliches Instrument zur Prüfung der von Drittländern gewährten Subventionen, indem die spezifischen Auswirkungen dieser Subventionen auf den Binnenmarkt berücksichtigt werden. Die EU wird auch mit Partnern zusammenarbeiten, um wettbewerbsverzerrende Subventionen oder unlautere Handelspraktiken im Zusammenhang mit dem Diebstahl von geistigem Eigentum oder erzwungenem Technologietransfer in nicht marktwirtschaftlich organisierten Volkswirtschaften wie China zu ermitteln und dagegen vorzugehen.

Die Kommission wird auch den gegenseitigen Zugang zu den Märkten für öffentliche Aufträge fördern. Die Kommission ist bereit, das Instrument betreffend das internationale Beschaffungswesen erstmals im Jahr 2023 einzusetzen, um dafür zu sorgen, dass die EU-Unternehmen gleichberechtigten Zugang zu den Beschaffungsmärkten in Drittländern haben.

Schließlich sollten die EU und ihre Mitgliedstaaten in Zeiten zunehmender geopolitischer Spannungen gemeinsam handeln, um ihre Interessen zu verteidigen. Der EU-Rahmen für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen ermöglicht eine wirksame Koordinierung, um die wichtigsten europäischen Vermögenswerte zu schützen und die kollektive Sicherheit zu wahren. Wir überprüfen derzeit die Funktionsweise des Mechanismus und bewerten, wie seine Wirksamkeit weiter verbessert werden kann, ohne unsere Offenheit für ausländische Direktinvestitionen zu gefährden. Gleichzeitig werden wir uns mit unseren Verbündeten abstimmen, unter anderem im Rahmen des Arbeitsprogramms zur wirtschaftlichen Sicherheit, das vom japanischen G7-Vorsitz vorgelegt wurde. Das EU-Instrument zur Bekämpfung von Zwangsmaßnahmen wird nach seiner Annahme geeignete Instrumente für eine rasche Reaktion auf wirtschaftliche Einschüchterungen bereitstellen.

3.Schlussfolgerungen

Die EU ist nach wie vor ein attraktives Ziel für nachhaltige Investitionen. Der europäische Binnenmarkt hat in den letzten 30 Jahren erhebliche wirtschaftliche Vorteile gebracht und das jährliche BIP der EU um durchschnittlich 8-9 % gesteigert. 40 Das europäische Geschäftsmodell beruht auf Offenheit und das europäische Gesellschaftsmodell sieht Bildung, Sozialschutz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Gesundheits- und Umweltschutz vor. Wir bieten ein unternehmensfreundliches Umfeld (z. B. Qualität der Infrastruktur, Rechtsstaatlichkeit). Zusammen mit einem fairen Wettbewerb und einem beispiellosen Rechtsrahmen, der auf den digitalen und den grünen Wandel ausgerichtet ist, trägt dies dazu bei, die notwendige Planungssicherheit für Investoren zu schaffen.

Mit dem Industrieplan zum Grünen Deal sollen Anreize vereinfacht, beschleunigt und aufeinander abgestimmt werden, um die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität der EU als Investitionsstandort für eine klimaneutrale Industrie beizubehalten. Gemeinsam können die EU und ihre Mitgliedstaaten ein starkes Signal an die Wirtschaft senden und gleichzeitig den digitalen und den grünen Wandel beschleunigen.

Kurzfristig und insbesondere im Hinblick auf den unlauteren Wettbewerb vor dem Hintergrund hoher Energiepreise sind vorübergehende und gezielte zusätzliche Maßnahmen zur Unterstützung der europäischen Industrie erforderlich. Das Regelungsumfeld muss an eine neue Realität angepasst werden. Es sollte einfacher sein und ein schnelleres Handeln ermöglichen, um den Zielen der EU im Hinblick auf eine nachhaltige klimaneutrale Wirtschaft und Gesellschaft besser gerecht zu werden.

Diese Mitteilung ist ein weiterer Schritt zur Umsetzung der Agenda von Versailles 41 . In der Mitteilung wird dargelegt, wie die Kommission auf die kurzfristigen Herausforderungen reagiert, denen sich die europäische Industrie gegenübersieht. Die Kommission wird auch der Aufforderung des Europäischen Rates nachkommen, vor seiner Tagung im März eine umfassendere Strategie zur Förderung der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit des Binnenmarktes, der sein 30-jähriges Bestehen feiern wird, vorzulegen. Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten ferner auf, sich im Hinblick auf die Überprüfung der wirtschaftspolitischen Steuerung zu einigen.

Die Kommission ist bereit, Industrie und Gesellschaft bei ihrem Übergang zur Nachhaltigkeit zu unterstützen, indem sie Investitionen in neue Technologien fördert und Finanzmittel bereitstellt, wo dies möglich und erforderlich ist. Investitionen in eine qualifizierte arbeitende Bevölkerung erfordern, dass Aus- und Weiterbildung ein wesentlicher Bestandteil unserer Zukunft sind. Da wir in einer vernetzten Welt leben und der grüne Wandel über die Grenzen der EU hinaus stattfindet, wird die Kommission weiterhin mit unseren Handelspartnern in einer offenen, aber selbstbewussten Art und Weise zusammenarbeiten.

Die Kommission ruft die Staats- und Regierungschefs, die Gesetzgeber und die Sozialpartner auf, die Umsetzung dieses Plans zu unterstützen, und erklärt sich bereit, ihn auf der Grundlage der laufenden Bedarfsanalyse vor der Märztagung des Europäischen Rates in konkrete Vorschläge umzusetzen.

(1)

„Energy Technology Perspectives 2023“, Internationale Energieagentur.

(2)

  The rise of European Clean Tech – Report , https://dealroom.co/uploaded/2022/04/Dealroom-Talis-Climate-Tech-Europe-2022.pdf

(3)

  Chinesische Subventionspolitik: Effekte auf deutsche Unternehmen (vbw-bayern.de)

(4)

Die genaue Produktdefinition muss noch festgelegt werden. Ausgehend von der Technologieneutralität würde der Rechtsakt auf einer Bewertung der strategischen Bedeutung und des ermittelten Bedarfs an Investitionen in die Herstellung verschiedener Arten klimaneutraler Produkte aufbauen. Diese Technologien können über die strategischen klimaneutralen Technologien hinausgehen, die für die spezifische Art der Unterstützung nach dem Befristeten Rahmen zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels (TCTF) für staatliche Beihilfen in Betracht kommen.

(5)

Nationale öffentliche Mittel, die eine staatliche Beihilfe darstellen, müssen mit dem TCTF im Einklang stehen.

(6)

So könnte beispielsweise das Recycling von Rohstoffen für Solarpaneele oder die Installation von Windkraftanlagen durch die Einhaltung der in diesen Bereichen entwickelten europäischen Normen erleichtert werden. Es ist bereits möglich, eine Norm für die Sammlung, den Transport und die Behandlung von Batterien zu entwickeln, um ein beschleunigtes und vereinfachtes Verfahren für Recyclinganlagen zu ermöglichen, die dieser Norm entsprechen.

(7)

Die Kommission beabsichtigt, vor dem Sommer 2023 einen Leitfaden zu veröffentlichen, in dem die einschlägigen Nutzungen von Reallaboren, Testumgebungen und Living Labs vorgestellt werden, um politische Entscheidungsträger und Innovatoren bei ihrem Konzept für Versuche in der EU zu unterstützen.

(8)

Z. B. Hersteller von Polysilizium, das in Fotovoltaikanlagen oder von Batteriezellenherstellern verwendet wird.

(9)

Schätzungen der Kommission auf der Grundlage von Daten der Internationalen Agentur für erneuerbare Energien (Irena) und von Interessenträgern aus der Industrie.

(10)

Die Ökodesign-Politik der EU umfasst harmonisierte Vorschriften für energieverbrauchsrelevante Produkte, die Aspekte wie Energieverbrauch, Wasserverbrauch, Emissionswerte und Materialeffizienz betreffen und sowohl die Nachfrage als auch das Angebot im Bereich nachhaltigerer Produkte fördern.

(11)

Für Wärmepumpen mithilfe der Energieverbrauchskennzeichnungsdatenbank EPREL https://eprel.ec.europa.eu/screen/home  

(12)

Zum Investitionsbedarf siehe Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen REPowerEU https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=CELEX:52022SC0230&from=EN

(13)

Z. B. weitere Projekte in den Bereichen Batterien und Wasserstoff sowie ggf. Solarenergie oder Wärmepumpen.

(14)

  Study on energy subsidies and other government interventions in the European Union - Publications Office of the EU (europa.eu) . Öffentliche Unterstützungsmaßnahmen umfassen direkte Transfers an Unternehmen und Verbraucher, Steuerausgaben (z. B. Steuergutschriften, MwSt-Ermäßigungen), Einkommens- oder Preisstützung sowie Unterstützung von Forschung und Entwicklung (FuE).

(15)

 Dies kommt zu den bestehenden Übertragungsmöglichkeiten für 5 % der kohäsionspolitischen Mittel (bis zu 17,9 Mrd. EUR) hinzu.

(16)

Die EIB fördert die Finanzierung sauberer Energien zur Unterstützung des REPowerEU-Plans. Pressemitteilung abrufbar unter:

  https://www.eib.org/en/press/all/2022-450-eib-boosts-clean-energy-financing-in-support-of-repowereu-plan  

(17)

Darüber hinaus unterzeichnete die EIB bis Dezember 2022 Vereinbarungen über 29 Vorhaben in Höhe von 2,3 Mrd. EUR in neun Mitgliedstaaten im Rahmen von InvestEU, um Projekte in den Bereichen Forschung und Innovation sowie nachhaltige Infrastruktur, soziale Investitionen und Kompetenzen zu finanzieren.

(18)

Die EHS-Gesamteinnahmen, die für die Rückzahlung der NGEU-Schulden zur Verfügung stehen, bleiben davon unberührt.

(19)

  https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:52021DC0390  

(20)

Auf der Grundlage der Eurostat-Definition des Begriffs „grüne Arbeitsplätze“ (Beschäftigung im Sektor Umweltgüter und -dienstleistungen), Eurostat, Umweltwirtschaft – Statistiken zu Beschäftigung und Wachstum, Daten,     https://ec.europa.eu/eurostat/statistics-explained/index.php?title=Environmental_economy_%E2%80%93_statistics_on_employment_and_growth&oldid=583805#Development_of_key_indicators_for_the_environmental_economy .

(21)

Die Beschäftigungsquote von Frauen lag im zweiten Quartal 2022 bei 69,5 % gegenüber 80,2 % bei Männern und 74,9 % im Durchschnitt. Die Beschäftigungsquote der 60- bis 64-Jährigen lag bei 48,2 % im Vergleich zu einem Durchschnitt von 74,9 % in der Altersgruppe der 20- bis 64-Jährigen.

(22)

Zwar sank die Arbeitslosenquote im November 2022 auf ein Rekordtief (6,0 %), die Jugendarbeitslosigkeit (Personen unter 25 Jahren) ist jedoch 2,5-mal so hoch wie die Gesamtarbeitslosigkeit.

(23)

Die Quote unbesetzter Stellen ist der Anteil unbesetzter Stellen an der Gesamtzahl der offenen Stellen und gilt als einer der besten Indikatoren für einen möglichen Arbeitskräftemangel in einem Sektor.

(24)

 Hierzu zählen die Bereiche Strom, Dampf, Gas und Klimaanlagen, Verkehr, Baugewerbe und verarbeitendes Gewerbe. Für den ebenfalls als Schlüsselbereich für den Übergang angesehenen Sektor „Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen“ liegen auf EU-Ebene leider keine Daten vor.

(25)

Nach der eng gefassten Eurostat-Definition des Begriffs „grüne Arbeitsplätze“ (Beschäftigung im Sektor Umweltgüter und -dienstleistungen). Der anhand der Quote unbesetzter Stellen festgestellte Arbeitskräftemangel hat sich zwischen 2015 und 2021 in Sektoren, die für den grünen Wandel von entscheidender Bedeutung sind, verdoppelt.

(26)

ILO-Bericht 2019: Skills for a greener future: a global overview, abrufbar unter: https://www.ilo.org/wcmsp5/groups/public/---ed_emp/documents/publication/wcms_732214.pdf  

(27)

JRC Clean Energy Technology Observatory, CETO (GFS-Beobachtungsstelle für saubere Energietechnologie): Overall Strategic Analysis of Clean Energy Technology– 2022 Status Report: https://publications.jrc.ec.europa.eu/repository/bitstream/JRC131001/2022.5375.pdf

(28)

COM(2022) 625.

(29)

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Talenterschließung in den Regionen Europas, COM(2023) 32 final.

(30)

Z. B.: Microcredentials, individuelle Lernkonten, Empfehlungen zu digitalen Kompetenzen und digitaler Bildung.

(31)

Dies führt zu einem geringeren Anteil von Patentanmeldungen von Erfinderinnen (nur 20 % über alle Patentklassen hinweg und etwas mehr als 15 % bei Klimaschutztechnologien im Jahr 2021), einem geringeren Anteil von Start-up-Unternehmen, die von Frauen gegründet oder mitgegründet werden (weniger als 15 % in der EU im Jahr 2021), und geringeren Kapitalinvestitionen in Unternehmen unter weiblicher Führung (nur 2 % in reine Frauen-Start-ups und 9 % in gemischte Teams in der EU im Jahr 2021). Quelle: CETO: Overall Strategic Analysis of Clean Energy Technology in the European Union – 2022 Status Report.

(32)

32 % im Jahr 2019 laut den Angaben in einer gemeinsamen Erklärung des Industrieforums für saubere Energie: Clean Industry Energy Forum, Joint declaration on skills in the clean tech sector, https://commission.europa.eu/system/files/2022-06/ceif_joint_statement_on_skills.pdf

(33)

COM(2022) 16.

(34)

Die Europäische Batterieakademie wird bis 2025 rund 800 000 Arbeitskräfte ausbilden, umschulen und weiterbilden.

(35)

Nummer 18 der Leitlinien zu IPCEI: Mitteilung der Kommission – Kriterien für die Würdigung der Vereinbarkeit von staatlichen Beihilfen zur Förderung wichtiger Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse mit dem Binnenmarkt (ABl. C 528 vom 30.12.2021, S. 10).

(36)

Europäischer Sozialfonds+, Erasmus, Horizont Europa, Europäischer Fonds für regionale Entwicklung, Programm „Digitales Europa“, Aufbau- und Resilienzfazilität und Fonds für einen gerechten Übergang.

(37)

 Dies erfordert unter anderem die Stärkung der Fähigkeit der EU, die EU-Grenzen zu kontrollieren und zu schützen, was ein zentrales Ziel der bevorstehenden Zollreform ist.

(38)

Im Rahmen von Horizont Europa hat die EU eine spezielle „Afrika-Initiative“ und eine „Mittelmeer-Initiative“ mit Gesamtinvestitionen der EU von jeweils rund 300 Mio. EUR ins Leben gerufen.

(39)

Ins Leben gerufen vom „Bündnis von Handelsministern zum Thema Klima“:

   https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/IP_23_248

(40)

Diskussionspapier 094:  Quantifying the Economic Effects of the Single Market in a Structural Macromodel (europa.eu) , Jan in’t Veld, 2019.

(41)

Informelle Tagung der Staats- und Regierungschefs, Erklärung von Versailles, 11. März 2022.

Augša