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Document 52013XC0829(01)

Einstellung des Beschwerdeverfahrens CHAP(2011) 3460

ABl. C 248 vom 29.8.2013, p. 4–4 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

29.8.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 248/4


Einstellung des Beschwerdeverfahrens CHAP(2011) 3460

2013/C 248/06

Im Anschluss an ihren Vorschlag, das Beschwerdeverfahren einzustellen (1), und in Ermangelung von Reaktionen der Beschwerdeführer innerhalb der gesteckten Frist bestätigt die Kommission, dass sie die unter dem Aktenzeichen CHAP(2011) 3460 registrierte Mehrfachbeschwerde abschließt. In der Beschwerde hatten die Beschwerdeführer behauptet, dass sie aufgrund angeblicher Falschinformationen der polnischen Zahlstelle keine Leistungen im Rahmen der befristeten Sondermaßnahmen beantragt hatten, die die Europäische Union nach der EHEC-Epidemie zugunsten der Obst- und Gemüseproduzenten getroffen hatte. Die Anmerkungen, die Herr Sławomir KOPYCIŃSKI, polnisches Mitglied des Europäischen Parlaments, im Namen der Beschwerdeführer innerhalb der Vierwochenfrist formulierte, haben die Kommission nicht zu einer Änderung ihrer Position veranlasst.


(1)  ABl. C 15 vom 18.1.2013, S. 1.


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