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Document 52013DC0088

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Qualität der 2012 von den Mitgliedstaaten gemeldeten Haushaltsdaten

/* COM/2013/088 final */

52013DC0088

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Qualität der 2012 von den Mitgliedstaaten gemeldeten Haushaltsdaten /* COM/2013/088 final */


BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

über die Qualität der 2012 von den Mitgliedstaaten gemeldeten Haushaltsdaten

INHALTSVERZEICHNIS

1........... Hintergrund.................................................................................................................... 3

2........... Hauptergebnisse der Bewertung der 2012 gemeldeten Daten über die Höhe von Defizit und Schuldenstand des Staates........................................................................................................................... 3

2.1........ Aktualität, Zuverlässigkeit und Vollständigkeit.................................................................. 3

2.1.1..... Aktualität........................................................................................................................ 3

2.1.2..... Zuverlässigkeit................................................................................................................ 4

2.1.3..... Vollständigkeit der Tabellen und Begleitinformationen...................................................... 5

2.1.4..... Zusätzliche Tabellen im Zusammenhang mit der Finanzkrise.............................................. 6

2.1.5..... Fragebogen zum Thema zwischenstaatliche Kredite......................................................... 6

2.2........ Einhaltung der Verbuchungsregeln und Kohärenz der statistischen Daten.......................... 7

2.2.1..... Informationsaustausch und Präzisierungen........................................................................ 7

2.2.2..... Gesprächsbesuche und methodenbezogene Besuche........................................................ 7

2.2.3..... Gezielte Beratung durch Eurostat..................................................................................... 8

2.2.4..... Aktuelle Methodikfragen................................................................................................. 8

2.2.5..... Übereinstimmung mit den zugrundeliegenden Konten des Staates..................................... 9

2.3........ Veröffentlichung............................................................................................................ 10

2.3.1..... Veröffentlichung von Gesamtwerten und ausführlichen Meldetabellen............................. 10

2.3.2..... Vorbehalte zur Datenqualität......................................................................................... 10

2.3.3..... Änderungen an den gemeldeten Daten........................................................................... 11

2.3.4..... Veröffentlichung von Metadaten (Aufstellungen)............................................................ 11

3........... Schlussfolgerungen........................................................................................................ 12

1.           Hintergrund

Artikel 8 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 479/2009 des Rates (geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 679/2010) über die Anwendung des dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft beigefügten Protokolls über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit[1] sieht vor, dass die Kommission (Eurostat) (im Folgenden „Eurostat“) dem Europäischen Parlament und dem Rat über die Qualität der von den Mitgliedstaaten gemeldeten tatsächlichen Daten regelmäßig Bericht erstattet. In diesem jährlichen Bericht wird eine Gesamtbewertung der Daten hinsichtlich ihrer Aktualität, Zuverlässigkeit und Kohärenz sowie der Einhaltung der Verbuchungsregeln vorgenommen. Der letzte Bericht (über die Datenübermittlung von 2011) wurde von der Kommission am 13. April 2012 genehmigt.

Eurostat bewertet regelmäßig die Qualität sowohl der von den Mitgliedstaaten gemeldeten tatsächlichen Daten als auch der ihnen zugrunde liegenden Konten des Sektors Staat, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2223/96 des Rates vom 25. Juni 1996 zum Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene in der Gemeinschaft (ESVG 95)[2] erstellt werden. Im Mittelpunkt stehen dabei die Faktoren, auf die das Defizit/der Überschuss des Staates und die Änderung des Schuldenstands des Staates zurückgeführt werden können. Die Mitgliedstaaten übermitteln Eurostat diese Daten zweimal pro Jahr. Es fließen auch ergänzende Informationen ein, etwa aus dem „Fragebogen zu den VÜD-Datenübermittlungstabellen“, den „zusätzlichen Tabellen im Zusammenhang mit der Finanzkrise“ oder den bilateralen Präzisierungen der Mitgliedstaaten. Außerdem führt Eurostat im Interesse eines kontinuierlichen Dialogs mit den Mitgliedstaaten regelmäßige Gesprächsbesuche im Rahmen des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit (VÜD) durch.

Der vorliegende Bericht beruht auf den wichtigsten Ergebnissen der VÜD-Datenmeldungen des Jahres 2012, wobei die letzte Datenlieferung vom Oktober 2012 im Mittelpunkt steht. Soweit zweckmäßig, werden Vergleiche mit den im April 2012 sowie mit den im Jahr 2011 gelieferten Daten durchgeführt.

2.           Hauptergebnisse der Bewertung der 2012 gemeldeten Daten über die Höhe von Defizit und Schuldenstand des Staates

2.1.        Aktualität, Zuverlässigkeit und Vollständigkeit

2.1.1.     Aktualität

Die Mitgliedstaaten müssen der Kommission ihre geplanten und tatsächlichen VÜD-Daten zweimal jährlich mitteilen, und zwar jeweils vor dem 1. April und vor dem 1. Oktober[3]. Im Jahr 2012 deckten die VÜD-Meldungen die Jahre 2008 bis 2012 ab. Die Zahlen für 2012 sind die von den nationalen Behörden geplanten Werte, die Zahlen für 2008 bis 2011 sind tatsächliche Daten (d. h. endgültige, halbendgültige, vorläufige oder geschätzte Zahlen). Eurostat führt keine Überprüfung der von den Mitgliedstaaten vorgelegten geplanten Daten durch. Dies obliegt der GD ECFIN.

Die Fristen für die Datenübermittlung werden in der Regel sehr gut eingehalten. 2012 übermittelten alle Mitgliedstaaten ihre tatsächlichen Daten vor der rechtsverbindlichen Frist für beide VÜD-Meldungen. Die geplanten Daten für die April-Lieferung 2012 wurden von allen Mitgliedstaaten vor dem 1. April 2011 übermittelt, bis auf Frankreich (das seine geplanten Daten für das Jahr 2012 erst am 6. April 2011 lieferte).

2.1.2.     Zuverlässigkeit

Die Änderungen der Meldungen zwischen April 2012 und Oktober 2012 standen hauptsächlich im Zusammenhang mit der Aktualisierung der Datenquellen, der Neuzuordnung von Einheiten zu Sektoren, der Verbuchung staatlicher Interventionen im Kontext der Finanzkrise und methodischen Änderungen. Wie üblich, wurde der Schuldenstand zwischen April und Oktober in kleinerem Umfang geändert als die Angaben zum Defizit.

Die umfangreichsten Änderungen der Defizitwerte wurden in Spanien und Irland vorgenommen. In Spanien wurde das Staatsdefizit zwischen den VÜD-Meldungen von April und Oktober 2012 für die Jahre 2010 und 2011 nach oben korrigiert. Dies war auf davor nicht erfasste unbeglichene Rechnungen für Gesundheitsausgaben im Sektor Staat und Gemeinden sowie auf die Neuklassifizierung von staatlichen Kapitalzuführungen an drei Banken zurückzuführen. In Irland wurde die umfangreichste Änderung für das Jahr 2011 vorgenommen; hier wurde das Defizit aufgrund der Änderung einer Komponente der Kapitalzuführung an zwei Banken nach oben korrigiert.

Was den Schuldenstand betrifft, so wurden die umfangreichsten Änderungen zwischen April und Oktober im Vereinigten Königreich und in Italien vorgenommen. Im Vereinigten Königreich wurden die übermittelten Zahlen zum Schuldenstand für die Jahre 2008 und 2009 in erheblichem Umfang nach unten korrigiert. Dies war auf eine Änderung der Berechnung von Auswirkungen staatseigener Entschuldungseinrichtungen zurückzuführen. In Italien wurden hingegen die Zahlen zum Schuldenstand für den gesamten Zeitraum 2008-2011 nach oben korrigiert. Ursache hierfür war die Umsetzung der Eurostat-Entscheidung bezüglich der Verbuchung von Handelsdarlehen.

Zwischen April und Oktober waren deutliche Änderungen der BIP-Daten für Griechenland für die Jahre 2010 und 2011 und für Luxemburg für die Jahre 2008 und 2009 zu verzeichnen.

Was Änderungen innerhalb der Meldungsfrist anbelangt, so haben die meisten Mitgliedstaaten ihre Berichte nach der ersten Übermittlung im Oktober 2012 geändert. Es gingen 35 revidierte Datenlieferungen aus 23 Ländern ein, im April 2012 hingegen wurden 38 revidierte Datenlieferungen von 22 Ländern zugesandt. Die Mitgliedstaaten sandten die meisten Revisionen im Anschluss an Stellungnahmen, technische Fragen oder Anmerkungen von Eurostat ein, und die Revisionen betrafen die Vervollständigung fehlender Daten, Berichtigungen technischer Fehler, interner Unstimmigkeiten, Anpassungen in den Übermittlungstabellen oder den damit zusammenhängenden Fragebogen bzw. unzulänglich verbuchte Daten in Tabellen.

Bei den im April und Oktober gelieferten Daten führten die geänderten Datenübermittlungen innerhalb der Meldefrist nicht zu wesentlichen Änderungen der ursprünglich gemeldeten Defizit- und Schuldstände. Eine Ausnahme bildete die Oktober-Übermittlung, bei der die Defizitdaten um -0,2 Prozentpunkte des BIP innerhalb des Meldezeitraums für Irland geändert wurden.

2.1.3.     Vollständigkeit der Tabellen und Begleitinformationen

Das Ausfüllen der Meldetabellen ist eine rechtliche Verpflichtung und von wesentlicher Bedeutung, damit Eurostat die Qualität der Daten angemessen überwachen kann. Nach Artikel 8 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 479/2009 in der geänderten Fassung übermitteln die Mitgliedstaaten Eurostat die relevanten statistischen Daten, wobei „der Begriff „Statistische Informationen (…) insbesondere

a)       Daten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen,

b)       Aufstellungen,

c)       VÜD-Datenübermittlungstabellen,

d)       zusätzliche Fragebogen und Präzisierungen im Zusammenhang mit den Datenübermittlungen“ bezeichnet.

Die VÜD-Daten bestehen aus vier Haupttabellen. Das Ausfüllen der VÜD-Tabellen 1 bis 3 ist eine rechtliche Verpflichtung, während die Lieferung der VÜD-Tabelle 4 von den Mitgliedstaaten vereinbart wurde[4]. Die Tabellen 1 und 2A (Zentralstaat) beziehen sich auf die Jahre 2008 bis 2012, die übrigen Tabellen auf die Jahre 2008 bis 2011[5].

Die meisten Mitgliedstaaten haben sämtliche VÜD-Datenübermittlungstabellen ausgefüllt[6]. Bei der Datenübermittlung vom Oktober 2012 für die VÜD-Tabellen 2 haben jedoch drei Mitgliedstaaten nicht für alle Teilsektoren (hauptsächlich für Gemeinden) oder alle Jahre vollständige Angaben über die Verbindung zwischen dem „Arbeitssaldo“ und dem VÜD-Überschuss/Defizit geliefert bzw. meldeten „Arbeitssalden“, die dem VÜD-Überschuss/Defizit entsprachen.

Was die VÜD-Tabelle 3 betrifft, so lieferten nicht alle Mitgliedstaaten alle Untergliederungen. Insbesondere wurden nicht in allen Fällen die erforderlichen Angaben für die Positionen „Kredite“ und „Anteilsrechte“ vorgelegt. Darüber hinaus übermitteln einige Mitgliedstaaten regelmäßig statistische Diskrepanz gleich Null. Im Normalfall würde dies bedeuten, dass die Diskrepanz inkorrekterweise unter der Rubrik „Sonstige Forderungen/Verbindlichkeiten“ verbucht wird.

Trotz der in einigen Mitgliedstaaten erzielten Verbesserungen bleibt die Erfassung in Tabelle 4 insgesamt in vielen Fällen mangelhaft. Insbesondere übermitteln einige Länder nicht in vollständigem Umfang Daten zum Gesamtbestand der Verbindlichkeiten bei Handelskrediten und Anzahlungen.

Der „Fragebogen zu den Datenübermittlungstabellen“[7] wurde von allen Mitgliedstaaten beantwortet Die Vollständigkeit und Qualität der Antworten hat sich zwar gegenüber den letzten Jahren weiterhin verbessert, doch besteht weiterhin Verbesserungsbedarf, da einige Länder nicht alle im Fragebogen verlangten Angaben vorlegten. Dies gilt insbesondere für Daten zur Forderungen und Schuldenstreichungen im Sektor Staat, die Aufschlüsselung sonstiger Forderungen/Verbindlichkeiten und die Verbuchung staatlicher Garantien (hauptsächlich Teilsektor Gemeinden).

Die Vollständigkeit der VÜD-Tabellen kann noch verbessert werden. Die verbleibenden Probleme werden jedoch voraussichtlich wenig Auswirkungen auf die Datenqualität haben.

2.1.4.     Zusätzliche Tabellen im Zusammenhang mit der Finanzkrise

Eurostat erhebt seit dem 15. Juli 2009 in einer zusätzlichen Tabelle einen Satz von Daten über die Finanzkrise. Teil 1 der zusätzlichen Tabelle bezieht sich auf Daten über Transaktionen, die bei der Haushaltsrechnung des Staates gebucht werden und sich tatsächlich auf das VÜD-Defizit bzw. den VÜD-Überschuss auswirken. Teil 2 der zusätzlichen Tabelle bezieht sich auf Daten über Bestände an Forderungen und Verbindlichkeiten aus der Unterstützung für Finanzinstitute. In der Tabelle wird eine Unterscheidung getroffen zwischen Maßnahmen, die tatsächlich zu den Verbindlichkeiten des Staates beitrugen (verbucht unter Schuldenstand des Staates) und Maßnahmen, die sich eventuell künftig in den Verbindlichkeiten niederschlagen könnten, gegenwärtig aber als abhängig von künftigen Ereignissen betrachtet werden (nicht unter Schuldenstand des Staates verbucht). In diesen Tabellen werden die staatlichen Eingriffe ausgewiesen, die in direktem Zusammenhang mit der Unterstützung von Finanzinstituten stehen. Stützungsmaßnahmen für Nichtfinanzinstitute oder allgemeine Maßnahmen zur wirtschaftlichen Unterstützung werden nicht berücksichtigt.

Die 2012 erfassten Daten betrafen den Zeitraum 2007 bis 2011. Bis auf sieben Mitgliedstaaten (Bulgarien, die Tschechische Republik, Estland, Malta, Polen, Rumänien und die Slowakei) meldeten alle Mitgliedstaaten unterschiedliche staatliche Eingriffe im Zusammenhang mit der Finanzkrise zwischen 2007 und 2011. Eurostat veröffentlichte zusätzlich zu seinen VÜD-Pressemitteilungen eine Hintergrundinformation, in der diese Daten einer Analyse unterzogen werden[8]

2.1.5.     Fragebogen zum Thema zwischenstaatliche Kredite

Seit der Datenübermittlung für April 2011 stellen die Mitgliedstaaten auch Daten zum Thema zwischenstaatliche Kredite im Kontext finanzieller Stützmaßnahmen bereit. Diese Angaben werden in der VÜD-Pressemitteilung zur Verfügung gestellt. Damit wird die Analyse von Krediten möglich, die von Mitgliedstaaten für Stützungsmaßnahmen für andere Mitgliedstaaten gewährt werden (im Jahr 2011 betraf dies hauptsächlich Griechenland, Irland und Portugal).

Im Kontext der Finanzkrise ist ein beträchtlicher Anstieg solcher zwischenstaatlicher Kreditvergaben zu verzeichnen. Diese Beträge sind von den Aggregaten des Maastricht-Schuldenstands für die EU-27 und für den Euroraum abzuziehen, die beide auf konsolidierter Basis berechnet werden. Aufgrund dieser Konsolidierung sind die Aggregatwerte für die EU-27 und für den Euroraum nicht mit der arithmetischen Summe des Schuldenstandes aller Mitgliedstaaten identisch (d. h. die weiter oben erwähnten zwischenstaatlichen Kredite sind zur Vermeidung einer Doppelbuchung nicht berücksichtigt).

Die im Fragebogen vorgelegten Zahlenangaben für 2011 umfassen auch Beträge im Zusammenhang mit der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF).

2.2.        Einhaltung der Verbuchungsregeln und Kohärenz der statistischen Daten

2.2.1.     Informationsaustausch und Präzisierungen

Während des Bewertungszeitraums, d. h. zwischen dem Ende der Meldefrist am 1. Oktober 2012 und der Veröffentlichung der Daten am 22. Oktober 2012, setzte sich Eurostat mit den statistischen Behörden aller Mitgliedstaaten in Verbindung und bat um weitere Informationen und Präzisierungen zur Anwendung der Verbuchungsregeln bei bestimmten Transaktionen. Im Rahmen dieses Prozesses fand zwischen Eurostat und den nationalen Behörden ein intensiver Schriftverkehr statt. Ein erster Satz von Ersuchen um Präzisierung wurde an alle Mitgliedstaaten vor dem 5. Oktober verschickt. Ein zweiter Satz von Ersuchen wurde an 23 Mitgliedstaaten, und ein dritter an drei Mitgliedstaaten gesendet. Einige Länder ersuchte Eurostat auch um revidierte Datenübermittlungstabellen[9].

2.2.2.     Gesprächsbesuche und methodenbezogene Besuche

In der Verordnung (EG) Nr. 479/2009 in der geänderten Fassung sind Gesprächsbesuche und methodenbezogene Besuche vorgesehen. Die Gesprächsbesuche, einschließlich der neuen, sogenannten vorgelagerten Gesprächsbesuche, die regelmäßig in den Mitgliedstaaten stattfinden, dienen der Überprüfung der gemeldeten Daten, der Untersuchung methodischer Fragen, der Erörterung der statistischen Quellen sowie der Beurteilung, ob die einschlägigen Verbuchungsregeln eingehalten wurden, etwa was die Abgrenzung des Staates, den Verbuchungszeitpunkt sowie die Zuordnung der Transaktionen und Verbindlichkeiten des Staates anbelangt.

Im Jahr 2012 führte Eurostat die folgenden VÜD-Gesprächsbesuche durch: Österreich (17.-19. Januar, vorgelagerter Gesprächsbesuch), Litauen (8.-9. Februar), Lettland (15.-16. Februar), Bulgarien (27.-29. Februar), Belgien (5.-7. März und 4. September, vorgelagerte Gesprächsbesuche, und 27. Juni, Standard-Gesprächsbesuch), Griechenland (22.-23. März und 24.-25. September), Slowakei (3.-4. Mai), Tschechische Republik (22.-24. Mai, vorgelagerter Gesprächsbesuch), Malta (22.-23. Mai), Spanien (18.-22. Juni und 11.-14. September, vorgelagerte Gesprächsbesuche), Österreich (25.-26. Juni), Ungarn (10.-11. Juli), Irland (30.-31. August), Frankreich (10.-11. September), Zypern (26. September), Tschechische Republik (13.-14. November), Italien (19.-21. November, vorgelagerter Gesprächsbesuch), Portugal (22.-23. November) und Dänemark (29.-30. November). Darüber hinaus wurde am 24. Mai 2012 ein technischer Besuch in Spanien abgestattet und es wurden zwei Besuche in dem künftigen Mitgliedstaat Kroatien unternommen (ein technischer Besuch und ein Besuch im Vorfeld des Beitritts).

Zu den Themen, die bei diesen Besuchen immer wieder behandelt wurden, gehören die Zuordnung von Einheiten innerhalb oder außerhalb des Sektors Staat (etwa öffentlicher Verkehr, TV und Hörfunk, Krankenhäuser und Hochschulen), Kapitalzuführungen, öffentlich-private Partnerschaften, EU-Ströme und die Verbuchung von Garantien sowie das allgemeine Qualitätsmanagement der vorgelagerten Datenströme. Gebührende Aufmerksamkeit gilt hierbei Mitgliedstaaten, die dezentralisierte Strukturen aufweisen, z. B. autonome Regionen. Im Anschluss an jeden Besuch wird für jeden Mitgliedstaat eine Reihe von Aktionspunkten definiert. Mit der Umsetzung dieser Aktionspunkte wird eine schrittweise Verbesserung der Datenqualität erreicht. Die endgültigen Ergebnisse aller Gesprächsbesuche, einschließlich der Beschreibung der vereinbarten Aktionspunkte und der aktuellen Lage, werden an den Wirtschafts- und Finanzausschuss übermittelt und auf der Eurostat-Website veröffentlicht.

Methodenbezogene Besuche finden nur statt, wenn Eurostat Hinweise auf signifikante Risiken oder Probleme bei der Datenqualität vorliegen, und zwar insbesondere im Zusammenhang mit den Methoden, den Konzepten oder der Zuordnung. 2012 wurden keine methodenbezogenen Besuche durchgeführt.

2.2.3.     Gezielte Beratung durch Eurostat

Zur Klärung verschiedener Probleme der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen im Zusammenhang mit künftigen oder vergangenen Vorgängen nehmen die Mitgliedstaaten regelmäßig eine Beratung durch Eurostat in Anspruch. Die Beratung von Eurostat erfolgt in Einklang mit den vorhandenen Leitlinien. Um die Transparenzforderung der Verordnung (EG) Nr. 479/2009 in der geänderten Fassung zu erfüllen, veröffentlicht Eurostat, sofern der betroffene Mitgliedstaat dagegen keine Einwände erhebt, die Beratung[10]. Eurostat veröffentlichte 2012 Daten zu folgenden Beratungen: Behandlung der Verbuchung der Kapitalzuführung an irische Banken, Behandlung des Gesellschafterzuschusses und der Bundesbürgschaft für die KA Finanz AG in Österreich, die statistische Erfassung vorgezogener Rückzahlungen von Hypothekendarlehen zu Präferenzwechselkursen und die damit zusammenhängenden Steuernachlässe in Ungarn, Erfassung der per Gerichtsbeschluss festgelegten und rückwirkend angewandten Zahlungsverpflichtungen in Rumänien, Methodik zur Behandlung staatlicher Kapitalzuführungen in die Neubewertungsrücklagen der Magyar Nemzeti Bank in Ungarn und Erfassung von Rückzahlungen im Zusammenhang mit falsch berechneten Sozialbeiträgen in Rumänien in den Jahren 2011-2012.

2.2.4.     Aktuelle Methodikfragen

Wie üblich hat Eurostat der Anwendung der Regeln des ESVG 95 und insbesondere seinen jüngsten Entscheidungen besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Diese Entscheidungen sind im Handbuch zu Defizit und Schuldenstand des Staates enthalten, dessen letzte Fassung im März 2012 veröffentlicht wurde[11] und das nun jährlich aktualisiert wird.

Im Juli 2012 veröffentlichte Eurostat seine Entscheidung „The statistical recording of some operations related to trade credits incurred by government units (Die statistische Erfassung von Vorgängen im Zusammenhang mit den von staatlichen Einheiten getätigten Handelskrediten)“[12].

Im April 2012 veröffentlichte Eurostat einen Leitfaden zum Thema „The impact on EU Governments' deficit and debt of the decisions taken in the 2011-2012 European summits (Auswirkungen der Beschlüsse der Europäischen Gipfeltreffen von 2011-2012 auf Defizit und Schuldenstand der EU-Mitgliedstaaten)“[13]. Im Juli 2012 wurde als Ergänzung des weiter oben erwähnten Dokuments das Papier „The impact of bank recapitalisation on government finance (Auswirkungen der Bankenrekapitalisierung auf die Staatsfinanzen)“[14] mit Anleitungen zu Kapitalzuführungen in Banken und zur Einordnung der öffentlich unterstützten „Bad Banks“ veröffentlicht.

2.2.5.     Übereinstimmung mit den zugrundeliegenden Konten des Staates

Die in der Verordnung (EG) Nr. 479/2009 in der geänderten Fassung gesetzten Fristen für die Datenübermittlung, der 1. April und der 1. Oktober eines jeden Jahres, wurden eingeführt, um die Übereinstimmung mit den zugrundeliegenden jährlichen und vierteljährlichen Konten des Staatssektors zu gewährleisten, die in verschiedenen Übermittlungstabellen nach dem ESVG 95 an Eurostat gemeldet werden. Eurostat untersucht systematisch die Übereinstimmung der VÜD-Datenlieferungen mit den zugrundeliegenden Konten des Staatssektors. Beispielsweise sollten die Summen der Ausgaben und Einnahmen des Staates mit der gemeldeten Defizitangabe übereinstimmen.

Insgesamt hat sich die Übereinstimmung der VÜD-Daten mit den übermittelten, nach dem ESVG 95 erstellten Konten des Staatssektors in den letzten Jahren verbessert, wobei sie allerdings für nicht finanzielle Daten weiterhin besser ist als für finanzielle Daten. Bei der Datenlieferung vom Oktober 2012 war die Übereinstimmung zwischen den VÜD-Zahlen und den ESVG-Tabellen (sowohl auf jährlicher als auch auf quartalsebene) für die nichtfinanziellen Daten vollständig. Allerdings sind weitere Bemühungen seitens der Mitgliedstaaten erforderlich, um eine Übereinstimmung zwischen VÜD- und ESVG-Tabellen hinsichtlich der finanziellen Daten zu gewährleisten. Deutliche Inkonsistenzen zwischen den VÜD-Daten und den vierteljährlichen Finanzkonten wurden bei der Datenlieferung vom Oktober 2012 für sechs Mitgliedstaaten verzeichnet. Bei einem Drittel aller Mitgliedstaaten wurden hingegen Inkonsistenzen zwischen den VÜD-Daten und den jährlichen Finanzierungskonten gemäß ESVG in Bezug auf den Gesamtbestand der Verbindlichkeiten bei Handelskrediten und Anzahlungen festgestellt. In Bezug auf den VÜD-Schuldenstand und den vierteljährlichen öffentlichen Schuldenstand war die Übereinstimmung für alle Mitgliedstaaten vollständig.

2.3.        Veröffentlichung

2.3.1.     Veröffentlichung von Gesamtwerten und ausführlichen Meldetabellen

In Artikel 14 der Verordnung (EG) Nr. 479/2009 in der geänderten Fassung heißt es: „Die Kommission (Eurostat) stellt die Zahlen des tatsächlichen öffentlichen Defizits und des tatsächlichen öffentlichen Schuldenstands für die Anwendung des Protokolls über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit innerhalb von drei Wochen nach Ablauf der Berichterstattungsfristen (…) bereit. Die Bereitstellung der Daten erfolgt durch Veröffentlichung.“

Die Daten über das öffentliche Defizit und den öffentlichen Schuldenstand wurden am 23. April[15] und am 22. Oktober[16] 2012 veröffentlicht, und zwar zusammen mit allen Meldetabellen, die von den Mitgliedstaaten vorgelegt worden waren. Seit Januar 2012 veröffentlicht Eurostat in einem Rhythmus von etwa T+115 Tagen eine Pressemitteilung zum vierteljährlichen Maastricht-Schuldenstand.

Ferner veröffentlicht Eurostat auf seiner Website die den VÜD-Daten zugrunde liegenden jährlichen und vierteljährlichen Finanzstatistiken des Staates sowie Informationen über das „Stock-Flow-Adjustment[17]. Ferner veröffentlicht Eurostat auch Informationen der Mitgliedstaaten über staatliche Interventionen im Zusammenhang mit der Finanzkrise [18] sowie Daten über zwischenstaatliche Kreditvergabe. Im Oktober 2012 veröffentlichte Eurostat erstmalig ein Papier zum Gesamtbestand der Verbindlichkeiten bei Handelskrediten und Anzahlungen[19].

Nach der Verordnung (EG) Nr. 479/2009 in der geänderten Fassung veröffentlichen die Mitgliedstaaten ihre tatsächlichen Daten über Defizit und Schuldenstand. Alle Mitgliedstaaten veröffentlichen Daten zum Defizit und Schuldenstand auf nationaler Ebene. Die meisten Mitgliedstaaten haben Eurostat mitgeteilt, dass sie alle Meldetabellen veröffentlichen. Fünf Mitgliedstaaten veröffentlichen nur einige der Meldetabllen und ein Mitgliedstaat, nämlich Frankreich, veröffentlicht keine VÜD-Tabellen auf nationaler Ebene.

2.3.2.     Vorbehalte zur Datenqualität

Eurostat äußerte zwei Vorbehalte gegenüber der Qualität der von Irland im April 2012 übermittelten Daten. Beide Vorbehalte wurden in dem Bewertungszeitraum vom Oktober 2012 zurückgezogen.

Irland: Eurostat hat seinen im April 2012 geäßerten spezifischen Vorbehalt hinsichtlich der von Irland übermittelten Daten zurückgezogen. Der Vorbehalt betraf die Tatsache, dass die Umstrukturierungspläne von Allied Irish Banks und Irish Life & Permanent (2012 in Permanent TSB umbenannt) noch nicht abgeschlossen wurden. Das zentrale statistische Amt Irlands und Eurostat haben die an die EU-Wettbewerbsbehörden übermittelten Umstrukturierungspläne gemeinsam geprüft. Die Pläne bilden eine geeignete Grundlage für die Aufteilung der im Juli 2011 getätigten Kapitalzuführungen an Allied Irish Banks und Permanent TSB in defizitsteigernde und nicht defizitsteigernde Komponenten. Dies wurde bei den von Irland vorgelegten überarbeiteten Daten berücksichtigt.

Ferner zog Eurostat einen spezifischen Vorbehalt vom April 2012 bezüglich der von Irland gemeldeten Daten zurück, der die statistische Klassifizierung von National Asset Management Agency Investment Limited (NAMA-IL) betraf. Aus den vom zentralen statistischen Amt Irlands vorgelegten Daten geht hervor, dass NAMA-IL im Anschluss an den Verkauf der NAMA-IL-Anteile von Irish Life an einen privaten Investor sich mehrheitlich im Privatbesitz befindet. Im Einklang mit der Eurostat-Entscheidung vom 15. Juli 2009 zu staatlichen Interventionen in der Finanzkrise bildet dies eine notwendige Bedingung dafür, dass eine Zweckgesellschaft außerhalb des Sektors Staat eingeordnet wird.

2.3.3.     Änderungen an den gemeldeten Daten

Eurostat hat Änderungen an den vom Vereinigten Königreich im Rahmen der VÜD-Datenübermittlung vom April 2012 gemeldeten Daten vorgenommen. Diese Änderung wurde im Bewertungszeitraum vom Oktober 2012 zurückgezogen.

Vereinigtes Königreich: Das Nationale Statistikamt des Vereinigten Königreichs hat im Einklang mit dem Kapitel zu Entschuldungseinrichtungen des Handbuchs über Defizit und Schuldenstand des Staates die Einrichtungen Bradford & Bingley und Northern Rock Asset Management dem Sektor Staat neu zugeordnet. Folglich nimmt Eurostat keine Änderungen der vom Vereinigten Königreich vorgelegten Daten über Defizit und Schuldenstand im Hinblick auf staatseigene Entschuldungseinrichtungen vor.

2.3.4.     Veröffentlichung von Metadaten (Aufstellungen[20])

Nach der Verordnung (EG) Nr. 479/2009 in der geänderten Fassung gehören die VÜD-Aufstellungen zu den statistischen Informationen, die die Mitgliedstaaten zur Verfügung stellen müssen, damit Eurostat die Einhaltung der Regeln des ESVG 95 überprüfen kann. Die Verordnung sieht des Weiteren vor, dass diese Aufstellungen auf nationaler Ebene veröffentlicht werden müssen. Eurostat hat die Aufstellungen aller Mitgliedstaaten veröffentlicht. Mit Ausnahme von Luxemburg und den Niederlanden berichteten alle Mitgliedstaaten, dass sie ihre VÜD-Aufstellungen auf nationaler Ebene veröffentlicht haben.

2012 führte Eurostat ein neues Format für die VÜD-Aufstellungen ein, das Änderungen der Struktur sowie die Forderung nach stärker detaillierteren Informationen enthält (so z. B. in Bezug auf Aufbereitungsverfahren, die Abgrenzung des Sektors Staat, spezifische Transaktionen, Qualitätsmanagement und vorgelagerte Datenquellen usw.). Eurostat wird die neuen VÜD-Aufstellungen bis Ende 2013 veröffentlichen.

3.           Schlussfolgerungen

Eurostat legt seit dem Jahr 2006 Änderungen und/oder Vorbehalte bezüglich der Qualität der übermittelten Daten vor. Im Oktober 2012 hat Eurostat zum ersten Mal weder Vorbehalte noch Änderungswünsche in Bezug auf die VÜD-Datenübermittlung geäußert. Darüber hinaus wurden die beiden im Falle von Irland geäußerten Vorbehalte sowie die Änderungen der Daten für das Vereinigte Königreich vom April 2012 alle in der VÜD-Datenübermittlung vom Oktober 2012 zurückgezogen.

Eurostat erkennt Verbesserungen in Bezug auf die Übereinstimmung und Vollständigkeit der übermittelten Daten insgesamt. Trotzdem bleiben noch einige Fragen ungelöst und die Mitgliedstaaten sollten ihre Bemühungen intensivieren, um den Erfassungsgrad und die Qualität der gemeldeten Handelskreditdaten sowie die Vollständigkeit der Daten auf subnationalen staatlichen Ebenen zu verbessern. Darüber hinaus verfolgt Eurostat aufmerksam das System für Meldungen der autonomen Regionen sowie die Verbuchung der staatlichen Interventionen im Kontext der Finanzkrise (Bankenrekapitalisierungen).

Insgesamt stellt Eurostat zusammenfassend fest, dass sich die Qualität der übermittelten Haushaltsdaten 2012 weiter verbessert hat. Im Allgemeinen haben die Mitgliedstaaten bessere Angaben übermittelt, und zwar sowohl in den VÜD-Datenübermittlungstabellen als auch in anderen statistischen Meldungen.

[1]               ABl. L 145 vom 10.6.2009, S. 1.

[2]               ABl. L 310 vom 30.11.1996, S. 1.

[3]               Artikel 3 Absätze 1 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 479/2009, in der geänderten Fassung.

[4]               Siehe die Erklärungen zum Protokoll des Rates vom 22. November 1993.

[5]               Die Lieferung geplanter Daten in anderen VÜD-Tabellen als Tabelle 1 und 2A wird in der geänderten Fassung der Verordnung (EG) Nr. 479/2009 des Rates nicht ausdrücklich verlangt.

[6]               Die von den Mitgliedstaaten übermittelten VÜD-Tabellen sind auf der Eurostat-Website verfügbar: Siehe: http://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/page/portal/government_finance_statistics/excessive_deficit/edp_notification_tables

[7]               Der Fragebogen umfasst 13 Abschnitte, in denen quantitative und z. T. qualitative Angaben über mehrere Bereichen verlangt werden, etwa Transaktionen mit Steuern und Sozialbeiträgen und mit der EU, Erwerb von militärischem Gerät, staatliche Garantien, Schuldenaufhebungen, Kapitalzuführungen des Staates an öffentliche Kapitalgesellschaften, öffentlich-private Partnerschaften usw.

[8]               Siehe: http://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/page/portal/government_finance_statistics/documents/Background_note_fin_crisis_Oct_2012_final.pdf

[9]               Siehe Abschnitt 2.1.

[10]             Siehe: http://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/page/portal/government_finance_statistics/methodology/advice_member_states

[11]             Siehe: http://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/page/portal/product_details/publication?p_product_code=KS-RA-12-003

[12]             Siehe: http://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/page/portal/government_finance_statistics/documents/Statist.record.of_some_operations_rel.to_trade_credits_i.pdf

[13]             Siehe: http://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/page/portal/government_finance_statistics/documents/Note_on_statistical_implications_of_summits-updated-12_A.pdf

[14]             Siehe: http://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/page/portal/government_finance_statistics/documents/The_impact_of_bank_recapitalisations_on_government_fina1.pdf

[15]             See:http://epp.eurostat.ec.europa.eu/cache/ITY_PUBLIC/2-23042012-AP/DE/2-23042012-AP-DE.PDF

[16]             Siehe::http://epp.eurostat.ec.europa.eu/cache/ITY_PUBLIC/2-22102012-AP/DE/2-22102012-AP-DE.PDF

[17]             Siehe: http://epp.eurostat.ec.europa.eu/cache/ITY_PUBLIC/STOCK_FLOW_2012_OCT/EN/STOCK_FLOW_2012_OCT-EN.PDF.

[18]             Siehe: http://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/page/portal/government_finance_statistics/excessive_deficit/supplementary_tables_financial_turmoil

[19]             Siehe: http://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/page/portal/government_finance_statistics/documents/Note_on_AF.71L-Oct_2012.pdf

[20]             Aufstellungen der Methoden, Verfahren und Quellen, die für die Erstellung der tatsächlichen Daten über Defizit und Schuldenstand und der ihnen zugrunde liegenden Konten des Staates verwendet werden.

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