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Document 52013DC0088
REPORT FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT AND THE COUNCIL on the quality of fiscal data reported by Member States in 2012
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Qualität der 2012 von den Mitgliedstaaten gemeldeten Haushaltsdaten
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Qualität der 2012 von den Mitgliedstaaten gemeldeten Haushaltsdaten
/* COM/2013/088 final */
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Qualität der 2012 von den Mitgliedstaaten gemeldeten Haushaltsdaten /* COM/2013/088 final */
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE
PARLAMENT UND DEN RAT über die Qualität der
2012 von den Mitgliedstaaten gemeldeten Haushaltsdaten INHALTSVERZEICHNIS 1........... Hintergrund.................................................................................................................... 3 2........... Hauptergebnisse der Bewertung der
2012 gemeldeten Daten über die Höhe von Defizit und Schuldenstand des Staates........................................................................................................................... 3 2.1........ Aktualität, Zuverlässigkeit und
Vollständigkeit.................................................................. 3 2.1.1..... Aktualität........................................................................................................................ 3 2.1.2..... Zuverlässigkeit................................................................................................................ 4 2.1.3..... Vollständigkeit der Tabellen und
Begleitinformationen...................................................... 5 2.1.4..... Zusätzliche Tabellen im Zusammenhang
mit der Finanzkrise.............................................. 6 2.1.5..... Fragebogen zum Thema
zwischenstaatliche Kredite......................................................... 6 2.2........ Einhaltung der Verbuchungsregeln und
Kohärenz der statistischen Daten.......................... 7 2.2.1..... Informationsaustausch und
Präzisierungen........................................................................ 7 2.2.2..... Gesprächsbesuche und methodenbezogene
Besuche........................................................ 7 2.2.3..... Gezielte Beratung durch Eurostat..................................................................................... 8 2.2.4..... Aktuelle Methodikfragen................................................................................................. 8 2.2.5..... Übereinstimmung mit den
zugrundeliegenden Konten des Staates..................................... 9 2.3........ Veröffentlichung............................................................................................................ 10 2.3.1..... Veröffentlichung von Gesamtwerten und
ausführlichen Meldetabellen............................. 10 2.3.2..... Vorbehalte zur Datenqualität......................................................................................... 10 2.3.3..... Änderungen an den gemeldeten Daten........................................................................... 11 2.3.4..... Veröffentlichung von Metadaten
(Aufstellungen)............................................................ 11 3........... Schlussfolgerungen........................................................................................................ 12 1. Hintergrund Artikel 8 Absatz 3 der Verordnung (EG)
Nr. 479/2009 des Rates (geändert durch die Verordnung (EG)
Nr. 679/2010) über die Anwendung des dem Vertrag zur Gründung der
Europäischen Gemeinschaft beigefügten Protokolls über das Verfahren bei einem
übermäßigen Defizit[1]
sieht vor, dass die Kommission (Eurostat) (im Folgenden „Eurostat“) dem
Europäischen Parlament und dem Rat über die Qualität der von den
Mitgliedstaaten gemeldeten tatsächlichen Daten regelmäßig Bericht erstattet. In
diesem jährlichen Bericht wird eine Gesamtbewertung der Daten hinsichtlich
ihrer Aktualität, Zuverlässigkeit und Kohärenz sowie der Einhaltung der
Verbuchungsregeln vorgenommen. Der letzte Bericht (über die Datenübermittlung
von 2011) wurde von der Kommission am 13. April 2012 genehmigt. Eurostat bewertet regelmäßig die Qualität sowohl
der von den Mitgliedstaaten gemeldeten tatsächlichen Daten als auch der ihnen
zugrunde liegenden Konten des Sektors Staat, die gemäß der Verordnung (EG)
Nr. 2223/96 des Rates vom 25. Juni 1996 zum Europäischen System
Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene in
der Gemeinschaft (ESVG 95)[2]
erstellt werden. Im Mittelpunkt stehen dabei die Faktoren, auf die das
Defizit/der Überschuss des Staates und die Änderung des Schuldenstands des
Staates zurückgeführt werden können. Die Mitgliedstaaten übermitteln Eurostat
diese Daten zweimal pro Jahr. Es fließen auch ergänzende Informationen ein,
etwa aus dem „Fragebogen zu den VÜD-Datenübermittlungstabellen“, den
„zusätzlichen Tabellen im Zusammenhang mit der Finanzkrise“ oder den
bilateralen Präzisierungen der Mitgliedstaaten. Außerdem führt Eurostat im
Interesse eines kontinuierlichen Dialogs mit den Mitgliedstaaten regelmäßige
Gesprächsbesuche im Rahmen des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit (VÜD)
durch. Der vorliegende Bericht
beruht auf den wichtigsten Ergebnissen der VÜD-Datenmeldungen des Jahres 2012,
wobei die letzte Datenlieferung vom Oktober 2012 im Mittelpunkt steht. Soweit
zweckmäßig, werden Vergleiche mit den im April 2012 sowie mit den im Jahr 2011
gelieferten Daten durchgeführt. 2. Hauptergebnisse
der Bewertung der 2012 gemeldeten Daten über die Höhe von Defizit und
Schuldenstand des Staates 2.1. Aktualität,
Zuverlässigkeit und Vollständigkeit 2.1.1. Aktualität Die Mitgliedstaaten müssen der Kommission ihre
geplanten und tatsächlichen VÜD-Daten zweimal jährlich mitteilen, und zwar
jeweils vor dem 1. April und vor dem 1. Oktober[3]. Im Jahr 2012 deckten die
VÜD-Meldungen die Jahre 2008 bis 2012 ab. Die Zahlen für 2012 sind die von den
nationalen Behörden geplanten Werte, die Zahlen für 2008 bis 2011 sind
tatsächliche Daten (d. h. endgültige, halbendgültige, vorläufige oder
geschätzte Zahlen). Eurostat führt keine Überprüfung der von den
Mitgliedstaaten vorgelegten geplanten Daten durch. Dies obliegt der
GD ECFIN. Die Fristen für die Datenübermittlung werden in
der Regel sehr gut eingehalten. 2012 übermittelten alle Mitgliedstaaten ihre
tatsächlichen Daten vor der rechtsverbindlichen Frist für beide VÜD-Meldungen.
Die geplanten Daten für die April-Lieferung 2012 wurden von allen
Mitgliedstaaten vor dem 1. April 2011 übermittelt, bis auf Frankreich (das
seine geplanten Daten für das Jahr 2012 erst am 6. April 2011 lieferte). 2.1.2. Zuverlässigkeit Die Änderungen der Meldungen zwischen April 2012
und Oktober 2012 standen hauptsächlich im Zusammenhang mit der Aktualisierung
der Datenquellen, der Neuzuordnung von Einheiten zu Sektoren, der Verbuchung
staatlicher Interventionen im Kontext der Finanzkrise und methodischen
Änderungen. Wie üblich, wurde der Schuldenstand zwischen April und Oktober in
kleinerem Umfang geändert als die Angaben zum Defizit. Die umfangreichsten Änderungen der Defizitwerte
wurden in Spanien und Irland vorgenommen. In Spanien wurde das Staatsdefizit
zwischen den VÜD-Meldungen von April und Oktober 2012 für die Jahre 2010 und
2011 nach oben korrigiert. Dies war auf davor nicht erfasste unbeglichene
Rechnungen für Gesundheitsausgaben im Sektor Staat und Gemeinden sowie auf die
Neuklassifizierung von staatlichen Kapitalzuführungen an drei Banken
zurückzuführen. In Irland wurde die umfangreichste Änderung für das Jahr 2011
vorgenommen; hier wurde das Defizit aufgrund der Änderung einer Komponente der
Kapitalzuführung an zwei Banken nach oben korrigiert. Was den Schuldenstand betrifft, so wurden die
umfangreichsten Änderungen zwischen April und Oktober im Vereinigten Königreich
und in Italien vorgenommen. Im Vereinigten Königreich wurden die übermittelten
Zahlen zum Schuldenstand für die Jahre 2008 und 2009 in erheblichem Umfang nach
unten korrigiert. Dies war auf eine Änderung der Berechnung von Auswirkungen
staatseigener Entschuldungseinrichtungen zurückzuführen. In Italien wurden
hingegen die Zahlen zum Schuldenstand für den gesamten Zeitraum 2008-2011 nach
oben korrigiert. Ursache hierfür war die Umsetzung der Eurostat-Entscheidung
bezüglich der Verbuchung von Handelsdarlehen. Zwischen April und Oktober waren deutliche
Änderungen der BIP-Daten für Griechenland für die Jahre 2010 und 2011 und für
Luxemburg für die Jahre 2008 und 2009 zu verzeichnen. Was Änderungen innerhalb der Meldungsfrist
anbelangt, so haben die meisten Mitgliedstaaten ihre Berichte nach der ersten
Übermittlung im Oktober 2012 geändert. Es gingen 35 revidierte Datenlieferungen
aus 23 Ländern ein, im April 2012 hingegen wurden 38 revidierte
Datenlieferungen von 22 Ländern zugesandt. Die Mitgliedstaaten sandten die
meisten Revisionen im Anschluss an Stellungnahmen, technische Fragen oder
Anmerkungen von Eurostat ein, und die Revisionen betrafen die Vervollständigung
fehlender Daten, Berichtigungen technischer Fehler, interner Unstimmigkeiten,
Anpassungen in den Übermittlungstabellen oder den damit zusammenhängenden
Fragebogen bzw. unzulänglich verbuchte Daten in Tabellen. Bei den im April und Oktober gelieferten Daten
führten die geänderten Datenübermittlungen innerhalb der Meldefrist nicht zu
wesentlichen Änderungen der ursprünglich gemeldeten Defizit- und Schuldstände.
Eine Ausnahme bildete die Oktober-Übermittlung, bei der die Defizitdaten um
-0,2 Prozentpunkte des BIP innerhalb des Meldezeitraums für Irland geändert
wurden. 2.1.3. Vollständigkeit
der Tabellen und Begleitinformationen Das Ausfüllen der Meldetabellen ist eine
rechtliche Verpflichtung und von wesentlicher Bedeutung, damit Eurostat die
Qualität der Daten angemessen überwachen kann. Nach Artikel 8
Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 479/2009 in der geänderten Fassung
übermitteln die Mitgliedstaaten Eurostat die relevanten statistischen Daten,
wobei „der Begriff „Statistische Informationen (…) insbesondere a) Daten der Volkswirtschaftlichen
Gesamtrechnungen, b) Aufstellungen, c) VÜD-Datenübermittlungstabellen, d) zusätzliche Fragebogen und
Präzisierungen im Zusammenhang mit den Datenübermittlungen“ bezeichnet. Die VÜD-Daten bestehen aus vier Haupttabellen. Das
Ausfüllen der VÜD-Tabellen 1 bis 3 ist eine rechtliche Verpflichtung, während
die Lieferung der VÜD-Tabelle 4 von den Mitgliedstaaten vereinbart wurde[4]. Die Tabellen 1 und 2A
(Zentralstaat) beziehen sich auf die Jahre 2008 bis 2012, die übrigen Tabellen
auf die Jahre 2008 bis 2011[5]. Die meisten Mitgliedstaaten haben sämtliche
VÜD-Datenübermittlungstabellen ausgefüllt[6].
Bei der Datenübermittlung vom Oktober 2012 für die VÜD-Tabellen 2 haben
jedoch drei Mitgliedstaaten nicht für alle Teilsektoren (hauptsächlich für
Gemeinden) oder alle Jahre vollständige Angaben über die Verbindung zwischen
dem „Arbeitssaldo“ und dem VÜD-Überschuss/Defizit geliefert bzw. meldeten
„Arbeitssalden“, die dem VÜD-Überschuss/Defizit entsprachen. Was die VÜD-Tabelle 3 betrifft, so lieferten
nicht alle Mitgliedstaaten alle Untergliederungen. Insbesondere wurden nicht in
allen Fällen die erforderlichen Angaben für die Positionen „Kredite“ und
„Anteilsrechte“ vorgelegt. Darüber hinaus übermitteln einige Mitgliedstaaten
regelmäßig statistische Diskrepanz gleich Null. Im Normalfall würde dies
bedeuten, dass die Diskrepanz inkorrekterweise unter der Rubrik „Sonstige
Forderungen/Verbindlichkeiten“ verbucht wird. Trotz der in einigen Mitgliedstaaten erzielten
Verbesserungen bleibt die Erfassung in Tabelle 4 insgesamt in vielen Fällen
mangelhaft. Insbesondere übermitteln einige Länder nicht in vollständigem
Umfang Daten zum Gesamtbestand der Verbindlichkeiten bei Handelskrediten und
Anzahlungen. Der „Fragebogen zu den Datenübermittlungstabellen“[7] wurde von allen Mitgliedstaaten
beantwortet Die Vollständigkeit und Qualität der Antworten hat sich zwar
gegenüber den letzten Jahren weiterhin verbessert, doch besteht weiterhin
Verbesserungsbedarf, da einige Länder nicht alle im Fragebogen verlangten
Angaben vorlegten. Dies gilt insbesondere für Daten zur Forderungen und
Schuldenstreichungen im Sektor Staat, die Aufschlüsselung sonstiger
Forderungen/Verbindlichkeiten und die Verbuchung staatlicher Garantien
(hauptsächlich Teilsektor Gemeinden). Die Vollständigkeit der VÜD-Tabellen kann noch
verbessert werden. Die verbleibenden Probleme werden jedoch voraussichtlich
wenig Auswirkungen auf die Datenqualität haben. 2.1.4. Zusätzliche
Tabellen im Zusammenhang mit der Finanzkrise Eurostat erhebt seit dem 15. Juli 2009 in
einer zusätzlichen Tabelle einen Satz von Daten über die Finanzkrise.
Teil 1 der zusätzlichen Tabelle bezieht sich auf Daten über Transaktionen,
die bei der Haushaltsrechnung des Staates gebucht werden und sich tatsächlich
auf das VÜD-Defizit bzw. den VÜD-Überschuss auswirken. Teil 2 der
zusätzlichen Tabelle bezieht sich auf Daten über Bestände an Forderungen und
Verbindlichkeiten aus der Unterstützung für Finanzinstitute. In der Tabelle
wird eine Unterscheidung getroffen zwischen Maßnahmen, die tatsächlich zu den
Verbindlichkeiten des Staates beitrugen (verbucht unter Schuldenstand des
Staates) und Maßnahmen, die sich eventuell künftig in den Verbindlichkeiten
niederschlagen könnten, gegenwärtig aber als abhängig von künftigen Ereignissen
betrachtet werden (nicht unter Schuldenstand des Staates verbucht). In diesen
Tabellen werden die staatlichen Eingriffe ausgewiesen, die in direktem
Zusammenhang mit der Unterstützung von Finanzinstituten stehen.
Stützungsmaßnahmen für Nichtfinanzinstitute oder allgemeine Maßnahmen zur
wirtschaftlichen Unterstützung werden nicht berücksichtigt. Die 2012 erfassten Daten betrafen den Zeitraum
2007 bis 2011. Bis auf sieben Mitgliedstaaten (Bulgarien, die Tschechische
Republik, Estland, Malta, Polen, Rumänien und die Slowakei) meldeten alle
Mitgliedstaaten unterschiedliche staatliche Eingriffe im Zusammenhang mit der
Finanzkrise zwischen 2007 und 2011. Eurostat veröffentlichte zusätzlich zu
seinen VÜD-Pressemitteilungen eine Hintergrundinformation, in der diese Daten
einer Analyse unterzogen werden[8]
2.1.5. Fragebogen
zum Thema zwischenstaatliche Kredite Seit der Datenübermittlung für April 2011 stellen
die Mitgliedstaaten auch Daten zum Thema zwischenstaatliche Kredite im Kontext
finanzieller Stützmaßnahmen bereit. Diese Angaben werden in der
VÜD-Pressemitteilung zur Verfügung gestellt. Damit wird die Analyse von
Krediten möglich, die von Mitgliedstaaten für Stützungsmaßnahmen für andere
Mitgliedstaaten gewährt werden (im Jahr 2011 betraf dies hauptsächlich
Griechenland, Irland und Portugal). Im Kontext der Finanzkrise ist ein beträchtlicher
Anstieg solcher zwischenstaatlicher Kreditvergaben zu verzeichnen. Diese
Beträge sind von den Aggregaten des Maastricht-Schuldenstands für die EU-27 und
für den Euroraum abzuziehen, die beide auf konsolidierter Basis berechnet
werden. Aufgrund dieser Konsolidierung sind die Aggregatwerte für die EU-27 und
für den Euroraum nicht mit der arithmetischen Summe des Schuldenstandes aller
Mitgliedstaaten identisch (d. h. die weiter oben erwähnten
zwischenstaatlichen Kredite sind zur Vermeidung einer Doppelbuchung nicht
berücksichtigt). Die im Fragebogen vorgelegten Zahlenangaben für
2011 umfassen auch Beträge im Zusammenhang mit der Europäischen
Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF). 2.2. Einhaltung
der Verbuchungsregeln und Kohärenz der statistischen Daten 2.2.1. Informationsaustausch
und Präzisierungen Während des Bewertungszeitraums, d. h.
zwischen dem Ende der Meldefrist am 1. Oktober 2012 und der
Veröffentlichung der Daten am 22. Oktober 2012, setzte sich Eurostat mit
den statistischen Behörden aller Mitgliedstaaten in Verbindung und bat um
weitere Informationen und Präzisierungen zur Anwendung der Verbuchungsregeln
bei bestimmten Transaktionen. Im Rahmen dieses Prozesses fand zwischen Eurostat
und den nationalen Behörden ein intensiver Schriftverkehr statt. Ein erster
Satz von Ersuchen um Präzisierung wurde an alle Mitgliedstaaten vor dem
5. Oktober verschickt. Ein zweiter Satz von Ersuchen wurde an 23
Mitgliedstaaten, und ein dritter an drei Mitgliedstaaten gesendet. Einige
Länder ersuchte Eurostat auch um revidierte Datenübermittlungstabellen[9]. 2.2.2. Gesprächsbesuche
und methodenbezogene Besuche In der Verordnung (EG) Nr. 479/2009 in der
geänderten Fassung sind Gesprächsbesuche und methodenbezogene Besuche
vorgesehen. Die Gesprächsbesuche, einschließlich der neuen, sogenannten
vorgelagerten Gesprächsbesuche, die regelmäßig in den Mitgliedstaaten
stattfinden, dienen der Überprüfung der gemeldeten Daten, der Untersuchung
methodischer Fragen, der Erörterung der statistischen Quellen sowie der
Beurteilung, ob die einschlägigen Verbuchungsregeln eingehalten wurden, etwa
was die Abgrenzung des Staates, den Verbuchungszeitpunkt sowie die Zuordnung
der Transaktionen und Verbindlichkeiten des Staates anbelangt. Im Jahr 2012 führte Eurostat die folgenden
VÜD-Gesprächsbesuche durch: Österreich (17.-19. Januar, vorgelagerter
Gesprächsbesuch), Litauen (8.-9. Februar), Lettland (15.-16. Februar),
Bulgarien (27.-29. Februar), Belgien (5.-7. März und 4. September,
vorgelagerte Gesprächsbesuche, und 27. Juni, Standard-Gesprächsbesuch),
Griechenland (22.-23. März und 24.-25. September), Slowakei (3.-4. Mai),
Tschechische Republik (22.-24. Mai, vorgelagerter Gesprächsbesuch), Malta
(22.-23. Mai), Spanien (18.-22. Juni und 11.-14. September, vorgelagerte
Gesprächsbesuche), Österreich (25.-26. Juni), Ungarn (10.-11. Juli), Irland
(30.-31. August), Frankreich (10.-11. September), Zypern (26. September),
Tschechische Republik (13.-14. November), Italien (19.-21. November,
vorgelagerter Gesprächsbesuch), Portugal (22.-23. November) und Dänemark
(29.-30. November). Darüber hinaus wurde am 24. Mai 2012 ein technischer Besuch
in Spanien abgestattet und es wurden zwei Besuche in dem künftigen
Mitgliedstaat Kroatien unternommen (ein technischer Besuch und ein Besuch im
Vorfeld des Beitritts). Zu den Themen, die bei diesen Besuchen immer
wieder behandelt wurden, gehören die Zuordnung von Einheiten innerhalb oder
außerhalb des Sektors Staat (etwa öffentlicher Verkehr, TV und Hörfunk,
Krankenhäuser und Hochschulen), Kapitalzuführungen, öffentlich-private
Partnerschaften, EU-Ströme und die Verbuchung von Garantien sowie das
allgemeine Qualitätsmanagement der vorgelagerten Datenströme. Gebührende
Aufmerksamkeit gilt hierbei Mitgliedstaaten, die dezentralisierte Strukturen
aufweisen, z. B. autonome Regionen. Im Anschluss an jeden Besuch wird für
jeden Mitgliedstaat eine Reihe von Aktionspunkten definiert. Mit der Umsetzung
dieser Aktionspunkte wird eine schrittweise Verbesserung der Datenqualität
erreicht. Die endgültigen Ergebnisse aller Gesprächsbesuche, einschließlich der
Beschreibung der vereinbarten Aktionspunkte und der aktuellen Lage, werden an
den Wirtschafts- und Finanzausschuss übermittelt und auf der Eurostat-Website
veröffentlicht. Methodenbezogene Besuche finden nur statt, wenn
Eurostat Hinweise auf signifikante Risiken oder Probleme bei der Datenqualität
vorliegen, und zwar insbesondere im Zusammenhang mit den Methoden, den
Konzepten oder der Zuordnung. 2012 wurden keine methodenbezogenen Besuche
durchgeführt. 2.2.3. Gezielte
Beratung durch Eurostat Zur Klärung verschiedener Probleme der
Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen im Zusammenhang mit künftigen oder
vergangenen Vorgängen nehmen die Mitgliedstaaten regelmäßig eine Beratung durch
Eurostat in Anspruch. Die Beratung von Eurostat erfolgt in Einklang mit den
vorhandenen Leitlinien. Um die Transparenzforderung der Verordnung (EG)
Nr. 479/2009 in der geänderten Fassung zu erfüllen, veröffentlicht
Eurostat, sofern der betroffene Mitgliedstaat dagegen keine Einwände erhebt,
die Beratung[10].
Eurostat veröffentlichte 2012 Daten zu folgenden Beratungen: Behandlung der
Verbuchung der Kapitalzuführung an irische Banken, Behandlung des
Gesellschafterzuschusses und der Bundesbürgschaft für die KA Finanz AG in
Österreich, die statistische Erfassung vorgezogener Rückzahlungen von
Hypothekendarlehen zu Präferenzwechselkursen und die damit zusammenhängenden
Steuernachlässe in Ungarn, Erfassung der per Gerichtsbeschluss festgelegten und
rückwirkend angewandten Zahlungsverpflichtungen in Rumänien, Methodik zur
Behandlung staatlicher Kapitalzuführungen in die Neubewertungsrücklagen der
Magyar Nemzeti Bank in Ungarn und Erfassung von Rückzahlungen im Zusammenhang
mit falsch berechneten Sozialbeiträgen in Rumänien in den Jahren 2011-2012. 2.2.4. Aktuelle
Methodikfragen Wie
üblich hat Eurostat der Anwendung der Regeln des ESVG 95 und insbesondere
seinen jüngsten Entscheidungen besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Diese
Entscheidungen sind im Handbuch zu Defizit und Schuldenstand des Staates
enthalten, dessen letzte Fassung im März 2012 veröffentlicht wurde[11] und das nun jährlich aktualisiert wird. Im Juli 2012 veröffentlichte Eurostat seine
Entscheidung „The statistical recording of some operations related to
trade credits incurred by government units (Die statistische Erfassung von
Vorgängen im Zusammenhang mit den von staatlichen Einheiten getätigten
Handelskrediten)“[12].
Im April 2012 veröffentlichte Eurostat einen
Leitfaden zum Thema „The impact on EU Governments' deficit and debt of the
decisions taken in the 2011-2012 European summits (Auswirkungen der Beschlüsse
der Europäischen Gipfeltreffen von 2011-2012 auf Defizit und Schuldenstand der
EU-Mitgliedstaaten)“[13].
Im Juli 2012 wurde als Ergänzung des weiter oben erwähnten Dokuments das
Papier „The impact of bank recapitalisation on government finance
(Auswirkungen der Bankenrekapitalisierung auf die Staatsfinanzen)“[14] mit Anleitungen zu
Kapitalzuführungen in Banken und zur Einordnung der öffentlich unterstützten
„Bad Banks“ veröffentlicht. 2.2.5. Übereinstimmung
mit den zugrundeliegenden Konten des Staates Die in der Verordnung (EG) Nr. 479/2009 in
der geänderten Fassung gesetzten Fristen für die Datenübermittlung, der 1.
April und der 1. Oktober eines jeden Jahres, wurden eingeführt, um die
Übereinstimmung mit den zugrundeliegenden jährlichen und vierteljährlichen
Konten des Staatssektors zu gewährleisten, die in verschiedenen Übermittlungstabellen
nach dem ESVG 95 an Eurostat gemeldet werden. Eurostat untersucht
systematisch die Übereinstimmung der VÜD-Datenlieferungen mit den
zugrundeliegenden Konten des Staatssektors. Beispielsweise sollten die Summen
der Ausgaben und Einnahmen des Staates mit der gemeldeten Defizitangabe
übereinstimmen. Insgesamt hat sich die Übereinstimmung der
VÜD-Daten mit den übermittelten, nach dem ESVG 95 erstellten Konten des
Staatssektors in den letzten Jahren verbessert, wobei sie allerdings für nicht
finanzielle Daten weiterhin besser ist als für finanzielle Daten. Bei der
Datenlieferung vom Oktober 2012 war die Übereinstimmung zwischen den VÜD-Zahlen
und den ESVG-Tabellen (sowohl auf jährlicher als auch auf quartalsebene) für
die nichtfinanziellen Daten vollständig. Allerdings sind weitere Bemühungen
seitens der Mitgliedstaaten erforderlich, um eine Übereinstimmung zwischen VÜD-
und ESVG-Tabellen hinsichtlich der finanziellen Daten zu gewährleisten.
Deutliche Inkonsistenzen zwischen den VÜD-Daten und den vierteljährlichen
Finanzkonten wurden bei der Datenlieferung vom Oktober 2012 für sechs
Mitgliedstaaten verzeichnet. Bei einem Drittel aller Mitgliedstaaten wurden
hingegen Inkonsistenzen zwischen den VÜD-Daten und den jährlichen
Finanzierungskonten gemäß ESVG in Bezug auf den Gesamtbestand der
Verbindlichkeiten bei Handelskrediten und Anzahlungen festgestellt. In Bezug
auf den VÜD-Schuldenstand und den vierteljährlichen öffentlichen Schuldenstand
war die Übereinstimmung für alle Mitgliedstaaten vollständig. 2.3. Veröffentlichung 2.3.1. Veröffentlichung
von Gesamtwerten und ausführlichen Meldetabellen In Artikel 14 der Verordnung (EG)
Nr. 479/2009 in der geänderten Fassung heißt es: „Die Kommission
(Eurostat) stellt die Zahlen des tatsächlichen öffentlichen Defizits und des
tatsächlichen öffentlichen Schuldenstands für die Anwendung des Protokolls über
das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit innerhalb von drei Wochen nach
Ablauf der Berichterstattungsfristen (…) bereit. Die Bereitstellung der
Daten erfolgt durch Veröffentlichung.“ Die Daten über das öffentliche Defizit und den
öffentlichen Schuldenstand wurden am 23. April[15] und am 22. Oktober[16] 2012 veröffentlicht, und zwar
zusammen mit allen Meldetabellen, die von den Mitgliedstaaten vorgelegt worden waren.
Seit Januar 2012 veröffentlicht Eurostat in einem Rhythmus von etwa T+115 Tagen
eine Pressemitteilung zum vierteljährlichen Maastricht-Schuldenstand. Ferner veröffentlicht Eurostat auf seiner Website
die den VÜD-Daten zugrunde liegenden jährlichen und vierteljährlichen
Finanzstatistiken des Staates sowie Informationen über das
„Stock-Flow-Adjustment[17].
Ferner veröffentlicht Eurostat auch Informationen der Mitgliedstaaten über
staatliche Interventionen im Zusammenhang mit der Finanzkrise [18] sowie Daten über
zwischenstaatliche Kreditvergabe. Im Oktober 2012 veröffentlichte Eurostat
erstmalig ein Papier zum Gesamtbestand der Verbindlichkeiten bei
Handelskrediten und Anzahlungen[19]. Nach der Verordnung (EG) Nr. 479/2009 in der
geänderten Fassung veröffentlichen die Mitgliedstaaten ihre tatsächlichen Daten
über Defizit und Schuldenstand. Alle Mitgliedstaaten veröffentlichen Daten zum
Defizit und Schuldenstand auf nationaler Ebene. Die meisten Mitgliedstaaten
haben Eurostat mitgeteilt, dass sie alle Meldetabellen veröffentlichen. Fünf
Mitgliedstaaten veröffentlichen nur einige der Meldetabllen und ein
Mitgliedstaat, nämlich Frankreich, veröffentlicht keine VÜD-Tabellen auf
nationaler Ebene. 2.3.2. Vorbehalte
zur Datenqualität Eurostat äußerte zwei Vorbehalte gegenüber der
Qualität der von Irland im April 2012 übermittelten Daten. Beide Vorbehalte
wurden in dem Bewertungszeitraum vom Oktober 2012 zurückgezogen. Irland: Eurostat hat
seinen im April 2012 geäßerten spezifischen Vorbehalt hinsichtlich der von
Irland übermittelten Daten zurückgezogen. Der Vorbehalt betraf die Tatsache,
dass die Umstrukturierungspläne von Allied Irish Banks und Irish Life &
Permanent (2012 in Permanent TSB umbenannt) noch nicht abgeschlossen wurden.
Das zentrale statistische Amt Irlands und Eurostat haben die an die
EU-Wettbewerbsbehörden übermittelten Umstrukturierungspläne gemeinsam geprüft.
Die Pläne bilden eine geeignete Grundlage für die Aufteilung der im Juli 2011
getätigten Kapitalzuführungen an Allied Irish Banks und Permanent TSB in
defizitsteigernde und nicht defizitsteigernde Komponenten. Dies wurde bei den
von Irland vorgelegten überarbeiteten Daten berücksichtigt. Ferner zog Eurostat einen spezifischen Vorbehalt
vom April 2012 bezüglich der von Irland gemeldeten Daten zurück, der die
statistische Klassifizierung von National Asset Management Agency Investment
Limited (NAMA-IL) betraf. Aus den vom zentralen statistischen Amt Irlands
vorgelegten Daten geht hervor, dass NAMA-IL im Anschluss an den Verkauf der
NAMA-IL-Anteile von Irish Life an einen privaten Investor sich mehrheitlich im
Privatbesitz befindet. Im Einklang mit der Eurostat-Entscheidung vom
15. Juli 2009 zu staatlichen Interventionen in der Finanzkrise bildet dies
eine notwendige Bedingung dafür, dass eine Zweckgesellschaft außerhalb des
Sektors Staat eingeordnet wird. 2.3.3. Änderungen
an den gemeldeten Daten Eurostat hat Änderungen an den vom Vereinigten
Königreich im Rahmen der VÜD-Datenübermittlung vom April 2012 gemeldeten Daten
vorgenommen. Diese Änderung wurde im Bewertungszeitraum vom Oktober 2012
zurückgezogen. Vereinigtes Königreich:
Das Nationale Statistikamt des Vereinigten Königreichs hat im Einklang mit dem
Kapitel zu Entschuldungseinrichtungen des Handbuchs über Defizit und
Schuldenstand des Staates die Einrichtungen Bradford & Bingley und Northern
Rock Asset Management dem Sektor Staat neu zugeordnet. Folglich nimmt Eurostat
keine Änderungen der vom Vereinigten Königreich vorgelegten Daten über Defizit
und Schuldenstand im Hinblick auf staatseigene Entschuldungseinrichtungen vor. 2.3.4. Veröffentlichung
von Metadaten (Aufstellungen[20]) Nach der Verordnung (EG) Nr. 479/2009 in der
geänderten Fassung gehören die VÜD-Aufstellungen zu den statistischen
Informationen, die die Mitgliedstaaten zur Verfügung stellen müssen, damit
Eurostat die Einhaltung der Regeln des ESVG 95 überprüfen kann. Die
Verordnung sieht des Weiteren vor, dass diese Aufstellungen auf nationaler
Ebene veröffentlicht werden müssen. Eurostat hat die Aufstellungen aller
Mitgliedstaaten veröffentlicht. Mit Ausnahme von Luxemburg und den Niederlanden
berichteten alle Mitgliedstaaten, dass sie ihre VÜD-Aufstellungen auf
nationaler Ebene veröffentlicht haben. 2012 führte Eurostat ein neues Format für die
VÜD-Aufstellungen ein, das Änderungen der Struktur sowie die Forderung nach
stärker detaillierteren Informationen enthält (so z. B. in Bezug auf
Aufbereitungsverfahren, die Abgrenzung des Sektors Staat, spezifische
Transaktionen, Qualitätsmanagement und vorgelagerte Datenquellen usw.). Eurostat
wird die neuen VÜD-Aufstellungen bis Ende 2013 veröffentlichen. 3. Schlussfolgerungen Eurostat legt seit dem Jahr 2006 Änderungen
und/oder Vorbehalte bezüglich der Qualität der übermittelten Daten vor. Im
Oktober 2012 hat Eurostat zum ersten Mal weder Vorbehalte noch Änderungswünsche
in Bezug auf die VÜD-Datenübermittlung geäußert. Darüber hinaus wurden die
beiden im Falle von Irland geäußerten Vorbehalte sowie die Änderungen der Daten
für das Vereinigte Königreich vom April 2012 alle in der VÜD-Datenübermittlung
vom Oktober 2012 zurückgezogen. Eurostat erkennt Verbesserungen in Bezug auf die
Übereinstimmung und Vollständigkeit der übermittelten Daten insgesamt. Trotzdem
bleiben noch einige Fragen ungelöst und die Mitgliedstaaten sollten ihre
Bemühungen intensivieren, um den Erfassungsgrad und die Qualität der gemeldeten
Handelskreditdaten sowie die Vollständigkeit der Daten auf subnationalen
staatlichen Ebenen zu verbessern. Darüber hinaus verfolgt Eurostat aufmerksam
das System für Meldungen der autonomen Regionen sowie die Verbuchung der
staatlichen Interventionen im Kontext der Finanzkrise
(Bankenrekapitalisierungen). Insgesamt stellt Eurostat zusammenfassend fest,
dass sich die Qualität der übermittelten Haushaltsdaten 2012 weiter verbessert
hat. Im Allgemeinen haben die Mitgliedstaaten bessere Angaben übermittelt, und
zwar sowohl in den VÜD-Datenübermittlungstabellen als auch in anderen
statistischen Meldungen. [1] ABl.
L 145 vom 10.6.2009, S. 1. [2] ABl.
L 310 vom 30.11.1996, S. 1. [3] Artikel
3 Absätze 1 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 479/2009, in der geänderten
Fassung. [4] Siehe
die Erklärungen zum Protokoll des Rates vom 22. November 1993. [5] Die
Lieferung geplanter Daten in anderen VÜD-Tabellen als Tabelle 1 und 2A wird in
der geänderten Fassung der Verordnung (EG) Nr. 479/2009 des Rates nicht
ausdrücklich verlangt. [6] Die
von den Mitgliedstaaten übermittelten VÜD-Tabellen sind auf der
Eurostat-Website verfügbar: Siehe:
http://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/page/portal/government_finance_statistics/excessive_deficit/edp_notification_tables [7] Der
Fragebogen umfasst 13 Abschnitte, in denen quantitative und z. T.
qualitative Angaben über mehrere Bereichen verlangt werden, etwa Transaktionen
mit Steuern und Sozialbeiträgen und mit der EU, Erwerb von militärischem Gerät,
staatliche Garantien, Schuldenaufhebungen, Kapitalzuführungen des Staates an
öffentliche Kapitalgesellschaften, öffentlich-private Partnerschaften usw. [8] Siehe:
http://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/page/portal/government_finance_statistics/documents/Background_note_fin_crisis_Oct_2012_final.pdf [9] Siehe
Abschnitt 2.1. [10] Siehe:
http://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/page/portal/government_finance_statistics/methodology/advice_member_states [11] Siehe:
http://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/page/portal/product_details/publication?p_product_code=KS-RA-12-003 [12] Siehe: http://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/page/portal/government_finance_statistics/documents/Statist.record.of_some_operations_rel.to_trade_credits_i.pdf [13] Siehe: http://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/page/portal/government_finance_statistics/documents/Note_on_statistical_implications_of_summits-updated-12_A.pdf [14] Siehe: http://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/page/portal/government_finance_statistics/documents/The_impact_of_bank_recapitalisations_on_government_fina1.pdf [15] See:http://epp.eurostat.ec.europa.eu/cache/ITY_PUBLIC/2-23042012-AP/DE/2-23042012-AP-DE.PDF [16] Siehe::http://epp.eurostat.ec.europa.eu/cache/ITY_PUBLIC/2-22102012-AP/DE/2-22102012-AP-DE.PDF [17] Siehe: http://epp.eurostat.ec.europa.eu/cache/ITY_PUBLIC/STOCK_FLOW_2012_OCT/EN/STOCK_FLOW_2012_OCT-EN.PDF. [18] Siehe:
http://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/page/portal/government_finance_statistics/excessive_deficit/supplementary_tables_financial_turmoil [19] Siehe:
http://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/page/portal/government_finance_statistics/documents/Note_on_AF.71L-Oct_2012.pdf [20] Aufstellungen
der Methoden, Verfahren und Quellen, die für die Erstellung der tatsächlichen
Daten über Defizit und Schuldenstand und der ihnen zugrunde liegenden Konten
des Staates verwendet werden.