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Document 52012PC0101
COMMUNICATION FROM THE COMMISSIONTO THE EUROPEAN PARLIAMENTpursuant to Article 294(6) of the Treaty on the Functioning of the European Unionconcerning the position of the Council on the adoption of a Regulation of the European Parliament and of the Council amending Regulation (EC) No 428/2009 setting up a Community regime for the control of exports, transfer, brokering and transit of dual use items
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENTgemäß Artikel 294 Absatz 6 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Unionbetreffend den Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlass einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENTgemäß Artikel 294 Absatz 6 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Unionbetreffend den Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlass einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck
/* COM/2012/0101 final - 2010/0262 (COD) */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENTgemäß Artikel 294 Absatz 6 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Unionbetreffend den Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlass einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck /* COM/2012/0101 final - 2010/0262 (COD) */
2010/0262 (COD) MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS
EUROPÄISCHE PARLAMENT
gemäß Artikel 294 Absatz 6 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen
Union
betreffend den Standpunkt des Rates im Hinblick auf den
Erlass einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung
der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 über eine Gemeinschaftsregelung für die
Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von
Gütern mit doppeltem Verwendungszweck 1. Hintergrund Übermittlung des Vorschlags an das Europäische Parlament und den Rat (Dokument KOM(2010) 509 endgültig – 2010/0262 COD): || 27.9.2010 Stellungnahme des Europäischen Parlaments in erster Lesung: || 13.9.2011 Festlegung des Standpunkts des Rates: || 21.2.2012 2. Gegenstand
des Vorschlags der Kommission Nach dem Ausfuhrkontrollsystem der EU für
Güter mit doppeltem Verwendungszweck, das mit der Verordnung (EG)
Nr. 428/2009 festgelegt wurde, ist die Ausfuhr der in Anhang I der
Verordnung aufgeführten Güter mit doppeltem Verwendungszweck
genehmigungspflichtig. Artikel 15 der Verordnung bestimmt: „Die Liste von
Gütern mit doppeltem Verwendungszweck in Anhang I wird im Einklang mit den
einschlägigen Verpflichtungen und Bindungen und deren Änderungen aktualisiert,
die die Mitgliedstaaten als Mitglieder der internationalen
Nichtverbreitungsregime und Ausfuhrkontrollvereinbarungen oder durch die
Ratifizierung einschlägiger internationaler Verträge eingegangen sind.“ Der Kommissionsvorschlag zielt daher darauf
ab, die Kontrollliste in Anhang I der Verordnung zu aktualisieren, indem
Änderungen eingeführt werden, die in den internationalen Ausfuhrkontrollregimen
vereinbart wurden. 3. Bemerkungen
zum Standpunkt des Rates Der ursprüngliche Vorschlag der Kommission
umfasste Änderungen der Kontrollliste, die 2009 in den internationalen
Ausfuhrkontrollregimen vereinbart wurden. Im Standpunkt des Rates ist eine
weitere Aktualisierung der Kontrollliste vorgesehen, die auch im Jahr 2010
in den Ausfuhrkontrollregimen vereinbarte Änderungen umfasst. Die Aufnahme
sowohl der 2009 als auch der 2010 vereinbarten Änderungen der Kontrollliste in
die jetzige Aktualisierungsverordnung ermöglicht es der EU, ihren
internationalen Verpflichtungen im Bereich der Ausfuhrkontrolle nachzukommen;
sie ist zudem äußerst hilfreich für die EU‑Ausführer. 4. Bemerkungen zum Standpunkt des
Europäischen Parlaments Das Europäische
Parlament billigte den ursprünglichen Vorschlag der Kommission am
13. September 2011 und befürwortete die vom Rat vorgeschlagene, mit den
internationalen Verpflichtungen im Einklang stehende Aufnahme zusätzlicher
Änderungen in die Kontrollliste. 5. Schlussfolgerung Die Kommission akzeptiert den Standpunkt des
Rates.