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Document 52012DC0222
REPORT FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT AND THE COUNCIL ON MONTENEGRO'S PROGRESS IN THE IMPLEMENTATION OF REFORMS
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT ÜBER DIE FORTSCHRITTE MONTENEGROS BEI DER DURCHFÜHRUNG VON REFORMEN
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT ÜBER DIE FORTSCHRITTE MONTENEGROS BEI DER DURCHFÜHRUNG VON REFORMEN
/* COM/2012/0222 final */
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT ÜBER DIE FORTSCHRITTE MONTENEGROS BEI DER DURCHFÜHRUNG VON REFORMEN /* COM/2012/0222 final */
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE
PARLAMENT UND DEN RAT ÜBER DIE FORTSCHRITTE MONTENEGROS BEI DER
DURCHFÜHRUNG VON REFORMEN 1. Einleitung In ihrer Stellungnahme[1] zum Antrag Montenegros auf
Beitritt zur Europäischen Union nannte die Europäische Kommission sieben
zentrale Prioritäten[2],
die umgesetzt werden müssen, damit die Kommission die Aufnahme von
Beitrittsverhandlungen mit Montenegro empfehlen kann. In ihrem Strategiepapier
2011 zur Erweiterung[3],
das sich auf die Analyse im Fortschrittsbericht 2011[4] stützt, kam die Kommission zu
dem Schluss, dass Montenegro die Umsetzung der Prioritäten, die 2010 von der EU
als Voraussetzung für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen festgelegt hatte,
erfolgreich in Angriff genommen hat. Der Europäische Rat begrüßte auf seiner
Tagung vom Dezember 2011 die Bewertung der Kommission, wonach Montenegro gute
Fortschritte und insgesamt zufriedenstellende Ergebnisse erzielt hat. Mit Blick
auf die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit Montenegro im Juni 2012 beauftragte
der Europäische Rat den Rat, auf der Grundlage eines Berichts, den die
Kommission in der ersten Jahreshälfte 2012 vorlegen sollte, die Fortschritte
Montenegros bei der Durchführung von Reformen zu prüfen, wobei besonderes
Augenmerk auf den Bereich Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte und insbesondere
die Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität zu legen sei. Entsprechend den Schlussfolgerungen des
Europäischen Rates vom Dezember 2011 hat die Kommission das Screening der
Kapitel „Justiz und Grundrechte“ sowie „Recht, Freiheit und Sicherheit“
eingeleitet. Mit Hilfe des neuen Ansatzes für die beiden Kapitel wird so
ermöglicht, in einem frühen Stadium der Beitrittsverhandlungen auf die Fragen
einzugehen, die sich in diesen Kapiteln stellen. In diesem Bericht werden die weiteren
Fortschritte bewertet, die Montenegro seit dem 1. September 2011 bei der
Durchführung der Reformen im Zusammenhang mit den zentralen Prioritäten erzielt
hat. Im Berichtszeitraum verzeichnete Montenegro weitere Fortschritte in Bezug
auf die Arbeit des Parlaments, die Professionalität und die Entpolitisierung
der öffentlichen Verwaltung, die Medienfreiheit und die Zusammenarbeit mit der
Zivilgesellschaft. Die Überarbeitung der Verfassung, die auf solide Garantien
für die Unabhängigkeit des Justizwesens abzielt, ist im Gange. Montenegro hat
seine Erfolgsbilanz bei der Bekämpfung der Korruption und der organisierten
Kriminalität weiter verbessert. Mit der Anwendung der kürzlich verabschiedeten
Antidiskriminierungs- und Antikorruptionsmaßnahmen wurde begonnen und bei der
Behandlung von Vertriebenen, Roma, Ashkali und Balkan-Ägyptern wurden neue
Fortschritte erzielt. Montenegro hat weiter eine konstruktive Rolle in der
Region gespielt und die reibungslose Umsetzung des Stabilisierungs- und
Assoziierungsabkommens fortgesetzt. Das Land muss sich jedoch noch bemühen, die
Erfolgsbilanz im Bereich der Rechtsstaatlichkeit, vor allem beim Vorgehen gegen
die Korruption auf hoher Ebene und die organisierte Kriminalität, zu
verbessern, und ein sicheres Umfeld für den investigativen Journalismus zu
schaffen. Grundlage der Bewertung in diesem Bericht sind
Informationen, die von der Kommission gesammelt und analysiert wurden,
einschließlich Beiträgen Montenegros, der Feststellungen von Bewertungsmissionen
sowie Informationen, die von den Mitgliedstaaten und von internationalen und
zivilgesellschaftlichen Organisationen im Rahmen ihrer regelmäßigen Kontakte
mit der Kommission übermittelt wurden. 2. Durchführung von Reformen Parlament Änderungen zum Gesetz über die Wahl von
Stadträten und Parlamentsmitgliedern wurden im September 2011 verabschiedet,
wodurch der Gesetzesrahmen für Wahlen an die Verfassung angepasst wurde
und die wichtigsten Empfehlungen des BDIMR der OSZE und der Venedig-Kommission
umgesetzt wurden. Mit der Anwendung der Wahlgesetze wurde begonnen. Die
unbesetzten Abgeordnetenstellen im Parlament wurden entsprechend der
Reihenfolge in den Wahllisten besetzt. Der Vorsitzende und neun Mitglieder der
staatlichen Wahlkommission wurden im Dezember 2011 vom Parlament ernannt. Die
neuen Rechtsvorschriften müssen vervollständigt werden, da eine Reihe von
Empfehlungen des BDMIR und der Venedig-Kommission noch nicht umgesetzt wurden,
vor allem hinsichtlich der Geschlechtergleichstellung, der Auflösung von
Koalitionen und ihrer Finanzierungsverpflichtungen und der Ausweitung des
Mandats der Zentralen Wahlkommission auf die Kommunalwahlen. Das Parlament hat seine intensive
Gesetzgebungstätigkeit fortgesetzt, darunter in einer Reihe von für die europäische
Integration relevanten Bereichen wie Verhinderung von Geldwäsche und
Terrorismusfinanzierung sowie Rechnungsprüfung bei EU-Mitteln. Die Rolle und
die Kapazitäten des Parlaments in den Bereichen Gesetzesfolgenabschätzung und
Überwachung der Angleichung an das EU-Recht müssen weiter gestärkt werden. Die Kontrollfunktion des Parlaments wurde
weiter verbessert, vor allem durch einen stetigen Anstieg der Anzahl der
parlamentarischen Anfragen, der Anhörungen hochrangiger Beamter zu Kontroll-
und Beratungszwecken und der Diskussionen über Berichte, die von verschiedenen
Einrichtungen vorgelegt werden. Was die parlamentarische Kontrolle auf dem
Gebiet der Korruptionsbekämpfung anbelangt, so beschloss das Parlament im
Februar 2012 erstmals, eine parlamentarische Untersuchung einzuleiten und einen
Untersuchungsausschuss einzusetzen, der mit der Sammlung von Informationen und
der Ausarbeitung eines Berichts über mutmaßliche Korruption bei der
Privatisierung der Gesellschaft „Telekom Crne Gore“ beauftragt ist. Die Verwaltungskapazitäten des Parlaments
wurden weiter ausgebaut, indem die Anzahl der Beschäftigten von 100 im
Oktober 2011 auf 129 im März 2012 erhöht wurde. Die Bemühungen
um die Stärkung der administrativen und fachlichen Kapazitäten des Parlaments müssen
jedoch fortgesetzt werden. Bei der
Transparenz der Arbeit des Parlaments wurden weitere Fortschritte erzielt. Im
Dezember 2011 begann das Parlament mit der Veröffentlichung des
Abstimmungsverhaltens einzelner Abgeordneter auf seiner Website. Es wurden
weitere Maßnahmen ergriffen, um die Interaktion mit der Zivilgesellschaft und
der Öffentlichkeit zu verbessern. Das im November 2011 angenommene Lobbygesetz
regelt unter anderem die Beziehungen zwischen Parlament und Lobbyisten. Insgesamt wurden
in diesem Bereich Fortschritte erzielt. Mit der Anwendung der kürzlich
angenommenen Wahlgesetze wurde begonnen. Die Gesetzgebungs- und die
Kontrollfunktion des Parlaments wurden weiter gestärkt, auch in Fragen der
Rechtsstaatlichkeit. Die Transparenz der Arbeit des Parlaments und die
Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft wurden verbessert. Die administrativen
und fachlichen Kapazitäten des Parlaments wurden durch Personal und
Ausbildungsmaßnahmen ausgebaut. Diese Anstrengungen müssen fortgesetzt werden,
um die Gesetzgebungsfunktion des Parlaments zu stärken, vor allem mit Blick auf
die sorgfältige Überprüfung neuer Rechtsvorschriften auf Vereinbarkeit mit dem
EU-Besitzstand. Die Fähigkeit des Parlaments zur Überwachung und Kontrolle der
Exekutive muss weiter verbessert werden. Öffentliche Verwaltung Auf Initiative der Regierung
wurde mit Hilfe der EU und anderer internationaler Organisationen eine
umfassende Reform des öffentlichen Sektors eingeleitet, um die öffentliche
Verwaltung umzustrukturieren und zu straffen. Ein
Plan für die Neuorganisation der öffentlichen Verwaltung wurde im April 2012
von der Regierung gebilligt. Im Zuge dieser Reform wurden weitere
Durchführungsvorschriften angenommen, die auf die Straffung der Strukturen der
öffentlichen Verwaltung, die Steigerung ihrer Effizienz, die Vertiefung der
Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen und die Einführung
öffentlicher Anhörungen bei der Ausarbeitung von Gesetzen abzielen. Seit
Januar 2012 müssen für neue Gesetze Folgenabschätzungen durchgeführt und der
Regierung zusammen mit der Stellungnahme des Finanzministeriums zu den
budgetären Auswirkungen der Anwendung der neuen Vorschriften vorgelegt werden.
Bisher wurden 90 Stellungnahmen zu neuen Vorschriften vorgelegt. Durch die Annahme von Änderungen zum Gesetz
über die Finanzierung politischer Parteien wurden die Zuständigkeiten des
Rechnungshofs um die Prüfung der Parteienfinanzierung erweitert. Hierzu müssen
die Kapazitäten und die Unabhängigkeit des Hofs erheblich gestärkt werden. Eine
Strategie für den Ausbau dieser Institution wurde im April 2012 von der
Regierung angenommen. Insgesamt hat
Montenegro einige weitere Fortschritte in den Bemühungen um die Reform der
öffentlichen Verwaltung erzielt. Allerdings muss der umfassende Plan für die
Reorganisation der öffentlichen Verwaltung fertig gestellt werden Der
Rechtsrahmen muss weiter verbessert werden, vor allem in Bezug auf die
Einstellungsverfahren für Beamte, die Stärkung der Einrichtungen, die für die
allgemeine Verwaltung des öffentlichen Diensts zuständig sind, und die
Verwaltungsverfahren. Die Anwendung der neuen Rechtsvorschriften muss
verbessert werden. Die Reform der öffentlichen Verwaltung muss fortgesetzt
werden, wobei das Erfordernis, die für die europäische Integration relevanten Bereiche
zu stärken, gebührend zu berücksichtigen ist und die finanzielle Nachhaltigkeit
der Reform selbst gewährleistet werden muss. Es müssen Mechanismen für die
Umsetzung und Überwachung der Reformstrategie für die öffentliche Verwaltung
eingeführt werden. Justizsystem Was die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit
des Justizwesens anbelangt, so sind Verfahren zur Annahme von
Verfassungsänderungen im Gange, die die Unabhängigkeit weiter stärken sollen,
vor allem durch die entpolitisierte und leistungsorientierte Ernennung der
Mitglieder des Richter- und des Staatsanwaltschaftsrats und der Staatsanwälte.
Das Parlament nahm am 28. September 2011 mit der erforderlichen
Zweidrittelmehrheit Entwürfe für Verfassungsänderungen an. Nach Beratungen der
Regierung mit den Oppositionsparteien verabschiedete der Parlamentsausschuss
für Rechts- und Verfassungsangelegenheiten im März 2012 eine Reihe von
Verfassungsänderungen, die dem Plenum zur Abstimmung vorzulegen sind. Die im
Gange befindliche Verwaltungsreform dürfte das Justizsystem mit den
europäischen Standards in Einklang bringen. Dies gilt insbesondere für die
Vorkehrungen gegen die politische Einflussnahme auf Ernennungen und einer
Stärkung der richterlichen Unabhängigkeit, die unter anderem durch die
Ersetzung von Parlamentsabgeordneten im Richterrat durch renommierte
Rechtsanwälte und ein neues Verfahren für die Ernennung des Präsidenten des
Obersten Gerichtshofs durch den Richterrat erfolgen sollte. Es sollten auch
Verfassungsänderungen angenommen werden, mit denen die Kapazitäten und die
Unabhängigkeit des Verfassungsgerichts gestärkt und klare Kriterien für die
Entlassung von Richtern und Staatsanwälten festgelegt werden. Die Anwendung der Rechtsvorschriften über
Gerichte, den Richterrat und die Staatsanwaltschaft, die im vergangenen Juli
geändert wurden, um die Rechenschaftspflicht und die Unabhängigkeit von
Richtern und Staatsanwälten zu verstärken, wurde fortgesetzt. Im Januar setzte
der Oberste Gerichtshof eine Kommission für die Ernennung der Mitglieder des Richterrates
ein. Anhand der von dieser Kommission erstellten Liste von Kandidaten wählte
die Richterkonferenz im März die neuen Mitglieder des Richterrates aus den
Reihen der Richter. Der Richterrat und der Staatsanwaltsrat nahmen ihre
jeweilige Geschäftsordnung an, in der Organisationsstruktur, Funktionsweise und
Entscheidungsverfahren festgelegt sind. Im September 2011 setzte der Richterrat
eine Kommission für die Durchführung schriftlicher Prüfungen für die
Ersternennung zum Richter und eine Kommission für die Kontrolle der Gerichte
ein. Die ersten schriftlichen Prüfungen für Richter fanden im Februar 2012
statt und bisher wurden vier neue Richter anhand der neuen Kriterien ernannt.
Allerdings werden weiter freie Stellen an bestimmten Gerichten veröffentlicht,
und ein landesweites System für die Einstellung von Richtern und Staatsanwälten
auf der Grundlage transparenter und objektiver Kriterien muss noch eingeführt
werden. Die Arbeit des Richter- und des Staatsanwaltsrats wird durch einen
Mangel an Verwaltungskapazitäten und Haushaltsmitteln behindert. Die Zuteilung der Fälle an den Gerichten nach
dem Zufallsprinzip wird nach wie vor mit Hilfe eines IT-Systems sichergestellt;
ausgenommen sind kleinere Gerichte mit begrenztem Personal. Was die Rechenschaftspflicht
im Justizwesen betrifft, so sind nun alle Entscheidungen des Verwaltungs-
und des Berufungsgerichts öffentlich zugänglich. Im Oktober 2011 wurden
Kommissionen eingesetzt, die die Einhaltung des Verhaltenskodexes für Richter
bzw. Staatsanwälte überwachen sollen. Die für den Verhaltenskodex für Richter
zuständige Kommission befasste sich im Berichtszeitraum mit zwei Beschwerden,
die beide abgewiesen wurden. Es wurden Mitglieder der Disziplinarkommission
nebst zwei Mitarbeitern ernannt, die die Überprüfung von Beschwerden wegen
angeblicher Korruptionsfälle im Justizwesen unterstützen sollen. Im Januar 2012
wurde ein Disziplinarverfahren gegen einen Richter eingeleitet.
Disziplinarverfahren gegen Staatsanwälte gab es bisher nicht. Die doppelte
Kompetenz der Disziplinarkommission für die Untersuchung und Entscheidung in
Disziplinarverfahren muss überdacht werden. Die Verfahren zur Aufhebung der
Amtsimmunität müssen verbessert werden, um eine uneingeschränkte
Rechenschaftspflicht von Richtern und Staatsanwälten im Strafrecht
sicherzustellen. Ein zuverlässiges System für die berufliche Beurteilung von
Richtern und Staatsanwälten muss noch eingeführt werden. In Bezug auf die Effizienz
der Justiz hat Montenegro weitere Maßnahmen getroffen, um den Verfahrensrückstau
bei den Gerichten abzubauen. Ende 2011 waren bei allen montenegrinischen
Gerichten zusammen noch rund 11 500 Verfahren aus früheren Jahren
anhängig, etwa 4 % weniger als 2010. Im Januar 2012 wurden vier weitere
Notare ernannt, nachdem im Juli des Vorjahres bereits 34 ihre Tätigkeit
aufgenommen hatten. Nach Inkrafttreten des Gesetzes über die Durchsetzung und
Sicherung von Ansprüchen, mit dem die Vollstreckung zivilrechtlicher Urteile
den Gerichtsvollziehern übertragen wurde, erließ das Parlament im Dezember 2011
das Gesetz über Gerichtsvollzieher. Die Vollstreckung zivilrechtlicher
Gerichtsentscheidungen ist jedoch immer noch unzureichend, die
Gerichtsvollzieher müssen noch eingestellt werden und das Funktionieren des
neuen Gerichtsvollziehersystems muss noch beurteilt werden. Mit Blick auf die
Steigerung der Effizienz des gesamten Justizsystems leitete der Richterrat die
Einsetzung von Spezialeinheiten von Richtern ein, die sich mit dem
Jugendstrafrecht an den Obergerichten von Podgorica und Bijelo Polje befassen. Ein
Jugendgesetzbuch wurde im Dezember 2011 von Parlament verabschiedet. Der
Aktionsplan für die Umsetzung der Reformstrategie für das Justizwesen für den
Zeitraum 2007-2012 wurde im Dezember 2011 überarbeitet. Es
wurden erste Schritte unternommen, um das Gerichtssystem zu straffen. Was den
Zugang zur Justiz angeht, so wurden nach Inkrafttreten des Gesetzes über die
Prozesskostenhilfe im Januar 2012 drei Durchführungsverordnungen verabschiedet
und in allen Erstgerichten Büros für Prozesskostenhilfe eingerichtet.
Allerdings wird die Anwendung des Gesetzes durch die unzureichenden
Haushaltsmittel dieser Büros behindert. Die Unabhängigkeit sowie die
administrative und finanzielle Selbständigkeit des Justizausbildungszentrums
müssen gestärkt und erste Ausbildungsprogramme mit festen Lehrplänen für alle
Angehörigen des Justizwesens eingeführt werden. Die Qualität der
Justizstatistiken muss im Einklang mit den europäischen Standards und mit Hilfe
verlässlicher Indikatoren wie der Produktivität und der Quote abgeschlossener
Verfahren verbessert werden. Ein System zur Überwachung der Dauer der
Gerichtsverfahren muss noch eingeführt werden. Die bei Verletzungen des Rechts
auf ein faires Gerichtsverfahren verfügbaren Rechtsmittel greifen nur begrenzt
und müssen im Einklang mit dem in Artikel 13 der Europäischen
Menschenrechtskonvention verankerten Recht auf eine wirksame Beschwerde
überprüft werden. Insgesamt wurden
im Bereich der Justizreform weitere Fortschritte erzielt. Mit der Anwendung der
unlängst verabschiedeten Gesetze wurde begonnen und die Verfassungsreform kam
voran. Fortschritte wurden bei der Veröffentlichung von Gerichtsurteilen
verzeichnet. Der Verfahrensrückstau wurde weiter abgebaut und ein neues
Vollstreckungssystem zur Verbesserung der Effizienz wurde eingeführt.
Allerdings bleibt die Vollstreckung zivilrechtlicher Gerichtsentscheidungen
unzulänglich und das Gerichtssystem muss noch gestrafft werden. Ein landesweit
einheitliches System für die Ersteinstellung von Richtern muss noch eingeführt
werden. Die Zuverlässigkeit der Justizstatistiken muss verbessert werden und es
muss ein System zur Überwachung der Dauer der Gerichtsverfahren geschaffen
werden. Die Ausbildung im Justizbereich muss gestrafft und verbessert werden. Korruptionsbekämpfung Die Umsetzung der Regierungsstrategie zur
Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität und des überarbeiteten
Aktionsplans 2011-2012 schritt weiter voran. Die für die Überwachung der
Durchführung des Aktionsplans zuständige nationale Kommission nahm im April
2012 ihren dritten Bericht an, dem zufolge mit der Durchführung der meisten im
zweiten Halbjahr 2011 fälligen Maßnahmen begonnen wurde. Die institutionellen
Strukturen für die Überwachung der Durchführung des Aktionsplans funktionieren
gut. Montenegro unternahm zusätzliche
Anstrengungen, um seinen Rechtsrahmen für die Korruptionsbekämpfung zu
verbessern und so eine Angleichung an den einschlägigen EU-Besitzstand und die
internationalen Standards zu gewährleisten. Die vom Parlament im November 2011
verabschiedeten Änderungen des Arbeitsgesetzes ergänzen den Rechtsrahmen für
Hinweisgeber durch Bestimmungen, die den Schutz dieser Personen im Privatsektor
sicherstellen. Im April 2012 nahm die Regierung Änderungen zum Gesetz
über den freien Zugang zu Informationen an. Die im Dezember 2011 angenommenen
Änderungen des Gesetzes über die Parteienfinanzierung regeln den
Aufsichtsrahmen, die Beiträge in Form von Sachleistungen und die Höchstgrenze
für Mitgliedsgebühren, die auf 10 % des Jahreseinkommens des jeweiligen
Mitglieds festgesetzt wurde. Der Rechnungshof ist nun für die Prüfung der
Jahresbilanzen der Parteien und Berichte über die Kosten von Wahlkampagnen
zuständig, während die staatliche Wahlkommission mit der Überwachung der
Anwendung anderer Bestimmungen des Gesetzes beauftragt ist. Allerdings müssen
die administrativen und fachlichen Kapazitäten der Wahlkommission weiter
ausgebaut werden, um für eine uneingeschränkt wirksame unabhängige Aufsicht zu
sorgen. Die Mechanismen für die Kontrolle der
Finanzierung von Parteien und Wahlkämpfen sowie die Durchsetzung der Sanktionen
müssen verschärft und in den Rechtsvorschriften genauer präzisiert
werden. Das Sanktionssystem ist nicht abschreckend genug und zu
undifferenziert und die Berichterstattungs- und Rechenschaftspflichten der
politischen Parteien müssen weiter verschärft werden.
Mit der Anwendung der unlängst verabschiedeten
Rechtsvorschriften in den Bereichen Interessenkonflikte und öffentliches
Auftragswesen wurde begonnen. Nach Inkrafttreten des geänderten Gesetzes über
die Vermeidung von Interessenkonflikten legten alle
36 Parlamentsabgeordneten, die auch Vorstandsmitglieder von staatseigenen
Unternehmen waren, dieses Amt nieder, und alle 16 Abgeordneten, die
gleichzeitig führende Stellungen innehatten (darunter 2 Bürgermeister) traten
von einer ihrer Funktionen zurück. Die Mitglieder der Kommission für
öffentliches Auftragswesen wurden im Februar 2012 ernannt und der Kommission
wurde ein Haushalt zugewiesen. Die Regierung verabschiedete im Dezember 2011
eine Strategie und einen Aktionsplan zur Entwicklung des öffentlichen
Auftragswesens sowie einen Beschluss über die Einsetzung eines
Koordinierungsgremiums zur Überwachung der Umsetzung. Allerdings hat die
Kommission für öffentliches Auftragswesen der Staatsanwaltschaft bisher keine
Notifizierungen gesandt und das Kontrollsystem muss verbessert werden. Es wurden weitere Schritte mit Blick auf die
Korruptionsprävention unternommen. Im Dezember 2011 wurde die Direktion für
Korruptionsbekämpfung dem Justizministerium unterstellt, um eine bessere
Koordinierung der Korruptionsbekämpfungsmaßnahmen zu gewährleisten. Im
Berichtszeitraum erhielt die Direktion 70 Beschwerden über mutmaßliche
Korruptionsfälle in den Bereichen kommunale Selbstverwaltung, öffentliche
Verwaltung, Justizwesen, Gesundheitswesen und Bildungswesen, von denen sie 27
an die Polizei weiterverwies. Dieser Anstieg der Beschwerden ist unter anderem
auf eine Reihe von Sensibilisierungskampagnen der Direktion zur Meldung von
Korruptionsfällen und zum Schutz von Hinweisgebern zurückzuführen. Auf der
Grundlage der im letzten Juli von der Regierung angenommenen Risikobewertung
der korruptionsanfälligen Bereiche übermittelten die betreffenden Behörden
Berichte über die Umsetzung der in der Bewertung enthaltenen Empfehlungen. Es
wurden Maßnahmen für die Korruptionsprävention im Justizwesen getroffen. Der
Richterrat beschloss, Richtern, die mit Fällen von organisierter Kriminalität,
Korruption, Terrorismus und Kriegsverbrechen befasst sind, eine Sonderzulage zu
gewähren. Richter und Staatsanwälte erhielten
Fortbildungen auf dem Gebiet der Korruptionsbekämpfung, um insbesondere die
Anwendung der neuen Strafprozessordnung (StPO) zu erleichtern. Die
zivilgesellschaftlichen Organisationen tragen weiter aktiv zur Verbesserung des
strategischen Rahmens und zur Vorlage wichtiger Beweise bei, die für die
Einleitung von Korruptionsverfahren benötigt werden. Allerdings werden
Vermögenserklärungen von Richtern und Staatsanwälten noch nicht mit anderen
Daten abgeglichen und die Korruptionspräventionsmaßnahmen im Justizwesen müssen
weiter verschärft werden. Die Kompetenzen der Direktion für
Korruptionsbekämpfung müssen erweitert und ihre Kapazitäten ausgebaut werden,
damit sie die Korruptionsprävention koordinieren und die Umsetzung des
Aktionsplans der Regierung zur Bekämpfung von Korruption und organisierter
Kriminalität überwachen kann. Bei der Eindämmung der Korruption wurden
weitere Fortschritte erzielt. Dank des vollständigen Inkrafttretens der neuen
StPO im September 2001 wurden die Strafermittlungsverfahren erheblich
beschleunigt und das Risiko des Durchsickerns von Informationen reduziert. Die
institutionellen und operativen Kapazitäten von Staatsanwälten, Richtern und
Polizei zur Bekämpfung der Korruption wurden durch umfassende
Ausbildungsmaßnahmen und zusätzliche Ausrüstung verbessert. Dank des Ausbaus
der administrativen und technischen Fähigkeiten der Sonderermittlungsstelle
werden besondere Ermittlungstechniken nun systematischer eingesetzt. Neun Vertreter
der Polizeiverwaltung, des Amtes für die Verhinderung von Geldwäsche und
Terrorismusfinanzierung sowie der Steuer- und der Zollverwaltung wurden in die
Sonderermittlungsgruppe berufen, die ihre Tätigkeit im Oktober 2011 aufnahm.
Die Gruppe erhielt zusätzliche finanzielle Ressourcen, doch ihre Kapazitäten
müssen weiter ausgebaut werden, vor allem durch einen Zugang zu den
einschlägigen Datenbanken. Montenegro hat seine Erfolgsbilanz bei der
Ermittlung, Strafverfolgung und Verurteilung in Korruptionsfällen weiter
verbessert. Dennoch werfen Fälle von Korruption auf hoher Ebene weiter
Besorgnis auf. Im Berichtszeitraum wurden vier Angestellte der Behörde für die
Verwaltung öffentlicher Vermögensgegenstände in Ulcinj in zweiter Instanz zu
Haftstrafen wegen Amtsmissbrauchs und ein Zollbeamter wegen Bestechlichkeit
verurteilt. Im Dezember 2011 sowie im Januar und März 2012 wurden Urteile in
erster Instanz gegen 16 Personen erlassen, darunter zwei Kommunalbeamte – die
zu Haftstrafen verurteilt wurden –, Führungskräfte eines staatseigenen
Unternehmens und ein Richter. Es laufen Gerichtsverfahren im Korruptionsfall
„Zavala“, an dem der ehemalige Bürgermeister von Budva, sein Stellvertreter und
ein Parlamentarier beteiligt waren, sowie in zwei weiteren Fällen, in denen 23
Personen wegen Amtsmissbrauchs bzw. Bestechlichkeit angeklagt sind. Im
Berichtszeitraum wurden zwei Polizeibeamte wegen Bestechlichkeit verurteilt.
Darüber hinaus laufen Ermittlungen gegen den früheren Bürgermeister von Ulcinj,
den Präsidenten und einen Richter des Erstgerichts, die derzeitigen Direktoren
eines staatseigenen Unternehmens in Budva und drei Bedienstete des
Innenministeriums. Die Erfolgsbilanz
bei der Korruptionsbekämpfung muss jedoch systematisch verbessert werden, vor
allem hinsichtlich der Ermittlungen und Verurteilungen in Fällen von Korruption
auf hoher Ebene. Die Tatsache, dass Verfahren wegen Korruption auf hoher Ebene
erst nach Vorlage von Beweisen durch Dritte eingeleitet wurden, ist
besorgniserregend. Die Anzahl der Korruptionsfälle, in denen die Beschlagnahme
von Vermögenswerten angeordnet wurde, ist nach wie vor äußerst gering. Die
Bestimmungen der StPO und des Strafgesetzbuchs über die Einziehung und die
längerfristige Einziehung von Erträgen aus Straftaten wurden noch nicht
angewandt. Die Verfahren für die Beschlagnahme, Einziehung und Verwaltung von
Erträgen aus Straftaten müssen noch festgelegt werden. Die
behördenübergreifende Zusammenarbeit hat sich in gewissem Maß verbessert, muss
aber weiter ausgebaut werden, um vor allem eine führende Rolle von
Staatsanwälten in Ermittlungen zu gewährleisten. Der mangelnde Zugang von
Staatsanwälten zu einschlägigen Datenbanken und unzureichende Kapazitäten
behindern die wirksame Anwendung der StPO. Die Verwaltungskapazitäten der Sonderstaatsanwaltschaft
für die Bekämpfung von organisierter Kriminalität, Korruption,
Terrorismusfinanzierung und Kriegsverbrechen müssen ausgebaut werden. Obwohl
die Verwaltungskapazitäten der Kommission für die Vermeidung von
Interessenkonflikten gestärkt wurden, reichen sie immer noch nicht aus, um die
Richtigkeit der Vermögens- und Interessenserklärungen von Beamten zu prüfen und
dadurch illegale Bereicherungen aufzudecken, da die Kommission weder über
Ermittlungsbefugnisse, noch über einen Zugang zu einschlägigen Datenbanken
verfügt. Die Unabhängigkeit des Justizwesens weist nach wie vor Schwachstellen
auf, wodurch die Entschlossenheit zur Bekämpfung der Korruption untergraben
wird. Die Korruption bietet nach wie vor Anlass zu ernstlicher Besorgnis. Insgesamt wurden
im Bereich der Korruptionsbekämpfung Fortschritte erzielt. Mit der Anwendung
der kürzlich verabschiedeten Gesetze in den Schlüsselbereichen Vermeidung von
Interessenkonflikten und öffentliches Auftragswesen wurde begonnen. Die
Bestimmungen über Kontrollmechanismen müssen allerdings weiter verschärft
werden. Weitere Schritte wurden zur Verbesserung der Erfolgsbilanz bei der
Korruptionsbekämpfung unternommen, wie vor allem die Aufnahme einer Reihe von
Ermittlungen in Fällen von Korruption auf hoher Ebene zeigt. Allerdings ist die
Anzahl der Verurteilungen und der Korruptionsfälle, in denen die Beschlagnahme
oder Einziehung von Vermögenswerten angeordnet wurde, nach wie vor gering. Die
behördenübergreifende Zusammenarbeit, insbesondere zwischen Polizei und
Staatsanwälten, muss weiter intensiviert und die führende Rolle der
Staatsanwaltschaft im Einklang mit der neuen StPO gestärkt werden. Polizeiliche Zusammenarbeit und Bekämpfung
der organisierten Kriminalität Die regionale und internationale Zusammenarbeit
der Polizei bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität hat sich
verbessert. Bei einer Reihe von Polizeieinsätzen wurde mit den Behörden
verschiedener EU-Mitgliedstaaten, Ländern der Region, Interpol und Europol
zusammengearbeitet, wodurch die Anzahl der Anklagen und Festnahmen stieg. Das
Auslieferungsabkommen zwischen Montenegro und der ehemaligen jugoslawischen
Republik Mazedonien wurde im Oktober 2011 unterzeichnet. Die Polizeibehörden
von Montenegro und von Bosnien und Herzegowina unterzeichneten eine
Kooperationsvereinbarung über die Bekämpfung von Korruption, organisierter
Kriminalität, Drogenhandel und Terrorismus. Mit Kroatien und der ehemaligen
jugoslawischen Republik Mazedonien wurden ebenfalls Vereinbarungen über
polizeiliche Zusammenarbeit geschlossen. Das Abkommen mit Kroatien über die
gegenseitige Vollstreckung von Gerichtsentscheidungen in Strafsachen wurde im
Dezember 2011 ratifiziert. Seit September
2011 wird die neue StPO von allen einschlägigen staatlichen Stellen angewandt.
Durch im November 2011 verabschiedete Änderungen am Leitfaden über die interne
Organisation und an der Aufgabenbeschreibung der Polizeiverwaltung wurden
stärker spezialisierte Einheiten innerhalb der Polizei eingeführt. Im Januar
2012 wurde ein Aktionsplan für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität
angenommen, mit dem operative Maßnahmen und Indikatoren im Einklang mit den
Prioritäten eingeführt wurden, die 2011 in der Bewertung der Bedrohungslage im
Bereich der organisierten Kriminalität (OCTA) genannt wurden. Die
Sonderermittlungsgruppe hat seit Aufnahme ihrer Tätigkeit im Oktober 2011
Finanzermittlungen in drei wesentlichen Fällen von organisierter Kriminalität
aufgenommen und zusätzliche Finanzmittel erhalten. Seit Dezember 2011 überwacht
ein Koordinierungsgremium die Ergebnisse der Umsetzung der Strategie betreffend
die Entwicklung und Funktionsweise der Polizei. Die Zusammenarbeit zwischen der
Staatsanwaltschaft und der Polizei im Rahmen der neuen StPO sollte klarer
definiert und verbessert werden, insbesondere in Bezug auf die Durchführung von
Finanzermittlungen. Für die Bearbeitung komplexer Fälle werden zusätzliche
Ausrüstungen und speziell geschultes Personal benötigt. Die Vorschriften über
den Einsatz besonderer Ermittlungstechniken sollten geändert werden, um die
zeitliche Begrenzung zu lockern. Das Projekt für erkenntnisgestützte
Polizeiarbeit sollte auf das ganze Land ausgeweitet werden; parallel dazu
sollten die Polizisten geschult werden. In einigen Abteilungen der Polizei
müssen zusätzliche Finanzmittel für den Ausbau der Ermittlungskapazitäten und
für bestimmte Ressourcen – darunter im IT-Bereich – bereitgestellt werden. Montenegro hat
seine Erfolgsbilanz bei der Bearbeitung von Fällen der organisierten
Kriminalität weiter verbessert. In zwei Fällen von Drogenhandel bzw.
Menschenhandel wurden Urteile in zweiter Instanz erlassen. Erstinstanzliche
Urteile ergingen im September 2011 und im Januar 2012 in zwei Fällen, die
die Herstellung bzw. das Schmuggeln von Drogen betrafen, sowie im Januar 2012
in einem Geldwäschefall. Im Fall Saric wurden zwei Mitglieder einer kriminellen
Vereinigung wegen Drogenhandels und Geldwäsche im Umfang von
12 Mio. EUR zu sechs bzw. acht Jahren Haft verurteilt. Im Dezember
2011 wurde im Fall Kalic gegen drei Personen Anklage wegen Geldwäsche erhoben.
In diesem Zusammenhang wurde Vermögen im Wert von über 28 Mio. EUR
beschlagnahmt. In sechs neuen Fällen wurden gerichtliche Verfahren aufgenommen.
Ende 2011 und in den ersten drei Monaten des Jahres 2012 wurden in drei Fällen
von Drogenschmuggel und einem Fall von Passfälschung Ermittlungen gegen
insgesamt 65 Personen eingeleitet. Der Wert der im
Land vorübergehend beschlagnahmten Erträge aus Straftaten stieg nach
Schätzungen der mit der Verwaltung beauftragten Behörde für öffentliches
Eigentum auf über 40 Mio. EUR. Änderungen zum Gesetz über die
Verwaltung von vorübergehend und dauerhaft eingezogenen Vermögenswerten wurden
im April 2012 verabschiedet. Die zuständige Behörde muss allerdings weiter
gestärkt werden, vor allem durch die Verbesserung ihrer Fähigkeit, den Wert der
vorübergehend eingezogenen und beschlagnahmten Vermögenswerte zu bestimmen und
diese effizient zu verwalten. Es müssen Durchführungsvorschriften ausgearbeitet
werden, um die Durchführung gerichtlicher Entscheidungen und Verfahren zur
Verwaltung der eingezogenen und beschlagnahmten Vermögenswerte sicherzustellen.
Die Gesamtzahl der Finanzermittlungen und der beschlagnahmten Vermögenswerte
blieb aufgrund der sehr begrenzten Verwaltungskapazitäten auf diesem Gebiet
gering. Das Gesetz über
die Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wurde im
Februar 2012 geändert, um es an den EU-Besitzstand anzugleichen. Die
Zusammenarbeit und der Informationsaustausch zwischen dem Finanzministerium,
der Behörde für die Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
(BVGT), der Zentralbank, der Wertpapierkommission und der Versicherungsaufsicht
wurde ab Dezember 2011 intensiviert. Die BVGT leitete insgesamt
107 Verfahren ein und beteiligte sich an einer Finanzermittlung, die von
der Sonderstaatsanwaltschaft für die Bekämpfung von organisierter Kriminalität,
Korruption, Terrorismusfinanzierung und Kriegsverbrechen geleitet wurde. Das
polizeiliche Fachwissen in diesem Bereich muss allerdings noch verbessert
werden, ebenso die Bilanz der proaktiven Finanzermittlungen. Die Kapazitäten
der BVGT für die Beaufsichtigung des Bankensystems sollten ausgebaut werden. Insgesamt wurden bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität weitere
Fortschritte erzielt. Die Erfolgsbilanz wurde weiter ausgebaut. Die
internationale Zusammenarbeit wurde verbessert und verschiedene Polizeieinsätze
führten zur Beschlagnahme von Drogen und Erträgen aus Straftaten. Der
Drogenhandel gibt jedoch weiter Anlass zur Sorge, da das Land an der
Schmuggelroute liegt, die in die bzw. aus der EU führt. Der Rechtsrahmen wurde
weiter gestärkt, doch seine Anwendung erfordert fortgesetzte Aufmerksamkeit.
Die Ermittlungskapazitäten der Strafverfolgungsbehörden einschließlich der
Staatsanwaltschaft müssen weiter ausgebaut werden, vor allem im Bereich der
Finanzermittlungen. Die behördenübergreifende Zusammenarbeit muss intensiviert
werden. Recht auf freie Meinungsäußerung und Versammlungs- und
Vereinigungsfreiheit Die Entkriminalisierung von Verleumdungen hat
zu einem Rückgang der Gerichtsverfahren gegen die Medien beigetragen. Im
Einklang mit den Leitlinien des Obersten Gerichtshofs zur Festlegung der Höhe
der Abfindungen in Verleumdungsverfahren gegen die Medien bauen die Gerichte
den Rückstau der Klagen wegen übler Nachrede oder Verleumdung schrittweise ab.
Diese Leitlinien stützen sich auf die Rechtsprechung des Europäischen
Gerichtshofs für Menschenrechte. Das Justizausbildungszentrum hat Schulungen
für Richter und Staatsanwälte durchgeführt, deren Schwerpunkt auf dem Recht auf
freie Meinungsäußerung lag, das in Artikel 10 der Europäischen
Menschenrechtskonvention verankert ist. Hochrangige Regierungsbeamte haben die
Schaffung besserer und sichererer Rahmenbedingungen für die Medien weiter gefördert,
indem sie Übergriffe verurteilten und Ermittlungen in Fällen von Gewalt gegen
Medien befürworteten. In einigen älteren Verleumdungsfällen
allerdings wurden nicht gezahlte Geldstrafen in Haftstrafen umgewandelt. Diese
Fälle müssen mit der Praxis des Gerichtshofs für Menschenrechte in Einklang
gebracht werden, um vor allem sicherzustellen, dass im Fall der Nichtzahlung
von Geldstrafen keine Gefängnisstrafen verhängt werden. Weitere Fortschritte
sind in einigen jüngeren Fällen von Gewalt gegenüber Medien erforderlich, in
denen noch eingehende Ermittlungen und Gerichtsverfahren durchgeführt werden
müssen. Dies betrifft auch die physische Aggression gegenüber einem
Investigativjournalisten im März 2012. Ein Selbstregulierungsgremium der Medien, an
dem ein Teil der Massenmedien und lokalen Medienunternehmen beteiligt ist,
wurde im März 2012 geschaffen, und ein weiteres, in dem einige wichtige
nationale Medien vertreten sind, wurde vor Kurzem gegründet. Die Agentur für
elektronische Medien erhielt zusätzliches Personal, um ihre
Überwachungskapazitäten aufzustocken. Die öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt
wird einer strukturellen Reform unterzogen, um sie zu einer modernen,
selbsttragenden Einrichtung zu machen. Der Mangel an finanzieller Tragfähigkeit
und an operativen Ressourcen könnte das Funktionieren der Medien sowie der
Selbstregulierungsmechanismen im audiovisuellen Sektor untergraben. Jüngste
Änderungen des Gesetzes über elektronische Medien gefährden die Unabhängigkeit
der Aufsichtsbehörde für die audiovisuellen Medien. Die Tatsache, dass ihr
keine ausreichenden Mittel für die landesweite Überwachung der Medien zur
Verfügung stehen, bietet Anlass zur Sorge. Die öffentlich-rechtliche
Rundfunkanstalt hat noch keine uneingeschränkte Professionalität und Unabhängigkeit
erreicht. Die Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft
muss vertieft werden. Im Februar 2012 wurden zwei Dekrete zur Stärkung der
Rolle der Zivilgesellschaft erlassen, eines über die Zusammenarbeit zwischen
staatlichen Behörden und Nichtregierungsorganisationen (NRO) und eines über die
Durchführung öffentlicher Debatten zu Gesetzentwürfen. Der Rat für die Zusammenarbeit mit NRO ist
inzwischen voll funktionsfähig und tritt regelmäßig zusammen. Er war an der
Ausarbeitung einschlägiger Rechtsvorschriften beteiligt, darunter Änderungen
zum Glücksspielgesetz, das eine finanzielle Unterstützung von NRO vorsieht.
Derzeit beteiligen sich Vertreter zivilgesellschaftlicher Organisationen an den
Tätigkeiten einiger staatlicher Stellen; zu diesem Zweck sind sie in
Arbeitsgruppen und anderen Gremien vertreten, die sich mit verschiedenen
Politikbereichen befassen. Das öffentliche Verzeichnis der NRO wurde
aktualisiert. Insgesamt wurden
einige Fortschritte bei der Stärkung der Medienfreiheit und gute Fortschritte
bei der Intensivierung der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft erzielt.
Allerdings müssen die Leitlinien des Obersten Gerichtshofs zur Festlegung der
Höhe der Abfindungen in Verleumdungsverfahren gegen die Medien weiter strikt
angewandt werden und bei Nichtzahlung von Geldstrafen in älteren Fällen von
übler Nachrede sollten Alternativen zu Haftstrafen gefunden werden. Einige
ungeklärte Fälle von Gewalt gegenüber den Medien werfen Besorgnis auf. Es
bedarf weiterer erheblicher Anstrengungen, um eine nachhaltige und langfristige
Zusammenarbeit zwischen Behörden und Zivilgesellschaft sicherzustellen. Antidiskriminierungspolitik, Vertriebene,
Roma, Ashkali und Balkan-Ägypter Die Verwaltungs- und Haushaltskapazitäten des
Bürgerbeauftragten wurden aufgestockt. Sein Büro hat Berichte ausgearbeitet, in
denen der Zustand der für die Unterbringung festgenommener Personen genutzten
Polizeiräumlichkeiten, der Schutz vor Diskriminierungen und die Lage bei der
Kinderbettelei untersucht werden. Diese Berichte wurden zwischen Oktober und
November 2011 vom Parlamentsausschuss für Menschenrechte und Grundfreiheiten
gebilligt, der sich nun aktiver um die Förderung der Menschenrechte und der
Bekämpfung von Diskriminierungen bemüht. Das Ressort des stellvertretenden Ministerpräsidenten
und Justizministers wurde im März 2012 um die Menschenrechte erweitert. Der Rat für den Schutz vor Diskriminierungen
ist nun funktionsfähig. Seine 15 Mitglieder wurden im Februar 2012 ernannt,
darunter Vertreter der Roma und ein Vertreter der zivilgesellschaftlichen
Organisationen, die sich mit den Rechten von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und
Transgenderpersonen (LGBT) befassen. Die Antidiskriminierungskampagnen und
-schulungen für Beamte wurden fortgesetzt. Die Behörden haben die Verbesserung
des Schutzes der Rechte der LGBT-Personen im Land weiter aktiv gefördert. Eine
Schutzeinrichtung sowie ein Unterstützungs- und Beratungstelefon für
LGBT-Personen sind in Betrieb. Der Bürgerbeauftragte benötigt mehr
finanzielle und personelle Kapazitäten. Die Anwendung der
Antidiskriminierungsvorschriften verzögert sich und die institutionellen
Kapazitäten für die Förderung, Überwachung und Durchsetzung der Menschenrechte
sind begrenzt, vor allem was die Rechte behinderter und sozial oder anderweitig
benachteiligter Personen anbelangt. Da LGBT-Personen nach wie vor diskriminiert
werden, sollten diese Fälle von den Behörden aufmerksam weiterverfolgt werden. Fortschritte wurden bei der Sicherung des
rechtlichen Status der Vertriebenen, vor allem der Roma, Ashkali und
Balkan-Ägypter, und der Gewährleistung der Achtung ihrer Rechte erzielt.
Änderungen zum Ausländergesetz wurden im November 2011 angenommen, um die
Frist für die Beantragung des Ausländerstatus bis Dezember 2012 zu
verlängern. Die Anzahl der Anträge steigt langsam aber stetig: 48 % der
Vertriebenen haben Anträge eingereicht und 29 % wurde der Ausländerstatus
zuerkannt. Es wurden mehrere Maßnahmen eingeführt, um die Legalisierung des
Status besonders schutzbedürftiger Vertriebener zu erleichtern. Im
Februar 2012 wurden Änderungen des Stadtentwicklungsplans von Konik
beschlossen, der die Grundlage für den Wohnungsbau für die dort lebende
Bevölkerung bildet. Montenegro hat eine aktive Rolle im Sarajewo-Prozess
übernommen. Das Übergangsdekret, das Vertriebenen alle wirtschaftlichen und
sozialen Rechte zugesteht, wurde bis Juni 2013 verlängert. Die Eintragung
von Roma, Ashkali und Balkan-Ägyptern, vor allem der Binnenvertriebenen unter
ihnen, ins Melderegister wurde weiter erleichtert. Die Regierung verabschiedete
für den Zeitraum 2012-2016 eine Strategie zur Verbesserung der Lage dieser
Personen sowie einen entsprechenden Aktionsplan. Es wurden Berufsausbildungen
für diese Bevölkerungsgruppen angeboten. Bei der Eintragung der Vertriebenen
ins Melderegister sind Fortschritte erforderlich, vor allem mit Blick auf
besonders schutzbedürftige Personen. Es bedarf weiterer Maßnahmen, damit
Vertriebene, Roma, Ashkali und Balkan-Ägypter ihre wirtschaftlichen und
sozialen Rechte besser wahrnehmen können. Roma-Frauen sind doppelter
Diskriminierung ausgesetzt – als Angehörige einer Minderheit und als Frauen. Das Gesetz über den sozialen Wohnungsbau
sollte unverzüglich verabschiedet werden, da es die Voraussetzung für weitere
Fortschritte in Bezug auf das Lager Konik darstellt. Insgesamt wurden
einige weitere Fortschritte bei der Antidiskriminierungspolitik, der
Legalisierung des Status der Vertriebenen und der Gewährleistung der Rechte der
Roma, Ashkali und Balkan-Ägypter erzielt. Die institutionellen Kapazitäten für
die Überwachung, Förderung und Durchsetzung der Menschenrechte in der Praxis
sowie für die Bekämpfung von Diskriminierungen sollten ausgebaut werden. Die
Klärung des rechtlichen Status der Vertriebenen muss abgeschlossen und die
Inklusionspolitik gegenüber den Roma, Ashkali und Balkan-Ägyptern verbessert
werden. 3. Schlussfolgerung Montenegro hat weitere Fortschritte bei der
Durchführung der Reformen in den Bereichen Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte,
einschließlich der Bekämpfung der Korruption und der organisierten
Kriminalität, erzielt. Angesichts dieser erneuten Fortschritte
vertritt die Kommission nach wie vor die Auffassung, dass Montenegro die
Kriterien für die Mitgliedschaft, insbesondere die politischen Kriterien von
Kopenhagen, in ausreichendem Maße erfüllt, um die Beitrittsverhandlungen
aufzunehmen. Aufgrund dieser Erwägungen und unter Berücksichtigung der
Schlussfolgerungen des Rates vom Dezember 2011 bekräftigt die Kommission ihre
Empfehlung, Beitrittsverhandlungen mit Montenegro einzuleiten. Während der Beitrittsverhandlungen wird die
Kommission den Bereich Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte, vor allem die
Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität, weiter in den
Mittelpunkt stellen, um zu gewährleisten, dass hier eine solide Erfolgsbilanz
geschaffen wird. Die Kommission wird in allen Stadien des Beitrittsprozesses
das gesamte ihr zur Verfügung stehende Instrumentarium nutzen. In diesem
Zusammenhang wird der neue von der Kommission vorgeschlagene und vom
Europäischen Rat im Dezember 2011 gebilligte Ansatz für die Kapitel „Justiz und
Grundrechte“ sowie „Recht, Freiheit und Sicherheit“ es ermöglichen, die
Reformen auf diesem Gebiet fest zu verankern, und sicherstellen, dass ihre
Durchführung aufmerksam verfolgt wird. [1] KOM(2010) 670 endg. [2] Die zentralen Prioritäten betreffen folgende Bereiche:
Gesetzesrahmen für Wahlen und die Gesetzgebungs- und Kontrollfunktion des
Parlaments, Reform der öffentlichen Verwaltung, Justizreform,
Korruptionsbekämpfung, Bekämpfung der organisierten Kriminalität,
Medienfreiheit und Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft, Anwendung der
Antidiskriminierungspolitik und Situation der Vertriebenen. Für den
vollständigen Text siehe KOM(2010) 670. [3] KOM(2011) 666 endg. [4] SEK (2011) 1204 endgültig.