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Document 52011IP0576

Europäische Nachbarschaftspolitik Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. Dezember 2011 zur Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik (2011/2157(INI))

ABl. C 168E vom 14.6.2013, p. 26–44 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

14.6.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 168/26


Mittwoch, 14. Dezember 2011
Europäische Nachbarschaftspolitik

P7_TA(2011)0576

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. Dezember 2011 zur Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik (2011/2157(INI))

2013/C 168 E/05

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis der gemeinsamen Mitteilungen der Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 25. Mai 2011 mit dem Titel „Eine neue Antwort auf eine Nachbarschaft im Wandel“ (KOM(2011)0303) und vom 8. März 2011 mit dem Titel „Eine Partnerschaft mit dem südlichen Mittelmeerraum für Demokratie und gemeinsamen Wohlstand“ (KOM(2011)0200),

in Kenntnis der Mitteilungen der Kommission vom 11. März 2003 mit dem Titel „Größeres Europa – Nachbarschaft: Ein neuer Rahmen für die Beziehungen der EU zu ihren östlichen und südlichen Nachbarn“ (KOM(2003)0104), vom 12. Mai 2004 mit dem Titel „Europäische Nachbarschaftspolitik – Strategiepapier“ (KOM(2004)0373), vom 4. Dezember 2006 über die Stärkung der Europäischen Nachbarschaftspolitik (KOM(2006)0726), vom 5. Dezember 2007 mit dem Titel „Für eine starke Europäische Nachbarschaftspolitik“ (KOM(2007)0774), vom 3. Dezember 2008 über die Östliche Partnerschaft (KOM(2008)0823), vom 20. Mai 2008 mit dem Titel „Barcelona-Prozess: Union für den Mittelmeerraum“ (KOM(2008)0319) und vom 12. Mai 2010 mit dem Titel „Die Europäische Nachbarschaftspolitik – eine Bestandsaufnahme“ (KOM(2010)0207) und vom 24. Mai 2011 mit dem Titel „Dialog mit den südlichen Mittelmeerländern über Migration, Mobilität und Sicherheit“ (KOM(2011)0292),

unter Hinweis auf die Entwicklung der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) seit 2004 und insbesondere auf die Fortschrittsberichte der Kommission über deren Umsetzung,

unter Hinweis auf die gemeinsam mit Ägypten, Israel, Jordanien, dem Libanon, Marokko, der Palästinensischen Behörde und Tunesien sowie Armenien, Aserbaidschan, Georgien und der Republik Moldau angenommenen Aktionspläne sowie auf die Assoziierungsagenda mit der Ukraine,

in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“ vom 26. Juli 2010 und 20. Juni 2011 zur Europäischen Nachbarschaftspolitik und der Schlussfolgerungen des Rates „Auswärtige Angelegenheiten/Handel“ vom 26. September 2011,

in Kenntnis der Schlussfolgerungen der Tagung der Außenminister vom 13. Dezember 2010 zur Östlichen Partnerschaft (ÖstP),

unter Hinweis auf die am 7. Mai 2009 auf dem Gipfeltreffen zur Östlichen Partnerschaft in Prag und am 29./30. September 2011 auf dem Gipfeltreffen zur Östlichen Partnerschaft in Warschau abgegebenen gemeinsamen Erklärungen,

unter Hinweis auf die auf der Europa-Mittelmeer-Konferenz der Außenminister vom 27. und 28. November 1995 angenommene Erklärung von Barcelona, durch die eine Partnerschaft Europa-Mittelmeer begründet wurde,

unter Hinweis darauf, dass der Europäische Rat auf seiner Tagung vom 13. und 14. März 2008 in Brüssel der Initiative „Barcelona-Prozess: Union für den Mittelmeerraum“ (UfM) zugestimmt hat,

unter Hinweis auf die Erklärung des Gipfeltreffens für den Mittelmeerraum, das am 13. Juli 2008 in Paris stattfand,

unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen der Tagung des Assoziationsrates EU-Marokko vom 13. Oktober 2008, mit denen Marokko der fortgeschrittene Status gewährt wurde,

unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen der Tagung des Assoziationsrates EU-Jordanien vom 26. Oktober 2010, mit denen Jordanien der fortgeschrittene Status gewährt wurde,

unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1638/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 2006 zur Festlegung allgemeiner Bestimmungen zur Schaffung eines Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments (ENPI) (1),

unter Hinweis auf seine Erklärung vom 27. September 2011 zur Schaffung von Europa-Mittelmeer-Programmen ERASMUS und LEONARDO (2),

unter Hinweis auf den Sonderbericht Nr. 13/2010 des Europäischen Rechnungshofs mit dem Titel: „Wurde das neue Europäische Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument im südlichen Kaukasus (Armenien, Aserbaidschan und Georgien) erfolgreich auf den Weg gebracht und erzielt es Ergebnisse?“,

unter Hinweis auf den Beschluss 2011/424/GASP des Rates vom 18. Juli 2011 zur Ernennung eines Sonderbeauftragten der Europäischen Union für den südlichen Mittelmeerraum (3) und den Beschluss 2011/518/GASP des Rates vom 25. August 2011 zur Ernennung des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für den Südkaukasus und die Krise in Georgien (4),

unter Hinweis auf seine Entschließungen zur Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik – Östliche Dimension (5) und zur Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik – Südliche Dimension (6) vom 7. April 2011,

unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 19. Januar 2006 zur Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) (7), vom 15. November 2007 zur Stärkung der ENP (8), vom 6. Juli 2006 zum Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument (9), vom 5. Juni 2008 zu dem Jahresbericht des Rates an das Europäische Parlament zu den wichtigsten Aspekten und den grundlegenden Weichenstellungen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) (10), vom 19. Februar 2009 zur Überprüfung des Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments (11), vom 19. Februar 2009 zum Barcelona-Prozess: Union für den Mittelmeerraum (12), vom 17. Januar 2008 zu einem neuen Ansatz in der Politik für die Schwarzmeerregion (13), vom 20. Januar 2011 zu einer EU-Strategie für den Schwarzmeerraum (14), vom 20. Mai 2010 zur Union für den Mittelmeerraum (15), vom 20. Mai 2010 zur Notwendigkeit einer EU-Strategie für den Südkaukasus (16), vom 9. September 2010 zum Zustand des Jordan unter besonderer Berücksichtigung des Gebiets an seinem Unterlauf (17), vom 3. Februar 2011 zur Lage in Tunesien (18), vom 17. Februar 2011 zur Lage in Ägypten (19), vom 10. März 2011 zu den südlichen Nachbarländern der EU, insbesondere zu Libyen, einschließlich humanitärer Aspekte (20) und vom 7. Juli 2011 zu Syrien, Jemen und Bahrain im Zusammenhang mit der Lage in der arabischen Welt und Nordafrika, vom 15. September 2011 und 20. Januar 2011 zur Lage in Belarus und alle seine früheren Entschließungen zu Belarus und vom 15. September 2011 zur Lage in Libyen (21) und zur Lage in Syrien (22),

unter Hinweis auf die Empfehlungen der Ausschüsse der Parlamentarischen Versammlung der Union für den Mittelmeerraum (PV-UfM), die auf der siebten Plenartagung vom 3. und 4. März 2011 in Rom angenommen wurden,

unter Hinweis auf die Gründungsakte der Parlamentarischen Versammlung EU-Nachbarschaft Ost (EURONEST) vom 3. Mai 2011,

unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen der konstituierenden Sitzung der Versammlung der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften Europa-Mittelmeer (ARLEM) vom 21. Januar 2010 in Barcelona,

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12 Mai 2011 über die kulturellen Dimensionen der auswärtigen Politik der EU (23),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission zu einer europäischen Kulturagenda im Zeichen der Globalisierung (KOM(2007)0242),

unter Hinweis auf Artikel 8 und 21 des Vertrags über die Europäische Union,

gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten sowie der Stellungnahmen des Entwicklungsausschusses, des Haushaltsausschusses, des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie, des Ausschusses für regionale Entwicklung, des Ausschusses für Kultur und Bildung, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für konstitutionelle Fragen (A7-0400/2011),

A.

in der Erwägung, dass die Achtung und Förderung der Demokratie und der Menschenrechte – insbesondere der Rechte von Frauen, Kindern und Minderheiten – Gerechtigkeit und Rechtsstaatlichkeit, die Grundfreiheiten – einschließlich der Meinungsfreiheit, der Gewissensfreiheit, der Religions- oder Glaubensfreiheit, der sexuellen Ausrichtung, der Vereinigungsfreiheit und der Medienfreiheit, einschließlich des uneingeschränkten Zugangs zu Informationen, zu Kommunikation und zum Internet – die Stärkung der Zivilgesellschaft, Sicherheit – einschließlich friedlicher Konfliktlösung und gutnachbarlicher Beziehungen –, demokratische Stabilität, Wohlstand, die gerechte Verteilung von Einkommen, Reichtum und Chancen, der soziale Zusammenhalt, die Bekämpfung von Korruption und die Förderung der verantwortungsvollen Regierungsführung sowie die nachhaltige Entwicklung zu den Grundprinzipien und Zielen der EU gehören, die als gemeinsame Werte im Zentrum der Überprüfung der ENP stehen müssen;

B.

in der Erwägung, dass es im größten Interesse der EU liegt, in Bezug auf die wirtschaftliche Zusammenarbeit ehrgeizige Ziele zu verfolgen und eine verantwortungsvolle und flexible, für beide Seiten gewinnbringende Strategie anzunehmen, die sich auf die Unterstützung des Übergangs zur Demokratie und auf den Schutz der Menschenrechte gründet, wobei es aus den Fehlschlägen und Fehlern der Politik der EU und der Mitgliedstaaten zu lernen gilt, speziell was die wohlgefällige Haltung gegenüber den autoritären Regimen der südlichen Nachbarstaaten anbetrifft, aus der die Lehre zu ziehen ist, dass sich die Europäische Nachbarschaftspolitik der EU generell auf Werte gründen sollte;

C.

in der Erwägung, dass die Beziehungen zu diesen Ländern unter diesen neuen Umständen eine frische Dynamik entfalten sollten, die schwerpunktmäßig auf eine Zusammenarbeit ausgerichtet ist, bei der die Demokratie und der Wohlstand auf beiden Seiten des Mittelmeeres und nicht nur die Sicherheit und die Migrationskontrolle in den Vordergrund gestellt werden;

D.

in der Erwägung, dass die Union für den Mittelmeerraum mit dem ehrgeizigen Ziel ins Leben gerufen wurde, als ständiges Instrument für die Stärkung der Beziehungen zu den Ländern der südlichen Nachbarschaft zu dienen, indem sie den früheren Barcelona-Prozess mit der Zielsetzung ablöste, ihn zu verstärken und sichtbarer zu machen;

E.

in der Erwägung, dass die Zusammenarbeit im Rahmen der Parlamentarischen Versammlung EURONEST zu positiven Ergebnissen führen soll, indem sie als Plattform dazu dient, Meinungen auszutauschen, gemeinsame Standpunkte zu den globalen Herausforderungen unserer Zeit in Bezug auf Demokratie, Politik, Wirtschaft, Sicherheit der Energieversorgung und soziale Fragen zu erarbeiten und die Beziehungen zwischen den Ländern der Region selbst sowie zwischen ihnen und der EU enger zu gestalten;

F.

in der Erwägung, dass gemäß Artikel 49 AEUV jeder europäische Staat, der die Werte, auf die sich die EU gründet – nämlich Demokratie, Rechtsstaatlichkeit sowie Achtung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten – respektiert und sich für ihre Förderung einsetzt, die Mitgliedschaft in der Union beantragen kann;

G.

in der Erwägung, dass verstärkte Beziehungen ein klares und nachgewiesenes Eintreten für Reformen mit dem Ziel erfordern, greifbare Fortschritte bei der Erfüllung vorab festgelegter Benchmarks zu erzielen;

H.

in der Erwägung, dass die EU flexible und mit angemessenen Ressourcen ausgestattete Instrumente schaffen sollte, um ihre Zielsetzungen zu erreichen und den Ereignissen in den Regionen Rechnung zu tragen, indem sie sich vorrangig um den optimalen Einsatz der vorhandenen Finanzinstrumente bemüht;

I.

in der Erwägung, dass die Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise die in den Partnerländern bestehenden politischen und sozialen Herausforderungen verstärkt haben, insbesondere im Zusammenhang mit dem Problem der Arbeitslosigkeit; in der Erwägung, dass es im gemeinsamen Interesse dieser Länder und der EU liegt, die Arbeitslosenraten in der Region zu verringern und ihrer Bevölkerung, insbesondere den Frauen, jungen Menschen und der ländlichen Bevölkerung, Hoffnung für die Zukunft zu vermitteln;

J.

in der Erwägung, dass das Europäische Parlament die Schaffung der Europa-Mittelmeer-Programme ERASMUS und LEONARDO gemäß seiner Erklärung vom 27. September 2011 unterstützt;

1.

begrüßt die gemeinsamen Mitteilungen der Kommission und der Hohen Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik mit den Titeln „Eine neue Antwort auf eine Nachbarschaft im Wandel“ und „Eine Partnerschaft mit dem südlichen Mittelmeerraum für Demokratie und gemeinsamen Wohlstand“ und den in ihnen dargelegten Ansatz, insbesondere betreffend die Grundsätze der gegenseitigen Rechenschaftspflicht und die gemeinsame Verpflichtung zur Achtung universeller Werte wie der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit, sowie die Konditionalität, eine maßgeschneiderte Strategie für die Partnerländer, die Förderung multilateraler und subregionaler Zusammenarbeit und den Grundsatz der weiteren Einbeziehung der Gesellschaften im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik;

2.

erkennt die auf Europa gerichteten Bestrebungen einiger Partner und ihre Entscheidung für Europa sowie ihr Engagement für den Aufbau einer vertieften und tragfähigen Demokratie an und unterstreicht, dass neue und spezifische Beziehungen zwischen der EU und den Ländern der Östlichen Partnerschaft entwickelt werden müssen, die ihren Bestrebungen nach Festigung tragfähiger Demokratien und Marktwirtschaften förderlich sind;

3.

besteht jedoch darauf, dass für die Nachbarschaftsländer konkrete und verlässliche Anreize geschaffen werden, damit sie sich für das gemeinsame Ziel des Aufbaus einer vertieften Demokratie einsetzen, und dass sich eine auf der Grundlage der politischen, wirtschaftlichen und sozialen Gegebenheiten, der Leistungen und Ergebnisse des jeweiligen Landes erfolgende Differenzierung auf klar festgelegte Kriterien und messbare und regelmäßig kontrollierte Benchmarks für jedes einzelne Partnerland stützen sollte; fordert die Kommission und den EAD in diesem Zusammenhang auf, die in der gemeinsamen Mitteilung formulierten Benchmarks als zu erreichende Ziele anzusehen, und dass für die Bewertung der dabei erzielten Fortschritte spezifischere, messbare, erreichbare und zeitlich festgelegte Benchmarks erforderlich sind, wobei sich der Ausgangspunkt für die Südliche Nachbarschaft vom Ausgangspunkt für die Östliche Nachbarschaft unterscheidet; ist der Auffassung, dass eine ergebnisorientierte Politik eine klarere Methode des Benchmarkings notwendig macht, und unterstreicht in diesem Zusammenhang, wie wichtig es ist, geeignete Kontrollmechanismen festzulegen, um die Fortschritte der ENP-Länder beurteilen zu können; betont, dass sich dieser Ansatz in der Struktur der ENP-Aktionspläne und den entsprechenden jährlichen Fortschrittsberichten widerspiegeln muss;

4.

ist der Auffassung, dass die Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik der EU eine Gelegenheit bietet, ihre Ziele wirksam zu erfüllen und ihre Werte zu achten, die in den Artikeln 2, 3, 6, 8 und 21 EUV verankert sind;

5.

weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Politik der Union auf dem Gebiet der Entwicklungszusammenarbeit zwar im Rahmen der Grundsätze und Ziele des auswärtigen Handelns der Union und somit in diesem Fall auch im Rahmen der europäischen Nachbarschaftspolitik erfolgt, die Union jedoch gemäß Artikel 208 Absatz 1 Unterabsatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ihrer vertraglichen Verpflichtung nachkommen muss, bei der Durchführung politischer Maßnahmen, die sich auf die Entwicklungsländer auswirken können, den Zielen der Entwicklungszusammenarbeit Rechnung zu tragen; fordert die Kommission und den EAD daher auf, diese Ziele, nämlich die Eindämmung und, letztendlich, die Beseitigung der Armut, bei der Umsetzung der Europäischen Nachbarschaftspolitik nie aus den Augen zu verlieren, und zwar sowohl was die östlichen als auch was die südlichen Partnerländer angeht;

6.

unterstützt die Zusammenführung vorher getrennter Teilbereiche der Außenpolitik und der Unterstützungsmaßnahmen im Rahmen der ENP; erhofft sich ein gestärktes Netz institutioneller Vorkehrungen, das stabil, wirtschaftlich und eigens zur Entwicklung engerer wirtschaftlicher Integration und politischer Assoziierung zwischen allen Beteiligten konzipiert ist, und nicht zuletzt eine Angleichung der Werte innerhalb aller internationalen Foren, insbesondere auf der Ebene der Vereinten Nationen, mit den Werten der Europäischen Union umfasst;

Vertiefung der Demokratie und der Partnerschaft mit den Gesellschaften

7.

betont, dass die EU zwar nicht anstrebt, ein Modell oder ein Patentrezept für politische Reformen vorzuschreiben, dass sich die ENP jedoch auf gemeinsame Werte, gemeinsame Verantwortung, gegenseitige Rechenschaftspflicht und Respekt und das Eintreten für Demokratie, Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit, Korruptionsbekämpfung, die Marktwirtschaft und verantwortungsvolle Staatsführung stützt;

8.

unterstreicht die Bedeutung aktiver und unabhängiger Organisationen der Zivilgesellschaft, einschließlich der Sozialpartner, für die Demokratie; betont, wie wichtig der Dialog mit den Organisationen der Zivilgesellschaft sowie ihre angemessene Finanzierung im Rahmen des Europäischen Nachbarschaftsinstruments (ENI) ist; hebt hervor, dass die Partnerschaft zwischen der EU und den ENP-Ländern und ihre jeweiligen Zivilgesellschaften gestärkt werden sollten, um den Aufbau funktionierender Demokratien zu unterstützen und das Reformbestreben ebenso wie ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum zu fördern; betont, dass diese Partnerschaften mit der Zivilgesellschaft einen integrativen Charakter haben müssen und vor allem Vertreter von Frauenorganisationen und Minderheitengruppen einzubeziehen sind; fordert den EAD und die Kommission auf, Parlamente, lokale und regionale Behörden und die Zivilgesellschaft in ihren Bemühungen zu unterstützen, die ihnen zustehende Rolle bei der Festlegung der ENP-Strategien auszufüllen und Regierungen zur Verantwortung zu ziehen sowie das in der Vergangenheit Erreichte und die erzielten Ergebnisse zu überwachen und zu bewerten;

9.

betont, wie wichtig es ist, für die Förderung von Veränderung und Demokratisierung eine Partnerschaft mit den Zivilgesellschaften aufzubauen; nimmt in diesem Zusammenhang die Zuteilung von 22 Mio. EUR an die Fazilität zur Förderung der Zivilgesellschaft für den Zeitraum 2011-2013 zur Kenntnis und hofft, dass die Fazilität im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen besser mit Mitteln ausgestattet wird; fordert den EAD und die Kommission auf, den Umfang und die Ziele einer möglichen Fazilität zur Förderung der Zivilgesellschaft besser zu erläutern, und fordert größere Klarheit darüber, inwiefern bei der Fazilität zur Förderung der Zivilgesellschaft Komplementarität mit dem Europäischen Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) und dem ENPI besteht; stellt fest, dass auch Instrumente gefunden werden sollten, um religiösen und ethnischen Minderheiten in den von der Initiative erfassten Bereichen konkrete Unterstützung zu geben; empfiehlt, diese Fazilität einzusetzen, um die Arbeit des Forums der Zivilgesellschaft im Rahmen der Östlichen Partnerschaft zu verbessern und potenziell ein solches Forum auch für die südlichen Partner einzurichten;

10.

begrüßt den Vorschlag für einen Europäischen Fonds für Demokratie (EFD), der eine rechtzeitige Antwort auf die Forderung der Bevölkerungen unserer Nachbarländer nach Demokratie darstellt; betont, dass er einen flexiblen, schnellen und gezielten Unterstützungsmechanismus darstellen sollte und die bereits bestehenden EU-Instrumente und die beispielhafte Arbeit seit langem tätiger europäischer politischer oder nichtpolitischer Stiftungen und Organisationen der Zivilgesellschaft ergänzen sollte, wobei zu berücksichtigen ist, dass diese Initiative auf greifbare Ergebnisse abzielen sollte; fordert, dass es durch diesen Fonds nicht zu Behinderungen von oder Überschneidungen mit Maßnahmen kommt, die bereits von diesen Stiftungen oder als Teil bestehender europäischer Programme, darunter das EIDHR, ergriffen wurden; unterstreicht, dass sein Umfang und seine Organisation klar festgelegt und seine Strukturen und Verfahren einfach und unkompliziert sein sollten; fordert den EAD, die Kommission und den (polnischen) Ratsvorsitz auf, eine klare Abgrenzung der Zuständigkeiten eines künftigen EFD im Vergleich zu diesen Instrumenten und Rahmen vorzunehmen; besteht auf dem Recht auf Kontrolle und auf Beteiligung des Europäischen Parlaments an seiner Verwaltungsstruktur, um die Festlegung der jährlichen Ziele, Prioritäten und erwarteten Ergebnisse sowie der Mittelzuweisungen im Allgemeinen zu unterstützen und in die Überwachung der Tätigkeiten einbezogen zu sein; äußert seine Besorgnis darüber, dass dieser künftige Fonds ganz oder teilweise aus Mitteln außerhalb des EU-Haushalts finanziert werden könnte, und bekräftigt das Recht der Haushaltsbehörde, die Ausführung des Fonds zu überwachen und zu überprüfen; fordert von der Kommission und vom Rat daher eine entsprechende Klarstellung;

11.

fordert den EAD und die Kommission auf, weiterhin alle politischen Reformbemühungen zu unterstützen und dabei die Bedürfnisse und den wirtschaftlichen und sozialen Entwicklungsstand in den einzelnen Partnerländern gemäß dem neuen leistungsbasierten Konzept „mehr für mehr“ zu berücksichtigen; fordert sie auf, eine klare und angemessene Methode und detaillierte Benchmarks zu erarbeiten, um die Bilanz der ENP-Länder bei der Achtung und Förderung der Demokratie und der Menschenrechte (vor allem der Meinungs-, Gewissens-, Religions-, Vereinigungs- und Medienfreiheit) zu bewerten und regelmäßig hinreichend ausführliche Berichte vorzulegen, die die Grundlage für die Zuweisung von finanziellen Mitteln gemäß dem neuen leistungsbasierten Konzept „mehr für mehr“ bilden sollten; fordert, dass diese Bewertungen in die ENP-Fortschrittsberichte aufgenommen und seinem Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten jährlich vorgelegt werden; weist nachdrücklich darauf hin, dass Organisationen der Zivilgesellschaft systematisch in alle Phasen des Überprüfungsprozesses einbezogen werden müssen; ist der Auffassung, dass dieses leistungsbasierte Konzept auch „weniger für weniger“ bedeutet, und bekräftigt seine Forderung nach einer wirksamen Durchsetzung der Menschenrechts- und Demokratieklauseln in EU-Abkommen mit Drittländern;

12.

fordert den EAD und die Kommission auf, weitere Informationen darüber vorzulegen, wie der Grundsatz der gegenseitigen Rechenschaftspflicht umgesetzt wird;

13.

ist der Auffassung, dass die Menschenrechtslage, insbesondere im Hinblick auf die Rechte von Kindern, Frauen und Minderheiten, ständig überwacht werden sollte und mit allen Partnerländern Menschenrechtsdialoge geführt werden sollten und dass eine jährliche Bewertung der Lage sowie die Ergebnisse der Dialoge in den Anhang zu dem jährlichen Fortschrittsbericht über jedes Partnerland aufgenommen werden sollten und dass ein klarer Mechanismus existieren sollte, mit dem die bilaterale Zusammenarbeit überdacht und schrittweise begrenzt werden kann, wenn sich Menschenrechtsverletzungen bestätigen; unterstreicht, dass den verschiedenen Partnerländern glaubwürdig gegenübergetreten werden muss, wenn es um die Menschenrechtslage geht;

14.

fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, bei ihrer Zusammenarbeit im Rahmen der ENP den Schwerpunkt auf die Entwicklung von Partnerschaften zwischen den demokratischen Akteuren der EU – wie etwa Gewerkschaften, NRO, einschlägige Arbeitgeberorganisationen, Landwirte, Frauen, am religiösen Dialog Beteiligte, Verbraucher, Jugendliche, Journalisten, Lehrer, Kommunalverwaltungen, Universitäten, Studenten, Klimaschützer – und ihren sich herausbildenden Pendants in den ENP-Ländern zu legen;

15.

betont, dass einer der Grundpfeiler einer stabilen und tragfähigen Demokratie sowie gemeinsamer Werte unter anderem von der freien Meinungsäußerung sowie der Unabhängigkeit und Pluralität der Medien gebildet wird; unterstreicht die Bedeutung von unabhängigen, zukunftsfähigen und rechenschaftspflichtigen öffentlichen Mediendiensten für die Bereitstellung von qualitativ anspruchsvollen, pluralistischen und vielgestaltigen Inhalten, und fordert, dass freie und unabhängige öffentliche Medien stets eine entscheidende Rolle spielen, wenn es darum geht, die Demokratie zu vertiefen, die Zivilgesellschaft in größtmöglichem Maße in die öffentlichen Angelegenheiten einzubeziehen und die Handlungskompetenz der Bürger auf dem Weg zur Demokratie zu stärken;

16.

fordert einen freien Informationsfluss und die Schaffung von Bedingungen für eine erfolgreiche und freie Tätigkeit von Journalisten ohne politischen, wirtschaftlichen und sonstigen Druck sowie den Aufbau einer Infrastruktur, die die Entwicklung moderner elektronischer Technologien ermöglicht, und ruft dazu auf, dies zu unterstützen; begrüßt es, dass der Zugang zum Internet von den Vereinten Nationen am 6. Juni 2011 zum Menschenrecht erklärt wurde; fordert den EAD und die Kommission in diesem Zusammenhang dringend auf, spezielle Instrumente zu schaffen, um zivilgesellschaftliche Organisationen und Einzelpersonen in den ENP-Ländern bei der Erlangung eines ungehinderten Zugangs zum Internet und zu anderen elektronischen Kommunikationstechnologien zu unterstützen;

17.

betont, dass bei den laufenden Prozessen des demokratischen Übergangs in den Ländern des „Arabischen Frühlings“ die Beteiligung der Frauen, der jungen Menschen und der Zivilgesellschaft wie auch das Wirken freier und unabhängiger Medien von entscheidender Bedeutung sein werden, und fordert die EU dringend auf, die Unterstützung für die Schulung und Organisierung dieser Akteure zu verstärken, unter anderem durch Einladungen zur Beobachtung der Wahlen und der Funktionsweise der demokratischen Institutionen in der EU;

18.

ist der Auffassung, dass die uneingeschränkte und effektive Achtung des Rechts auf Religionsfreiheit (in ihrer individuellen, kollektiven, öffentlichen, privaten und institutionellen Dimension), insbesondere aller in der Region lebenden religiösen Minderheiten, als eine Priorität betrachtet werden sollte und dass diese Gruppen konkret unterstützt werden müssen;

19.

unterstreicht insbesondere die Bedeutung einer Stärkung der Rechte der Kinder und einer Sicherung des Schutzes der Kinder, wie sie im Vertrag von Lissabon verankert sind;

20.

fordert dringend, dass die Entwicklung demokratisch ausgerichteter politischer Parteien in den Nachbarschaftsländern unterstützt wird, die nach wie vor um den Aufbau der Demokratie bemüht sind, und dass NRO und zivilgesellschaftliche Organisationen geschaffen werden;

21.

weist darauf hin, wie wichtig es ist, dass Frauen im Parlament, in den Ministerien, in führenden Regierungsämtern, in Führungspositionen in den staatlichen und kommunalen Verwaltungen und in den Leitungsgremien staatlicher Unternehmen gut vertreten sind; fordert die ENP-Partnerländer auf, in allen Bereichen Gleichstellungsmaßnahmen durchzusetzen und Aktionspläne für die Geschlechtergleichstellung anzunehmen;

22.

begrüßt die Arbeit der Hochrangigen Beratergruppe der EU für die Republik Armenien und die Einsetzung einer solchen Gruppe in Moldau; ruft die VP/HV und die Kommission auf, eine derartige Unterstützung allen östlichen Partnern anzubieten und dabei wie im Falle Armeniens die Einbeziehung der parlamentarischen Dimension sicherzustellen; fordert den Ausbau dieses EU-Instruments und empfiehlt, dass der EAD direkt für die Einstellung und Anleitung der Berater zuständig ist, um zu gewährleisten, dass EU-Wissen in der am besten geeigneten Form an die Länder der Östlichen Partnerschaft weitergegeben wird;

23.

fordert die Kommission auf, die Projekte der ÖstP und der UfM in den Partnerländern besser bekannt und für deren Bürger verständlicher zu machen und dadurch zu demonstrieren, welchen zusätzlichen Nutzen die Zusammenarbeit mit der EU erbringt;

24.

erinnert daran, dass die EU die Beziehungen mit ihren Nachbarn in Abhängigkeit von deren demokratischen Fortschritten und der Einhaltung der Menschenrechte gestalten sollte; fordert die internationale Gemeinschaft daher auf, ihre finanzielle Unterstützung sowie die der internationalen Finanzinstitute, denen ihre Mitglieder angehören, für das belarussische Regime einzustellen, bis alle festgenommenen und inhaftierten Oppositionsführer, Journalisten, Präsidentschaftskandidaten und ihre Unterstützer freigelassen, freigesprochen und rehabilitiert sind;

25.

unterstützt die derzeitige offizielle Vorgehensweise der EU, wonach die belarussischen Behörden mit Sanktionen belegt werden und gleichzeitig eine Vertiefung der Kontakte mit der Zivilgesellschaft und der Bevölkerung in Belarus angestrebt wird; fordert in diesem Zusammenhang die Europäische Union dringend auf, sich der Gesellschaft stärker zuzuwenden und diesbezüglich die Unterstützung für Belarus auszubauen, um auf die Bedürfnisse der Bevölkerung einzugehen und die finanzielle und technische Hilfe für die demokratische Opposition, Menschenrechtsverteidiger und Organisationen der Zivilgesellschaft, einschließlich der nicht registrierten, wie auch für Studenten und freie Medien zu verstärken;

Nachhaltige wirtschaftliche und soziale Entwicklung

26.

betont, dass die nachhaltige Demokratie, Arbeitsweise und Entbürokratisierung von Institutionen, die Rechtsstaatlichkeit und eine qualitativ hochwertige Bildung nicht nur die politische Stabilität, den sozialen Wohlstand und den sozialen Zusammenhalt fördern, sondern auch das Wirtschaftswachstum ankurbeln, indem das Geschäftsklima verbessert und Investitionen angezogen werden, wodurch neue KMU entstehen können und der Handel, die umweltfreundliche Wirtschaft und der Fremdenverkehr gefördert werden, was zur Schaffung neuer Arbeitsplätze und neuer Chancen beiträgt; betont, dass ein geeigneter Rahmen für die Investitionen geschaffen werden muss, in dem die Stabilität und Rechtssicherheit sowie die Bekämpfung der Korruption einen herausragenden Platz einnehmen; fordert die EU daher auf, im Rahmen ihrer Unterstützung für den Übergang zur Demokratie strukturelle Reformen in den Bereichen Wirtschaft, Soziales und Recht zu fördern, und weist nachdrücklich auf die enge Verflechtung von demokratischer und sozioökonomischer Entwicklung hin; begrüßt die Leitinitiativen der Kommission für KMU und für die regionalen Energiemärkte und die Energieeffizienz; ist der Ansicht, dass diesen Bemühungen im mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) Rechnung getragen werden sollte;

27.

betont, dass Maßnahmen wie die Kofinanzierung von bereits festgelegten Vorzeige- oder Pilotprojekten oder andere konkrete Wirtschaftsprojekte von strategischer Bedeutung, die rasch vor Ort mit greifbaren nicht anzweifelbaren Ergebnissen durchgeführt werden können, durchgeführt werden können, unverzüglich ergriffen werden sollten, um die Lage in den Ländern zu erleichtern, die sich derzeit einer tiefgreifenden sozioökonomischen Krise gegenübersehen, wobei spezielles Augenmerk auf die Partnerländer zu richten ist, in denen die wirtschaftlichen Schwierigkeiten durch den Übergang zur Demokratie noch verstärkt werden; unterstreicht, dass derartige von der EU finanzierte Maßnahmen nur unter der Bedingung ergriffen werden dürfen, dass sich alle Beteiligten im jeweils konkreten Fall zur überprüfbaren Einhaltung international und in der EU geltender sozialer, ökologischer und arbeitsrechtlicher Standards verpflichten und diese Maßnahmen der unmittelbaren Verbesserung der sozialen Lage der Bürger in den ENP-Ländern dienen;

28.

unterstützt nachdrücklich die Förderung subregionaler Zusammenarbeit und grenzüberschreitender Projekte und betont, wie wichtig die Entwicklung der ergänzenden bilateralen und multilateralen wirtschaftlichen Zusammenarbeit zwischen den Partnern ist, aus der sich greifbare Vorteile für die Bürgerinnen und Bürger ergeben und die das politische Klima in der Region verbessern würden; betont, dass diese subregionale wirtschaftliche Zusammenarbeit Teil eines umfassenderen Integrationsprojekts sein sollte, das die Durchführung subregionaler Projekte in den Bereichen Mobilität, Sozial- und Umweltschutz, Kultur und Bildung fördert; erachtet es vor allem als wichtig, die Entwicklung des Süd-Süd-Handels und des Ost-Ost-Handels und die wirtschaftliche Integration zwischen den betreffenden Ländern zu fördern; ist der Auffassung, dass Verbesserungen in dieser Zusammenarbeit zwischen den Partnern vom Bekenntnis zu den europäischen Werten gutnachbarschaftlicher Beziehungen und für beide Seiten vorteilhafter Partnerschaften zeugen würden;

29.

fordert die Kommission eindringlich auf, den Ausbau von Verwaltungskapazitäten in den Bereichen Beschäftigung und Soziales unter besonderer Berücksichtigung des Ausbaus von Kapazitäten im Bereich Rechtsdienstleistungen zu unterstützen, wodurch eine bessere Vorbereitung auf die Durchführung der Reformen gewährleisten wird;

30.

betont die Bedeutung der Gewerkschaften und des sozialen Dialogs als Teil der demokratischen Entwicklung der ENP-Partnerländer; legt ihnen nahe, die Arbeits- und Gewerkschaftsrechte zu stärken; weist auf die wichtige Rolle hin, die der soziale Dialog in Bezug auf die sozioökonomischen Herausforderungen in der Region spielen kann;

31.

weist darauf hin, dass sichergestellt werden muss, dass der Mindestlohn im Einklang mit den einzelstaatlichen Gepflogenheiten einen angemessenen Lebensstandard für die Arbeitnehmer und ihre Familien ermöglicht und dass Lohnabzüge die Arbeitnehmer und ihre unterhaltsberechtigten Angehörigen nicht ihrer Lebensgrundlage berauben dürfen;

32.

stellt fest, dass angemessene Kündigungsfristen für Beschäftigungsverhältnisse vorgesehen sein sollten, die der Dauer der Betriebszugehörigkeit der Arbeitnehmer Rechnung tragen;

33.

stellt fest, dass die EU der dezentralisierten Zusammenarbeit auf lokaler Ebene besondere Bedeutung beimessen sollte, die in kleinen Vorhaben zur unmittelbaren und greifbaren Verbesserung der Lebensqualität der Bürger der Nachbarländer besteht und gleichzeitig zur Konsolidierung der demokratischen Fortschritte im gesamten Gebiet dieser Länder beiträgt;

34.

fordert die Kommission auf, sich die Strategiepapiere zur Armutsbekämpfung (PRSP) als wegweisenden politischen Rahmen für ein mittelfristiges Wirtschaftswachstum zugunsten der Armen und eine gerechte Verteilung des Reichtums gemäß den Erfordernissen des Landes zu eigen zu machen;

Assoziierungsabkommen

35.

betont, dass die Verhandlungen über Assoziierungsabkommen eine Möglichkeit darstellen, Reformen voranzutreiben; unterstreicht, dass alle Komponenten miteinander verknüpft werden sollten, damit die EU ihre Beziehungen in einer umfassenden und kohärenten Weise vertiefen kann; ist der Auffassung, dass diese daher konkrete Bedingungen, Zeitpläne und Leistungsvorgaben enthalten sollten, die regelmäßig überwacht werden; weist darauf hin, dass in diese Abkommen unbedingt konkrete und greifbare Anreize für die Partner aufgenommen werden müssen, um den Reformweg attraktiver zu machen;

36.

vertritt die Ansicht, dass die Differenzierung auf den Handel von Waren und Dienstleistungen Anwendung finden sollte; fordert die ENP-Partnerländer auf, die Voraussetzungen für die Errichtung weitreichender und umfassender Freihandelszonen zu schaffen, und fordert die EU auf, sie in ihren Reformanstrengungen zu unterstützen und ihren Binnenmarkt unter der Voraussetzung der unabdingbaren Angleichung der Sicherheits- und Qualitätsanforderungen an die europäischen Normen zu öffnen und gemeinsam mit ihnen einen Prozess der schrittweisen und ausgewogenen Öffnung ihrer Märkte zum gegenseitigen Vorteil durchzuführen; betont, dass die EU auch die politischen, sozialen und ökologischen Rahmenbedingungen jedes Landes in Bezug auf seine Beteiligung an der künftigen weitreichenden und umfassenden Freihandelszone bewerten und schließlich die aufeinanderfolgenden Schritte ihrer Umsetzung festlegen und dabei sicherstellen sollte, dass die Einhaltung der internationalen Übereinkommen zum Arbeitsrecht und zur Kinderarbeit kontrolliert wird; betont, dass die Handelsbeziehungen, speziell die weitreichenden und umfassenden Freihandelszonen, aufgrund der damit verbundenen Anforderungen als Mittel gesehen werden sollten, um sich im Zusammenhang mit dem Grundsatz der Konditionalität den demokratischen Werten der ENP-Länder stärker zu verpflichten; unterstützt parallel die künftige Vollmitgliedschaft aller Staaten der Östlichen Partnerschaft in der WTO;

37.

stellt fest, dass eine europäische Perspektive, einschließlich Artikel 8 des Vertrags über die Europäische Union, und das Streben der Länder der Östlichen Partnerschaft nach Mitgliedschaft gemäß Artikel 49 EUV Triebkräfte für Reformen in diesen Ländern darstellen und ihr Engagement für gemeinsame Werte und Grundsätze wie Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Achtung der Menschenrechte und verantwortungsvolle Staatsführung weiter stärken könnten; ist der Ansicht, dass der Abschluss von Assoziierungsabkommen ein wichtiger Schritt zu weiterem politischen Engagement und engeren Beziehungen mit Europa durch den Austausch von bewährten Verfahren und einen konsolidierten politischen und wirtschaftlichen Dialog sein kann;

38.

bekräftigt, dass mit der südlichen Partnerschaft eine Annäherung zwischen beiden Seiten des Mittelmeeres angestrebt wird, um einen Raum des Friedens, der Demokratie, der Sicherheit und des Wohlstands für die dort lebenden 800 Millionen Einwohner zu schaffen und die EU und ihre Partner mit einem wirksamen bilateralen und multilateralen Rahmen auszustatten, damit sie sich ihren demokratischen, sozialen und wirtschaftlichen Herausforderungen stellen, die regionale Integration und insbesondere die Handelsintegration unterstützen und eine gemeinsame Entwicklung gewährleisten können, die allen Beteiligten zugute kommt, die Partner durch Programme zur Stärkung der institutionellen Kapazitäten beim Aufbau von demokratischen, pluralistischen und säkularen Staaten zu unterstützen sowie für beide Seiten vorteilhafte, ausgewogene und ehrgeizige Vereinbarungen über den Handel mit Waren und Dienstleistungen, denen einschlägige Folgenabschätzungen vorausgehen, zu treffen, die zu weitreichenden und umfassenden Freihandelszonen führen können, die mit Sicherheit den ersten Schritt zu einem großen Wirtschaftsraum Europa-Mittelmeer darstellen, der auch zur Lösung der wirtschaftlichen Probleme unserer Partnerländer im Süden und zur Erleichterung der Süd-Süd-Integration beitragen könnte; fordert die Kommission und den Rat auf, die Umsetzung der im Kommissionsdokument zur Überwachung von Handels- und Investitionsinitiativen zugunsten der Partner im südlichen Mittelmeerraum vom 30. März 2011 aufgeführten sechs Maßnahmenpakete umzusetzen;

39.

fordert, dass objektive und verbindliche Kriterien für die Gewährung eines „fortgeschrittenen Status“ festgelegt werden; unterstreicht, dass die Rechte und Pflichten der Partnerländer und der Europäischen Union im Zusammenhang mit diesem bilateralen Engagement klargestellt werden müssen;

40.

unterstreicht, dass die vertraglichen Beziehungen mit sämtlichen ENP-Ländern Bestimmungen über ein regelmäßiges Forum zur Behandlung der Fragen der Menschenrechte in Form eines Unterausschusses für Menschenrechte enthalten sollten; fordert den EAD auf, diese Bestimmungen umfassend zu nutzen und die bestehenden Unterausschüsse bei allen Verhandlungen einzubeziehen;

Sektorale Zusammenarbeit

41.

betont, dass die EU Synergien zwischen den europäischen externen und internen Politikbereichen fördern sollte, insbesondere durch die Annäherung der Rechtsvorschriften zur Schaffung von Arbeitsplätzen, zur Armutsbekämpfung, zur Modernisierung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen, zur Energieversorgungssicherheit und Energieeffizienz, zur Erschließung von erneuerbaren Energiequellen und ökologischer Nachhaltigkeit, zur Verbesserung des sozialen Schutzes, zur Schaffung von Wohlstand und von Gerechtigkeit und zur Erleichterung des Handels auf der Grundlage des Grundsatzes der Differenzierung;

42.

vertritt die Auffassung, dass ein gemeinsamer Raum auch die gerechte Aufteilung der Zuständigkeiten beinhaltet, und fordert eine bessere Zusammenarbeit, insbesondere in allen Politik- und Problembereichen mit grenzüberschreitender Dimension; fordert in diesem Zusammenhang eine Stärkung der regionalen und grenzüberschreitenden Dimensionen der sektoralen Zusammenarbeit;

43.

begrüßt die verstärkte Interaktion von Partnerländern in EU-Agenturen in verschiedenen Bereichen; fordert die Kommission auf, eine präzise und umfassende Auflistung einschlägiger Agenturen und Programme vorzulegen, an denen die Nachbarländer teilnehmen könnten, und ergänzend dazu eine Übersicht über die Form, den finanziellen Beitrag und die Methode der verschiedenen Beteiligungsmöglichkeiten zu erstellen;

44.

unterstützt die weitergehende Zusammenarbeit in Bereichen wie Industrie, KMU, Forschung, Entwicklung und Innovation, IKT einschließlich der Sicherheit von IT-Systemen, Weltraumpolitik und Fremdenverkehr, und betont die Vorteile der gemeinsamen Programmplanung im Bereich Forschung zwischen der EU und ihren Nachbarländern; begrüßt die Vorschläge der Kommission zur Schaffung eines Gemeinsamen Raumes für Wissen und Innovation und zum Aufbau der Digitalwirtschaft auf der Grundlage der IKT und fordert die Mitgliedstaaten und die Nachbarländer auf, ihre Zusagen zu bekräftigen, Fortschritte in diesem Bereich herbeizuführen; hebt erneut die Bedeutung hervor, die wirksamen Handels- und Investitionsförderungsmechanismen zwischen der EU und ihren Nachbarländern im Hinblick darauf zukommt, die Handelspartnerschaften zu intensivieren und den Wirtschaftsbeteiligten und insbesondere KMU den Zugang zu angemessenen und zuverlässigen Informationen über die Handels- und Investitionsbedingungen in den Partnerländern zu ermöglichen;

45.

begrüßt die Stärkung der Dimension der energiepolitischen Zusammenarbeit im Rahmen der ENP; betont, dass es wichtig ist, die Erfahrungen der EU bei Reformen im Energiesektor an Nachbarländer weiterzugeben, hält es für notwendig, die Energieeffizienz und die Förderung erneuerbarer Energieträger zu verstärken; fordert Energieversorgungssicherheit durch Diversifizierung der Quellen, Nachfragesteuerung, ein verstärktes Engagement gegenüber den wichtigsten Lieferanten- und Transitstaaten und die Koordinierung in Fragen der Nuklearsicherheit, insbesondere in Gebieten, die in hohem Maße erdbebengefährdet sind, und erhöhte Transparenz, um zu gewährleisten, dass die uneingeschränkte Einhaltung von Umweltübereinkommen und internationalen Übereinkommen zur Nuklearsicherheit eine energiepolitische Priorität der EU bleibt und dass sowohl die östlichen als auch die südlichen Nachbarländer nach wie vor im Blickpunkt der koordinierten Energieaußenpolitik der EU stehen; fordert wirksame Maßnahmen, mit denen dem Solidaritätsprinzip im Energiebereich Geltung verschafft wird;

46.

begrüßt den Vorschlag für die Gründung einer Europäischen Energiegemeinschaft und ist der Überzeugung, dass dies ein wichtiger Schritt für die Zusammenarbeit mit den Nachbarländern der EU sein könnte; hebt die wichtige Rolle hervor, die den südlichen Nachbarländern bei der Energieversorgung einiger Mitgliedstaaten zukommt; betont, dass die Verbundnetze für Gas und Elektrizität im Großraum Europa-Mittelmeer gefördert werden müssen; unterstreicht die strategische Bedeutung des Nabucco-Projekts und seiner raschen Umsetzung sowie der Flüssigerdgasleitungsnetze im Rahmen des AGRI-Projekts; fordert die Kommission auf, den Bau, die technische Verbesserung und den Ausbau von intelligenten Energieversorgungsnetzen und von Infrastrukturverbünden mit den Nachbarländern der EU auch durch Investitionen zu fördern;

47.

hebt die unterstützende Rolle hervor, die die EU bei der Bewältigung der Umweltprobleme in ihren Nachbarländern spielen könnte, insbesondere bei der Entsorgung großer Lagerbestände von veralteten Pestiziden, die großflächig zu chemischer Verunreinigung führen können;

48.

unterstützt die weitere Zusammenarbeit im Verkehrssektor, unter anderem durch eine engere Verknüpfung der Infrastrukturnetze der EU und der Partnerländer zur Erleichterung des Austauschs von Personen und Gütern, was durch eine stärkere Marktintegration und verbesserte Infrastrukturverbindungen erreicht werden kann;

49.

erachtet die auf einem echten Dialog zwischen den Kulturen beruhende und alle Gesellschaftsakteure (im Kulturbereich tätige Behörden, Institutionen, Organisationen und Vereinigungen) umfassende internationale, regionale und interregionale Zusammenarbeit für äußerst wichtig; fordert den EAD und die Kommission auf, den strategischen Einsatz kultureller Aspekte der Außenpolitik zu koordinieren und Komplementarität mit den Maßnahmen der auswärtigen Kulturpolitik der Mitgliedstaaten anzustreben;

50.

bekräftigt nachdrücklich den Zusammenhang zwischen einerseits dem Austausch und der Zusammenarbeit in den Bereichen Kultur, Bildung und Sport zwischen den Mitgliedstaaten der EU und den ENP-Staaten und andererseits der Schaffung und Stärkung von offener Zivilgesellschaft, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie der Verbreitung der Grundfreiheiten und Menschenrechte; betont, dass die Zusammenarbeit in diesen Bereichen sowohl für die Mitgliedstaaten der EU als auch für ENP-Staaten einen Mehrwert darstellt;

51.

ist überzeugt, dass sich die Förderung der Mitwirkung an Kulturprogrammen der EU positiv auf die sowohl materielle als auch immaterielle Entwicklung in den ENP-Ländern auswirken kann, und betont daher die Bedeutung von Programmen wie dem MEDIA-Mundus-Programm und von unter Federführung der Union für den Mittelmeerraum durchgeführten Projekten und des Programms Kultur für die Östliche Partnerschaft; weist ferner darauf hin, dass bei Programmen im Bereich Kultur und bei Programmen zur Förderung der Mobilität der Schwerpunkt auch auf die Mobilität von Künstlern und von Kunststudenten gelegt werden sollte; spricht sich für die Einführung eines Kulturvisums für aus ENP-Ländern stammende Künstler und andere Kulturschaffende aus; fordert die Kommission ferner auf, eine Kurzzeitvisa-Initiative vorzuschlagen, mit dem Ziel, Hindernisse für die Mobilität im Kultursektor zu beseitigen;

52.

betont, wie wichtig es ist, angesichts des erzieherischen Wertes sportlicher Aktivitäten die Zusammenarbeit mit dem Ziel der Entwicklung des Sports im Rahmen der ENP auszubauen; fordert die europäischen Institutionen und die Mitgliedstaaten auf, auf die Freizügigkeit der Sportler in der Welt, angefangen bei den Sportlern aus den ENP-Ländern, hinzuwirken;

53.

fordert eine Beurteilung der bestehenden Programme mit dem Ziel, eine effiziente Nutzung der Ressourcen zur Erreichung der Vorgaben und der Zielsetzung der EU sicherzustellen; unterstützt die Straffung interner Verfahren in der Kommission bezüglich der unterschiedlichen, die Kultur und die Bildung betreffenden laufenden Programme und Projekte;

54.

weist auf den Mehrwert des Programms Tempus IV bei der Förderung der Zusammenarbeit und bei den Bemühungen um eine Modernisierung der Bildungssysteme der EU-Nachbarstaaten hin und fordert die Kommission auf, dieses Programm mit Blick auf den nächsten MFR zu unterstützen;

55.

hofft, dass die Partnerländer stärker in die Tätigkeit der Europäischen Stiftung für Berufsbildung und der Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur eingebunden werden;

56.

stellt fest, dass die Stärkung der Dimension „Jugend“ der Östlichen Partnerschaft und der Union für das Mittelmeer eine wichtige Investition in die Zukunft der Beziehungen EU-ENP, die ein großes Potenzial für die kommenden Jahre in sich bergen, sowie in die Demokratisierung dieser Partnerländer und in die Angleichung ihrer Rechtsvorschriften an europäische Normen ist; bekräftigt, dass die zusätzlichen Mittel, die für die Programme Erasmus Mundus und Jugend in Aktion für 2012 aus dem EU-Haushalt für 2012 bereitgestellt werden, dazu verwendet werden sollten, die Zusammenarbeit zwischen Hochschuleinrichtungen zu fördern, den Austausch von Lehrpersonal und Studenten zu verbessern und Netzwerke zu schaffen, um die Kapazitäten der NRO auszubauen, die in Europa und in den Ländern der Europäischen Nachbarschaftspolitik im Jugendbereich tätig sind;

57.

ist der Auffassung, dass die Europa-Mittelmeer-Universität (EMUNI) eine einzigartige Plattform und Möglichkeit bietet, um die Zusammenarbeit mit unseren südlichen Nachbarn im Bereich Hochschulbildung und studentische Mobilität zu stärken, zumal einer Vertiefung der Beziehungen mit den Ländern der südlichen Nachbarschaft und insbesondere mit ihren jungen Generationen gerade in der heutigen Zeit eine so große Bedeutung zukommt; unterstreicht in diesem Zusammenhang, dass das Potenzial der EMUNI so umfassend wie möglich entwickelt werden sollte;

58.

fordert die Kommission auf, den Vorschlag des Parlaments aufzugreifen, den es im Zuge des Arabischen Frühlings zugunsten der Einrichtung eines Europa-Mittelmeer-Programms ERASMUS vorgelegt hat, einer Initiative, die im Erfolgsfall auf alle Nachbarländer ausgeweitet werden könnte; zeigt sich in diesem Stadium enttäuscht über die unzureichenden Vorschläge der Europäischen Kommission, die entgegen ihrer Ankündigungen vom 27. September 2011 tatsächlich nur einen geringen Anstieg der Anzahl der gewährten Erasmus-Mundus-Stipendien vorsehen;

59.

fordert die Europäische Kommission auf, den Vorschlag des Europäischen Parlaments aufzugreifen, den dieses im Zuge des Arabischen Frühlings zugunsten der Einrichtung eines Europa-Mittelmeer-Programms LEONARDO vorgelegt hat und mit dem die Mobilität junger Auszubildender, die eine Berufsbildung im Ausland absolvieren wollen, gefördert werden soll, womit zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit beigetragen wird, die im südlichen Mittelmeerraum endemisch ist;

60.

bekräftigt seine umfassende Unterstützung für das von der EU finanzierte Projekt, Hochschulabsolventen aus ENP- und EU-Staaten ENP-Stipendien für das Europa-Kolleg zu gewähren; ist der Auffassung, dass auf diese Weise künftige europäische und aus den Nachbarländern stammende Gesprächspartner, die umfassend und in beruflicher Hinsicht mit Geist und Buchstaben der Politikbereiche, Rechtsvorschriften und Institutionen der EU vertraut sind, auf Stellen im Zusammenhang mit dem Bereich EU-ENP vorbereitet werden können; fordert die Partnerländer, aus denen Bürger ein solches Stipendium erhalten haben, auf, deren Kenntnisse und Erfahrungen zu nutzen, indem sie sie in der nationalen Verwaltung einsetzen und ihnen angemessene Arbeitsbedingungen bieten;

61.

betont, wie wichtig die örtlichen Gebietskörperschaften für die demokratische Entwicklung unserer Partnerländer sind; fordert die Kommission daher auf, TAIEX (Instrument für technische Hilfe und Informationsaustausch) und Partnerschaftsprogramme mit den örtlichen Gebietskörperschaften in der EU und in Partnerländern zu stärken und auszubauen;

Mobilität

62.

weist darauf hin, dass die EU die Steuerung der Migration verbessern und ihren beiderseitigen Nutzen für die Entwicklung maximieren sollte, indem sie unter anderem die Bedingungen für die Ansiedlung legaler Migranten in der EU verbessert und sich mit den Ursachen der irregulären Migration in den Partnerländern auseinandersetzt; ist der Auffassung, dass die EU die legale Arbeitsmigration durch den Abschluss von Mobilitätspartnerschaften fördern muss, die dem demografischen, soziologischen und berufsbezogenes Gleichgewicht auf beiden Seiten Rechnung tragen, und den verstärkten Austausch von Fachkräften zwischen der EU und Drittländern erleichtern muss; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Mobilitätsdebatte als ein wichtiges Element der Nachbarschaftspolitik zu betrachten, für das nicht in erster Linie Sicherheitsbelange ausschlaggebend sein sollten; betont, wie wichtig es ist, die illegale Einwanderung zu verhindern und die für das Schleusen illegaler Migranten verantwortlichen Organisationen zu verfolgen;

63.

ist der Auffassung, dass die EU ihre Arbeit zu Abkommen über Visaerleichterungen und Rückübernahmeabkommen parallel unter Wahrung größtmöglicher Transparenz mit dem Ziel vorantreiben sollte, schrittweise und von Fall zu Fall zur Visumfreiheit überzugehen, sobald alle Voraussetzungen dafür erfüllt sind; fordert zudem die Schaffung der sachlichen Voraussetzungen für die Vergabe und die Verlängerung von Visa unter besserer Wahrung der Menschenrechte; betont in diesem Zusammenhang, dass die Mobilität von Jugendlichen und Studenten vorrangig behandelt werden sollte; betont, dass auch die Länder der Östlichen Partnerschaft von einem privilegierten Angebot der EU betreffend eine Visaliberalisierung profitieren sollten, und zwar sowohl zeitlich als auch inhaltlich; betont, dass die Asylbestimmungen vollständig im Einklang mit den internationalen Verpflichtungen und Zusagen und den EU-Normen stehen müssen, insbesondere im Bereich der Menschenrechte;

64.

weist die Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sie den Grundsatz der Nichtzurückweisung einhalten und alles in ihrer Macht Stehende unternehmen müssen, um die Entwicklung eines zugänglichen, gerechten und auf Schutz ausgelegten Asylsystems der EU zu erleichtern;

65.

fordert die Mitgliedstaaten und die EU auf, das Protokoll gegen die Schleusung von Migranten auf dem Land-, See- und Luftweg zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität zu ratifizieren; ist der Auffassung, dass die Überprüfung der ENP die Annahme spezifischer Maßnahmen in diesen Bereichen erleichtern sollte; teilt die Feststellungen der Kommission zur Lage der Migration aus familiären Gründen und begrüßt das angekündigte Grünbuch der Kommission zu diesem Thema;

66.

unterstreicht, wie wichtig es ist, jungen Menschen besondere Aufmerksamkeit zu widmen, und betont, dass größere Synergien zwischen der Initiative „Jugend in Bewegung“ und der ENP geschaffen werden müssen; betont, dass die EU ihre Zusammenarbeit im akademischen und beruflichen Ausbildungsbereich verstärken sollte, indem sie unverzüglich Stipendienprogramme ausdehnt und aufstockt und die Mobilität von Studenten, Absolventen, Lehrkräften und wissenschaftlichem Personal durch die Förderung von Austauschprogrammen zwischen Universitäten und Ausbildungseinrichtungen und von öffentlich-privaten Partnerschaften im Forschungs- und Unternehmensbereich verbessert; hält die Festlegung erleichterter und beschleunigter Verfahren für die Visaerteilung zugunsten der Teilnehmer an diesen Programmen für unerlässlich; unterstreicht, dass es wichtig ist, verstärkt auf die gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen und Bildungssystemen mit den ENP-Partnerländern, insbesondere auf die Angleichung der Hochschulabschlüsse und –standards an den europäischen Hochschulraum, hinzuarbeiten; hebt hervor, dass eine strukturierte Informationspolitik gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern der ENP-Partner in Bezug auf die Möglichkeiten der Teilnahme an EU-Programmen dringend erforderlich ist;

67.

fordert den Rat und die Kommission auf, einen strukturierten Dialog mit den Staatsorganen von Drittstaaten einzurichten, um eine Win-Win-Strategie für die Mobilität zu entwickeln, die Visaformalitäten zu erleichtern, stärkeren Gebrauch von den Möglichkeiten zu machen, die der Visa-Kodex der EU bietet, und gleichzeitig seine Anwendung zu verbessern und zu harmonisieren, um gleiche und faire Bedingungen für Antragsteller in allen Mitgliedstaaten zu garantieren, wobei den Folgen der Wechselbeziehung zwischen der Entwicklungshilfe, der Sicherheit, der regulären Migration und der irregulären Migration, wie im Gesamtansatz zur Migrationsfrage definiert, besondere Aufmerksamkeit gelten sollte; fordert, dass insbesondere gewährleistet werden muss, dass Partnerländer nicht unter der Abwanderung von Fachkräften leiden;

68.

fordert die EU auf, die Zugänglichkeit und Bereitstellung von EU-Mitteln für Projekte zu verbessern, die darauf abzielen, Migranten über ihre Rechte und Pflichten zu informieren und ihre Rechte zu schützen, wobei die Rechte von unbegleiteten Minderjährigen, von Frauen und sonstigen schutzbedürftigen Gruppen besonderer Aufmerksamkeit bedürfen; fordert die Kommission daher auf, dem Parlament einen detaillierten Bericht über die Verwendung von für Nachbarstaaten bestimmten EU-Mitteln, auch im Rahmen des thematischen Programms der Kommission für die Zusammenarbeit mit Drittstaaten in den Bereichen Migration und Asyl, vorzulegen;

Regionale Dimension

69.

bekräftigt seine Überzeugung, dass die Europäische Nachbarschaftspolitik erst dann ihre Wirkung voll entfalten kann, wenn eine Synergie zwischen den bilateralen und multilateralen Dimensionen hergestellt wird; hält es deshalb für dringend notwendig, die multilaterale Ebene der ENP zu stärken und mit deutlich mehr Mitteln aus dem Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument auszustatten;

70.

begrüßt den Vorschlag, den multilateralen Rahmen strategischer einzusetzen, um die bilateralen Beziehungen zwischen den Partnern voranzubringen, und erwartet konkrete Maßnahmen, um diesen Vorschlag in die Praxis umzusetzen; sieht in diesem Zusammenhang mit großem Interesse den von der HV/VP und der Kommission angekündigten Fahrplan mit Zielen, Instrumenten und Maßnahmen, der bis Ende des Jahres vorgelegt werden soll, erwartungsvoll entgegen;

71.

ist der Auffassung, dass die multilaterale Dimension der Östlichen Partnerschaft weiter verstärkt und ausgebaut werden sollte, einschließlich des Forums der Zivilgesellschaft; hält die Herstellung eines konstruktiven Dialogs mit der Türkei und Russland zu regionalen Fragen von gemeinsamem Interesse und speziell zu Sicherheitsfragen für wichtig;

72.

weist darauf hin, dass die Rolle der Regionen von entscheidender Bedeutung für den Erfolg langfristiger sozialer und wirtschaftlicher Reformen und die Gewährleistung einer nachhaltigen Entwicklung ist; unterstreicht, dass die ENP weit ausgelegt werden sollte, damit die Wirtschaftsentwicklung in den Grenzgebieten angekurbelt wird; vertritt die Auffassung, dass die Grundsätze der territorialen Zusammenarbeit auch für die Außengrenzen gelten und ein wichtiges Instrument zur Verbesserung der Wirtschaftsentwicklung der EU sowie zur Verwirklichung der gesamten politischen Ziele der EU im Rahmen der ENP sind; ist der Ansicht, dass der neue Ansatz für die ENP die makroregionalen Strategien der EU berücksichtigen muss und dass das Potenzial der Makroregionen der EU, die die Nachbarländer der EU einschließen, umfassend ausgeschöpft werden sollte, um Prioritäten und Projekte von gemeinsamem Interesse für die EU und die ENP-Staaten besser abzustimmen, damit positive Ergebnisse für beide Seiten und eine optimale Nutzung der investierten Mittel erzielt werden;

73.

betont die herausragende Rolle der Euroregionen für die Erreichung der Ziele der Kohäsionspolitik und legt der Kommission nahe, ihre Entwicklung zu fördern und zu unterstützen, insbesondere in Grenzregionen, damit die Rolle der Euroregionen innerhalb der ENP gestärkt wird;

74.

unterstreicht, dass der Europäische Verbund für die territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) ein großes Potenzial für die Einbeziehung der Regionen, die außerhalb der Außengrenzen liegen, in sich birgt; spricht sich für spezifische Abkommen mit benachbarten Drittstaaten im Hinblick auf die Einführung nationaler Rechtsvorschriften, die EVTZ-Strukturen im Rahmen ihres nationalen Rechts ermöglichen, sowie für zwischenstaatliche Verträge aus, die die Beteiligung der lokalen und regionalen Behörden von Drittstaaten am EVTZ möglich machen;

75.

ist der Auffassung, dass die künftige ENP der Rolle der Regionen in äußerster Randlage in der EU-Politik im Bereich der Außenbeziehungen Rechnung tragen sollte; stellt fest, dass sie eine echte Chance bieten, die EU-Außenpolitik zu beeinflussen, weil sie es der EU einerseits ermöglichen, engere Beziehungen zu einer Vielzahl von Drittstaaten zu knüpfen, und andererseits komplexe Fragen wie die irreguläre Migration zu behandeln; fordert die Kommission auf, für eine größere Flexibilität in Bezug auf neuartige Finanzierungsmöglichkeiten für im Rahmen der Kohäsionspolitik ausgewählte Projekte zu sorgen, damit deren Durchführung europäischen Regionen und Drittstaaten zugute kommt;

76.

betont, wie wichtig bei Überlegungen zur Zukunft der ENP ein breiterer geografischer und strategischer Ansatz ist, und erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass die EU nach der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Januar 2006 zur ENP im November 2007 spezielle Maßnahmen für die Inselstaaten im Atlantik ausgearbeitet hat, die in nächster Nähe zu den an den europäischen Kontinent angrenzenden EU-Gebieten in äußerster Randlage liegen und für die besondere Fragen in Bezug auf die geographische Nähe, die kulturelle und historische Affinität und die gegenseitige Sicherheit von Bedeutung sind; begrüßt das hohe Niveau der erreichten Ergebnisse und die Dynamik der bereits umgesetzten Maßnahmen, insbesondere der „Besonderen Partnerschaft EU/Kap Verde“; fordert die EU auf, ihren Dialog mit diesen Ländern wie auch die Konvergenz der Politik weiter zu verstärken und deren Bemühungen um eine Konsolidierung politischer, sozialer und wirtschaftlicher Reformen zu unterstützen;

77.

stellt fest, dass die GD Regionalpolitik der Kommission über eine große Erfahrung mit der Verwaltung des EFRE verfügt, und ist davon überzeugt, dass es im Interesse der Ziele des ENPI wäre, von den Empfehlungen der GD REGIO in Bezug auf die Mittelverwaltung zu profitieren; ist daher der Auffassung, dass die Verwaltung dieser Finanzinstrumente im Zusammenhang mit den Programmen für die grenzübergreifende Zusammenarbeit wieder der GD REGIO übertragen werden sollte, in deren Zuständigkeitsbereich sie in der Vergangenheit fiel;

78.

begrüßt die auf dem Gipfeltreffen zur Östlichen Partnerschaft in Warschau am 30. September 2011 abgegebene gemeinsame Erklärung sowie die Erklärung zur Lage in Belarus, speziell im Hinblick auf die Grundsätze der Demokratie, der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit sowie die Verpflichtung zu einem größeren bilateralen Engagement sowohl im wirtschaftlichen als auch im politischen Bereich, einschließlich der Bereitschaft zu Fortschritten bei den Verhandlungen über die Assoziierungsabkommen, der Stärkung der multilateralen Zusammenarbeit zwischen den Partnern und der Erleichterung der Mobilität und der Verpflichtung, ihre Umsetzung zu beschleunigen, wobei klare Vorteile für die Gesellschaften der Partnerländer erzielt werden müssen;

79.

ist der Ansicht, dass der Ausbau der Östlichen Partnerschaft entscheidende Bedeutung für die Entwicklung der EU-Grenzregionen haben wird; betont, dass die Östliche Partnerschaft und die regionale Entwicklung Hand in Hand gehen müssen und die bi- und multilaterale Zusammenarbeit, etwa im Rahmen von Freihandelsabkommen sowie durch angemessen finanzierte gemeinsame Projekte, wie den Kulturaustausch und den Austausch auf der Ebene der Bürgergesellschaft, unterstützen sollten;

80.

hält es für außerordentlich wichtig, die regionale Zusammenarbeit im Schwarzmeerraum weiter zu fördern und die Strategie der EU für den Schwarzmeerraum weiter auszubauen; hebt die Komplementarität zwischen der Schwarzmeerpolitik der EU und der Östlichen Partnerschaft hervor; fordert die Kommission und den EAD auf, die unterschiedlichen Ansätze der beiden Initiativen positiv zu nutzen und auf allen Ebenen zu klären, wie diese beträchtliche Komplementarität genutzt werden kann;

81.

unterstreicht die Bedeutung der Union für den Mittelmeerraum als ständiges Forum des Dialogs und der Zusammenarbeit und als Instrument zur Förderung der Demokratie; drängt darauf, dass die (bevorstehende) Kopräsidentschaft der Union für den Mittelmeerraum den ursprünglich festgelegten ehrgeizigen Zielen verpflichtet bleibt und zur wirksamen Umsetzung der Europäischen Nachbarschaftspolitik im Mittelmeerraum beiträgt; ist der Ansicht, dass die UfM eine gesunde wirtschaftliche, soziale und demokratische Entwicklung fördern und eine feste gemeinsame Grundlage für eine enge regionale Zusammenarbeit zwischen der EU und ihren südlichen Nachbarn schaffen sollte; begrüßt die Chancen, die sich durch die UfM eröffnen, um die Komplementarität zwischen den bilateralen und den regionalen Maßnahmen zu verstärken, damit die Ziele der Zusammenarbeit Europa-Mittelmeer auf der Grundlage der gegenseitigen Anerkennung gemeinsamer Werte und der Schaffung eines Raums des Friedens, der Sicherheit und des Wohlstands wirksamer erreicht werden; begrüßt insbesondere die Verpflichtung des neuen Generalsekretärs der Union, sich für UfM-Projekte in den Bereichen Demokratie und Zivilgesellschaft zu engagieren und diese voranzubringen; begrüßt in diesem Zusammenhang die Erhöhung der Mittelausstattung für die Investitionsfazilität Nachbarschaft;

82.

weist darauf hin, dass die ENP in ihrem multilateralen Bereich die wirksame und schnelle Einleitung konkreter Vorhaben der UfM unterstützt, um insbesondere durch die gemeinsame Finanzierung von Machbarkeitsstudien und die Förderung des stärkeren Einsatzes vergünstigter Darlehen einen gemeinsamen Entwicklungs- und Integrationsprozess zu ermöglichen;

83.

fordert die Kommission und den EAD auf, Möglichkeiten für eine institutionelle Verbindung zwischen der ENP und der Nachbarschaftspolitik der wichtigsten regionalen Akteure, vor allem der Türkei, zu sondieren; erinnert an das Bestreben Ankaras, in der südlichen Nachbarschaft den Übergang zur Demokratie und sozioökonomische Reformen anzuregen und zu unterstützen; stellt fest, dass durch eine Beteiligung von türkischen Institutionen und Nichtregierungsorganisationen an ENP-Instrumenten einzigartige Synergieeffekte entstünden, speziell in Bereichen wie Institutionsaufbau und Entwicklung der Zivilgesellschaft; ist der Auffassung, dass die praktische Zusammenarbeit um einen strukturierten Dialog zwischen der EU und der Türkei zur Koordinierung ihrer Nachbarschaftspolitik ergänzt werden sollte; empfiehlt, ein ähnliches Angebot für eine Zusammenarbeit im Rahmen der ENP grundsätzlich auch Russland und anderen einschlägigen Akteuren zu unterbreiten;

Die EU und die Beilegung von Konflikten

84.

erinnert daran, dass die friedliche Lösung von regionalen militärischen Konflikten, einschließlich der sogenannten schwelenden Konflikte, eine wesentliche Voraussetzung für die Konsolidierung der Demokratie, die Achtung der Menschenrechte sowie Wohlstand und Wirtschaftswachstum darstellt und daher für die EU von höchstem Interesse sein sollte;

85.

weist darauf hin, dass sich die EU unter anderem über den EAD stärker an der Beilegung regionaler Konflikte beteiligen und sie dabei eine aktivere, kohärentere und konstruktivere Rolle spielen sollte, indem sie in größerem Umfang vertrauensbildende Maßnahmen, entwickelt, die Aussöhnung und die Vermittlung vorantreibt, neue pragmatische und innovative Konzepte berücksichtigt, wozu auch öffentliche Kommunikationsstrategien in Partnerländern zählen, ein Europäisches Ziviles Friedenskorps und lokale Vermittlungsmaßnahmen fördert, die staatsbürgerliche Kultur – insbesondere die Ausbildung, Erziehung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen – den gemeinschaftlichen Dialog unter Einbeziehung zivilgesellschaftlicher Organisationen unterstützt, grenzüberschreitende Projekte auf den Weg bringt und die gutnachbarlichen Beziehungen stärkt; verweist auf die zentrale Bedeutung einer Verstärkung der politischen Zusammenarbeit im Bereich Sicherheit und bei der Bekämpfung von Terrorismus und einzelner Formen von Extremismus;

86.

ist der Ansicht, dass der interkulturelle und interreligiöse Dialog von grundlegender Bedeutung für die Förderung des gegenseitigen Verständnisses, der Achtung, der Solidarität und der Toleranz gegenüber und unter den Partnerländern der Europäischen Nachbarschaftspolitik der EU ist; fordert, dass im Zusammenhang mit den vorgeschlagenen neuen ENP-Instrumenten ihrer Förderung besondere Beachtung geschenkt wird;

87.

weist in Anbetracht der Folgen der Revolutionen in Nordafrika darauf hin, dass es wichtig ist, die Übergangsjustiz zu unterstützen, und fordert alle Partnerländer nachdrücklich auf, mit der internationalen Gerichtsbarkeit, namentlich dem IStGH, zusammenzuarbeiten;

88.

hält es für notwendig, an einem regionalen Ansatz festzuhalten, und begrüßt den Beschluss, sowohl einen EU-Sonderbeauftragten für den Südkaukasus als auch für den südlichen Mittelmeerraum zu ernennen sowie eine Arbeitsgruppe für den südlichen Mittelmeerraum einzusetzen; ist der Auffassung, dass eine ähnliche Arbeitsgruppe für den Südkaukasus in Betracht gezogen werden sollte; betont, dass sichergestellt werden muss, dass ausreichende Ressourcen zur Verfügung stehen, damit die EU ihre proaktive Rolle in den 5+2-Gesprächen über Transnistrien wahrnehmen kann, insbesondere seit dem Auslaufen des Mandats des EU-Sonderbeauftragten;

89.

hebt hervor, dass regionale Konflikte nur unter Berücksichtigung ihres kulturellen Kontexts beurteilt werden können; fordert eine kohärente Strategie zum Beispiel durch das Blue-Shield-Netzwerk, wodurch der Kultur eine Rolle bei der Konfliktprävention und Wiederherstellung des Friedens zugewiesen wird;

90.

begrüßt die Arbeit, die internationale Organisationen, insbesondere die OSZE und die Einrichtungen der Vereinten Nationen, vor Ort in Konfliktsituationen und in Situationen nach Konflikten leisten, und die Förderung der nachhaltigen Entwicklung in der gesamten Nachbarschaft, insbesondere das seit langem bestehende Engagement des Hilfswerks der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) für die palästinensischen Flüchtlinge;

91.

unterstützt die humanitäre Hilfe und die Maßnahmen zur Förderung der Entwicklung und des Friedens, die die Union in den östlichen Partnerländern durchführt, und insbesondere den wichtigen Beitrag der Union zur Arbeit des UNRWA; bedauert jedoch, dass diese Maßnahmen noch immer nicht mit einer größeren politischen Führungsrolle der Union im Nahen Osten einhergehen; fordert den EAD und die Kommission auf, alles dafür zu tun, damit der Präsenz und den Maßnahmen der Union in der Region ein politisches Gewicht beigemessen wird, das ihrem entschlossenen Engagement im Bereich der humanitären Hilfe und der Entwicklungshilfe entspricht;

Parlamentarische Dimension

92.

betont, dass das Europäische Parlament durch seine parlamentarischen Delegationen und seine Delegationen in parlamentarischen Versammlungen eine wichtige Rolle dabei spielt, den politischen Dialog zu stärken und in den benachbarten Partnerländern echte Freiheiten, demokratische Reformen und die Rechtsstaatlichkeit zu fördern, und unterstreicht, dass diese Kontakte auch eine Möglichkeit darstellen könnten, die Erfüllung der geplanten Kriterien zu bewerten und die bilaterale und multilaterale Zusammenarbeit mit den Ereignissen und den bisherigen Fortschritten abzustimmen;

93.

betont erneut, dass die multilateralen parlamentarischen Versammlungen wie EURONEST und die PV-UfM wichtige Impulse für die Ausbildung von Vertrauen und Kohärenz zwischen der EU und den Partnerländern sowie unter den Partnerländern selbst geben und daher in hohem Maße zur Verwirklichung der Ziele der Östlichen Partnerschaft und der Union für den Mittelmeerraum beitragen; fordert den EAD und die Kommission auf, die EURONEST-Mitglieder weitestgehend in die multilateralen Strukturen und Plattformen der Östlichen Partnerschaft einzubeziehen; weist auf die Notwendigkeit hin, die PV-UfM als eine legitime parlamentarische Institution der UfM anzuerkennen; betont, dass ein eigenständiges Sekretariat für eine größere Kohärenz der Arbeit der EURONEST und der PV-UfM und eine Übereinstimmung mit den für die östliche und südliche regionale Dimension geplanten ENP-Programmen sorgen wird;

94.

fordert die Kommission auf, im Rahmen des umfassenden Programms für den Institutionsaufbau den Verwaltungen der nationalen Parlamente der Länder der Östlichen Partnerschaft verstärkt finanzielle und technische Unterstützung zu gewähren und ihnen mit Experten zur Seite zu stehen, um deren Effizienz, Transparenz und Rechenschaftspflicht zu stärken, was von entscheidender Bedeutung ist, wenn die Parlamente der ihnen zukommenden Rolle in den Prozessen der demokratischen Entscheidungsfindung gerecht werden sollen;

95.

bekräftigt seine Bereitschaft, Vertreter des belarussischen Parlaments in der EURONEST willkommen zu heißen, sobald die Parlamentswahlen in Belarus von der internationalen Gemeinschaft, einschließlich der OSZE, als demokratisch eingeschätzt werden;

Mittelausstattung

96.

begrüßt den Vorschlag für ein neues Europäisches Nachbarschaftsinstrument und die Aufstockung der Mittel für die ENP, wie dies in seinen früheren Entschließungen gefordert wurde; ist der Auffassung, dass die Verteilung der Mittel unter Wahrung des regionalen Gleichgewichts für beide Regionen flexibel und angemessen gemäß einem Ansatz gestaltet werden sollte, der leistungsbezogen und an den Verpflichtungen und Reformfortschritten in den Partnerländern, aber auch an ihren Bedürfnissen und Kapazitäten ausgerichtet ist; stellt fest, dass eine größere Flexibilität und Vereinfachung mit der Wahrung des Rechts auf demokratische Kontrolle verbunden sein und mit einer verstärkten Überwachung der Ausgaben einhergehen sollte;

97.

ist der Auffassung, dass ein angemessenes Gleichgewicht zwischen den Ländern des Ostens und des Südens aufrechterhalten werden muss, insbesondere weil die östlichen Nachbarstaaten gegenwärtig Programme und Reformen im Rahmen der Östlichen Partnerschaft umsetzen und eine EU-Perspektive haben; ist jedoch der Ansicht, dass dieses Gleichgewicht nicht als dauerhaft gegeben erachtet werden kann; bringt seine uneingeschränkte Unterstützung für den Grundsatz einer differenzierten und leistungsbezogenen flexiblen Finanzhilfe zum Ausdruck, die auf den tatsächlichen Bedürfnissen, der Aufnahmekapazität und den verwirklichten Zielen beruht;

98.

ist der Auffassung, dass die Überprüfung des ENI im Rahmen der derzeitigen Bewertung des mehrjährigen Finanzrahmens 2007–2013 und der Verhandlungen über den Zeitraum nach 2013 durchgeführt werden und mit ihnen in Einklang stehen muss, damit die Verhandlungen über die Mittelausstattung der Nachbarschaftspolitik 2012 und 2013 nicht wieder aufgenommen werden müssen;

99.

fordert eine beträchtliche Aufstockung der Obergrenze der Rubrik 4 im Rahmen des EU-Haushalts für das Europäische Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument, da es in den letzten Jahren zwar einige Fortschritte bei der Verbesserung der Zusammenarbeit und der schrittweisen wirtschaftlichen Integration zwischen der Europäischen Union und den Partnerländern gegeben hat, angesichts neuer Herausforderungen und neu entstehender Bereiche für eine Zusammenarbeit allerdings noch mehr unternommen werden muss;

100.

unterstreicht, dass die im Zusammenhang mit der Mittelaufstockung für die ENP erforderliche Umverteilung der Mittel auf der Grundlage klarer Prioritäten erfolgen sollte und damit nicht – wie von der Kommission vorgeschlagen – zu Lasten des Stabilitätsinstruments gehen sollte, dem einzigen Instrument der Union für Krisenreaktion und Friedenskonsolidierung; betont, dass die Mittelausstattung der ENP von der derzeitigen Staatsverschuldungskrise unberührt bleiben sollte;

101.

bedauert, dass ein hoher Anteil der für die ENP verfügbaren Mittel für Beratung ausgegeben wird und nicht in Projekte und Programme fließt, und fordert daher, dass die Mittelverwendung im Rahmen des neuen Instruments umgehend neu festgelegt wird;

102.

hält es für äußerst wichtig, dass in den Fällen, in denen die EU humanitäre Hilfe geleistet hat, auf einen angepassten Übergang von der Rehabilitation zum Wiederaufbau und zur Entwicklung geachtet wird, damit einige destruktive Auswirkungen der Revolutionen beseitigt werden können;

103.

ist der Ansicht, dass die Fazilität zur Förderung der Zivilgesellschaft als integraler Bestandteil des ENI betrachtet werden könnte; regt an, die Verlagerung der Verwaltung der ENI-Mittel auf die Fazilität zur Förderung der Zivilgesellschaft in Betracht zu ziehen, wenn Staaten die Bedingungen für die Finanzierung aufgrund unzufriedenstellender Leistungen nicht erfüllen;

104.

unterstreicht die entscheidende Bedeutung des ENI bei der Förderung von EU-Strategien für Makroregionen, etwa der EU-Strategie für den Ostseeraum und der EU-Strategie für den Donauraum, durch Gewährung von Mitteln für die externe Dimension dieser Strategien, insbesondere für Maßnahmen, an denen Nachbarstaaten beteiligt sind;

105.

betont, dass die Zuweisung von Mitteln auf der Grundlage einer begrenzten Zahl klar festgelegter Prioritäten und messbarer Ziele im Einvernehmen mit den Partnerländern erfolgen sollte, die dem Bedarf der Partnerländer Rechnung tragen und auf einer klaren Konditionalität und bereits erzielten Fortschritten beruhen; unterstreicht, dass die Budgethilfe genutzt werden sollte, wenn eine solide Haushaltsführung gewährleistet ist, und dass das gesamte verfügbare Instrumentarium eingesetzt werden sollte, um die Prioritäten besser zu berücksichtigen; unterstreicht, dass die Rechtsvorschriften für das öffentliche Beschaffungswesen und die Verwaltung der öffentlichen Finanzen in den ENP-Ländern verbessert werden müssen;

106.

betont, dass ein kohärentes Konzept für die Unterstützung der Nachbarstaaten durch jeden einzelnen EU-Mitgliedstaat und die EU innerhalb des ENP-Rahmens geschaffen werden muss; befürwortet jeden Mechanismus, der einen Beitrag dazu leistet, die Maßnahmen der verschiedenen EU-Geber in den ENP-Ländern zu koordinieren und zu rationalisieren, ohne unnötigen bürokratischen Aufwand entstehen zu lassen;

107.

weist darauf hin, dass Hilfe zwar eine Hebelwirkung für ENP-Länder haben kann, sie allerdings nicht ausreicht, um eine nachhaltige und dauerhafte Entwicklung zu gewährleisten; fordert die ENP-Länder deshalb auf, ihre heimischen Ressourcen zu stärken und zu mobilisieren, transparente Steuersysteme zu schaffen, die Privatwirtschaft, die Gebietskörperschaften und die Zivilgesellschaft wirksam an der Agenda für die ENP zu beteiligen und sich die Projekte im Rahmen der ENP stärker zu eigen zu machen;

108.

begrüßt die Entscheidung der G8-Staaten, die Darlehensfazilitäten zugunsten der Länder der südlichen Partnerschaft, die sich im Übergang zur Demokratie befinden, aufzustocken; vertritt die Auffassung, dass die im Rahmen der „Partnerschaft von Deauville“ am 27. Mai 2011 eingegangenen Verpflichtungen zu einer Mobilisierung von Finanzmitteln zur Unterstützung der Demokratie und der Entwicklung in den Partnerländern der Europäischen Union beitragen werden;

109.

fordert vor dem Hintergrund des Arabischen Frühlings und des Abrückens von der Demokratie in einigen Ländern der Östlichen Partnerschaft eine spezifische selbstkritische Bewertung der in der Vergangenheit im Rahmen des ENI angewandten Finanzinstrumente in Hinblick auf ihre Funktionsweise in den Bereichen Demokratie, Menschenrechte, Regierungsführung, Korruptionsbekämpfung, Aufbau von Institutionen und Unterstützung der Zivilgesellschaft; ist der Auffassung, dass die EU einen neuen Ansatz verfolgen muss, um die Zusammenarbeit im Bereich Konfliktverhütung zu fördern;

110.

ist der festen Überzeugung, dass bei dieser Überprüfung auch die finanzielle Unterstützung für die Palästinensische Behörde und das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästinaflüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) untersucht werden und als wesentlicher Bestandteil der Nachbarschaftspolitik einer langfristigen Planung unterliegen muss; kann als Argument nicht gelten lassen, dass die politische Instabilität der Region und die Besonderheiten des Friedensprozesses nur eine vorläufige Planung und eine auf den Einzelfall bezogene Verstärkung der Unterstützung erlauben;

111.

fordert angesichts der gegenwärtigen dringenden Bedürfnisse insbesondere in den südlichen Nachbarländern eine rasche Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über den Vorschlag für eine Stärkung des Europäischen Nachbarschaftsinstruments im Zeitraum 2012–2013; fordert die Mitgliedstaaten zudem auf, ihre bilateralen Zusagen an den südlichen Mittelmeerraum und an die Länder der Östlichen Partnerschaft unverzüglich umzusetzen;

112.

besteht darauf, dass der Rat den Legislativvorschlag zur Änderung von Artikel 23 der ENPI-Verordnung unverzüglich billigt, der von der Kommission im Mai 2008 vorgelegt und vom Parlament am 8. Juli 2008 angenommen wurde und der es ermöglichen würde, Mittelrückflüsse aus früheren Maßnahmen zu reinvestieren; weist darauf hin, dass diese Maßnahme bereits als gegeben betrachtet wird und im Vorschlag für die Finanzierung der Überprüfung der ENP im Haushalt 2011–2013 enthalten ist; fordert, dass die Kommission alternative Möglichkeiten in Erwägung zieht, damit über die EIB sowohl für die südliche als auch für die östliche Dimension unverzüglich zusätzliche Risikokapitalfonds bereitgestellt werden können;

113.

begrüßt die von der Europäischen Investitionsbank, insbesondere im Rahmen der Investitions- und Partnerschaftsfazilität Europa-Mittelmeer, und der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) geleistete Arbeit und unterstreicht, wie wichtig und notwendig weitere Synergien mit anderen nationalen und internationalen Finanzinstituten sind, die auch in diesen Ländern tätig sind; befürwortet die Änderung der Satzung der EBWE, damit auch die Partner der südlichen Nachbarschaft ihre Unterstützung in Anspruch nehmen können und gleichzeitig zwischen der EIB und der EBWE, beide mit mehrheitlich europäischem Kapital, anstelle eines Wettbewerbs eine konstruktive Zusammenarbeit aufgebaut wird;

*

* *

114.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik/Vizepräsidentin der Kommission, dem EAD, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der ENP-Länder sowie dem Generalsekretär der Union für den Mittelmeerraum zu übermitteln.


(1)  ABl. L 310 vom 9.11.2006, S. 1.

(2)  Angenommene Texte, P7_TA(2011)0413.

(3)  ABl. L 188 vom 19.7.2011, S. 24.

(4)  ABl. L 221 vom 27.8.2011, S. 5.

(5)  Angenommene Texte, P7_TA(2011)0153.

(6)  Angenommene Texte, P7_TA(2011)0154.

(7)  ABl. C 287 E vom 24.11.2006, S. 312.

(8)  ABl. C 282 E vom 6.11.2008, S. 443.

(9)  ABl. C 303 E vom 13.12.2006, S. 760.

(10)  ABl. C 285 E vom 26.11.2009, S. 11.

(11)  ABl. C 76 E vom 25.03.2010, S. 83.

(12)  ABl. C 76 E vom 25.03.2010, S. 76.

(13)  ABl. C 41 E vom 19.2.2009, S. 64.

(14)  Angenommene Texte, P7_TA(2011)0025.

(15)  ABl. C 161 E vom 31.5.2011, S. 126.

(16)  ABl. C 161 E vom 31.5.2011, S. 136.

(17)  ABl. C 308 E vom 20.10.2011, S. 81.

(18)  Angenommene Texte, P7_TA(2011)0038.

(19)  Angenommene Texte, P7_TA(2011)0064.

(20)  Angenommene Texte, P7_TA(2011)0095.

(21)  Angenommene Texte, P7_TA(2011)0386.

(22)  Angenommene Texte, P7_TA(2011)0387.

(23)  Angenommene Texte, P7_TA(2011)0239.


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