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Document 52010TA1214(27)

Bericht über den Jahresabschluss 2009 der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen, zusammen mit den Antworten der Stiftung

ABl. C 338 vom 14.12.2010, p. 155–161 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

14.12.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 338/155


BERICHT

über den Jahresabschluss 2009 der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen, zusammen mit den Antworten der Stiftung

2010/C 338/27

INHALT

 

Ziffer

Seite

EINLEITUNG …

1-2

156

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG …

3-12

156

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUM FINANZMANAGEMENT …

13-14

157

SONSTIGE BEMERKUNGEN …

15-17

157

Tabelle …

158

Antworten der Stiftung

161

EINLEITUNG

1.

Die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (nachstehend „die Stiftung“) mit Sitz in Dublin wurde durch die Verordnung (EWG) Nr. 1365/75 des Rates vom 26. Mai 1975 (1) gegründet. Sie hat die Aufgabe, durch die Förderung und Verbreitung von entsprechenden Kenntnissen zur Konzeption und Schaffung besserer Lebens- und Arbeitsbedingungen in der Union beizutragen (2).

2.

Der Haushalt 2009 der Stiftung belief sich auf 20,2 Millionen EUR gegenüber 21 Millionen EUR im Vorjahr. Die Anzahl der von der Stiftung zum Jahresende beschäftigten Mitarbeiter betrug 94 gegenüber 87 im Vorjahr.

Verantwortung des Direktors

Verantwortung des Hofes

12.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht in Frage.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUM FINANZMANAGEMENT

13.

Entgegen den Bestimmungen der Finanzregelung (Artikel 19) wurden im Haushaltsplan der Stiftung keine spezifischen Haushaltslinien für die verschiedenen aus zweckgebundenen Einnahmen finanzierten Programme eingerichtet. Darüber hinaus hat die Stiftung im Rahmen eines aus zweckgebundenen Mitteln finanzierten Programms 184 000 EUR gebunden, obwohl sich die tatsächlich vereinnahmten zweckgebundenen Einnahmen nur auf 29 000 EUR beliefen.

14.

Bei der Erstellung und Vorlage des Jahresabschlusses der Stiftung kam es zu erheblichen Verzögerungen. Der von der Stiftung ursprünglich vorgelegte vorläufige Jahresabschluss war durch erhebliche Mängel gekennzeichnet, was ein Hinweis auf deutliche Schwachstellen in der Finanzorganisation der Stiftung ist.

SONSTIGE BEMERKUNGEN

15.

Ungeachtet der Empfehlungen des internen Auditdienstes und des Hofes hat die Stiftung bis Ende 2009 kein System zur Erfassung und Analyse der Abweichungen von ihren festgelegten Strategien und Verfahren (Ausnahmeverzeichnis) eingerichtet.

16.

Bei den sieben geprüften Personalausleseverfahren gab es keine Nachweise dafür, dass der Ausleseausschuss die von den Bewerbern im Hinblick auf die Zulassung zur mündlichen Prüfung sowie zur Aufnahme in die Reserveliste erforderliche Mindestpunktzahl vor der Prüfung der Bewerbungen festgelegt hatte. Diese Vorgehensweisen gefährden die Transparenz der Einstellungsverfahren.

17.

Bei einem geprüften offenen Ausschreibungsverfahren (12) wurden Fehler und Unstimmigkeiten bei der Bewertung festgestellt; dadurch wurde die Qualität des Verfahrens beeinträchtigt.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Igors LUDBORŽS, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 12. Oktober 2010 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident

Tabelle

Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Dublin)

Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags

Zuständigkeiten der Stiftung

(Verordnung (EWG) Nr. 1365/75 des Rates, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1111/2005 des Rates)

Leitungsstruktur

Der Stiftung für 2009 zur Verfügung gestellte Mittel

(Angaben für 2008)

Tätigkeiten und Dienstleistungen

Die Union und die Mitgliedstaaten verfolgen eingedenk der sozialen Grundrechte, wie sie in der am 18. Oktober 1961 in Turin unterzeichneten Europäischen Sozialcharta und in der Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer von 1989 festgelegt sind, folgende Ziele: die Förderung der Beschäftigung, die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen, um dadurch auf dem Wege des Fortschritts ihre Angleichung zu ermöglichen, einen angemessenen sozialen Schutz, den sozialen Dialog, die Entwicklung des Arbeitskräftepotenzials im Hinblick auf ein dauerhaft hohes Beschäftigungsniveau und die Bekämpfung von Ausgrenzungen.

(Artikel 151 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union)

Ziele

Die Stiftung hat die Aufgabe, zur Schaffung besserer Lebens-und Arbeitsbedingungen durch die Förderung und Verbreitung von Kenntnissen über dieses Thema beizutragen. Sie befasst sich insbesondere mit folgenden Themen:

Situation des Menschen in der Arbeitswelt;

Arbeitsorganisation und insbesondere Arbeitsplatzgestaltung;

Probleme, die für bestimmte Arbeitnehmergruppen spezifisch sind;

langfristige Aspekte der Umweltverbesserung;

räumliche und zeitliche Verteilung der menschlichen Tätigkeit.

Aufgaben

Förderung des Austauschs von Informationen und Erfahrungen in diesen Bereichen;

Erleichterung der Kommunikation zwischen Universitäten, Forschungsinstituten, Behörden und Organisationen des Wirtschafts- und Soziallebens;

Durchführung von Studien oder Abschluss von Studienverträgen sowie Förderung und Unterstützung der Ausführung von Mustervorhaben;

engstmögliche Zusammenarbeit mit den bestehenden spezialisierten Stellen in den Mitgliedstaaten und auf internationaler Ebene.

1.   Verwaltungsrat

pro Mitgliedstaat:

ein Regierungsvertreter,

ein Vertreter der Arbeitgeber-verbände und ein Vertreter der Arbeitnehmerorganisationen;

drei Vertreter der Kommission.

2.   Vorstand

bestehend aus elf Mitgliedern, d. h. jeweils drei Mitglieder der Sozialpartner und der Regierungen sowie zwei Vertreter der Kommission;

überwacht die Umsetzung der Beschlüsse des Verwaltungsrats und trifft Maßnahmen zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Verwaltung zwischen den Sitzungen des Verwaltungsrats.

3.   Direktor

Von der Kommission anhand einer vom Verwaltungsrat vorgelegten Kandidatenliste ernannt. Er führt die Beschlüsse des Verwaltungsrats und des Vorstands aus und leitet die Stiftung.

4.   Sachverständigenausschuss

bestehend aus bis zu drei Mitgliedern vonseiten der Kommission, der Regierungen und der Sozialpartner; er hat bei der Durchführung von größeren Projekten und der Bewertung von Ergebnissen eine Gutachterfunktion.

5.   Externe Kontrolle

Rechnungshof.

6.   Entlastungsbehörde

Parlament auf Empfehlung des Rates.

Haushalt

20,2 Millionen EUR (21,0 Millionen EUR)

Personalbestand am 31. Dezember 2009

101 im Stellenplan vorgesehene Planstellen, davon besetzt: 81 (78); sonstige Bedienstete:

abgeordnete nationale Sachverständige: 0 (0),

Vertragspersonal: 13 (9), Personalbestand insgesamt: 94 (87),

davon entfallen auf

operative Tätigkeiten: 62 (56),

administrative Tätigkeiten: 28 (27),

sonstige Tätigkeiten: 4 (4).

Beobachtung und Erhebungen

Netzwerk europäischer Beobachtungsstellen (NEO):

Europäisches Observatorium für die Entwicklung der Arbeitsbeziehungen (EIRO); 507 hinzugefügte Informationsaktualisierungen; fünf Studien zur Repräsentativität; jährliche Aktualisierungen zu Arbeitslöhnen und Arbeitszeiten; jährlicher Überblick über die Arbeitsbeziehungen.

Europäische Beobachtungsstelle für die Entwicklung der Arbeitsbedingungen (EWCO): 123 hinzugefügte Informationsaktualisierungen; vergleichende analytische Berichte über die berufliche Förderung von Wanderarbeitnehmern und Selbständigen.

Europäisches Beobachtungsinstrument für Umstrukturierungen (ERM): 2 176 hinzugefügte Informationsblätter zur Umstrukturierung.

Erhebungen:

Zweite Europaweite Erhebung zur Lebensqualität (EQLS); Gesamtbericht auf der Grundlage von 35 000 Interviews in 31 Ländern; sekundäre Analyseberichte über Familie und Arbeit; subjektives Wohlbefinden; Qualität der gesellschaftlichen und öffentlichen Dienste; soziale Ausgrenzung;

Fünfte Europäische Erhebung über Arbeitsbedingungen: Vorbereitung der Feldforschung;

europaweite Unternehmensbefragung, Abschluss der Feldforschung in 30 Ländern; Veröffentlichung erster Ergebnisse (Zusammenfassung).

Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit

ERM-Fallstudien;

Auswirkungen der Globalisierung auf ausgewählte Bereiche (Beitrag zu den sektorbezogenen Studien der GD Beschäftigung);

Schwarzarbeit (Maßnahmen in 27 Ländern);

Wirtschaftskrise und Beschäftigung (Bericht „Umstrukturierung in Zeiten der Rezession“).

Arbeitsbeziehungen und Arbeitsplatzentwicklung

Arbeitsbedingungen und sozialer Dialog;

globaler Vergleich der Arbeitsbedingungen;

Arbeitsbeziehungen und Nachhaltigkeit;

Statut der Europäischen Gesellschaft;

nationale Regelungen der Arbeitsbeziehungen in der EU;

Verbindung zwischen Qualität der Arbeit und Leistung.

Sozialer Zusammenhalt und Lebensqualität

Unternehmensinitiativen zur Verknüpfung von Beschäftigung und Fürsorge;

Rolle der lokalen Behörden bei der Integration von Migranten;

aktive Integration junger Menschen mit Behinderung;

Beobachtung der Lebensqualität in Europa;

Mobilitätstrends.

Verbreitung und Austausch von Ideen und Erfahrungen

152 443 auf Papier bereitgestellte Veröffentlichungen; 637 neue über das Internet und auf Papier bereitgestellte Veröffentlichungen; 803 Kontakte und Briefings mit politischen Entscheidungsträgern auf europäischer Ebene; 1,6 Millionen Website-Besucher; Medienaktivitäten, mit denen 114 Miillionen europäische Bürger erreicht wurden; 272 Anfragen von Journalisten; Werbekampagnen: zwei Ressourcenpakete (Rezession, Armut und soziale Ausgrenzung);

Forum der Stiftung 2009: „Global recession – Europe’s way out“ (Europas Weg aus der globalen Rezession);

Seminarserie der Stiftung „Maintaining employment in times of crises“ (Bewahrung der Beschäftigung in Krisenzeiten);

23 Ausstellungen und 40 Besuche der Stiftung.

Quelle: Angaben der Stiftung.

ANTWORTEN DER AGENTUR

13.

Eurofound wird in den künftigen Haushaltsplänen sicherstellen, dass die Finanzplanung der zugewiesenen Einnahmen ausreichende Informationen enthält.

Zum Zeitpunkt der in den Bemerkungen genannten Mittelbindung lag bereits eine rechtsverbindliche Vereinbarung mit der Finanzierungsgesellschaft in Höhe von 184 000 EUR vor. Auf der Grundlage dieser Vereinbarung erhielt die Stiftung im Jahr 2009 29 000 EUR und wird im November 2010 weitere 155 000 erhalten. Ferner wurden gegenüber dieser Zahlungsverpflichtung in Höhe von 184 000 EUR keine Zahlungen vorgenommen. Dennoch wird Eurofound sicherstellen, dass Mittel in Zukunft nur dann zur Verfügung gestellt werden, wenn die entsprechenden zugewiesenen Einnahmen eingegangen sind.

14.

Eurofound wird durch zusätzliche Schulungen und Ressourcen dafür sorgen, dass die Jahresabschlussarbeiten korrekt umgesetzt werden und die Fristen für die Rechnungslegung eingehalten werden.

15.

Eurofound hat am 1. Juli 2010 ein Ausnahmenverzeichnis eingerichtet.

16.

In allen Fällen wurden Schwellen zu Beginn der Personalausleseverfahren festgelegt. Eurofound wird sicherstellen, dass diese in den Berichten des Ausleseausschusses dokumentiert werden.

17.

Eurofound wird seine Bewertungs- und Prüfungsverfahren verbessern, damit solche Probleme in Zukunft nicht mehr auftreten.


(1)  ABl. L 139 vom 30.5.1975, S. 1.

(2)  In der Tabelle sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Stiftung zusammenfassend dargestellt.

(3)  Der Jahresrechnung wird ein Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des betreffenden Haushaltsjahrs beigefügt. Der Bericht gibt unter anderem Aufschluss über den Umfang der ausgeführten Mittel und — in zusammengefasster Form — über die Mittelübertragungen zwischen den einzelnen Haushaltsposten.

(4)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Eigenkapitalbestands sowie den Anhang zum Jahresabschluss mit Angaben zu den wichtigsten Rechnungslegungsgrundsätzen und sonstigen Erläuterungen.

(5)  Den Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(6)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(7)  Artikel 33 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 (ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72).

(8)  Artikel 38 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002.

(9)  Maßgeblich für die Rechnungslegung und Rechnungsführung der Agenturen sind die entsprechenden Vorschriften in Kapitel 1 des Titels VII der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 652/2008 vom 9. Juli 2008 (ABl. L 181 vom 10.7.2008, S. 23), die in die Finanzregelung der Stiftung aufgenommen wurden.

(10)  ISSAI steht für International Standards of Supreme Audit Institutions; IFAC steht für International Federation of Accountants (Internationaler Wirtschaftsprüferverband).

(11)  Die endgültige Jahresrechnung wurde am 29. Juli 2010 erstellt und ging beim Hof am 2. August 2010 ein. Die mit den Jahresrechnungen der Kommission konsolidierte endgültige Jahresrechnung wird am 15. November des darauf folgenden Jahres im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Jahresrechnung kann unter den nachstehenden Internetadressen abgerufen werden: http://eca.europa.eu oder www.eurofound.europa.eu.

(12)  Auftragsvergabeverfahren für Catering-Dienstleistungen über einen Betrag von 122 000 EUR (Auftrag Nr. 09-1400-01).


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