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Document 52010TA1214(03)

Bericht über den Jahresabschluss 2009 der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte, zusammen mit den Antworten der Agentur

ABl. C 338 vom 14.12.2010, p. 10–15 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

14.12.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 338/10


BERICHT

über den Jahresabschluss 2009 der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte, zusammen mit den Antworten der Agentur

2010/C 338/03

INHALT

 

Ziffer

Seite

EINLEITUNG …

1-2

11

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG …

3-12

11

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUM FINANZMANAGEMENT …

13

12

SONSTIGE BEMERKUNGEN …

14-15

12

Tabelle…

13

Antworten der Agentur

15

EINLEITUNG

1.

Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (nachstehend „die Agentur“) mit Sitz in Wien wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 168/2007 des Rates vom 15. Februar 2007 (1) gegründet. Ziel der Agentur ist es, den relevanten Einrichtungen und Behörden der Union und ihrer Mitgliedstaaten bei der Durchführung des Unionsrechts in Bezug auf die Grundrechte Unterstützung zu gewähren und ihnen Fachkenntnisse bereitzustellen (2).

2.

Der Haushalt 2009 der Agentur belief sich auf 17 Millionen EUR gegenüber 15 Millionen EUR im Vorjahr. Die Anzahl der von der Agentur zum Jahresende beschäftigten Mitarbeiter betrug 64 gegenüber 47 im Vorjahr.

12.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht in Frage.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUM FINANZMANAGEMENT

13.

Die Agentur erhöhte ihre operativen Mittel um 38 %, indem sie 1,9 Millionen EUR von Titel I (Personal) auf Titel III (operative Tätigkeiten) übertrug, um Verzögerungen bei den Einstellungen und der Notwendigkeit, nicht im ursprünglichen Haushaltsplan vorgesehene operative Tätigkeiten zu finanzieren, Rechnung zu tragen. Im Stellenplan für 2009 waren 61 Planstellen vorgesehen, von denen bis Dezember 2009 nur 48 besetzt waren. Von den in Titel II (Verwaltung) bereitgestellten Mitteln wurden 50 % und von den in Titel III bereitgestellten Mitteln zwei Drittel auf das Haushaltsjahr 2010 übertragen. Diese Sachlage macht eine mangelnde Abstimmung zwischen den Haushalts- und den Personalansätzen deutlich. Bei der Haushalts- und Personalplanung der Agentur sind erhebliche Verbesserungen erforderlich.

SONSTIGE BEMERKUNGEN

14.

Bei der Vergabe von drei Rahmenverträgen (12) beruhte die Bewertung der finanziellen Angebote jeweils auf einem Szenario, das die erforderlichen Dienstleistungen nicht angemessen widerspiegelte. Zwischen den einzelnen finanziellen Angeboten gab es erhebliche Unterschiede sowohl hinsichtlich der Stückpreise als auch hinsichtlich der Schätzung der für die Verwirklichung desselben technischen Szenarios erforderlichen Manntage durch die Bieter. Einige Bieter reichten im Hinblick auf die Vergabe der Rahmenverträge sehr niedrige finanzielle Angebote ein. Der Bewertungsausschuss verlangte jedoch keine genaueren Angaben zu den einzelnen Bestandteilen der niedrig kalkulierten Angebote, insbesondere zur niedrigen Schätzung der erforderlichen Manntage.

15.

Im Juli 2007 kam es zur direkten Vergabe (13) eines über vier Jahre laufenden Rahmenvertrags über einen Betrag von 2 Millionen EUR (14) durch die Agentur. Im Juni 2009 war der Höchstbetrag bereits vollständig aufgebraucht. Obwohl in der Bekanntmachung der Auftragsvergabe keine Erhöhung des Höchstbetrags vorgesehen war, vergab die Agentur im Jahr 2009 weiterhin Einzelaufträge über weitere 500 000 EUR. Dieser Sachverhalt macht Verbesserungsbedarf bei der Planung und Überwachung der Auftragsvergabe deutlich.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Igors LUDBORŽS, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 5. Oktober 2010 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident

Tabelle

Europäische Agentur für Grundrechte (Wien)

Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags

Zuständigkeiten der Agentur

(Verordnung (EG) Nr. 168/2007 des Rates vom 15. Februar 2007)

Leitungsstruktur

Der Agentur für 2009 zur Verfügung gestellte Mittel

(Angaben für 2008)

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2009

(Angaben für 2008)

Sammlung von Informationen Zur Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben kann die Kommission alle erforderlichen Auskünfte einholen und alle erforderlichen Nachprüfungen vornehmen; der Rahmen und die nähere Maßgabe hierfür werden vom Rat, der mit einfacher Mehrheit beschließt, gemäß den Bestimmungen der Verträge festgelegt.

(Artikel 337 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union)

Ziele

Den relevanten Organen, Einrichtungen, Ämtern und Agenturen der Union und ihrer Mitgliedstaaten bei der Durchführung des Unionsrechts in Bezug auf die Grundrechte Unterstützung zu gewähren und ihnen Fachkenntnisse bereitzustellen, um ihnen die uneingeschränkte Achtung der Grundrechte zu erleichtern, wenn sie in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich Maßnahmen einleiten oder Aktionen festlegen.

Aufgaben

Sammeln, Erfassen, Analysieren und Verbreiten von relevanten, objektiven, verlässlichen und vergleichbaren Informationen;

Entwicklung von Methoden und Standards, um eine bessere Vergleichbarkeit, Objektivität und Verlässlichkeit der Daten auf europäischer Ebene zu erzielen;

Durchführung wissenschaftlicher Forschungsarbeiten und Erhebungen sowie Voruntersuchungen und Durchführbarkeitsstudien, Beteiligung an solchen Arbeiten oder deren Förderung;

Ausarbeitung und Veröffentlichung von Schlussfolgerungen und Gutachten zu bestimmten Themen für die Organe der Union und die Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit der Durchführung des Unionsrechts;

Veröffentlichung eines Jahresberichts über Grundrechtsfragen in ihrem Tätigkeitsbereich;

Veröffentlichung themenspezifischer Berichte auf der Grundlage ihrer Analysen, Forschungsarbeiten und Erhebungen;

Veröffentlichung eines jährlichen Tätigkeitsberichts;

Entwicklung einer Kommunikationsstrategie und Förderung des Dialogs mit der Zivilgesellschaft.

1 —   Verwaltungsrat

Zusammensetzung

Je eine von jedem Mitgliedstaat benannte unabhängige Persönlichkeit, eine vom Europarat benannte unabhängige Persönlichkeit und zwei Vertreter der Kommission.

Aufgabe

Verabschiedung des Entwurfs des Haushaltsplans sowie des Jahresarbeitsprogramms und der Jahresberichte. Feststellung des endgültigen Haushaltsplans und des Stellenplans — Abgabe einer Stellungnahme zum Jahresabschluss.

2 —   Exekutivausschuss

Zusammensetzung

Vorsitzender des Verwaltungsrats,

stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrats,

ein Vertreter der Kommission,

zwei weitere Mitglieder des Verwaltungsrats,

die vom Europarat in den Verwaltungsrat entsandte Persönlichkeit kann den Sitzungen des Exekutivausschusses beiwohnen.

3 —   Wissenschaftlicher Ausschuss

Zusammensetzung

elf unabhängige und in Grundrechtsfragen hoch qualifizierte Personen,

der Verwaltungsrat ernennt die Mitglieder im Rahmen eines transparenten Stellenausschreibungs- und Auswahlverfahrens.

4 —   Direktor

Vom Verwaltungsrat auf Vorschlag der Kommission und nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments und des Rates ernannt (diese legen ihre gewünschte Reihenfolge der Bewerber fest).

5 —   Externe Kontrolle

Rechnungshof.

6 —   Interne Kontrolle

Interner Auditdienst der Kommission.

7 —   Entlastungsbehörde

Parlament auf Empfehlung des Rates.

Haushalt

17,0 Millionen EUR (15,0 Millionen EUR),

davon Unionszuschuss: 100% (100%)

Personalbestand am 31. Dezember 2009

61 (49) im Stellenplan vorgesehene Planstellen,

davon besetzt: 48 (35)

+ 16 (12) sonstige Planstellen (Vertragspersonal, abgeordnete nationale Sachverständige).

Personalbestand insgesamt: 77(61),

davon entfallen auf

operative Tätigkeiten: 46 (37),

administrative Tätigkeiten: 27 (19),

sonstige Tätigkeiten: 4 (5).

RAXEN:

Anzahl der Beiträge der 27 nationalen Kontaktstellen:189 (219)

Anzahl der Sitzungen: 1 (1)

FRALEX:

Anzahl der Beiträge der Rechtsexperten: 27 (201)

Anzahl der Sitzungen: 1 (2)

Forschungsberichte:

Anzahl der Berichte: 19 (6)

Anzahl der Sitzungen: 20 (21)

Jahresberichte: 2 (2)

Sonstige Veröffentlichungen:

Verschiedene Veröffentlichungen: 1 (13)

Wichtigste Konferenzen und Veranstaltungen:

Konferenz über Grundrechte: 1 (1)

Diversity Day: 3 (1)

Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und anderen Organen und Einrichtungen:

Mitgliedstaaten: 10(9)

Rat der EU: 2(0)

Europäische Kommission: 17(17)

Europäisches Parlament: 2 (6)

Ausschuss der Regionen: 2 (2)

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss: 1 (0)

Plattform für Grundrechte: 2 (1)

Europarat: 16 (25)

OSZE: 6 (7)

Vereinte Nationen: 3 (6)

Externe Interessengruppen: 22

Spezialisierte Stellen: 9

Sonstige Sitzungen und Rundtischgespräche: 11 (18)

Quelle: Angaben der Agentur.

ANTWORTEN DER AGENTUR

13.

Die Agentur wird Maßnahmen ergreifen, um die Rate ihrer Mittelübertragungen so weit wie möglich zu reduzieren. Es muss angemerkt werden, dass externe Faktoren, wie Verzögerungen bei den Einstellungen aufgrund der Ernennung des neuen Direktors sowie beim Abschluss eines wichtigen, von der Kommission ausgeschriebenen Rahmenvertrags, zu der vom Hof beschriebenen Situation führten. Bis Ende 2009 wurden jedoch fünf Stellenangebote, die rechtlich bindend waren, von den Bewerbern angenommen, die ihre Stellen im März 2010 antraten.

14.

Der Bewertungsausschuss war der Auffassung, dass die verwendeten Szenarien repräsentativ waren, und prüfte die niedrig kalkulierten Angebote gründlich. Die Agentur jedoch wird Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die zur Bewertung der Angebote verwendeten Szenarien möglichst realistisch sind. Besondere Aufmerksamkeit wird der Transparenz und der Dokumentierung der vom Bewertungsausschuss verwendeten Bewertungsmethoden gewidmet werden. Die Agentur stellt fest, dass die vom Hof erwähnten Verträge bislang problemlos ausgeführt wurden.

15.

Die Vergabe dieser besonderen Aufträge wurde durch die dringende Vorbereitung von vier Veranstaltungen erforderlich, insbesondere einer Veranstaltung, die in Zusammenarbeit mit dem schwedischen Ratsvorsitz ausgerichtet wurde und die somit besonders prestigeträchtig war. Die Agentur hat bereits damit begonnen, Maßnahmen zu ergreifen, um durch die Verbesserung der Planung und Überwachung ihrer Aufträge derartige Situationen zu vermeiden.


(1)  ABl. L 53 , 22.2.2007, S. 1.

(2)  In der Tabelle sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammenfassend dargestellt.

(3)  Der Jahresrechnung wird ein Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des betreffenden Haushaltsjahrs beigefügt. Der Bericht gibt unter anderem Aufschluss über den Umfang der ausgeführten Mittel und — in zusammengefasster Form — über die Mittelübertragungen zwischen den einzelnen Haushaltsposten.

(4)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Eigenkapitalbestands sowie den Anhang zum Jahresabschluss mit Angaben zu den wichtigsten Rechnungslegungsgrundsätzen und sonstigen Erläuterungen.

(5)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(6)  ABl. L 248 , 16.9.2002, S. 1.

(7)  Artikel 33 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 (ABl. L 357 , 31.12.2002, S. 72).

(8)  Artikel 38 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002.

(9)  Maßgeblich für die Rechnungslegung und Rechnungsführung der Agenturen sind die entsprechenden Vorschriften in Kapitel 1 des Titels VII der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 652/2008 vom 9. Juli 2008 (ABl. L 181, 10.7.2008, S. 23), die in die Finanzregelung der Agentur aufgenommen wurden.

(10)  ISSAI steht für International Standards of Supreme Audit Institutions; IFAC steht für International Federation of Accountants (Internationaler Wirtschaftsprüferverband).

(11)  Die endgültige Jahresrechnung wurde am 27. Mai 2010 erstellt und ging beim Hof am 9. Juni 2010 ein. Die mit der Jahresrechnung der Kommission konsolidierte endgültige Jahresrechnung wird am 15. November des darauf folgenden Jahres im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Jahresrechnung kann unter den nachstehenden Internetadressen abgerufen werden: http://eca.europa.eu oder http://www.fra.europa.eu/fraWebsite/home/home_en.htm/.

(12)  Vertrag F/SU/09/01 über einen Betrag von 800 000 EUR, Vertrag F/SE/09/02 über einen Betrag von 900 000 EUR, Vertrag FRA-CAR-2009-T01-A (Los 1) über einen Betrag von 875 000 EUR.

(13)  Anwendung des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung, da im Rahmen des offenen Verfahrens keine geeigneten Angebote abgegeben wurden (Artikel 126 Absatz 1 der Durchführungsbestimmungen zur Haushaltsordnung für den Gesamthaushalt).

(14)  Vertrag FR2-2007/3401/3402/3403/NP01.


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