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Document 52009DC0210

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen Antwort auf die Berichte der Sachverständigengruppen über die Ex-post-Bewertung der Sechsten Rahmenprogramme

/* KOM/2009/0210 endg. */

52009DC0210

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen Antwort auf die Berichte der Sachverständigengruppen über die Ex-post-Bewertung der Sechsten Rahmenprogramme /* KOM/2009/0210 endg. */


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 29.4.2009

KOM(2009) 210 endgültig

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT, DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Antwort auf die Berichte der Sachverständigengruppen über die Ex-post-Bewertung der Sechsten Rahmenprogramme

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT, DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Antwort auf die Berichte der Sachverständigengruppen über die Ex-post-Bewertung der Sechsten Rahmenprogramme

1. Hintergrund

Die Beschlüsse über die Siebten Forschungsrahmenprogramme[1] (EG und Euratom) sehen vor, dass die Programme innerhalb von zwei Jahren nach ihrem Abschluss bewertet werden sollen. Die Ex-post-Bewertung des 6. Rahmenprogramms (2002–2006) wurde von einer 13-köpfigen Sachverständigengruppe unter Vorsitz von Professor Ernst Rietschel, Präsident der Leibniz-Gemeinschaft, durchgeführt. Dabei wurden das Konzept, die Umsetzung und die Erfolge des 6. RP auf der Grundlage einer ganzen Reihe von Unterlagen bewertet[2]. Die Erkenntnisse und Empfehlungen aus den gesonderten Bewertungen der direkten Maßnahmen der GFS und der TIG-Forschung wurden der Sachverständigengruppe zugeleitet.

Beide Rahmenprogramme enthielten sogenannte direkte Maßnahmen, bei denen es sich um FuE-Tätigkeiten handelt, die von der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS) der Europäischen Kommission durchgeführt werden. Die GFS und ihr Verwaltungsrat setzten ein Expertengremium unter Vorsitz von Sir David King ein[3], das seinen Bericht im September 2008 vorlegte. Obwohl die Kommission auf die Ergebnisse dieses Berichts schon reagiert[4] und die darin gemachten Empfehlungen weitgehend gebilligt hat, hält sie es für sinnvoll, im Zuge der Gesamtbewertung des 6. Rahmenprogramms auf diesen gesonderten GFS-Bewertungsbericht zu verweisen, den die Kommission als Referenzbewertung für die GFS betrachtet (siehe Anhang).

Die Ex-post-Bewertung des vorrangigen Themenbereichs „Technologien für die Informationsgesellschaft (TIG)“ des 6. Rahmenprogramms wurde von einer Sachverständigengruppe unter Vorsitz von Esko Aha durchgeführt. Die Kommission begrüßte den Bericht und legte ihre ersten Reaktionen auf die darin enthaltenen Empfehlungen im September 2008 in einer Mitteilung[5] an die anderen Organe dar. Darin schlug sie vor, diese Empfehlungen zum Gegenstand einer breiten Diskussion über die europäische Innovationspolitik im IKT-Bereich zu machen[6].

2. Einleitung

Die Hauptziele der sechsten Forschungsrahmenprogramme (2002–2006) und ihrer spezifischen Programme waren die Integration, Stärkung und Strukturierung des Europäischen Forschungsraums. Mit Haushaltmitteln in Höhe von 19,235 Milliarden Euro gehörten sie zu den weltweit umfassendsten öffentlichen Forschungsprogrammen, was ihre Bewertung zu einer anspruchsvollen Aufgabe macht.

Die Kommission erhielt kürzlich den Bericht der Sachverständigengruppe, der im Hinblick auf Umfang und Qualität der verwendeten Unterlagen und auf die Detailgenauigkeit neue Maßstäbe setzt.

Die in diesem Bericht enthaltenen Erkenntnisse, Schlussfolgerungen, Empfehlungen und Ausblicke auf die Zukunft der Rahmenprogramme sind eine wertvolle Zuarbeit für die künftige Politikentwicklung und deren weitere Bewertung, insbesondere für die Zwischenbewertung des 7. RP und die Aufstellung des 8. RP ab 2014.

Diese Mitteilung dient der offenen und transparenten Beantwortung der in der Ex-post-Bewertung aufgeworfenen Fragen und der Darlegung der Maßnahmen, welche die Kommission zu ergreifen gedenkt oder bereits getroffen hat, um die Probleme zu lösen, aber auch der Erörterung der Probleme, für die es keine naheliegenden oder sofortigen Lösungen gibt.

In dem Bewertungsbericht wird eine Reihe von Problemen angesprochen, insbesondere in Bezug auf den Aufbau und Inhalt der Rahmenprogramme und die Finanzierungsregeln, die wegen der geltenden Beschlussverfahren natürlich nicht von der Kommission allein, sondern nur in Zusammenarbeit mit einer größeren Gruppe von Beteiligten, darunter den Mitgliedstaaten, dem Rat und dem Europäischen Parlament gelöst werden können.

3. Antwort auf die Empfehlungen

1. Bevor sie Vorschläge für ein 8. Rahmenprogramm unterbreitet, sollte die Kommission die derzeitigen und künftigen Gründe für das Rahmenprogramm sowohl insgesamt als auch im Einzelnen gründlich analysieren und klarer dokumentieren. Die Anzahl der Ziele eines Rahmenprogramms sollte den Fähigkeiten der Kommission und anderer Akteure zur Erreichung dieser Ziele entsprechen. Die Kommission sollte die Konsultationsverfahren zur Aufstellung eines Rahmenprogramm sowohl insgesamt als auch auf Arbeitsprogrammebene dokumentieren und transparenter gestalten.

Die Kommission stimmt der generellen Zielrichtung dieser Empfehlung zu.

Der Ausarbeitung und Ausgestaltung des Vorschlags für das 8. Rahmenprogramm wird eine ausgedehnte, offene und transparente Konsultation aller Beteiligten vorausgehen. Eine ausführliche Analyse des Konzepts wird in der dem Vorschlag beigefügten Folgenabschätzung dargelegt werden.

Das übergreifende Ziel, das mit der Forschungs- und Entwicklungspolitik und den Rahmenprogrammen der EU seit 2003 und voraussichtlich auch in Zukunft verfolgt wird, ist die Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums (EFR).

Das Rahmenprogramm wird zunehmend dem im Ljubljana-Prozess[7] vorgesehenen Ansatz der Partnerschaft mit den Mitgliedstaaten und den gemeinsamen EFR-Zielvorstellungen für 2020[8] Rechnung tragen müssen: Schaffung eines europäischen Binnenmarkts für Wissenschaft, Wissen und Technologie, stärkere Koordinierung von Forschung und Politik, stärkere Konzentration auf Programme und Strategien zur Bewältigung großer gesellschaftlicher Herausforderungen wie Energie, Umwelt, Klima, Gesundheit, Bevölkerungsalterung und nachhaltige Entwicklung. Daraus ergeben sich anspruchsvolle Aufgaben wie die Suche nach neuen Wegen zur Bündelung der Ressourcen in Partnerschaften. Außerdem geht es um die Unterstützung und verstärkte Durchführung der fünf EFR-Initiativen, die 2008 in Angriff genommen wurden, insbesondere der Forscherpartnerschaft, der Strategie für die internationale Forschungszusammenarbeit und der gemeinsamen Programmplanung.

2. Ein Rahmenprogramm muss allerdings mehr sein als die Darstellung der Ergebnisse, die die im Wettbewerb stehenden Begünstigten oder die Beteiligten am Ende von ihm erwarten. Es muss ausreichend flexibel sein, um sich weiterentwickeln und ändern zu können. Das Rahmenprogramm darf nicht zu einem Ersatz für die FTE-Politik der Mitgliedstaaten oder die Lösung andere örtlicher Probleme werden, sondern sollte mit den nationalen Forschungstätigkeiten abgestimmt werden, um den Europäischen Forschungsraum zu stärken und zu strukturieren. Es sollte auch bewusst eine Monopolbildung vermeiden. Gegenwärtig sind die Kommission und das Rahmenprogramm an fast allen Tätigkeiten der europäischen FTE-Zusammenarbeit beteiligt, was die Gefahr immer gleicher Denkweisen und Ideen birgt und die aus der Vielfalt des europäischen Forschungssystems erwachsenden Vorteile mindert.

Die Kommission stimmt dieser Empfehlung und der Notwendigkeit einer besseren Abstimmung und Koordinierung der gemeinschaftlichen und nationalen Forschungsanstrengungen zur Stärkung und Strukturierung des EFR weitgehend zu.

Die Notwendigkeit starker und dauerhafter EFR-Partnerschaften zwischen Kommission und Mitgliedstaaten im Zuge des Ljubljana-Prozesses ergibt sich in hohem Maße aus dem Streben nach einer besseren Synchronisierung auf strategischer wie auch auf Programmebene. Auf politischer Ebene erfolgt dies mit Hilfe der offenen Koordinierungsmethode und durch die Umsetzung der 2008 eingeleiteten Gemeinschaftsinitiativen für den EFR[9]. Auf Programmebene hat die Kommission aufbauend auf den Erfahrungen mit ERA-NET und den Artikel-169-Initiativen einen gemeinsamen Programmplanungsansatz vorgeschlagen.

Das Rahmenprogramm soll in der Tat kein Ersatz für eine nationale Finanzierung sein, sondern je nach Größe und Gegenstand bzw. Anwendungsbereich des Projekts und der Förderform einen europäischen Mehrwert erbringen.

Für die Annahme eines Monopols seitens der Kommission und des Rahmenprogramms gibt es keine Belege. Einrichtungen und Programme wie CERN, EUREKA, Europäische Wissenschaftsstiftung und COST sind nur einige der europaweit tätigen multilateralen Gremien, die heute das europäische Forschungssystem unterstützen.

3. Die „Drittland-“Terminologie muss aufgegeben werden, denn sie steht einem strategischen Denken im Wege. Sie sollte durch drei Strategien für die innerhalb des EU-Rahmenprogramms geförderte Zusammenarbeit ersetzt werden: eine für Entwicklungsländer, eine für wachstumsstarke Länder und eine für Industrieländer außerhalb der EU. Die Haushaltsmittel für die Zusammenarbeit mit den großen Industrieländern (z. B. USA, Japan) und aufstrebenden Volkswirtschaften (z. B. Indien, China und Brasilen) sollten drastisch aufgestockt werden. Außerdem sollten besondere Strategien aufgestellt werden, um die Mobilität mit diesen Ländern zu steigern und sie als Partner für die allgemeinen Vorhaben des Rahmenprogramms zu gewinnen, was sowohl der Qualität als auch den Zwecken des EFR zugute käme. Die Aktivitäten des Rahmenprogramms zugunsten der Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern sollen sich auf Themen und Technologien konzentrieren, die für die Entwicklung bedeutsam sind und bei denen EU-Wissenschaftler weltweit führend sind.

Der Begriff „Drittland“ bezieht sich nur auf jene Länder, die nicht vollständig am Rahmenprogramm teilnehmen, die also weder EU-Länder noch assoziierte Länder sind.

Die Kommission räumt ein, dass dieser Begriff zwar bestimmte Nachteile hat, aber bislang kein Hindernis für gezieltere und nuanciertere Überlegungen über strategische Forschungspartnerschaften mit den drei genannten Arten von Ländern darstellte[10]. Die Ersetzung des Begriffs durch eine weiterführende Klassifizierung wäre nicht unbedingt im Interesse einer größeren Klarheit und Einfachheit. Ferner möchte die Kommission hervorheben, wie wichtig es ist, mit den Rahmenprogrammen weiterhin ein Spitzenniveau in der internationalen Zusammenarbeit anzustreben, gleichzeitig aber den besonderen Forschungsbedarf der Partnerländer zu berücksichtigen und auf eine größere Unterstützung beim Ausbau der Forschungskapazitäten durch andere Finanzierungsquellen hinzuwirken.

Die Kommission stimmt der Notwendigkeit zu, die Forschungszusammenarbeit mit „Drittländern“ stärker in den Mittelpunkt zu rücken, wie dies in der jüngsten Mitteilung über einen europäischen Strategierahmen für die internationale wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit[11] dargelegt wurde.

Die Kommission befürwortet nachdrücklich eine Aufstockung der Mittel für die Finanzierung von Forschungspartnerschaften mit den Industrieländern, um die Verbindung mit der wissenschaftlichen Weltspitze zu stärken. Dazu müssen einige praktische Hürden beiseite geräumt werden.

Im 7. RP gibt es mehrere richtungweisende Entwicklungen:

- die spezifischen Maßnahmen zur Förderung der internationalen Zusammenarbeit haben sich als wirksames Mittel zur Unterstützung der partnerschaftlichen Bewältigung gemeinsamer Herausforderungen insbesondere mit Wachstumsländern und Entwicklungsländern bewährt. So wurden beispielsweise mit strategischen Partnern wie Russland und Indien koordinierte Aufforderungen durchgeführt;

- Aufbau einer strategischen Partnerschaft mit den Mitgliedstaaten, namentlich zur „Förderung der strategischen Zusammenarbeit mit wichtigen Drittländern durch geografische und thematische Schwerpunktsetzung“, wozu ein neues Strategisches Forum für die internationale wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit eingerichtet wurde;

- gegenseitige Öffnung der Programme, beispielsweise zwischen der EU und den USA im Gesundheitsbereich.

4. Ein neues Bottom-up-Konzept (wie bei den NEST-Tätigkeiten des 6. RP) sollte eingeführt werden, um neue Forschungsrichtungen und originelle Arten der Zusammenarbeit zu erproben. Dieses Konzept sollte flexibel und risikofreudig sein und als einziges Auswahlkriterium die „wissenschaftliche Exzellenz“ zugrunde legen.

Die Pionierforschung hat im 7. RP ein viel größeres Gewicht, und die zunächst im NEST-Bereich ausprobierte „Bottom-up-Philosophie“ ist ein wichtiger Grundsatz des Europäischen Forschungsrats, der für alle Gebiete der Wissenschaft und Technik einschließlich der Sozial- und Geisteswissenschaften gilt. Die Unterstützung, die der Europäische Forschungsrat für „Hauptforscher“ und einzelne Teams leistet, markiert ein neues Herangehen gegenüber der NEST-Verbundforschung.

Da Kooperationsprogramme die interdisziplinäre Pionierforschung mit Hilfe europaweiter Partnerschaften wirksam anregen können, wurden ergänzend zum Europäischen Forschungsrat in alle vorrangigen Themenbereiche des 7. RP auch NEST-ähnliche Forschungstätigkeiten aufgenommen. Zu nennen ist hier vor allem die Initiative für neue und künftige Technologien ( FET proactive ) innerhalb des vorrangigen Themenbereichs IKT, die Ressourcen für die Arbeit an visionären und anspruchsvollen langfristigen Zielen mit großem künftigem Wirkungspotenzial bündeln soll.

Die Kommission räumt ein, dass dem effektiven Zusammenwirken der verschiedenen Instrumente zur Förderung der Pionierforschung, die sowohl von einzelnen Teams als auch europaweiten Partnerschaften durchgeführt wird, in der gesamten RP-Forschung mehr Beachtung geschenkt werden muss. Die Überlegungen über eine Intensivierung der NEST-ähnlichen Pionierforschung sollten nicht auf die zielgerichtete Forschung innerhalb bestimmter thematischer Ziele beschränkt bleiben, sondern auch „Bottom-up“-Ansätze und die themen- und fachübergreifende Forschung einbeziehen.

5. Die KMU-Beteiligung an den vorrangigen Themenbereichen ist wichtig und sollte gefördert werden. Allerdings sollte das Gesamtziel von 15 % überprüft und ggf. durch Mechanismen ersetzt werden, die der jeweiligen Dynamik der jeweiligen Branche besser entsprechen.

Nach Ansicht der Kommission sollten die KMU zur Beteiligung an den Rahmenprogrammen und deren vorrangigen Themenbereichen angeregt werden. Das Ziel von 15 % ist Ausdruck der großen Bedeutung, welche die beiden Gesetzgeber dieser Frage beimessen, war aber niemals ein Zweck für sich. Häufig entsprechen regionale und nationale Programme und deren Partner der Art und den Bedürfnissen der KMU besser.

Über viele Rahmenprogramme hinweg werden durchgängig Anstrengungen unternommen, so derzeit durch eine dienststellenübergreifende Taskforce, um die KMU-Beteiligung zu beobachten und besondere Bestimmungen vorzusehen, die den besonderen Bedürfnissen der KMU gerecht werden. Ein bemerkenswerter Erfolg ist in diesem Zusammenhang das Eurostars-Programm, eine gemeinsame Initiative von EUREKA und dem 7. RP zur Finanzierung der marktorientierten Forschung unter aktiver Beteiligung forschungsintensiver KMU.

Es laufen derzeit ausführliche Untersuchungen, um die Vorteile zu ermitteln, die KMU aus einer Teilnahme an den Rahmenprogrammen und insbesondere aus den Sondermaßnahmen des spezifischen Programms „Kapazitäten“ ziehen können. Diese Arbeiten sollen auch ein vertieftes Verständnis dessen ermöglichen, welche Art von Forschungstätigkeiten KMU innerhalb der Rahmenprogramme durchführen und welche Bedürfnisse High-Tech-KMU sowie KMU mit mittlerem und geringem Technologieniveau haben, um die KMU-Unterstützung in künftigen Rahmenprogrammen zu straffen.

6. Die Sachverständigengruppe empfiehlt, den ESFRI-Prozess, einschließlich seines Fahrplans und der Zukunftsforschung, fortzusetzen, und stellt fest, dass sich die Tätigkeiten des Rahmenprogramms, mit denen fachübergreifende Forschungsinfrastrukturen unterstützt werden, als hoch wirksam bewährt haben.

Die Kommission wird die Tätigkeiten des Europäischen Strategieforums für Forschungsinfrastrukturen (ESFRI) auch weiterhin unterstützen. Das ESFRI spielt insbesondere mit seinem Fahrplan für neue europäische Forschungsinfrastrukturen eine Schlüsselrolle bei der Strategieentwicklung. Diese Bemühungen sollten durch die Aufstellung nationaler Fahrpläne seitens der Mitgliedstaaten und durch eine bessere weltweite Koordinierung der Forschungsinfrastrukturen ergänzt werden. Dies entspricht auch den Gemeinschaftsmaßnahmen auf diesem Gebiet. So gibt es im 7. RP eine neue Maßnahme, um die Entwicklung europäischer Forschungsinfrastrukturen der nächsten Generation gezielt im Hinblick auf den ESFRI-Fahrplan zu unterstützen.

Ergänzend dazu wird die Kommission einen neuen Rechtsrahmen für europäische Forschungsinfrastrukturen schaffen, um den Entscheidungsprozess zu verbessern und zu beschleunigen.

Die Kommission ist sich der hohen Effektivität von auf mehreren Gebieten einsetzbaren Infrastrukturen wie der IKT-gestützten Infrastrukturen bewusst. Sie wird deren Weiterentwicklung daher auch künftig energisch unterstützen und dabei der raschen Technologieentwicklung, der globalen Dimension und den Empfehlungen von Gremien wie der eIRG[12] Rechnung tragen.

7. Es müssen Schritte unternommen werden, um die Teilnahme weiblicher Forscher an Projekten des 7. RP zu erhöhen. Notwendig ist dazu ein proaktiveres Vorgehen, z. B. die (Wieder-)Einführung besonderer Gleichstellungsmaßnahmen nach den Qualitätskriterien als Finanzierungsvoraussetzung bei großen Instrumenten. Es müssen systematisch und ständig Statistiken erfasst, ausgewertet und beobachtet sowie entsprechende Maßnahmen getroffen werden, falls Fortschritte bei der Gleichstellung ausbleiben.

Die Kommission stimmt der Notwendigkeit eines besseren Gleichgewichts von Männern und Frauen unter den europäischen Forschern zu. In Bezug auf die von der Sachverständigengruppe vorgeschlagene Richtung ist sie aber vorsichtig. Das Rahmenprogramm sollte als Beispiel der besten Praxis gelten und Maßstäbe setzen. Der Frauenanteil im Rahmenprogramm ist aber schon höher als in den nationalen Programmen, und es gibt durchaus Grenzen für das, was mit dem Rahmenprogramm allein erreicht werden kann. Künftige Maßnahmen müssen auf einer besseren Erfassung und Auswertung von Statistiken über die Geschlechterverteilung unter den Forschern fußen. Es werden mehr Bottom-up-Ansätze in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und anderen Politikbereichen benötigt, die sich auf die Gleichstellung auswirken. Ein gutes Beispiel dafür ist der Leitfaden für die vorbildliche Praxis der Frauenförderung in den IKT[13], in dem es darum geht, wie in Zusammenarbeit mit der europäischen IKT-Branche günstige Bedingungen geschaffen werden können, um Frauen anzuziehen und im Beruf zu halten.

8. Für die künftige Lebendigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wissenschaft und Technik ist es entscheidend, dass junge Menschen die Forschung als attraktive Berufswahl begreifen. Eine stärkere Ausrichtung des Rahmenprogramms auf die Bewältigung der großen globalen Bedürfnisse und Herausforderungen könnte eine Möglichkeit hierzu sein. Andere Elemente wären die Förderung der Mobilität junger europäischer Wissenschaftler und die Schaffung von Möglichkeiten, damit mehr Studenten und junge Forscher aus wissenschaftlich aufstrebenden Ländern in Europa studieren und arbeiten können.

Die Kommission stimmt der Notwendigkeit zu, junge Menschen für eine Berufswahl im Bereich der Wissenschaft und Technik zu interessieren. Im Rocard-Bericht über die naturwissenschaftliche Erziehung[14] ist das schwindende Interesse der jungen Generationen an einem naturwissenschaftlichen Studium eindeutig nachgewiesen worden. In den Schlussfolgerungen wird u. a. festgestellt, dass die Modelle der naturwissenschaftlichen Lehre grundlegend verändert werden müssen.

Entsprechende Lösungen werden in den Mitgliedstaaten und Fachkreisen unter Einbeziehung unterschiedlicher Politikbereiche und einer breiten Palette von Beteiligten gefunden werden müssen.

Das 7. Rahmenprogramm ist schon verstärkt auf die großen globalen Bedürfnisse und Herausforderungen ausgerichtet worden, beispielsweise auf erneuerbare Energiequellen innerhalb des Europäischen Strategieplans für Energietechnologie (SET-Plan). Gemeinsame Technologieinitiativen, der vorgeschlagene gemeinsame Programmplanungsansatz wie auch der Aufbau einer globalen Partnerschaft innerhalb der neuen internationalen Strategie für die Entwicklung der Wissenschaft und Technik stellen allesamt die großen globalen Bedürfnisse und Herausforderungen in den Mittelpunkt.

Ein weiterer Bereich, in dem Fortschritte erzielt wurden, ist der Forschermarkt. Die kürzlich geschaffene europäische Partnerschaft für Forscher dient einer nationalen und europäischen Politik, mit der die Gesamtattraktivität Europas für Forscherlaufbahnen und im Hinblick auf Mobilität gesteigert werden soll. Weitere Arbeiten zur Übernahme der Grundsätze der Europäischen Charta für Forscher und des Verhaltenskodex für die Einstellung von Forschern werden dabei helfen, bessere Forscherlaufbahnen anzubieten und einen echten Wettbewerb herbeizuführen. Außerdem erwartet die Kommission, dass mehr Sensibilisierungsmaßnahmen in der Sekundarschulbildung, wo die berufliche Weichenstellung erfolgt, durchgeführt werden.

Bezüglich der Frage der Anreize für junge Wissenschaftler, die in Europa studieren oder arbeiten wollen, verweist die Kommission auf den echten Fortschritt, der mit Innovationen wie dem „Wissenschaftlervisum“, einer besonderen Aufenthaltserlaubnis für Forscher aus Drittländern, erreicht wurde. Gleichzeitig muss das Abwandern von Wissenschaftlern verhindert werden. Ziel ist die Förderung eines echten Austauschs einschließlich Rückkehr in die Drittländer, damit diese Forscher ihre nationalen Einrichtungen aufbauen und gleichzeitig langfristige Kontakte zum gegenseitigen Vorteil knüpfen können.

9. Die Verwaltung des Rahmenprogramms bedarf keiner schrittweisen Anpassungen, sondern einer Generalüberprüfung. Die Kommission sollte zur Überprüfung ihrer Verfahren, auch der Finanzkontrollverfahren, externe Hilfe in Anspruch nehmen. Konkrete Ziele sollten dabei die Verringerung des Leitindikators für die Vertragsabschlusszeit um 50 % und die Umstellung der Verträge von Kosten auf Preise sein, damit die Kosten nicht mehr geprüft werden müssen, außer vielleicht bei einer kleinen Anzahl von Projekten. Bei ihrer Förderung wissenschaftlicher Projekte sollte die Kommission die Umstellung von Verträgen auf Finanzhilfen fortsetzen.

Die Kommission ist sich der Bedeutung der Verwaltung und Vereinfachung und auch insbesondere der beiden konkreten Probleme, die von der Sachverständigengruppe angesprochenen wurden, bewusst. Die Vereinfachung der Verfahren ist eines der Hauptziele des 7. Rahmenprogramms, und entsprechende Erfolge sind im jüngsten Zwischenbericht über das 7. RP dargelegt worden, beispielsweise in Bezug auf den Teilnehmer-Garantiefonds, der die vorherige Prüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit für die Mehrzahl der Teilnehmer überflüssig gemacht hat, die einmalige Einreichung der Unterlagen über ein zentrales Registrierungssystem und neue elektronische Werkzeuge, die die Aushandlung der Verträge erleichtern.

Wie im Zwischenbericht dargelegt, werden die Vereinfachungsmöglichkeiten durch den bestehenden rechtlichen Rahmen beschränkt. Die von den Sachverständigen vorgeschlagene Generalüberprüfung könnte sich zwar auf externe Hilfe bei der Prüfung der Verfahren stützten, erfordert darüber hinaus aber ein gemeinsames Vorgehen mit dem Gesetzgeber, der Haushaltsbehörde und dem Rechnungshof, um den gesamten Rechts-, Finanz- und Kontrollrahmen zu ändern. Ziel sollte es dabei sein, ein besseres Gleichgewicht zwischen Einfachheit und Verringerung des Verwaltungsaufwands, einerseits, und einer wirtschaftlichen Haushaltsführung und Rechenschaftspflicht, andererseits, herzustellen.

Eine Mitteilung der Kommission über die Vereinfachung ist für 2010 geplant und wäre die Gelegenheit, weitere Überlegungen zu diesen Fragen anzustellen und dabei die laufenden Gespräche mit Gesetzgeber und Rechnungshof über den Begriff des tolerierbaren Fehlerrisikos[15] zu berücksichtigen.

10. Die Kommission sollte ihre Bewertungskultur beträchtlich ausweiten, um die Auswirkungen des Rahmenprogramms zu erfassen und nachzuweisen. Bislang geht es bei Rahmenprogrammbewertungen vor allem um die Planung und Organisation der jüngsten Programme. Es besteht daher ein beträchtliches Defizit in Bezug auf unser Verständnis der Wirkungen, die das Rahmenprogramm langfristig und in einem breiteren Kontext entfaltet (Institutionen, Wissenschaftsdisziplinen und Technologien, Industrie, Gesellschaft als Ganzes, Politik). Die programmbezogene Bewertung, die durch interne Vorschriften der Kommission begünstigt wird, ist natürlich wichtig, macht es ohne Berücksichtigung dieser anderen Sichtweisen aber schwierig, gute Erkenntnisse darüber zu erlangen, wie das Rahmenprogramm funktioniert und verbessert werden kann.

Die Kommission stimmt der Notwendigkeit zu, die langfristigen und strukturellen Auswirkungen der Rahmenprogramme eingehender zu untersuchen (auf Institutionen, Industrie, Mitgliedstaaten usw.), und hat bereits Schritte unternommen, damit solche Arbeiten durchgeführt werden.

Eine nachhaltige Unterstützung aus den Mitgliedstaaten ist für das Verständnis der längerfristigen Auswirkungen unverzichtbar. Die jüngsten Folgenabschätzungen und die EUFORDIA[16]-Konferenz haben rechtzeitig deutlich gemacht, was in Rahmen einer solchen Ad-hoc-Initiative erreicht werden kann. Die Kommission wird diese Aktivitäten auch weiterhin nachdrücklich unterstützen.

4. Ausblick

Diese Antwort auf die Bewertung des 6. Rahmenprogramms ist Teil einer erneuten Bekräftigung der von der Kommission gemachten Zusage, über die Durchführung, die Fortschritte und die Erfolge der Rahmenprogramme zu berichten.

Zu der Reihe der Berichte und Bewertungen gehören neben den laufenden Arbeiten der kürzlich veröffentlichte Überwachungsbericht[17] und der Zwischenbericht über das 7. RP sowie die Zwischenbewertung des 7. RP im Jahr 2010.

Der Bericht über die Ex-post-Bewertung des 6. Rahmenprogramms und die Antwort der Kommission darauf sowie die gesonderten Berichte über die direkten Maßnahmen der GFS und die TIG-Forschung werden als wichtige Zuarbeiten in die Zwischenbewertung des 7. Rahmenprogramms einfließen. Dadurch wird nicht nur eine bessere Kontinuität und ein vertieftes Verständnis der untersuchten Fragen sondern auch eine stärkere Verbindung zwischen der Bewertung und den Politikgestaltungs- und Entscheidungsprozessen begünstigt. Letztlich hilft all dies bei der Anpassung des gegenwärtigen Rahmenprogramms und der Gestaltung folgender Rahmenprogramme, damit diese einen Beitrag zur Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums leisten, nämlich zu einem europäischen Binnenmarkt für Wissenschaft, Wissen und Technologien, der durch mehr Wettbewerb die Exzellenz in Wissenschaft und Technologie steigert und gleichzeitig Raum für die Koordinierung der Forschungstätigkeiten, Programme und Strategien bietet, um die großen gesellschaftlichen Herausforderungen wirksamer und effizienter zu bewältigen.

Anhang

Unabhängige Bewertung der direkten Maßnahmen der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS) innerhalb des 6. Rahmenprogramms

Die von einen Expertengremium unter Vorsitz von Sir David King vorgenommene Ex-post-Bewertung der GFS-Maßnahmen des 6. RP betrifft alle direkten Maßnahmen der Rahmenprogramme und gibt Auskunft über die Ergebnisse der spezifischen Programme der GFS. Sie enthält Empfehlungen an die Kommission und die GFS zur weiteren Verbesserung ihrer wissenschaftlichen Politikunterstützung.

Anstatt die Leistung jedes der sieben GFS-Institute einzeln zu beurteilen, verfolgte das Expertengremium einen integrierten Ansatz in Bezug auf die GFS und bewertete die Organisation als ein Ganzes mit dem Schwerpunkt auf ihren Hauptkompetenzbereichen entsprechend der Struktur des mehrjährigen Arbeitsprogramms zum 6. Rahmenprogramm. Die thematischen Erfolge wurden auf der Grundlage von Ortsbesichtigungen und einer gleichzeitigen Prüfung des von der GFS vorgelegten Hintergrundmaterials beurteilt. Das Gremium achtete besonders auf die Qualität der Forschungsmaßnahmen, der Durchführung und der Verwaltung sowie auf die Fortschritte bei der Verwirklichung der gesetzten Ziele. Darüber hinaus stützte es sich auf Fakten aus Umfragen unter den GFS-Kunden, die von einem externen Umfrageunternehmen durchgeführt worden waren.

Die Gesamtbewertung der Leistungen und Erfolge der GFS während des 6. RP fällt positiv aus und führt zu der Schlussfolgerung: „Die GFS ist in den letzten Jahren tiefgreifend umgestaltet worden und hat ihre Position als unverzichtbare Quelle von Wissen und Fachkompetenz im Dienste der politischen Ziele der EU gefestigt“. Die für Wissenschaft und Politik geleistete Unterstützung wird mit „gut, sehr gut und bisweilen ausgezeichnet“ bewertet. Das Expertengremium stellte fest, dass die GFS ab dem 5. RP und im 6. RP seit Erhalt ihres neuen Auftrags im Jahr 1998 ihre Kundenorientierung ständig verbessert hat. Es erkennt die strategische Ausrichtung der GFS an: überzeugende Auftragsbeschreibung, angestrebte Werte, und regelmäßige interne Beurteilung. Es betont, dass die GFS längerfristige Ziele und eine Gesamtstrategie benötigt, um den strategischen Rahmen zu vervollständigen und auf eine höhere Stufe der Dienstleistungserbringung für die Politik zu gelangen. Hinsichtlich dieser höheren Dienstleistungsstufe ist das Gremium ferner der Ansicht, dass die GFS über die richtige Wissensgrundlage und Fähigkeiten verfügt, um proaktiv in laufende politische Prozesse einzugreifen.

Die positive Beurteilung der Durchführung der direkten Maßnahmen des 6. RP durch die GFS im Hinblick auf Kundenorientierung, Qualität und Wirkung wird von der Kommission ebenso begrüßt wie die Erkenntnisse und die tiefgehenden Analysen in dem Bericht und die Hauptrichtung der Empfehlungen. Die Kommission bestätigt die Rolle des Verwaltungsrats in der Diskussion der frühen Ergebnisse und freut sich über die positiven Reaktionen der Wissenschaftskreise[18], die helfen werden, die Stellung der GFS als kommissionsinterner wissenschaftlicher Beratungs- und Unterstützungsanbieter zu festigen.

Die Kommission akzeptiert voll und ganz die Empfehlungen in dem Bericht und wird rechtzeitig zur Zwischenbewertung des 7. Rahmenprogramms eine Gesamtstrategie für die GFS aufstellen. Ziel ist letztlich eine optimale Nutzung der von der GFS gepflegten Wissensgrundlage für die Unterstützung der EU-Politik sowie eine klare Positionierung der GFS in den Diskussionen über Wissenschaft, Wissenschaftspolitik und Forschung in den EG- und Euratom-Rahmenprogrammen. Dies wird auch innerhalb der GFS zu einer stärkeren Integration und Koordinierung der verschiedenen Institute führen.

Im 7. Rahmenprogramm hat die GFS mit der Veröffentlichung von Referenzberichten begonnen, einen stärker proaktiven Ansatz bei der Politikunterstützung zu verfolgen. Die GFS-Berichte nähren die Debatte um wichtige gesellschaftliche Fragen, die sowohl für die politischen Entscheidungsträger als auch die Bürger in Europa von großer Bedeutung sind, im Sinne der Empfehlungen. Angesichts ihrer angesammelten Kenntnisse und Erfahrungen sowie ihrer engen Kontakte zu den Wissenschaftlern ist die GFS bestens in der Lage, kommende Probleme zu ermitteln. Daher unterstützt die Kommission die GFS bei ihrer Aufgabenerfüllung durch die Aufstellung einer eigenen Strategie, mit der auch der gewünschte proaktivere Ansatz für die Unterstützung politischer Entscheidungsprozesse herausgebildet werden soll.

[1] Beschluss Nr. 1982/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 über das Siebte Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007 bis 2013); Beschluss 2006/970/Euratom des Rates vom 18. Dezember 2006 über das Siebte Rahmenprogramm der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) für Forschungs- und Ausbildungsmaßnahmen im Nuklearbereich (2007–2011).

[2] Einzelheiten über die von der Sachverständigengruppe für die Bewertung des 6. RP verwendeten Unterlagen und Methoden finden Sie im Bewertungsbericht:http://ec.europa.eu/research/reports/2009/pdf/fp6_evaluation_final_report_en.pdf.

[3] Ex-post Evaluation, Joint Research Centre Direct Actions in the 6 th Framework Programmes (2002-2006), Final Report September 2008 (Abschlussbericht über die Ex-post-Bewertung der direkten Maßnahmen der GFS innerhalb des 6. Rahmenprogramms 2002–2006, September 2008).

[4] Ex-post evaluation of the Direct Actions under the Sixth Framework Programmes for Research Technology Development and Demonstration carried out by the Joint Research Centre (Ex-post-Bewertung der von der Gemeinsamen Forschungsstelle innerhalb des 6. Rahmenprogramms für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration durchgeführten direkten Maßnahmen), SEK(2008) 3105.

[5] KOM(2008) 533: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2008:0533:FIN:DE:PDF.

[6] KOM(2009) 116: „Eine Strategie für die IKT-Forschung, -Entwicklung und -Innovation in Europa: Mehr Engagement“ (http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2009:0116:FIN:DE:PDF).

[7] Der Rat (Wettbewerb) leitete am 30. Mai 2008 den Ljubljana-Prozess zur besseren politischen Steuerung und Leitung des EFR ein. Gegenwärtig werden fünf Partnerschaften zwischen Kommission und Mitgliedstaaten aufgebaut: Laufbahnaspekte und Mobilität der Forscher, Umgang mit geistigem Eigentum beim Wissenstransfer, gemeinsame Programmplanung der Mitgliedstaaten, europaweite Forschungsinfrastrukturen, internationale Zusammenarbeit in Wissenschaft und Technologie.

[8] Die „Vision 2020 für den EFR“ wurde vom Rat (Wettbewerb) am 2. Dezember 2008 beschlossen.

[9] http://ec.europa.eu/research/era/specific-era-initiatives_de.html.

[10] Es gibt folgende Kategorien: „assoziierte Länder“, „Länder der Europäischen Nachbarschaftspolitik“ (Osteuropa und Mittelmeerraum) und „strategische Länder“ mit thematischen Schwerpunkten wie globalen Herausforderungen, Entwicklungszielen usw.

[11] KOM(2008) 588: Europäischer Strategierahmen für die internationale wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit, S. 7.

[12] Reflektionsgruppe e-Infrastruktur: http://www.e-irg.eu.

[13] http://ec.europa.eu/information_society/activities/itgirls/doc/code.pdf.

[14] http://ec.europa.eu/research/science-society/document_library/pdf_06/report-rocard-on-science-education_de.pdf.

[15] Nach der Mitteilung „Überlegungen zu einem gemeinsamen Konzept des tolerierbaren Fehlerrisikos“, KOM(2008) 866 vom 16.12.2008.

[16] Europäisches Forum für Folgenabschätzungen zur Forschung und Entwicklung.

[17] http://ec.europa.eu/research/reports/2009/pdf/first_fp7_monitoring_en.pdf.

[18] „Dismal no more: Europe's Joint Research Centre should be empowered to stimulate other EU institutions“ . In: Nature 457, 357-358 (22. Januar 2009).

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