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Document 52008IP0132

EIB-Jahresbericht 2006 Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. April 2008 zu dem Jahresbericht 2006 der Europäischen Investitionsbank (2007/2251(INI))

ABl. C 259E vom 29.10.2009, p. 14–19 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

29.10.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 259/14


EIB-Jahresbericht 2006

P6_TA(2008)0132

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. April 2008 zu dem Jahresbericht 2006 der Europäischen Investitionsbank (2007/2251(INI))

(2009/C 259 E/03)

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf die Artikel 266 und 267 des EG-Vertrags über die Europäische Investitionsbank (EIB) und das Protokoll (Nr. 11) über die Satzung der EIB (1),

unter Hinweis auf Artikel 248 des EG-Vertrags, in dem die Aufgaben des Rechnungshofs festgelegt sind,

unter Hinweis auf den am 13. Dezember 2007 von den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten der Europäischen Union unterzeichneten Vertrag von Lissabon,

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Februar 2007 zum Jahresbericht der EIB für 2005 (2),

unter Hinweis auf den Beschluss 2007/247/EG des Rates vom 19. April 2007 über die Beteiligung der Gemeinschaft an der Aufstockung des Kapitals des Europäischen Investitionsfonds (3) (EIF),

unter Hinweis auf das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 10. Juli 2003 zu den Ermittlungsbefugnissen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) in Bezug auf die EIB (4),

unter Hinweis auf den Beschluss 2006/1016/EG des Rates vom 19. Dezember 2006 (5), mit dem die EIB erneut ermächtigt wurde, in den Nachbarstaaten der Europäischen Union Darlehen in Höhe von 12,4 Milliarden EUR zu vergeben,

unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 680/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2007 über die Grundregeln für die Gewährung von Gemeinschaftszuschüssen für transeuropäische Verkehrs- und Energienetze (6), und unter Hinweis auf den Beschluss Nr. 1982/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 über das Siebte Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (7) (der die Finanzierungsfazilität mit Risikoteilung (Risk Sharing Finance Facility — RSFF) betrifft),

unter Hinweis auf die am 11. Januar 2008 von der EIB und der Kommission unterzeichnete Kooperationsvereinbarung über ein Kreditgarantieinstrument für transeuropäische Verkehrsnetzprojekte (Loan Guarantee Instrument for Trans-European Transport Network Projects — LGTT),

unter Hinweis auf den Beschluss Nr. 1639/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 2006 zur Einrichtung eines Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (2007-2013) (8),

unter Hinweis auf den 49. Jahresbericht (2006) der EIB und deren Öffentlichkeitspolitik vom 28. März 2006,

unter Hinweis auf die 2006 von der EIB lancierten „Europäischen Grundsätze für die Umwelt“,

unter Hinweis auf den Tätigkeitsplan der Bank für 2007-2009, wie er vom Verwaltungsrat in seiner Sitzung vom 12. Dezember 2006 genehmigt wurde,

unter Hinweis auf die Rede, die Philippe Maystadt, Präsident der EIB, am 11. September 2007 vor dem Haushaltskontrollausschuss gehalten hat,

unter Hinweis darauf, dass die Finanzausweise für das Geschäftsjahr 2006 genehmigt wurden und von einem unabhängigen Rechnungsprüfer und dem Prüfungsausschuss der EIB einen positiven Bestätigungsvermerk erhielten,

unter Hinweis auf die Untersuchung zu den neuen Finanzierungsinstrumenten für die europäischen Verkehrsinfrastrukturen und -dienste (9),

unter Hinweis auf die Arbeiten und Schlussfolgerungen des am 14. Dezember 2007 in Clermont-Ferrand (Frankreich) veranstalteten Kolloquiums zum Thema „Raumordnung und Raumentwicklung in der Europäischen Union: eine Herausforderung für die Investitionen in der EU und deren Finanzierung — die Rolle der Europäischen Investitionsbank“,

unter Hinweis auf die Fortschritte der EIB bei der Überprüfung ihrer Betrugsbekämpfungspolitik und -verfahren, die derzeit stattfindet,

unter Hinweis auf die am 2. März 2005 angenommene Erklärung von Paris über die Wirksamkeit der Entwicklungshilfe und unter Hinweis auf den Europäischen Konsens für Entwicklung (10),

gestützt auf Artikel 45 und Artikel 112 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A6-0079/2008),

A.

in der Erwägung, dass die EIB die Aufgabe hat, zu einer ausgewogenen und reibungslosen Entwicklung des Binnenarkts beizutragen, wobei sie sich der Kapitalmärkte und ihrer eigenen Mittel bedient,

B.

unter Hinweis auf die Rolle, die die EIB bei der harmonischen Entwicklung der Europäischen Union als Ganzes und bei der Verringerung der Unterschiede im Entwicklungsstand der verschiedenen Regionen, einschließlich der Regionen in äußerster Randlage, spielt,

C.

in der Erwägung, dass sich das gezeichnete Kapital der EIB zum 31. Dezember 2006 auf 163,7 Milliarden EUR belief, wovon die Mitgliedstaaten 8,2 Milliarden EUR eingezahlt haben,

D.

in der Erwägung, dass die Satzung der EIB vorsieht, dass die jeweils ausstehenden Darlehen und Bürgschaften der EIB insgesamt 250 % des gezeichneten Kapitals nicht überschreiten dürfen;

E.

in der Erwägung, dass die EIB nicht den Basel-II-Vorschriften unterworfen ist, jedoch beschlossen hat, diese Regeln freiwillig zu befolgen, soweit sie auf ihre Tätigkeit anwendbar sind,

F.

in der Erwägung, dass sich die Luxemburger Kommission für die Beaufsichtigung des Finanzsektors damit einverstanden erklärt hat, die Risikomanagementpolitik der EIB aufmerksam zu überwachen, allerdings nur als informelles Gremium mit rein beratender Funktion, wobei es der EIB überlassen bleibt, den Anwendungsbereich von Basel II gemäß ihren eigenen Bedürfnissen festzulegen,

G.

in der Erwägung, dass die EIB die Förderung einer nachhaltigen, wettbewerbsfähigen und sicheren Energieversorgung zu einer ihrer Prioritäten gemacht hat, zusätzlich zu den folgenden: wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt, Förderung von Forschung, Technologie und Innovation, transeuropäische Verkehrs- und Energienetze, langfristige ökologische Nachhaltigkeit, Klimaschutz sowie Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU),

H.

unter Hinweis auf den großen Bedarf der Europäischen Union im Bereich der Infrastrukturfinanzierungen, der auf 600 Milliarden EUR geschätzt wird (9),

I.

in der Erwägung, dass die EIB bei der Entwicklung der transeuropäischen Netze eine herausragende Rolle spielt, indem sie verschiedene Instrumente und Mechanismen bereitstellt,

J.

unter Hinweis auf die Schwierigkeiten, mit denen die Europäische Union bei der Finanzierung europaweiter Projekte, wie etwa dem Galileo-Projekt, konfrontiert war,

K.

unter Hinweis auf die Qualität der Humanressourcen der EIB, insbesondere auf dem Gebiet der Finanzierungstechniken und der Projektunterstützung,

L.

unter Hinweis auf die herausragende Rolle der EIB bei der Finanzierung von Vorhaben in Entwicklungsländern,

Allgemeine Bemerkungen

1.   beglückwünscht die EIB zu ihrem Tätigkeitsbericht für 2006 und ermutigt sie, ihre Aktivitäten zur Entwicklung der europäischen Wirtschaft fortzusetzen, um das Wachstum, die Schaffung von Arbeitsplätzen sowie den interregionalen und sozialen Zusammenhalt sicherzustellen;

2.   begrüßt die Transparenz und die umfassende Zusammenarbeit zwischen der EIB und dem Europäischen Parlament;

3.   fordert die EIB auf, mindestens einmal im Jahr, parallel zum Entlastungsverfahren für die Europäischen Entwicklungsfonds (EEF), eine Informationssitzung mit dem Haushaltskontrollausschuss des Parlaments über die Ausführung der EEF-Investitionsfazilität abzuhalten;

Haushaltskontrolle und Management

4.   fordert die EIB auf, alles zu tun, um ihr AAA-Rating zu behalten, das ihre Tätigkeit sichert und beste Zinsen für ihre Kredite garantiert; fordert die EIB auf, ihre Risikopolitik entsprechend anzupassen, ohne jedoch die äußerst langfristigen Investitionen zu vernachlässigen;

5.   unterstreicht, dass die EIB in Bezug auf Betrug und Korruption eine „Nulltoleranz“-Politik verfolgt, und begrüßt die gestiegene Zahl der Ermittlungen sowie die verstärkte Zusammenarbeit mit dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF); fordert die EIB ferner auf, bei der Verabschiedung ihrer Betrugsbekämpfungspolitik und Betrugsbekämpfungsverfahren Maßnahmen vorzusehen zur:

i)

Schaffung eines administrativen Mechanismus zum Ausschluss von Unternehmen, die von der EIB und anderen multilateralen Entwicklungsbanken der Korruption für schuldig befunden wurden,

ii)

Schaffung einer Regelung zum Schutz von Informanten und

iii)

Überprüfung der bestehenden Vergabevorschriften;

6.   begrüßt die Existenz einer Beschwerdestelle, die externe Beschwerden entgegennimmt und bearbeitet, sowie die Einrichtung eines Rechtsbehelfsmechanismus für Beschwerden, die über den Europäischen Bürgerbeauftragten eingereicht werden; begrüßt den Dialog zwischen dem Europäischen Bürgerbeauftragten und der EIB und unterstützt diesen aktiv; fordert die EIB auf, ihr internes Beschwerdeverfahren dementsprechend zu überprüfen und neue Beschwerderichtlinien zu erlassen, die alle von der EIB finanzierten Operationen erfassen;

7.   begrüßt den Willen der EIB zur Transparenz im Rahmen ihrer Öffentlichkeitspolitik sowie die Bereitstellung umfangreicher Informationen für das breite Publikum, darunter auch jährlich aufzustellender Verzeichnisse der finanzierten Projekte mit einer kurzen Information über diese Projekte; ermutigt die EIB, die Tätigkeiten ihrer Abteilung „Evaluierung der Operationen“, die anhand einer repräsentativen Stichprobe von Projekten und Programmen Ex-Post-Evaluierungen vornimmt, weiter zu entwickeln;

Mechanismen der Rechnungsprüfung, der aufsichtsrechtlichen Kontrolle und der Ergebnismessung

8.   nimmt den positiven Bestätigungsvermerk des externen Rechnungsprüfers und die Schlussfolgerungen im Jahresbericht des Prüfungsausschusses zur Kenntnis; bekräftigt seinen Wunsch, dass für die EIB dieselben aufsichtsrechtlichen Regeln gelten sollten wie für Kreditinstitute und sie einer echten aufsichtsrechtlichen Kontrolle unterstellt werden sollte; stellt allerdings fest, dass diese Regeln auf vergleichbare internationale Finanzinstitutionen anscheinend keine Anwendung finden;

9.   fordert eine unabhängige Kontrolleinrichtung, um die Qualität der finanziellen Lage der EIB, die genaue Messung ihrer Ergebnisse und die Einhaltung der Regeln des Verhaltenskodex der Branche zu überwachen; empfiehlt, diese Maßnahme umzusetzen und dabei den unabhängigen Prüfungsausschuss der EIB zu stärken;

10.   regt an, dass die EIB beim Ausschuss der europäischen Bankenaufsichtsbehörden (CEBS) eine Stellungnahme zu dieser Kontrolleinrichtung einholt, in der genau dargelegt wird, wer diese Aufgabe bis zur Schaffung einer echten europäischen Bankenaufsicht wahrnehmen könnte; schlägt vor, dass alle Lösungen in Betracht gezogen werden, wie etwa ein Tätigwerden des CEBS, ein Tätigwerden einer nationalen Aufsichtsbehörde oder ein Tätigwerden von nationalen Aufsichtsbehörden im jährlichen Wechsel;

11.   beglückwünscht die EIB zu den von ihr unternommenen Bemühungen zur Einbeziehung der Internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS (International Financial Reporting Standards) in ihre konsolidierten Finanzausweise und in die Rechnungen des Europäischen Investitionsfonds (EIF), bei dem die IFRS-Rechnungslegungsstandards im Geschäftsjahr 2006 erstmalig zur Anwendung kamen;

12.   teilt — soweit Dritten alle Informationen zur Verfügung gestellt werden — die Vorbehalte der EIB hinsichtlich einer überstürzten Anwendung der IFRS-Rechnungslegungsstandards auf die gesetzlich vorgeschriebenen Jahresabschlüsse, solange in dieser Frage unter den Mitgliedstaaten kein breiter Konsens besteht, und zwar insbesondere im Hinblick auf eine am Zeitwert orientierte Rechnungslegung, die zu einer sehr großen Volatilität bei der Bestimmung der nicht konsolidierten Finanzergebnisse der EIB führen kann;

13.   empfiehlt gleichwohl eine technische Überwachung in dieser Angelegenheit, die von entscheidender Bedeutung sein wird für die Präsentation, Genehmigung und Verwendung der Buchungsergebnisse im Zusammenhang mit der Entwicklung von Risikokapitaloperationen, der Finanzierung von KMU und der Finanzierungstechniken, welche die Europäische Union zur Finanzierung ihrer Infrastrukturen benötigt;

14.   nimmt die von der EIB gewählten Methoden zur Bewertung der Kreditrisiken zur Kenntnis, mit denen die Nachteile ausgeglichen werden sollen, die aufgrund der mangelnden Erfahrung mit Kreditverlusten bestehen, und weist dabei auf die Notwendigkeit hin, Präventivmaßnahmen zur Risikominimierung einzuführen, um die Finanzmittel so weit wie möglich zu sichern und damit eine Verwirklichung der Ziele der europäischen Politik zu ermöglichen;

15.   nimmt die Bemühungen zur Kenntnis, diese Schwierigkeiten auf der Grundlage von Techniken zur Umsetzung interner und externer Parameter zu überwinden, und wünscht über die neue Methode, die zur Benotung der Kunden der EIB und Bewertung der Kreditrisiken eingeführt wurde, unterrichtet zu werden; stellt bezüglich der Verbriefungsoperationen fest, dass der derzeit verfolgte vereinfachte Ansatz in Zukunft revidiert werden könnte;

16.   hofft, was die Anwendung von Basel II betrifft, dass die EIB ihre Fähigkeit beweisen kann, ihren Auftrag mit ihren Eigenmitteln, die sich auf 33,5 Milliarden EUR belaufen, zu erfüllen und die Höchstnote AAA zu behalten;

Strategie und Zielsetzungen

17.   begrüßt die Leitlinien der neuen Strategie 2007-2009, die einen Ausbau des Zusatznutzens, eine schrittweise Erhöhung der Risikoübernahme — unter anderem bei den Aktivitäten zu Gunsten von KMU und lokalen Gebietskörperschaften —, die Verwendung neuartiger Finanzinstrumente sowie die Intensivierung der Zusammenarbeit mit der Kommission vorsehen; unterstützt uneingeschränkt den Operativen Gesamtplan der EIB für den Zeitraum 2007-2009;

Neue vorrangige Ziele und Instrumente

18.   begrüßt, dass die Förderung nachhaltiger, wettbewerbsfähiger und sicherer Energie, darunter auch alternativer und erneuerbarer Energieträger, zu den vorrangigen Zielen des Geschäftsplans der EIB hinzugekommen ist, und fordert die Ausarbeitung umweltverträglicher Kreditvergabekriterien nach Maßgabe der strategischen Ziele der Europäischen Union für die Verringerung der Treibhausgase;

19.   ist darüber erfreut, dass die nachhaltige Entwicklung eine grundlegende Anforderung für die EIB bleibt; beglückwünscht die EIB zu ihren hervorragenden Ergebnissen bei der Darlehenstätigkeit in den Bereichen Umweltschutz und sozialer und wirtschaftlicher Zusammenhalt; ermutigt die EIB, ihre Umwelt- und Sozialpolitik weiter auszubauen sowie ihre gegenwärtigen Standards insbesondere in Bezug auf ihre Darlehenstätigkeit in Drittländern weiter zu verbessern und zu aktualisieren; fordert die EIB auf, die Ziele und Methodik ihres Bewertungsverfahrens zu erläutern, bei ihren Finanzierungen ein breiteres Spektrum von sozialen und ökologischen Faktoren zu berücksichtigen und diese Tätigkeiten insbesondere auf dem afrikanischen Kontinent mit dem Europäischen Konsens für Entwicklung und den Millenniums-Entwicklungszielen der Vereinten Nationen in Einklang zu bringen; fordert die EIB auf, in einen aktiven Dialog mit der Zivilgesellschaft zu treten, insbesondere durch Konsultationsverfahren;

20.   beglückwünscht die EIB zu den mit der Kommission geschlossenen Rahmenverträgen, RSFF und LGTT; fordert die Kommission und die EIB auf, die gemeinsamen Instrumente zur Unterstützung der Politiken der Europäischen Union weiter auszubauen und sich um eine stärkere Mobilisierung privaten Kapitals für die vollständige Umsetzung der vorrangigen Ziele der EIB zu bemühen;

Finanzierung der großen Infrastrukturvorhaben

21.   erinnert daran, dass die EIB zwar bei der Suche nach einem optimalen Hebeleffekt für die Finanzierung von europäischen Vorhaben eine komplementäre Rolle spielt, sie jedoch jede Konkurrenz zum Privatsektor vermeiden sollte;

22.   bekräftigt seine Forderung an die EIB, der Finanzierung der transeuropäischen Netze (TEN), insbesondere der grenzüberschreitenden Infrastrukturen, die einen Verbund der nationalen Netze ermöglichen, Vorrang einzuräumen, da es sich hierbei um ein wesentliches Element für die Entwicklung einer auf sozialen Zusammenhalt ausgerichteten Marktwirtschaft handelt; fordert die EIB im Hinblick auf die Finanzierung der TEN auf, Infrastruktur- oder Verkehrsvorhaben mit einem geringeren oder negativen CO2-Fußabdruck Vorrang einzuräumen;

23.   regt an, dass die EIB — angesichts der Qualität ihrer Humanressourcen, ihrer Unparteilichkeit und ihrer Erfahrungen mit der Finanzierung großer Infrastrukturvorhaben — von der Kommission beauftragt werden sollte, unter Berücksichtigung der Notwendigkeit einer ausgewogenen Regionalentwicklung strategische Überlegungen zur Finanzierung von Infrastrukturen anzustellen und dabei keine der folgenden Hypothesen auszuschließen: Finanzhilfen, Einzahlungen auf das von den Mitgliedstaaten gezeichnete Kapital der EIB, Darlehen (darunter EIB-Darlehen, insbesondere in Verbindung mit den von den Mitgliedstaaten gewährten Sonderdarlehen (11)), innovative Instrumente wie LGTT und RSFF, Finanzierungstechniken, die auf langfristige, nicht sofort rentable Projekte zugeschnitten sind, Entwicklung von Garantiesystemen, Schaffung eines Einzelplans für Investitionen im Haushaltsplan der Europäischen Union, Finanzierungskonsortien aus europäischen, nationalen und lokalen Stellen, öffentlich-private Partnerschaften usw.;

Unterstützung für KMU

24.   fordert die EIB auf, dafür Sorge zu tragen, dass den KMU, die Schwierigkeiten haben, Risikokapital anzuziehen, ausreichend Risikokapital zur Verfügung gestellt wird; begrüßt die gemeinsame Initiative Jeremie (Joint European Resources for Micro to Medium Enterprises — Gemeinsame europäische Ressourcen für kleinste bis mittlere Unternehmen), die im Jahr 2005 von der Generaldirektion Regionalpolitik der Kommission und der EIB entwickelt wurde, um den Zugang der Unternehmen zu Finanzierungen zu verbessern; regt an, das Programm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) unter Berücksichtigung der Lissabon-Prioritäten weiter zu entwickeln;

25.   erinnert daran, dass es die Beteiligung der Gemeinschaft an der Aufstockung des Kapitals des EIF gebilligt hat, um dem EIF die Mittel bereitzustellen, die er zur Erfüllung seiner Aufgaben und zur Umsetzung der Politik des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts benötigt;

26.   hält es für notwendig, den Unzulänglichkeiten des Marktes bei der Finanzierung von KMU besser zu begegnen, und fordert die Kommission, die EIB und den EIF auf, die Diversifizierung der Finanzierungsinstrumente der Gemeinschaft, die dem Risikokapital vorgeschaltet (Technologietransfer) und nachgeschaltet (Mezzaninfinanzierung) sind, fortzuführen und im Rahmen der neuen europäischen Initiative zur Entwicklung von Kleinstkrediten für mehr Wachstum und Beschäftigung (KOM(2007)0708) die Entwicklung von Kleinstkrediten zu fördern;

Unterstützung bei der Aufstellung von Projekten

27.   unterstreicht, dass der EIB bei der Entwicklung von Projekten die Rolle eines Sachverständigen zukommt, vor allem aufgrund der Initiative Jaspers (Joint Assistance to Support Projects in European Regions — Gemeinsame Unterstützung für die Vorbereitung von Projekten in europäischen Regionen); weist darauf hin, dass ein großer Zusatznutzen der EIB in ihrer Fähigkeit liegt, Instrumente für die Finanzierung von Projekten und öffentlich-privaten Partnerschaften (ÖPP) zu entwickeln, vor allem im Rahmen des Europäischen Zentrums für Fachwissen im Bereich ÖPP (EPEC); fordert die EIB auf, die Projektverantwortlichen auf lokaler Ebene besser über die technische Unterstützung zu informieren, die sie bereitstellen kann;

28.   beglückwünscht die EIB zur Eröffnung der neuen Büros in den Mitgliedstaaten, die ihr eine bessere Sichtbarkeit ermöglichen und eine größere Nähe zu den Projektverantwortlichen herstellen, wodurch die Durchführung der Projekte erleichtert wird, und die einer engeren Zusammenarbeit der EIB mit Organisationen, Einrichtungen und lokalen Behörden, was die positive Entwicklung der Politik der Europäischen Union zur Förderung einer ausgewogenen Regionalentwicklung und eine beschleunigte Einbeziehung der der Europäischen Union seit 2004 beigetretenen Länder betrifft, förderlich sein werden;

Tätigkeit außerhalb der Europäischen Union

29.   nimmt mit Genugtuung die positiven Ergebnisse zur Kenntnis, die bei der Revision der Aktivitäten der Investitionsfazilität und Partnerschaft Europa-Mittelmeer (FEMIP) festzustellen waren; begrüßt — auf der Grundlage dieser Revision — die Forderung des Rates, die FEMIP noch stärker auszubauen, um die Partnerschaft Europa-Mittelmeer zu festigen; erwartet in diesem Zusammenhang, dass das der EIB für den Zeitraum 2007-2013 erteilte Darlehensmandat, ergänzt durch angemessene Haushaltsmittel, dazu beitragen wird, den wirtschaftlichen Integrationsprozess in der Region zu beschleunigen;

30.   fordert die EIB auf, bei ihrer Tätigkeit in Entwicklungsregionen die Grundsätze der Erklärung von Paris über die Wirksamkeit der Entwicklungshilfe einzuhalten und sicherzustellen, dass ihre Tätigkeit mit dem Europäischen Konsens für Entwicklung im Einklang steht, insbesondere durch die Gewährung effektiver Hilfe, die Stärkung der gegenseitigen Rechenschaftspflicht und die Einführung messbarer Entwicklungsindikatoren;

31.   ist der Auffassung, dass die FEMIP die Grundlage bleiben muss, von der jede europäische Initiative zugunsten neuer Ambitionen für die Entwicklung des Mittelmeerraums ausgehen sollte;

32.   ermutigt die EIB, ihre diversifizierte Emissionspolitik in verschiedenen Währungen — darunter auch Währungen von Schwellenländern — fortzusetzen und sich dabei weiterhin gegen Wechselkursrisiken abzusichern;

*

* *

33.   beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission, der Europäischen Investitionsbank sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.


(1)  Protokolle zum Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft.

(2)  ABl. C 287 E vom 29.11.2007, S. 544.

(3)  ABl. L 107 vom 25.4.2007, S. 5.

(4)  Rechtssache C-15/00, Kommission/EIB, Slg. 2003, I-7281.

(5)  ABl. L 414 vom 30.12.2006, S. 95.

(6)  ABl. L 162 vom 22.6.2007, S. 1.

(7)  ABl. L 412 vom 30.12.2006, S. 1.

(8)  ABl. L 310 vom 9.11.2006, S. 15.

(9)  PE 379.207, IP/B/TRAN/IC/2006-184.

(10)  Gemeinsame Erklärung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten, des Europäischen Parlaments und der Kommission zur Entwicklungspolitik der Europäischen Union: „Der Europäische Konsens“ (ABl. C 46 vom 24.2.2006, S. 1).

(11)  Artikel 6 der EIB-Satzung.


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