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Document 52007XC0609(05)

Veröffentlichung eines Antrags nach Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

ABl. C 128 vom 9.6.2007, p. 19–22 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

9.6.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 128/19


Veröffentlichung eines Antrags nach Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

(2007/C 128/08)

Diese Veröffentlichung eröffnet die Möglichkeit, nach Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates (1) Einspruch einzulegen. Die entsprechende Erklärung muss der Kommission innerhalb von sechs Monaten ab dieser Veröffentlichung zugehen.

ZUSAMMENFASSUNG

VERORDNUNG (EG) NR. 510/2006 DES RATES

„TINCA GOBBA DORATA DEL PIANALTO DI POIRINO“

EG-Nr.: IT/PDO/005/0357/03.08.2004

g.U. ( X ) g.g.A. ( )

Diese Zusammenfassung dient der Information und enthält die Hauptbestandteile der Spezifikation.

1.   Zuständige Behörde des Mitgliedstaats:

Name:

Ministero delle Politiche agricole e forestali

Anschrift:

Via XX Settembre, 20

I-00187 Roma

Tel:

(39) 06 481 99 68

Fax:

(39) 06 42 01 31 26

E-Mail:

qpa3@politicheagricole.it

2.   Vereinigung:

Name:

Associazione produttori della tinca gobba dorata del pianalto di Poirino

Anschrift:

Via Cesare Rossi, 5

I-0046 Poirino (TO)

Tel.

(39) 011 945 01 14

Fax:

(39) 011 945 02 35

E-Mail:

Zusammensetzung:

Erzeuger/Verarbeiter ( X ) andere ( )

3.   Art des Erzeugnisses:

Klasse 1.7.: Frische Fische, Weich- und Schalentiere sowie Erzeugnisse hieraus

4.   Spezifikation:

(Zusammenfassung der Anforderungen nach Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006)

4.1   Name: „Tinca Gobba Dorata del Pianalto di Poirino“

4.2   Beschreibung: Die Bezeichnung „Tinca Gobba Dorata del Pianalto di Poirino “gilt für Exemplare der Spezies Schleie (Tinca tinca) im frischen oder nicht verarbeiteten Zustand, die in dem unter Nummer 4.3 beschriebenen geografischen Gebiet gezüchtet wurden, geboren und aufgewachsen sind und folgende morphologische Merkmale aufweisen:

Querbinde: goldgelb, Rücken gebogen und höckerig

Haut: intensiv gefärbt, glänzend sowie auf dem Rücken grafitgrau oder opalgrün und an den Seiten goldgelb leuchtend; die Hautdicke muss mindestens und höchstens 1 mm betragen; mögliche Zeichnungen, Verletzungen oder Abschürfungen der Haut sind zulässig, sofern sie vernarbt sind oder lediglich durch Fischereitätigkeit oder Räubertum verursacht wurden

Hautschleim: transparent und fest an der Haut anliegend, wahrnehmbar nur durch Berührung

Auge: glänzend, lebhaft, leuchtend, konvex, mit transparenter Hornhaut und schwarzer Pupille, Augapfel gelb oder orange.

Kiemen: intensiv rot oder rosa gefärbt, feucht, frei von Schleim, Lehm, Parasiten oder Fremdkörpern überhaupt

Schuppen: an der Haut anliegend, leuchtend, schimmernd, golden

Körper: straff und fest, leicht elastisch, griffresistent, nicht schlaff oder weich,

Geruch: dezent, mit Süßwasseraroma, nicht herb oder unangenehm und stark fischig, keinesfalls nach Schlamm, Gras oder organischen Stoffen riechend

Eingeweide: leicht geschwollen, glänzend und glatt mit perlmuttartigen Nuancen, nicht runzelig und eingefallen, von nicht unangenehmem oder abstoßendem Geruch und keinesfalls nach Schlamm oder Gras riechend

Peritoneum: durchscheinend, glänzend, geruchlos und am Fleisch anliegend

Muskulatur: elastisch und kräftig, generell rosaweiß und an den Flossenmuskeln rot gefärbt, geruchlos und keinesfalls nach Schlamm oder Gras riechend.

Von den organoleptischen Merkmalen her ist das Fleisch der „Tinca Gobba Dorata del Pianalto di Poirino “zart, weich, ziemlich dicht, fettarm und folglich frei von unangenehmen Geschmäckern und Gerüchen wie Schlamm, Lehm oder Gras; es weist einen dezenten, delikaten Fischgeschmack auf, der weniger ausgeprägt ist als bei Seefisch.

4.3   Geografisches Gebiet: Die Gebiete der Gemeinden Poirino (TO), Isolabella (TO), Cellarengo (AT), Pralormo (TO) und Ceresole d'Alba (CN) gehören vollständig zum Erzeugungsgebiet. Teilweise zum Erzeugungsgebiet gehören die Gemeinden Carmagnola, Villastellone, Santenna, Riva bei Chieri, Bandissero d'Alba, Montà d'Alba, Montaldo Roero, Monteu Roero, Pocapaglia, Sanfrè, S. Stefano Roero, Sommariva del Bosco, Sommaria Perno, Dusino S. Michele, Valfenera, Bottigliera D'Asti, S. Paolo Solbrito und Villanova d'Asti.

4.4   Ursprungsnachweis: Jeder Abschnitt des Erzeugungsprozesses ist zu überwachen, wobei jeweils die ein- und ausgehenden Erzeugnisse schriftlich festgehalten werden. Dadurch und durch die Eintragung in entsprechende von der Kontrollstelle geführte Register der Teiche und der Erzeuger sowie durch das Führen von Erzeugungsregistern und die Meldung der erzeugten Mengen wird die Verfolgbarkeit des Erzeugnisses gewährleistet. Alle in den jeweiligen Registern aufgeführten natürlichen und juristischen Personen unterliegen nach der Produktspezifikation und dem entsprechenden Kontrollplan der Überwachung durch die Kontrollstelle.

4.5   Herstellungsverfahren: Die Fischbrut, die auch zusammen mit Laichern und mittelgroßen Schleien in die Fischteiche eingesetzt werden, wachsen dort bis zum Erreichen der gewünschten Größe. Die Tinca Gobba del Pianalto di Poirino wird strikt in Monokultur aufgezogen. Die erzeugte Größe bewegt sich zwischen der für den Verbrauch bestimmten Größe, der Größe der Setzlinge und der der Laicher. Die Schleie wird sowohl in bestehenden Tonteichen als auch in neuen Tonbecken gezüchtet, soweit diese innerhalb des Erzeugungsgebiets angelegt werden. Die Wasserversorgung kann erfolgen:

durch Niederschlagswasser

durch Oberflächengewässer

durch Tiefwasser, im Allgemeinen durch Auffangen von Grundwasser.

Zusätzlich zu den bereits genutzten Tonteichen können — ebenfalls mit Ton — weitere Bewässerungsspeicher angelegt werden, denn im Interesse der Wahrung der farblichen Merkmale der Tinca gobba dorata sind keine künstlich vollständig abgedichteten Teiche oder Teiche aus anderen Materialien als dem Ton der Hochebene (Pianalto) zulässig. Zur Vermeidung von Verschmutzung durch die Bewirtschaftungspraktiken auf den umliegenden Flächen wird um die Teiche herum ein mindestens 5 Meter breites begrüntes Band angelegt; auf diesem Trennband ist der Einsatz von Unkrautvertilgungsmitteln verboten. Zur Gewinnung von Jungbeständen sind Selektion und Kreuzen von Laichern zulässig. Sowohl natürliche als auch künstliche Vermehrung sind zulässig. Die Ernährung bei der Aufzucht wird gefördert durch Praktiken natürlicher Düngung der Becken zur Gewinnung von Zooplankton für die Entwöhnung und das Wachstum der Fischbrut. In der dann folgenden Mastphase kann auf Nahrungsergänzungssysteme aus Nahrungsmitteln zurückgegriffen werden, die nicht mit Fleischmehl und nicht mit genetisch veränderten Organismen zubereitet sind und deren Eiweißgehalt sich angemessen auf pflanzliche und tierische Eiweiße verteilt und 45 % des Gewichts nicht übersteigt. Wer die geschützte Ursprungsbezeichnung „Tinca Gobba Dorata del Pianalto di Poirino “erzeugen will, muss sich verpflichten, die bei der EU hinterlegte Spezifikation strikt einzuhalten. Aufbereitungsmaßnahmen müssen in dem unter Nummer 4.3 angegebenen Gebiet erfolgen, um die Verfolgbarkeit und die Überwachung des Erzeugnisses vor allem unter dem Gesichtspunkt der hohen Verderblichkeit und Anfälligkeit von Fischerzeugnissen zu gewährleisten, Verunreinigung zu vermeiden und für die Erhaltung der organoleptischen und der Qualitätsmerkmale zu sorgen.

4.6   Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet: Anders als bei Schleien aus anderen geografischen Gebieten weist die „Tinca Gobba Dorata del Pianalto di Poirino “in Geruch und Geschmack kein Schlamm- oder Grasaroma auf, und ihr Fleisch ist zart. Diese Besonderheit kommt unmittelbar durch die Art der Bewirtschaftung der Fischteiche zustande, die in der Hochebene von Poirino von jeher so gehandhabt wird. Diese Teiche unterscheiden sich von ähnlichen Milieus dadurch, dass sich nicht ständig neuer Schlamm bilden kann, und die Wassermasse weist im Großteil der Erzeugungssaison äußerst variable Bedingungen auf, so dass sich keine Bedingungen ergeben, die die Algenblüte fördern.

So wird ersichtlich, warum sich in den der Schleienzucht vorbehaltenen Fischteichen der Hochebene von Poirino kaum nennenswerte stabile Blaualgenpopulationen bilden, und es leuchtet ein, dass das Fischfleisch nicht den typischen schlammbedingten Geruch annimmt, den die Franzosen mit „limon “bezeichnen.

Die Hochebene von Poirino bleibt unberührt vom aus der Alpenkette kommenden Oberflächenwasser, und das Grundwasser sitzt unter der diluvialen Decke, es gibt wenig Niederschläge im Gebiet (700 mm/Jahr), und das begrenzte Ausmaß des Entwässerungsgebiets führt dazu, dass Fließwasser rasch abläuft. Die besondere hügelig gewellte Tonbodenstruktur des Altopiano di Poirino eignet sich auf natürliche Weise zum Zurückhalten von Oberflächenwasser; die Einwohner haben auf dem Gebiet Rückhaltedeiche gebaut, die Wasser zur Bewässerung speichern und sich uneingeschränkt auch für die Schleienzucht eignen. Merkmale der ländlichen Landschaft sind auch zahlreiche kleine und große Fischteiche, die häufig in der Nähe von Ansiedlungen und kleinen Dörfern angelegt wurden. In diesen Wasserspeichern werden immer schon Schleien gezüchtet, sowohl als zusätzliche Eiweißquelle als auch als Handelsprodukt. In der Vergangenheit wurden die Wasserspeicher gleichzeitig auch als Tongruben zum Tränken des Viehs, zur Bewässerung usw. genutzt. Das ganze Jahr über staute sich dort das Wasser auf, und obwohl es organischer Belastung, starken mengenmäßigen Schwankungen und Temperaturen und einem wechselnden Sauerstoffgehalt unterlag, vermochte dort die Schleie zu überleben, der Fisch, der mit solchen Extrembedingungen am Besten zurechtkommt. Der Großteil der Fischteiche verteilt sich auf das Gebiet der Gemeinde Poirino, doch befinden sich viele andere — insgesamt etwa 400 Wasserspeicher — in der gesamten Hochebene und verleihen der Landschaft eine wirklich typische Note. Schleien aus der Zucht der Fischteiche der Hochebene von Poirino weisen nicht den mehr oder weniger intensiven Schlammgeschmack auf, den das Fleisch von Schleien aus Reisfeldern, Flüssen oder Seen in weniger günstiger Lage als der der Hochebene üblicherweise hat. Diese besonderen Boden- und Klimaverhältnisse tragen im Verein mit dem Jahrhunderte langen Wirken des Menschen in dem festgelegten Erzeugungsprozess dazu bei, der Tinca Gobba Dorata del Pianalto di Poirino besondere Merkmale zu verleihen, die diese Erzeugung einzigartig machen. Der Verzehr dieses hervorragenden Erzeugnisses erfolgt im Allgemeinen in Hotels und Trattorien, die fast die gesamte Produktion abnehmen.

Das gleichzeitige Auftreten geologischer Erscheinungen, die zur Herausbildung der Hochebene von Poirino geführt haben, und bestimmter Fischarten erlaubt es, Tinca tinca als heimische Art zu betrachten, die bereits im mittleren bis späten Pleistozän, d.h. in der Erdneuzeit, verbreitet war oder sich verbreitete. Das Vorhandensein der Tinca gobba dorata als Zuchtfisch mit hohem Nährwert und wirtschaftlichem Stellenwert in der Hochebene von Poirino ist durch Dokumente belegt, die bis ins 18. Jahrhundert zurückgehen; eine der zahlreichen Steuern, die der Landbevölkerung von Ceresole d'Alba auferlegt waren, bestand in der Abgabe unterschiedlicher Mengen von Schleien. Aus relativ neuer Zeit stammen sehr genaue Angaben: In der Sammlung „Studi geografici su Torino e il Piemonte “(Geografische Studien über Turin und das Piemont), Ciappichelli 1954, widmet einer der Verfasser, Natale Veronesi, der Schleienzucht den Band: „Le peschiere del Pianalto di Poirino e la loro utilizzazione ittica “(Die Fischteiche der Hochebene von Poirino und ihre fischwirtschaftliche Nutzung). Neben zahlreichen Kuriositäten berichtet Veronesi von Berufsfischern, die auch fremde Fischteiche über Halbpacht- und Mietverträge nutzen; obwohl es in der Hochebene keine für die Fischwirtschaft bedeutenden Flüsse gibt, trug sich dieser Berufszweig allein aufgrund der Schleien. Den „Consegne del sale “von Poirino zufolge waren außerdem bereits 1775 fünf Fischerfamilien bekannt, die ihre Einkünfte offensichtlich aus Zucht und Verkauf von Schleien bezogen. Die Berufsfischerei bzw. in diesem Sinne die Schleienzucht setzte sich über die Jahrhunderte fort und verschwand erst in jüngster Zeit, etwa Anfang der Achtzigerjahre, völlig als Vollzeittätigkeit, blieb jedoch als Nebenerwerbszweig der Landwirtschaft erhalten. Damit die Verfolgbarkeit des Erzeugnisses gewährleistet werden kann, führt die Kontrollstelle ein Register der Erzeuger, der Zuchtteiche und der Aufbereitungsbetriebe.

4.7   Kontrollstelle:

Name:

CERTIQUALITY

Anschrift:

via Gaetano Giardino, 4

I-20123 Milano

Tel.

(39) 02 80 69 171

Fax:

(39) 02 86 46 52 95

E-Mail:

certiquality@certiquality.it

4.8   Etikettierung: Das Erzeugnis wird in Einwegbehältern und -beuteln mit folgenden Merkmalen vermarktet:

der Aufschrift „Tinca Gobba Dorata del Pianalto di Poirino“

dem Bild des Schleienweibchens mit nach links zeigendem Kopf

der Aufschrift „Denominazione d'Origine Protetta — D.O.P.“.

Die Etikettierung umfasst ferner die den Erzeuger und/oder Erzeugungsbetrieb bezeichnende Aufschrift, deren Abmessungen die Hälfte der oben genannten Aufschriften nicht übersteigen dürfen. Auf den Etiketten werden das Grafiklogo und die Aufschrift abgebildet, deren Merkmale in der Spezifikation beschrieben sind.

Die Erzeugnisse, zu deren Herstellung die g.U. auch im Anschluss an Ausarbeitungs- und Verarbeitungsprozesse genutzt wird, können zum Verzehr in Verpackungen angeboten werden, auf denen ein Hinweis zur Benennung ohne Hinzufügung des Gemeinschaftslogos angebracht ist, wenn:

das als solches zertifizierte Erzeugnis mit geschützter Bezeichnung den ausschließlichen Bestandteil der entsprechenden Warenkategorie darstellt

die Verwender des Erzeugnisses mit geschützter Ursprungsbezeichnung von den Inhabern des Rechts auf geistiges Eigentum aus der Eintragung der g.U. dazu ermächtigt wurden, welche in einem vom Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten mit dem Schutz beauftragten Konsortium zusammengeschlossen sind. Dieses beauftragte Konsortium trägt sie in entsprechende Register ein und überwacht die korrekte Verwendung der geschützten Bezeichnung. Besteht kein beauftragtes Schutzkonsortium, so werden die genannten Aufgaben vom Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten als der nationalen Behörde wahrgenommen, die für die Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 zuständig ist.


(1)  ABl. L 93 vom 31.3.2006, S. 12.


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