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Document 52005XC1025(02)

Mitteilung der Kommission gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EWG) Nr. 2408/92 des Rates — Änderung von gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen im Linienflugverkehr zwischen Orkney Mainland (Kirkwall) und den Inseln Westray, Sanday, Stronsay und Eday durch das Vereinigte Königreich (Text von Bedeutung für den EWR)

ABl. C 264 vom 25.10.2005, p. 7–7 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

25.10.2005   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 264/7


Mitteilung der Kommission gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EWG) Nr. 2408/92 des Rates

Änderung von gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen im Linienflugverkehr zwischen Orkney Mainland (Kirkwall) und den Inseln Westray, Sanday, Stronsay und Eday durch das Vereinigte Königreich

(2005/C 264/05)

(Text von Bedeutung für den EWR)

1.

Das Vereinigte Königreich hat beschlossen, die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen im Linienflugverkehr zwischen Orkney Mainland (Kirkwall) und den Inseln Westray, Sanday, Stronsay und Eday zu ändern. Diese wurden in der im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften C 363 vom 19.12.2001, S. 19 veröffentlichten Mitteilung gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EWG) Nr. 2408/92 des Rates vom 23. Juli 1992über den Zugang von Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft zu Strecken des innergemeinschaftlichen Flugverkehrs festgelegt und durch die im Amtsblatt C 295 vom 5.12.2003, S. 13 und C 306 vom 10.12.2004, S. 22 bekannt gemachten Mitteilungen geändert.

2.

Die gemeinwirtschaftlichen verpflichtungen werden wie folgt geändert:

—   Mindestanzahl der Frequenzen:

Nach Westray ganzjährig montags bis samstags 2 Hin- und Rückflüge täglich.

Nach Sanday ganzjährig montags bis samstags 2 Hin- und Rückflüge täglich.

Nach Stronsay ganzjährig montags bis samstags 2 Hin- und Rückflüge täglich.

Nach Eday ganzjährig mittwochs 2 Hin- und Rückflüge.

—   Sitzplatzangebot:

Das Sitzplatzangebot des Luftfahrzeugs sollte mindestens 8 Sitze auf jeder Strecke betragen.

—   Tarife:

Der Preis für einen einfachen Flug für einen Erwachsenen darf auf jeder Strecke maximal 31 GBP betragen.

Der Höchsttarif für jede Strecke kann einmal jährlich nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Orkney Islands Council in Einklang mit dem Verbraucherpreisindex (alle Posten) des Vereinigten Königreichs oder einem Nachfolgeindex erhöht werden.

Andere Tarifänderungen bedürfen einer vorherigen schriftlichen Zustimmung des Orkney Islands Council.

Der neue Höchsttarif auf jeder Strecke ist der Zivilluftfahrtbehörde mitzuteilen und tritt erst in Kraft, nachdem er der Europäischen Kommission notifiziert wurde, die ihn gegebenenfalls im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.


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