EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52005DC0076

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament - Europäische Wachstumsinitiative - Konzept für die Gestaltung eines EU-Kreditgarantieinstruments für TEN-Verkehrsprojekte {SEK(2005) 323}

/* KOM/2005/0076 endg. */

52005DC0076

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament - Europäische Wachstumsinitiative - Konzept für die Gestaltung eines EU-Kreditgarantieinstruments für TEN-Verkehrsprojekte {SEK(2005) 323} /* KOM/2005/0076 endg. */


Brüssel, den 07.03.2005

KOM(2005) 76 endgültig

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

Europäische WachstumsinitiativeKonzept für die Gestaltung eines EU-Kreditgarantieinstruments für TEN-Verkehrsprojekte {SEK(2005) 323}

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

Europäische Wachstumsinitiative Konzept für die Gestaltung eines EU-Kreditgarantieinstruments für TEN-Verkehrsprojekte

Inhaltsangabe

1. Zusammenfassung 3

2. Der überarbeitete Vorschlag für ein Garantieinstrument 4

2.1. Das EU-Garantieinstrument 4

2.2. Wichtigste Ziele 6

2.3. Hauptnutzen 6

2.4. Förderfähige Projekte 7

2.5. Risikoverteilung 7

2.6. Rechtsgrundlage 7

2.7. Kosten der Garantie für die Gemeinschaft 8

2.8. Rückstellungsbildung und Preisgestaltung 8

2.9. Auswirkungen auf den Gemeinschaftshaushalt und Einrichtung eines Liquiditätsfonds 9

2.10. Verwaltung 10

3. Schlussbemerkungen 11

ZUSAMMENFASSUNG

Auf Anfrage des Europäischen Rates vom Dezember 2003 haben die Kommissionsdienststellen in Zusammenarbeit mit der Europäischen Investitionsbank (EIB) eine Marktstudie durchgeführt, um zu prüfen, ob ein Kreditgarantieinstrument für Verkehrsprojekte realisierbar ist. Diese Marktstudie ist in der Mitteilung der Kommission KOM(2005) 75 endgültig dargestellt.

Nach Beratungen mit einer Reihe von Fachleuten in der gesamten Europäischen Union wurden einige technische Änderungen an den ursprünglichen Vorstellungen der Kommission, die in der Mitteilung vom 11. November 2003[1] über die Wachstumsinitiative dargelegt sind, vorgenommen.

Ziel des Garantieinstruments ist die Verstärkung der Hebelwirkung begrenzter öffentlicher Mittel, um so durch die Unterstützung bei der Kreditaufnahme Investitionen des privaten Sektors in vorrangige TEN-Projekte des Bereichs Verkehr (TEN-V) zu fördern.

Das Instrument wird eine hilfreiche Förderung für spezielle Arten von Partnerschaften zwischen öffentlichem Sektor und Privatwirtschaft (PPP) und für eine ganz bestimmte Phase des Projektzyklus darstellen. Es soll so die Bandbreite der TEN-Finanzierungsinstrumente erweitern. Das Garantieinstrument wird seine Wirkung nur dann vollständig entfalten können, wenn das vorgeschlagene TEN-Budget in Höhe von insgesamt 20 Milliarden Euro angenommen wird. Dies wird den Investoren signalisieren, dass eine Vollendung der Netze durchaus realistisch ist. Das Garantieinstrument soll die europäische Zuschussfinanzierung also ergänzen, jedoch nicht an ihre Stelle treten.

Gemäß der neuen Gestaltung des Garantieinstruments wird die EU Kreditgarantien übernehmen, um das Risiko von Mindereinnahmen in den ersten Jahren der Nutzung zu verringern. Im Einzelnen soll die Garantiefazilität einen Liquiditätspuffer, die so genannte Bereitschaftskreditlinie absichern, auf die nur dann zurückgegriffen wird, wenn der Cashflow des Projekts nicht ausreicht, um vorrangige Verbindlichkeiten (Senior Debt) zu bedienen. Diese Bereitschaftskreditlinien sollen rund 10 % der gesamten vorrangigen Verbindlichkeiten abdecken (in bestimmten, mit einem größeren Risiko verbundenen Fällen bis zu 20 %) und werden in der Regel eine Laufzeit von bis zu 5 Jahren haben. Um für die EU-Kreditgarantie in Frage zu kommen, müssen Projekte eine finanzielle Förderung in vergleichbarer Höhe von den Mitgliedstaaten oder anderen nationalen öffentlichen Stellen erhalten, und zwar in einer Form, die die Diversität der verfügbaren Instrumente berücksichtigt und die den unterschiedlichen nationalen Gegebenheiten gerecht wird.

Wie ursprünglich vorgeschlagen, soll die Garantie gebührenpflichtig sein, damit die Risiken und Verwaltungskosten der Fazilität abgedeckt werden.

Bei Inanspruchnahme der Garantie entsteht eine finanzielle Forderung seitens der Kommission, die in der Rangfolge hinter den vorrangigen Verbindlichkeiten, aber vor dem Eigenkapital angesiedelt ist. Diese Mezzanin-Finanzierung ist vom Schuldner an die Kommission zurückzuzahlen, sobald die Projekteinnahmen dies zulassen.

Die Finanzierung des Garantieinstruments erfolgt im Rahmen der in der neuen Finanziellen Vorausschau (2007 bis 2013) aufgeführten Haushaltslinie für transeuropäische Verkehrsnetze. Im Finanzrahmen der vorgeschlagenen TEN-V-Verordnung[2] ist diese Maßnahme bereits vorgesehen. In ihrer Risikobewertung anhand eines Modells, das von den Rating-Agenturen veröffentlichte Daten verwendet, kommt die Kommission zu dem Schluss, dass eine Mittelausstattung von 1 Milliarde Euro für rund 20 Milliarden Euro an vorrangigen Verbindlichkeiten ausreichen könnte, vorausgesetzt, das Portfolio umfasst Transaktionen, die annähernd ein Investment-Grade-Rating aufweisen. Auf jeden Fall ist das Risiko eines direkten Zugriffs auf den Gemeinschaftshaushalt aufgrund des Rückstellungsmechanismus und des Liquiditätsfonds nur geringfügig.

Die Kommission beabsichtigt, für die Verwaltung des Instruments ein internationales Finanzinstitut auszuwählen, und hält die EIB-Gruppe dabei für einen geeigneten Kandidaten.

Die Schlussfolgerungen dieser Mitteilung bilden die Grundlage für die Schaffung eines EU-Kreditgarantieinstruments für TEN-V-Projekte gemäß dem Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Grundregeln für die Gewährung von Gemeinschaftszuschüssen für transeuropäische Netze im Bereich Transport und Energie und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2236/95 des Rates[3] (im Folgenden die „neue TEN-V-Finanzverordnung“). Dieses Instrument wird voraussichtlich zwar erst im Jahr 2007 operationell, die Kommission und die EIB planen jedoch, im Verlauf des Jahres 2005 Durchführungsbestimmungen auszuarbeiten und anschließend mit der Auswahl und Evaluierung von Projekten zu beginnen, die von 2007 an in das Portfolio aufgenommen werden.

Diese Mitteilung soll als Grundlage für weitere Diskussionen dienen, und zwar insbesondere für Diskussionen mit den Behörden der Mitgliedstaaten über die Umsetzung und Verwaltung des Garantieinstruments und die Möglichkeiten der Mitgliedstaaten, einen vergleichbaren Beitrag zu leisten.

Der Bericht ist in drei Abschnitte untergliedert. Nach der Zusammenfassung werden in Abschnitt 2 die vorgeschlagene Form des EU-Garantieinstruments, seine Finanzierung und erforderliche Rückstellungen sowie verwaltungstechnische Voraussetzungen dargestellt. Abschnitt 3 enthält die Schlussbemerkungen des Berichts. Dieser Mitteilung beigefügt ist die Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen SEK(2005) 323.

DER ÜBERARBEITETE VORSCHLAG FÜR EIN GARANTIEINSTRUMENT

Nachstehend ist die geänderte Form des Kreditgarantieinstruments im Einzelnen dargestellt. Zum besseren Verständnis enthält die Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen SEK(2005)323 einen allgemeinen Überblick über Bereitschaftskreditlinien sowie detailliertere Angaben über die voraussichtlichen wesentlichen Merkmale des Instruments.

Das EU-Garantieinstrument

Nach dem neuen Konzept wird die Gemeinschaft bis zu einem vorher festgelegten Höchstzinssatz und möglicherweise einer nominalen Obergrenze eine Garantie für eine Bereitschaftskreditlinie in einem PPP-Projekt übernehmen. Die Garantie soll unerwartete Engpässe im Schuldendienst abdecken, die auf bestimmte, im Einzelnen festgelegte Risiken zurückzuführen sind, zu denen auch insbesondere Verkehrsrisiken zählen. Sie kann gegebenenfalls auch auf Ausfall-/Leistungsrisiken ausgedehnt werden, sofern diese angemessen einzuschätzen sind. Bei Projekten, die auf Verfügbarkeitsentgelten basieren, soll die EU-Garantie nur eindeutig abgegrenzte individuelle Risiken abdecken, die nichts mit der Projektverwaltung zu tun haben und bei denen nicht das Risiko eines unehrlichen oder fahrlässigen Verhaltens des Betreibers besteht. In Abhängigkeit von der Bonität des Projektes soll sich die Bereitschaftskreditlinie auf rund 10 % der bei Abschluss des Projekts noch ausstehenden vorrangigen Verbindlichkeiten belaufen, wobei der Satz in bestimmten Fällen auf 20 % angehoben werden könnte.

Die Gemeinschaft wird das Risiko nicht zwangsläufig für einen langen Zeitraum übernehmen. Die Garantie soll nur die ersten Nutzungsjahre im Rahmen des Projekts abdecken, die so genannte Anlaufphase, die nicht länger als fünf Jahre dauern wird.

Die Garantie soll für Projekte in Frage kommen, deren Bonität annähernd einem Investment-Grade-Rating entspricht. Die erforderliche, mit der finanziellen Lebensfähigkeit der Projekte verknüpfte Bonität dürfte die Inanspruchnahme des Garantieinstruments begrenzen. Bei Inanspruchnahme der Garantie erwirbt die Gemeinschaft eine Forderung in Höhe der bereitgestellten Mittel. Zur Erzielung der größtmöglichen Verbesserung der Kreditqualität durch die EU soll die Forderung gegenüber dem Kreditnehmer dabei grundsätzlich in der Rangfolge hinter den vorrangigen Verbindlichkeiten stehen - jedoch in jedem Fall vor allen Arten von Eigenkapital.

Die Gemeinschaft wird zwar die gleichen Anliegen in Bezug auf die pünktliche Rückzahlung und die finanzielle Liquidität wie privatwirtschaftliche Investoren haben, sie wäre jedoch ein „geduldigerer“ Gläubiger als der private Sektor. Die Forderung der Gemeinschaft ist zurückzuzahlen, sobald nach Begleichen der Betriebskosten der Projekte und nach Bedienen der vorrangigen Gläubiger Einnahmen übrig sind. Sofern dies gerechtfertigt erscheint, könnte der Rückzahlungsplan so strukturiert sein, dass die verfügbaren Einnahmen auf die Gemeinschaft und die Eigenkapitalgeber aufgeteilt werden (teilweiser „Cash-Sweep“). Der Ansatz des „geduldigen Gläubigers“ ermöglicht den privaten Anlegern, ihre Investitionsziele zu erreichen, und kann die Sponsoren in die Lage versetzen, in einer angemessenen Zeitspanne ein günstiges Finanzierungspaket zu schnüren und - sofern Probleme auftreten - eine zufrieden stellende Umstrukturierung vorzunehmen.

Von entscheidender Bedeutung ist, dass das Garantieinstrument den Bedürfnissen der Marktteilnehmer in angemessener Weise Rechnung trägt, d. h. es sollte sich um ein standardisiertes Produkt handeln, das bereits in der frühen Phase der Verhandlungen über das Projekt/die Genehmigung/die Finanzierung berücksichtigt werden kann. Sollte das Projekt auf Einnahmen beruhen, die keine lange Anlaufzeit benötigen oder aus stabilen Einnahmequellen stammen, ist die EU-Garantie eventuell überflüssig.

Gleichzeitig sollte die Garantie so flexibel wie möglich sein, so dass sie an die Bedürfnisse des Projekts angepasst werden kann, wenn sich zum Beispiel der Betreiber ändert oder eine Umstrukturierung der Verbindlichkeiten vorgenommen wird. Dementsprechend sollte das Garantieinstrument so gestaltet sein, dass damit zwischen Ländern oder Projekten bestehende Unterschiede in Bezug auf Bauzeit, Länge der Anlaufphase und Verkehrszweig (Straßenverkehr, Eisenbahnverkehr, Seeverkehr, Luftverkehr, Binnenschiffsverkehr, intermodaler Verkehr) berücksichtigt werden können.

Wichtigste Ziele

Das globale Ziel des EU-Garantieinstruments besteht darin, eine Hebelwirkung auf begrenzte öffentliche Mittel zu erreichen und Anreize für private Investitionen in Verkehrsinfrastrukturprojekte zu geben, indem die Vergabe von Krediten für Projekte von europaweiter Bedeutung gefördert wird. Die Kernziele des Instrumentes sind

- die Vollendung von Projekten von europaweiter Bedeutung zu erleichtern und zu beschleunigen,

- die Beteiligung des privaten Sektors an diesen Projekten sowie neue Ansätze zu ihrer Finanzierung zu fördern,

- Marktlücken in Bezug auf Garantien zu schließen,

- die übermäßige Inanspruchnahme des Gemeinschaftshaushaltes zu vermeiden, indem auf Marktmechanismen zurückgegriffen und gleichzeitig eine große Hebelwirkung der Haushaltsmittel erzielt wird.

Hauptnutzen

Die Kreditgeber von Bereitschaftskreditlinien versuchen häufig, sich vor unrechtmäßiger Inanspruchnahme der Kreditlinie zu schützen, beispielsweise zur Hinauszögerung eindeutig unvermeidbarer Insolvenzen. Aus diesem Grunde führen sie Klauseln ein, die darauf abzielen, die Inanspruchnahme zu verhindern, wenn beispielsweise Erfolgsklauseln grundlegend zum Nachteil geändert oder verletzt werden. Die Rating-Agenturen betrachten diese Bestimmungen argwöhnisch, da sie möglicherweise die Inanspruchnahme genau dann verhindern, wenn sie am nötigsten ist. Die Attraktivität eines EU-Garantieinstruments hängt dabei davon ab, inwieweit die Kreditgeber von Bereitschaftskreditlinien tatsächlich gegenüber einem größeren Projektrisiko abgeschottet werden können.

Da die Gläubiger von Bereitschaftskrediten keinem Projektrisiko unterliegen werden und wegen der EU-Garantie für den gesamten Kreditbetrag, Zinsen und sonstige Gebühren für Regulierungszwecke eine Null-Risiko-Einschätzung erhalten, können sie die Gebühren sehr niedrig halten. Ferner wird im Prinzip Kreditkapazität zur Erhöhung des Betrags vorrangiger Verbindlichkeiten zur Verfügung stehen, wobei diese wiederum von der verbesserten Liquidität des Projekts profitieren. Angenommen, das Entgelt für die EU-Garantie ist risikoabhängig, aber nicht marktabhängig, so können je nach Umfang und Häufigkeit der in Anspruch genommenen Beträge erhebliche Senkungen der Finanzierungskosten erzielt werden.

Nicht zu übersehen ist auch der gemeinhin wahrgenommene starke symbolische Effekt der EU-Garantie, der den Abschluss von Finanzierungspaketen erleichtern könnte. Schließlich sollte aus der Sicht der Kommission betont werden, dass ein erheblicher Teil der Projekte, die die EU-Garantie in Anspruch nehmen werden, wahrscheinlich in der Lage ist, die EU-Forderung in einem vernünftigen zeitlichen Rahmen zu begleichen. Das heißt, die globale Hebelwirkung dieses Instruments könnte in der Tat erheblich sein und möglicherweise zu einer effizienteren Nutzung von EU-Kapital führen.

Förderfähige Projekte

Alle Projekte, die im Rahmen der TEN-V-Finanzverordnung gefördert werden können, und insbesondere vorrangige Projekte, sollen auch für das Garantieinstrument in Frage kommen. Der Vorzug soll jedoch grenzübergreifenden Projekten gegeben werden.

Die Bonität der vorrangigen Verbindlichkeiten der Projekte sollte annähernd einem Investment-Grade-Rating entsprechen, bevor eine EU-Kreditgarantie gewährt wird. Zum Zeitpunkt der Garantiegewährung müssen die Sponsoren anhand der wirtschaftlichen und finanziellen Lebensfähigkeit des Projekts insgesamt nachweisen, dass die vorrangigen Verbindlichkeiten nahezu ein Investment-Grade-Rating erhalten. Aus der Sicht der Kommission soll diese Anforderung gewährleisten, dass das gesamte Risikoprofil des Projekts überschaubar ist, dass der Bedarf an Rückstellungen für die EU-Garantie nicht übermäßig hoch ist und dass die Gesamtfinanzierung des Garantieprogramms aus dem Haushalt der Kommission erfolgen kann. Aus der Sicht der kommerziellen Kreditgeber sollten diese Anforderungen dazu dienen, eine optimale Hebelwirkung zu erzielen und gleichzeitig einen pünktlichen Schuldendienst zu gewährleisten.

Risikoverteilung

Entsprechend der ursprünglichen Vorstellung bezüglich des Instruments müssen Projekte, um für die EU-Kreditgarantie in Frage zu kommen, eine vergleichbare finanzielle Unterstützung von den Mitgliedstaaten oder anderen öffentlichen Stellen erhalten, und zwar in einer Form, die die Vielfalt der verfügbaren Instrumente berücksichtigt und die den unterschiedlichen nationalen Gegebenheiten gerecht wird. Am Markt wird es zwar für sehr wichtig erachtet, dass die Mitgliedstaaten/nationalen Behörden eine vergleichbare finanzielle Förderung der Projekte in Form von Zuschüssen, Garantien oder ähnlichen Instrumenten bereitstellen, es ist jedoch nicht unbedingt erforderlich, dass die Mitgliedstaaten als Mitgaranten fungieren. Zudem ist dies eventuell nicht möglich, da einige Mitgliedstaaten nicht bereit sind, für eine begrenzte Zahl von Projekten entweder selbst oder über andere öffentliche Stellen einen speziellen Garantiemechanismus einzurichten. Die Mitgliedstaaten und regionalen Behörden sollen lediglich dazu verpflichtet sein, ausreichende finanzielle Unterstützung in irgendeiner Form zur Verfügung zu stellen, um zumindest in gleichem Maße wie die Gemeinschaft zum Erreichen der erforderlichen Bonität beizutragen.

Das Teilen des Risikos mit dem privaten Sektor ist ein wirksames Instrument, um der Gemeinschaftsfinanzierung eine Hebelwirkung zu verleihen. Die Projekte sollten über ein angemessenes Maß an privater Beteiligung in Form von Fremd- und Eigenkapital verfügen, und zwar in Abhängigkeit von der Art des Projekts. Das EU-Garantieinstrument soll die verfügbaren Bereitschaftskreditlinien für einen begrenzten Zeitraum, d. h. während der Anlaufphase, abdecken und damit die Kreditqualität der vorrangigen Verbindlichkeiten während dieses Zeitraums verbessern. Demgegenüber müssen die vorrangigen Gläubiger das Risiko während der gesamten Laufzeit der vorrangigen Verbindlichkeiten abdecken. Für Eigenkapitalgeber besteht weiterhin ein Anreiz, in geeigneter Höhe in das Projekt zu investieren und es angemessen zu verwalten, da ihre Einkommenserwartungen im Falle einer Inanspruchnahme der Garantie durch einen strukturierten Rückzahlungsplan abgesichert sind.

Rechtsgrundlage

In Artikel 155 Absatz 1 dritter Gedankenstrich des EG-Vertrags ist die Möglichkeit vorgesehen, dass die Gemeinschaft Kreditgarantien für TEN-V-Projekte gewährt. In der Verordnung (EG) Nr. 2236/95 des Rates vom 18. September 1995, geänderte Fassung[4], sind die Grundregeln für die Gewährung von Gemeinschaftszuschüssen für transeuropäische Netze enthalten.

Artikel 4 Buchstabe c dieser Verordnung enthält derzeit lediglich Bestimmungen über einen Beitrag zu den Prämien für Kreditgarantien des Europäischen Investitionsfonds oder anderer Finanzinstitutionen. Daher ist die Verordnung Nr. 2236/95 so zu ändern, dass eine Rechtsgrundlage für die in diesem Papier dargelegte Art innovativer Garantieinstrumente geschaffen wird.

Infolgedessen hat die Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Grundregeln für die Gewährung von Gemeinschaftszuschüssen für transeuropäische Netze im Bereich Transport und Energie und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2236/95[5] des Rates für den Zeitraum 2007-2013 angenommen, damit sie Kreditgarantien gewähren kann, um Finanzierungslücken während der ersten Nutzungsjahre von TEN-V-Projekten zu schließen.

Diese allgemeine Rechtsvorschrift sollte durch Durchführungsbestimmungen ergänzt werden, die die Stellungnahme des Ausschusses für die Grundregeln zur Gewährung von Gemeinschaftszuschüssen für TEN-V berücksichtigen. Dieses Instrument wird dann zum Einsatz kommen, wenn allgemeine Voraussetzungen für die Förderfähigkeit und Auswahlkriterien für das Projekt erfüllt sind, die in der geänderten Verordnung und in den von der Kommission festzulegenden Durchführungsbestimmungen im Einzelnen aufgeführt sind.

Kosten der Garantie für die Gemeinschaft

Die Kommission wird Kapitalrückstellungen bilden müssen, um das langfristige Risiko im Zusammenhang mit dem Garantieinstrument abzudecken. Analog zu den Kreditrückstellungen einer Privatbank ergeben sich die Hauptkosten aus einer Schätzung der erwarteten und unerwarteten Verluste im Zusammenhang mit den ausgestellten Garantien. Darüber hinaus muss die Kommission eine Gebühr an die Verwaltungsstelle zahlen (siehe Punkt 2.9.) sowie etwaige Kosten in den Bereichen Rechnungswesen und Rechtsberatung im Zusammenhang mit einer möglichen Inanspruchnahme der Gemeinschaftsgarantie tragen. Ein geeignetes Rückstellungssystem und die Schaffung eines Liquiditätsfonds dürften das Risiko einer direkten und unerwarteten Inanspruchnahme der Eventualverbindlichkeiten äußerst gering werden lassen. Läuft eine Bereitschaftskreditlinie aus, so läuft die entsprechende Garantie ebenfalls aus.

Rückstellungsbildung und Preisgestaltung

Das Ziel der Rückstellungsbildung besteht nicht darin, das Gesamtrisiko zu minimieren, sondern in der Optimierung des Risikos, d. h. ein umsichtiges Risikomanagement zu betreiben, um die Hebelwirkung der Gemeinschaftsmittel so weit wie möglich zu steigern. Die Vorhersage der langfristigen Kosten des Garantieinstruments erfordert ein Abschätzen der Verlustwahrscheinlichkeit der Projekte (erwartete und unerwartete Verluste) sowie möglicher Korrelationen zwischen den Projekten. Ein Rückstellungsmechanismus sollte gewährleisten, dass ausreichend Haushaltsmittel zurückgestellt werden, um das Risiko abzudecken.

Die Kommission wird auf ein intern entwickeltes Rückstellungsmodell zurückgreifen, das auf Diskussionen mit Rating-Agenturen beruht und sich auf verfügbare statistische Daten[6] und Informationen[7] stützt. Das Rückstellungsmodell wird in der Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen SEK(2005)323 im Einzelnen dargestellt. Dieses Modell geht davon aus, dass das Garantieinstrument dazu dienen soll, Finanzierungslücken, die durch das Verkehrsrisiko bedingt sind, abzudecken, es müsste allerdings geändert werden, sofern das Garantieinstrument auf Ausfall-/Leistungsrisiken ausgedehnt wird. Das Modell enthält ebenfalls einen Puffer für etwaige Herabstufungen der Bonität des Portfolios. Für die Zwecke des Risikomanagements sollten Obergrenzen für die Inanspruchnahme durch einzelne Projekte festgelegt werden.

Im Idealfall zahlt der einzelne Begünstigte eine Vorausprämie, die in Rechnung gestellt wird, wenn die Garantie unterzeichnet wird oder wenn sie wirksam wird, das heißt nachdem ein Großteil des Projekts abgeschlossen ist. Diese Prämie könnte entweder als einmalige Zahlung oder in Form von jährlichen Prämien während der Restlaufzeit der Garantie gezahlt werden.

Bei Inanspruchnahme der EU-Garantie muss der Begünstigte Kapital plus Zinsen an die Gemeinschaft zurückzahlen. Da die Forderung der Gemeinschaft mit einer Mezzanin-Finanzierung verglichen werden kann, sollten die Zinsen für den aufgrund der Inanspruchnahme fälligen Betrag in Einklang mit dem Risiko erhoben werden und die Verwaltungskosten widerspiegeln.

Das System der Preisgestaltung muss noch im Einzelnen angepasst werden. Auf jeden Fall wird die Preisgestaltung so aussehen, dass durch die Einnahmen die voraussichtlichen Kosten des Garantieinstruments abgedeckt werden.

Auswirkungen auf den Gemeinschaftshaushalt und Einrichtung eines Liquiditätsfonds

Die Finanzierung des Garantieinstruments sollte im Rahmen der in der neuen Finanziellen Vorausschau (2007-2013) aufgeführten Haushaltslinie für transeuropäische Verkehrsnetze erfolgen. Aus dem Gemeinschaftshaushalt sollen die Beträge finanziert werden, die für Transaktionen und Verwaltung benötigt werden.

Im Zuge des Abschlusses vollständiger Finanzierungspakete für Projekte wird die Gemeinschaft sehr früh, d. h. im Normalfall vor Beginn der Bauphase, unwiderrufliche Garantieverpflichtungen eingehen müssen. In den darauf folgenden Jahren müssen daher in Einklang mit der Finanzverordnung Haushaltsmittel ausgewiesen und ausgezahlt werden. Der ausgewiesene Betrag wird eine erste „Rückstellung“ für die Inanspruchnahme der eigentlichen Garantie darstellen. Solch eine Rückstellung muss nicht 100 % des Betrags abdecken, auf den die Kreditgarantie lautet (im Wesentlichen Kapital plus Zinsen), so dass eine restliche Eventualverbindlichkeit im Gemeinschaftshaushalt stehen bleibt. Die Regeln einer umsichtigen Rückstellungsbildung für das Garantieinstrument (siehe Punkt 2.7) werden das Risiko einer derartigen Restverbindlichkeit dabei auf einem vertretbaren Niveau halten. Die restliche Eventualverbindlichkeit der Gemeinschaft soll in den Gemeinschaftshaushalt ordnungsgemäß als Haushaltslinie „zur Erinnerung“ eingesetzt werden, wie es derzeit der Fall ist bei der Gemeinschaftsgarantie für das EIB-Mandat für eine Darlehenstätigkeit in Drittländern.

Um über einen wirkungsvollen und praktikablen Auszahlungsmechanismus zu verfügen, sollte die Kommission einen Liquiditätsfonds für das Garantieinstrument einrichten. Dieser würde die Verwaltungskosten des Garantieinstruments und der Garantie-Inanspruchnahme decken. Bei der Zusammensetzung der Mittel für den Liquiditätsfonds sollten die Projektpipeline und das oben erwähnte Rückstellungssystem berücksichtigt werden. Schätzungen zufolge belaufen sich die gesamten Investitionskosten für die vorrangigen Projekte[8] in der erweiterten EU für den Zeitraum 2007-2013 auf 140 Milliarden Euro. Es wird davon ausgegangen[9], dass der Privatsektor bis zu etwa 20 % dieser Kosten in Form von Eigen- und Fremdkapital abdeckt, was bis zu 28 Milliarden Euro darstellen würde. Angenommen, die Bonität des Transaktionsportfolios entspricht annähernd einem Investment-Grade-Rating, so könnte ein Haushaltsansatz in Höhe von 1 Milliarde Euro Garantien für rund 20 Milliarden Euro an Verbindlichkeiten leisten. Anhang 3 der Arbeitsunterlage SEK(2005)323 der Kommissionsdienststellen enthält eine vorläufige Aufschlüsselung der pro Jahr erforderlichen Haushaltsmittel.

Etwaige Rückzahlungen und Zinseinnahmen sollen zu den Finanzmitteln des Garantieinstruments hinzugerechnet werden. Es könnte sich um einen selbsttragenden und/oder revolvierenden Liquiditätsfonds handeln, wodurch sich der langfristige Bedarf an Mittelbindungen und Zahlungen aus dem Gemeinschaftshaushalt, die andernfalls zur Abdeckung neuer Transaktionen nötig wären, reduzieren lässt. Zu einem festgelegten Zeitpunkt sollte der Finanzierungsbedarf überprüft werden und die Finanzmittel, die nicht für die Inanspruchnahme von Garantien oder Verwaltungskosten benötigt werden, könnten dem Gemeinschaftshaushalt wieder zugeführt werden.

Verwaltung

Die angemessenste Vorgehensweise der Gemeinschaft im Sinne einer verantwortungsvollen Verwaltung wäre, das gesamte Management im Zusammenhang mit diesem Garantieinstrument im Rahmen einer entsprechenden Vereinbarung einer einzigen Verwaltungsstelle zu übertragen. Diese Verwaltungsstelle sollte über umfangreiche Kenntnisse auf dem Gebiet der Projektfinanzierung verfügen sowie über geeignete Managementsysteme für Kreditrisiken, um die Projektrisiken einschätzen und das Rückstellungssystem sowie den Liquiditätsfonds langfristig verwalten zu können. Ferner sollte intern juristisches Fachwissen verfügbar sein und für die Verhandlungen mit Finanzinstituten, spezialisierten Versicherern, Risikokapitalfonds, nationalen Behörden und/oder Eigenkapitalgebern wären geeignete Mitarbeiter im kundenbezogenen Bereich erforderlich. Die Verwaltungsstelle muss unter Beweis stellen, dass sie in der Lage ist, einen langfristigen Vertrag mit der Kommission (mindestens 15 Jahre) über das Management des Garantieinstruments abzuschließen. Die Laufzeit des Garantieinstruments macht es schwierig, die Auslagerung der Verwaltung auf ein rein kommerzielles Unternehmen vorzusehen.

Andererseits unterscheidet sich diese Art von Finanzierungsinstrument von der gängigen Praxis der Verwaltung von Zuschüssen, was dazu führt, dass eine Agentur tatsächlich nur dann hinzugezogen werden kann, wenn sie über Mitarbeiter mit Spezialkenntnissen auf dem Gebiet der Projektfinanzierung verfügt. Die praktikabelste Lösung wäre, ein internationales Finanzinstitut mit der Verwaltung zu beauftragen. Ein geeigneter Kandidat wäre die EIB-Gruppe.

Die Verwaltungsstelle wird die Aufgabe haben, sämtliche mit der Garantie verbundene Tätigkeiten gemäß vorbildlichen banküblichen Gepflogenheiten im Auftrag der Kommission und auf ihr Risiko auszuführen. Allerdings soll für die Überwachung des Garantieinstruments und die Berichterstattung an die Haushaltsbehörde die Kommission zuständig sein. Die Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen enthält weitere Einzelheiten zu den Aufgaben der Verwaltungsstelle.

Die Kommission wird endgültig über die Garantie entscheiden, indem sie die Förderfähigkeit der Projekte mittels eines geeigneten Mechanismus feststellt, der im Einvernehmen mit den Mitgliedstaaten festgelegt wird. Ferner soll die Kommission den Haushaltsbehörden regelmäßig Bericht erstatten. Dies soll auf der Grundlage der von der Verwaltungsstelle vorgelegten Rechnungslegung und Berichterstattung geschehen.

SCHLUSSBEMERKUNGEN

Das Garantieinstrument wird zu einer stärkeren finanziellen Beteiligung des privaten Sektors im Rahmen bestimmter PPP-Arten führen. Es wird die Zuschussfinanzierung der Europäischen Gemeinschaften ergänzen, jedoch nicht an ihre Stelle treten.

Mit dem Instrument ist das erklärte Ziel verbunden, vor allem durch die Erleichterung des Abschlusses von Finanzierungspaketen Investitionen des privaten Sektors in die Verkehrsinfrastruktur zu initiieren. Sponsoren und Banken werden versuchen, die EU-Kreditgarantie zu nutzen, um die Bonität vorrangiger Verbindlichkeiten zu maximieren und kostengünstigere Gesamtfinanzierungspakete zu erwirken. Durch die Übernahme einer Garantie für Bereitschaftskreditlinien geht die EU ein größeres Kreditrisiko ein, da ihr potenzieller zukünftiger Anspruch auf Projekteinnahmen dem der vorrangigen Gläubiger nachgeordnet ist. Das Risiko der vorrangigen Gläubiger wird die EU-Garantie nicht ausschalten, sie wird jedoch eine bessere Absicherung des Schuldendienstes für die vorrangige Tranche ermöglichen und damit deren Bonität verbessern. Der Preis für die EU-Garantie soll das von der EU übernommene Risiko sowie die Kosten für die Verwaltung des Garantieinstruments widerspiegeln.

Das EU-Kreditgarantieinstrument soll die finanzielle Lebensfähigkeit des Gesamtprojekts verbessern, ohne dass die Gemeinschaft ein übermäßiges Kreditrisiko eingeht. Ein positiver Aspekt des Garantieinstruments besteht darin, dass es eine Reihe von Projekten in verschiedenen geografischen Gebieten und unterschiedlicher Größenordnungen in einem Portfolio vereinen und dadurch einen Diversifizierungsgrad auf europäischer Ebene erreichen wird, der auf nationaler Ebene nicht möglich wäre. Die Kommission ist der Ansicht, dass das derzeitige Rückstellungsmodell stabil genug ist, so dass eine Grundsatzentscheidung über die Schaffung des Garantieinstruments getroffen werden kann. Voraussetzung für die Festlegung der Gestaltung und Funktionsweise des Rückstellungssystems für das Garantieinstrument ist die Verfügbarkeit einschlägiger statistischer Daten. Damit in den kommenden Jahren statistische Daten erhoben werden können, muss ein geeignetes Überwachungs-/Bewertungssystem für Projektrisiken eingerichtet werden. Dies würde die Feinabstimmung der Rückstellungsbildung verbessern und somit zur Erzielung einer größtmöglichen Hebelwirkung der Finanzmittel aus dem Gemeinschaftshaushalt beitragen.

Die derzeitige TEN-Finanzverordnung stellt keine Rechtsgrundlage für diese Art innovativer Garantieinstrumente dar. Daher wurde bei der Ausarbeitung des Vorschlags für die neue TEN-Finanzverordnung für den Zeitraum 2007-2013 darauf geachtet, dass das Garantieinstrument im Jahre 2007 eingeführt werden kann. Die Finanzierung des Instruments soll im Rahmen des für 2007-2013 vorgeschlagenen TEN-Budgets von 20 Milliarden Euro erfolgen. Die Kommission wird frühzeitig Durchführungsbestimmungen ausarbeiten. Damit wird gewährleistet, dass Projekte unmittelbar nach der Annahme der neuen TEN-Finanzverordnung in das Garantie-Portfolio aufgenommen werden können und so von Anfang an eine Portfolio-Diversifizierung möglich ist.

FINANZBOGEN

FINANZBOGEN ZU RECHTSAKTEN

BEZEICHNUNG DES VORSCHLAGS:

EU-Kreditgarantieinstrument für TEN-Verkehrsprojekte

ABM/ ABB-RAHMEN

Betroffene Politikbereiche und mit diesen verbundene Aktivitäten (ABB-Aktivitäten)

Transeuropäische Netze, 1. Ziel: Netzausweitung und vorrangige Projekte, 2. Ziel: Steigerung der Effektivität der Finanzhilfe für das Netz, 3. Ziel: Anbindung der transeuropäischen Netze an die Netze der Nachbarländer

Land-, Luft- und Seeverkehr: 3. Ziel: Förderung eines umweltfreundlicheren Verkehrssystems

HAUSHALTSLINIEN

Haushaltslinien (operative Haushaltslinien und damit verbundene Haushaltslinien für technische und administrative Hilfe (ehemalige B.A-Linien)) einschließlich Rubriken

06.0301 (Finanzielle Unterstützung von Projekten des transeuropäischen Verkehrsnetzes, die von gemeinsamem Interesse sind)

Laufzeit der Maßnahme und der finanziellen Auswirkungen

Die für neue Mittelbindungen relevante Laufzeit des Garantieinstruments erstreckt sich mindestens auf den Zeitraum 2007-2013.

Haushaltstechnische Merkmale:

Haushaltslinie | Art der Ausgaben | Neu | EFTA- Beteiligung | Beteiligung von Beitrittsländern | Rubrik der FV |

060301 | NOA | GM[10] | NEIN | NEIN | NEIN | No [1 a] |

RESSOURCEN

Finanzielle Mittel (vor aussichtliche Beträge)

Wichtiger Hinweis: Sämtliche in diesem Finanzbogen aufgeführten Finanzmittel für operative Ausgaben sind bereits in dem finanziellen Rahmen von 20,350 Milliarden Euro enthalten, der in dem Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Grundregeln für die Gewährung von Gemeinschaftszuschüssen für transeuropäische Netze im Bereich Transport und Energie und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2236/95 des Rates genannt ist.[11]

Voraussichtliche Verpflichtungsermächtigungen (VE) und Zahlungsermächtigungen (ZE)

Genaue Angaben zu den jährlich für das Kreditgarantieinstrument erforderlichen Haushaltsmitteln sind in dieser Phase schwierig, da Vorhersagen über förderfähige Projekte, für die eine Beteiligung des privaten Sektors erwartet wird, derzeit nur in begrenztem Umfang möglich sind. Als Arbeitshypothese wird in Einklang mit den Zielen des Van-Miert-Berichts von einer Fremdfinanzierung durch den privaten Sektor in der Größenordnung von 3 Milliarden Euro pro Jahr während des Zeitraums 2007-2013 ausgegangen, wobei alle vorrangigen TEN-Projekte vom privaten Sektor unterstützt werden.

Ausgehend von dem von den Dienststellen der Kommission und der EIB entwickelten Rückstellungsmodell veranschaulicht die nachstehende Tabelle, dass Haushaltsmittel in Höhe von rund 1 Milliarde Euro erforderlich sind, aufgegliedert auf die betreffenden Jahre. Die exakt benötigten Beträge sowie der Zeitplan sind zwar variabel, eine Vorabausstattung im ersten Jahr mit ungefähr einem Drittel der insgesamt veranschlagten Haushaltsmittel ist jedoch aus folgenden Gründen erforderlich: Zum einen ist das für das erste Projekt benötigte Rückstellungsniveau beinahe doppelt so hoch wie das für das letzte Projekt erforderliche, da sich der Portfolioeffekt erst nach und nach aufbaut, und zum anderen reduzieren sich dadurch, dass für die in der Anfangsphase bereitgestellten Haushaltsmittel Zinsen auflaufen, die benötigten Mittel im weiteren Verlauf.

Detaillierte Angaben zur Berechnung der (in der nachstehenden Tabelle aufgeführten) Einzahlungsquoten enthält Anhang 3, „Technical Paper“, der Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen.

Beträge in Millionen Euro

Kreditmittel des privaten Sektors | Anzahl der Projekte | Berechnung der Einzahlungen | Zinsen | Benötigte Haushaltsmittel |

Operative Ausgaben[12] |

Verpflichtungsermächtigungen (VE) | 8.1 | a | 310 | 150 | 120 | 120 | 120 | 200 | 1 020 |

Zahlungsermächtigungen (ZE) | b | 100 | 150 | 200 | 130 | 120 | 320 | 1 020 |

Verwaltungsausgaben innerhalb des Referenzbetrags[13] |

Technische und administrative Hilfe | 8.2.4 | c | entf. | entf. | entf. | entf. | entf. | entf. |

REFERENZBETRAG INSGESAMT |

Verpflichtungsermächtigungen | a+c | 310 | 150 | 120 | 120 | 120 | 200 | 1 020 |

Zahlungsermächtigungen | b+c | 100 | 150 | 200 | 130 | 120 | 320 | 1 020 |

Verwaltungskosten, nicht im Referenzbetrag enthalten[14] |

Humanressourcen und damit verbundene Ausgaben | 8.2.5 | d | 0,324 | 0,324 | 0,324 | 0,324 | 0,324 | 0,648 | 2,268 |

Verwaltungskosten außer Humanressourcen und damit verbundenen Kosten, nicht im Referenzbetrag enthalten | 8.2.6 | e | entf. | entf. | entf. | entf. | entf. | entf. | entf. |

Vorläufige Kosten der Intervention insgesamt

2007 | 2008 | 2009 | 2010 | 2011 | 2012 und Folgejahre | Insges. |

VE INSGESAMT einschl. Kosten für Humanressourcen | a+c+d+e | 310,324 | 150,324 | 120,324 | 120,324 | 120,324 | 200,648 | 1 022,268 |

ZE INSGESAMT einschl. Kosten für Humanressourcen | b+c+d+e | 100,324 | 150,324 | 200,324 | 130,324 | 120,324 | 200,648 | 1 022,268 |

Humanressourcen – VZÄ (einschl. Beamte, Bedienstete auf Zeit und externes Personal) – Einzelheiten unter Punkt 8.2.1.

Jährlich erforderlich | Jahr n | n + 1 | n + 2 | n + 3 | n + 4 | n + 5 und Folgejahre |

Gesamtzahl der Mitarbeiter | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 |

Zum jetzigen Zeitpunkt ist davon auszugehen, dass im Durchschnitt 3 vorhandene Mitarbeiter der Kommission erforderlich sind, vorausgesetzt, die operative Verwaltung des Instruments wird einer Verwaltungsstelle übertragen.

Kofinanzierung

In Einklang mit den im Abschlussbericht zur Wachstumsinitiative vom November 2003 dargelegten Bedingungen wird es am Markt für sehr wichtig erachtet, dass die Mitgliedstaaten/nationalen Behörden eine vergleichbare finanzielle Förderung des Projekts bereitstellen. Allerdings halten es weder der Markt noch die befragten Regierungen für erforderlich zwingend vorzuschreiben, dass die Mitgliedstaaten als Co-Garantiegeber auftreten. Stattdessen kann die finanzielle Beteiligung auch in Form von Eigenkapital, Zuschüssen oder anderen Arten von Garantien erfolgen. Zudem wird die Umsetzung des Garantieinstruments eventuell vereitelt, wenn als unabdingbare Voraussetzung ein Co-Garantiegeber erforderlich ist, da einige Mitgliedstaaten nicht bereit sind, für eine begrenzte Zahl von Projekten entweder selbst oder über andere öffentliche Stellen einen speziellen Garantiemechanismus einzurichten. Die Mitgliedstaaten und regionalen Behörden sind lediglich dazu verpflichtet, eine nennenswerte finanzielle Unterstützung in irgendeiner Form zur Verfügung zu stellen, um zumindest in gleichem Maße wie die Gemeinschaft zum Erreichen der erforderlichen Bonität beizutragen. Die Einzelheiten der Kofinanzierung können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht angegeben werden, da sie erst auf der Grundlage konkreter Garantieanträge erarbeitet werden können. Die Vorschriften für die Kofinanzierung werden jedoch im Detail durch die später festzulegenden Voraussetzungen für die Förderfähigkeit bestimmt.

Eventualverbindlichkeit

Die Kommission muss Kapitalrückstellungen bilden, um das langfristige Risiko im Zusammenhang mit dem Garantieinstrument abzudecken. Analog zu den Kreditrückstellungen einer Privatbank ergeben sich die Hauptkosten aus einer Schätzung der erwarteten und unerwarteten Verluste im Zusammenhang mit den ausgestellten Garantien.

Das Ziel der Rückstellungsbildung besteht nicht darin, das Gesamtrisiko zu minimieren, sondern in der Optimierung des Risikos, d. h. ein umsichtiges Risikomanagement zu betreiben, um die Hebelwirkung der Gemeinschaftsmittel so weit wie möglich zu steigern. Die Vorhersage der langfristigen Kosten des Garantieinstruments erfordert ein Abschätzen der Verlustwahrscheinlichkeit der Projekte (erwartete und unerwartete Verluste) sowie möglicher Korrelationen zwischen den Projekten.

Die Dienststellen der Kommission und der EIB haben unter Berücksichtigung der durch den Portfolioeffekt erzielten Diversifizierung und in Einklang mit dem AAA-Rating des Garantieinstruments eine Methodik für die Festlegung der Einzahlungsquoten erarbeitet. Dieses Modell wurde im Anschluss an Diskussionen mit Rating-Agenturen und unter Zugrundelegung verfügbarer statistischer Daten[15] und Informationen[16] entwickelt. Das Rückstellungsmodell wird in der Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen SEK(2005)323 im Einzelnen dargestellt. Das Modell sieht ebenfalls einen Puffer für etwaige Herabstufungen der Bonität des Portfolios vor.

Dieses Rückstellungssystem und die Schaffung eines Liquiditätsfonds dürften das Risiko einer direkten und unerwarteten Inanspruchnahme der Eventualverbindlichkeiten äußerst gering werden lassen (AAA-Rating des Garantieinstruments). Die restliche Eventualverbindlichkeit der Gemeinschaft wird in den Gemeinschaftshaushalt ordnungsgemäß als Haushaltslinie „zur Erinnerung“ eingesetzt werden, wie es derzeit der Fall ist bei der Gemeinschaftsgarantie für das EIB-Mandat für eine Darlehenstätigkeit in Drittländern.

Vereinbarkeit mit der Finanzplanung

Der Vorschlag ist vereinbar mit der von der Kommission vorgeschlagenen Finanzplanung 2007-2013 (KOM(2004) 101 endg.). Ferner ist das Garantieinstrument bereits im Vorschlag der Kommission für die neue TEN-Finanzverordnung (KOM(2004) 475) vorgesehen, die den Finanzierungsrahmen absteckt.

Finanzielle Auswirkungen auf die Einnahmen

Dieses Garantieinstrument hat keine direkten Auswirkungen auf den Gemeinschaftshaushalt.

Im Rahmen des Instruments werden zwar Einnahmen anfallen, z. B. Gebühren oder Zinsen auf die Beträge auf dem Treuhandkonto, die jedoch für die Zwecke des Instruments verwendet werden.

Das System der Preisgestaltung muss noch im Einzelnen angepasst werden. Auf jeden Fall wird die Preisgestaltung so aussehen, dass durch die Einnahmen die voraussichtlichen Kosten des Garantieinstruments abgedeckt werden. Wie ursprünglich in dem Kommissionsvorschlag vom November 2003 vorgesehen, soll die Garantie gebührenpflichtig sein, damit die Risiken und Verwaltungskosten der Fazilität abgedeckt werden. Im Idealfall zahlt der einzelne Begünstigte eine Vorausprämie, die in Rechnung gestellt wird, wenn die Garantie unterzeichnet wird oder wenn sie wirksam wird, das heißt, nachdem ein Großteil des Projekts abgeschlossen ist. Diese Prämie könnte entweder als einmalige Zahlung oder in Form von jährlichen Prämien während der Restlaufzeit der Garantie gezahlt werden.

Darüber hinaus entsteht bei Inanspruchnahme der Garantie eine finanzielle Forderung seitens der Kommission, die in der Rangfolge hinter den vorrangigen Verbindlichkeiten, aber vor dem Eigenkapital angesiedelt ist. Diese Mezzanin-Finanzierung ist vom Schuldner an die Kommission zurückzuzahlen, sobald die Projekteinnahmen dies zulassen. Da die Forderung der Gemeinschaft mit einer Mezzanin-Finanzierung verglichen werden kann, sollten die Zinsen für den aufgrund der Inanspruchnahme fälligen Betrag in Einklang mit dem Risiko erhoben werden und die Verwaltungskosten widerspiegeln.

MERKMALE UND ZIELE

Kurz- oder langfristig zu deckender Bedarf;

Der Rat und das Parlament haben am 29. April 2004 die überarbeiteten TEN-V-Leitlinien angenommen, in denen 30 vorrangige Projekte aufgeführt sind. Die Gesamtkosten für die Durchführung dieser vorrangigen Projekte werden sich Schätzungen zufolge auf 225 Milliarden Euro belaufen, wovon 140 Milliarden auf den Zeitraum der kommenden Finanziellen Vorausschau entfallen. Investitionen in dieser Größenordnung können nicht allein durch den öffentlichen Sektor finanziert werden.

Durch die Gemeinschaftsintervention bedingter Mehrwert sowie Kohärenz des Vorschlags mit anderen Finanzierungsinstrumenten und mögliche Synergien

In einer Reihe von Veröffentlichungen hat die Kommission die Rolle hervorgehoben, die der private Sektor im Hinblick auf diese Ziele spielen sollte[17]. Das Garantieinstrument ist das wichtigste neue Instrument zur Gewinnung privater Investoren und es wird eine starke Hebelwirkung haben. Sobald es zum Einsatz kommt, wird es dazu beitragen, das Ziel einer 20 %igen privaten Kofinanzierung für die Realisierung der TEN zu erreichen. Dank der großen Öffentlichkeitswirkung dieses Instruments ist dieser Effekt möglicherweise bereits ab 2007 wahrnehmbar, wenn er sich auch gegen Ende des Jahrzehnts stärker manifestieren wird.

Ziel des Garantieinstruments ist die Verstärkung der Hebelwirkung begrenzter öffentlicher Mittel, um so durch die Unterstützung bei der Kreditaufnahme Investitionen des privaten Sektors in vorrangige TEN-Projekte des Bereichs Verkehr (TEN-V) zu fördern.

Das Instrument wird eine hilfreiche Förderung für spezielle Arten von Partnerschaften zwischen öffentlichem Sektor und Privatwirtschaft (PPP) und für eine ganz bestimmte Phase des Projektzyklus darstellen. Es soll insofern die Bandbreite der TEN-Finanzierungsinstrumente erweitern. Es ist darüber hinaus darauf hinzuweisen, dass durch die Ausarbeitung und Anwendung dieses Instruments die Kofinanzierung durch Gemeinschaftszuschüsse nicht ersetzt wird. Im Gegenteil – das Instrument wird nur dann seinen vollen Nutzen entfalten können, wenn das vorgeschlagene TEN-Budget in Höhe von insgesamt 20 Milliarden Euro angenommen wird. Insofern wird das Garantieinstrument die europäische Zuschussfinanzierung ergänzen, jedoch nicht an ihre Stelle treten.

Gemäß der neuen Gestaltung des Garantieinstruments wird die EU Kreditgarantien übernehmen, um das Risiko von Mindereinnahmen in den ersten Jahren der Nutzung zu verringern. Im Einzelnen soll die Garantiefazilität einen Liquiditätspuffer, die so genannte Bereitschaftskreditlinie absichern, auf die nur dann zurückgegriffen wird, wenn der Cashflow des Projekts nicht ausreicht, um vorrangige Verbindlichkeiten (Senior Debt) zu bedienen. Diese Bereitschaftskreditlinien sollen rund 10 % der gesamten vorrangigen Verbindlichkeiten abdecken (in bestimmten, mit einem größeren Risiko verbundenen Fällen bis zu 20 %) und werden in der Regel eine Laufzeit von bis zu 5 Jahren haben.

Die Gewährung einer Gemeinschaftsgarantie kann zu Synergien mit anderen Finanzierungsformen für TEN-Projekte führen, wobei hier auch die Investitionspolitik öffentlicher Investitionsbanken zu nennen ist. Darüber hinaus kann sie dazu beitragen, das Vertrauen der Finanzmärkte in die Realisierbarkeit des gesamten (vorrangigen) TEN-Netzes zu stärken.

Ein wichtiger positiver Aspekt des Garantieinstruments besteht darin, dass es eine Reihe von Projekten in verschiedenen geografischen Gebieten und unterschiedlicher Größenordnungen in einem Portfolio vereinen und dadurch einen Diversifizierungsgrad auf europäischer Ebene erreichen wird, der auf nationaler Ebene nicht möglich wäre.

Ziele und erwartete Ergebnisse des Vorschlags im Zusammenhang mit dem ABM-Rahmen sowie relevante Indikatoren

Transeuropäische Netze:

1. Ziel: Netzausweitung und vorrangige Projekte; Output: Zuweisung von Mitteln für die 30 vorrangigen Projekte, wobei besonders auf die Förderung von Projekten zu achten ist, die von privater Seite kofinanziert werden.

2. Ziel: Steigerung der Effektivität der Finanzhilfe für das Netz; Output: Ausführung des TEN-Budgets und Anwendung der bestehenden Vorschriften zur Verstärkung der Hebelwirkung des Budgets. Sorgfältige Prüfung der Verfahren und Vorschriften zur Verbesserung der Möglichkeiten der Finanzierung im Rahmen von PPP. Ausarbeitung des Mehrjahresprogramms für den Zeitraum der neuen Finanziellen Vorausschau. Ausarbeitung von Durchführungsbestimmungen, Kriterien für die Förderfähigkeit und des organisatorischen Rahmens für innovative Finanzierungsinstrumente einschließlich des Garantieinstruments.

Land-, Luft- und Seeverkehr:

Ziel: Förderung eines umweltfreundlicheren Verkehrssystems: Output: Legislativ- und Arbeitsprogramm der Kommission für 2005, Mitteilung zum Zwischenbericht über die Umsetzung des Weißbuchs „Die europäische Verkehrspolitik bis 2010: Weichenstellungen für die Zukunft“, Legislativ- und Arbeitsprogramm der Kommission für 2005: Mitteilung zu einem gemeinsamen Entgeltsystem für die Verkehrsinfrastruktur einschließlich der Häfen und Flughäfen

(Voraussichtliche) Durchführungsmodalitäten

ٱX Zentrale Verwaltung

Xٱ Direkt durch die Kommission, wobei bestimmte Aufgaben an ein internationales Finanzinstitut – vorzugsweise die EIB-Gruppe – delegiert werden sollen.

ٱ Indirekt durch Delegation an:

ٱ Exekutivagenturen

ٱ von den Gemeinschaften geschaffene Einrichtungen im Sinne von Artikel 185 der Haushaltsordnung

ٱ nationale öffentlich-rechtliche Einrichtungen/Einrichtungen, die im öffentlichen Auftrag tätig werden,

ٱ Geteilte oder dezentrale Verwaltung

ٱ mit Mitgliedstaaten

ٱ mit Drittstaaten

ٱ Gemeinsame Verwaltung mit internationalen Organisationen (bitte erläutern)

Wichtige Anmerkungen:

Aufgrund der Laufzeit des Garantieinstruments ist es generell schwierig, eine vollständige Auslagerung der Verwaltung vorzusehen; dies gilt umso mehr für die Auslagerung auf ein rein kommerzielles Unternehmen.

Die angemessenste Vorgehensweise der Gemeinschaft im Sinne einer verantwortungsvollen Verwaltung wäre, die Anwendung des Instruments zu überwachen und das gesamte Management im Rahmen dieses Garantieinstruments einer einzigen Stelle zu übertragen. Diese Stelle sollte über umfangreiche Kenntnisse auf dem Gebiet der Projektfinanzierung verfügen sowie über geeignete Managementsysteme für Kreditrisiken, um die Projektrisiken einschätzen und das Rückstellungssystem sowie den Liquiditätsfonds langfristig verwalten zu können. Ferner sollte intern juristisches Fachwissen verfügbar sein und für die Verhandlungen mit Finanzinstituten, spezialisierten Versicherern, Risikokapitalfonds, nationalen Behörden und/oder Eigenkapitalgebern wären geeignete Mitarbeiter im kundenbezogenen Bereich erforderlich. Die ausgewählte Stelle muss unter Beweis stellen, dass sie in der Lage ist, einen langfristigen Vertrag mit der Kommission (mindestens 15 Jahre) über das Management des Garantieinstruments abzuschließen. Die praktikabelste Lösung wäre, ein internationales Finanzinstitut mit der Verwaltung zu beauftragen. Ein geeigneter Kandidat wäre die EIB-Gruppe.

ÜBERWACHUNG UND EVALUIERUNG

Überwachungssystem

Überwachung durch die Kommissionsdienststellen

Evaluierung

Ex-ante-Evaluierung

Auf Ersuchen des Europäischen Rates haben die Dienststellen der Kommission und der EIB von März bis Juli 2004 eine Marktstudie durchgeführt. Für diese Studie hatten die Dienststellen einen Fragebogen ausgearbeitet, der mit den Studienteilnehmern durchgegangen wurde. Die Ergebnisse dieser Studie sind in der Mitteilung der Kommission zur Durchführbarkeitsstudie über ein EU-Kreditgarantieinstrument für TEN-Verkehrsprojekte dargelegt. Sofern die Mitgliedstaaten eine positive Stellungnahme bezüglich der Einrichtung des Garantieinstruments abgeben, könnte die Kommission ferner eine Konsultation der Interessengruppen in Betracht ziehen, um die Ansichten eines größeren Stakeholderkreises in Erfahrung zu bringen.

Maßnahmen im Anschluss an eine Zwischen- bzw. Ex-post-Evaluierung (aus ähnlichen bereits durchgeführten Maßnahmen gewonnene Erkenntnisse)

Eine Ex-post-Evaluierung kann erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, sofern das Garantieinstrument eingeführt wird.

Zeitplan für künftige Evaluierungen

Es handelt sich um ein äußerst langfristiges Instrument, so dass die erste Evaluierung seiner Umsetzung erst im Jahr 2010 durchgeführt wird und die zweite gegen Ende des Jahres 2012.

7. VERWALTUNGSAUSGABEN

Der Bedarf an Humanressourcen und Verwaltungsmitteln wird mit den Mitteln gedeckt, die der zuständigen Dienststelle im Rahmen des jährlichen Haushaltsverfahrens zugeteilt wurden.

7.1 Anzahl und Art der Planstellen

Art der Planstellen | Zur Durchführung der Maßnahme einzusetzendes Personal: vorhandene Mitarbeiter (Anzahl der Stellen/VZÄ) |

Der Richtwert für die Verwaltungsausgaben für Humanressourcen bei den Kommissionsdienststellen berechnet sich wie folgt: im Durchschnitt 108 000 Euro pro Person bei durchschnittlich drei Mitarbeitern aus dem bestehenden Kommissionspersonal (unter der Voraussetzung, dass die operative Verwaltung des Instruments einer Verwaltungsstelle übertragen wird).

[1] KOM(2003) 690 vom 11. November 2003.

[2] KOM(2004) 475 endg. – Finanzbogen, Seite 41.

[3] KOM(2004) 475 endg. vom 14. Juli 2004.

[4] Verordnung (EG) Nr. 807/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2236/95 des Rates über die Grundregeln für die Gewährung von Gemeinschaftszuschüssen für transeuropäische Netze; ABl. L 143 vom 30.4.2004, S. 46.

[5] KOM(2004) 475 endg. vom 14. Juli 2004.

[6] Standard & Poor's, Infrastructure Finance, Traffic Forecasting Risk: Study update 2003, 6. November 2003.

[7] Fitch, A risk assessment model for federal credit, 15. März 1999.

[8] Vorrangige Vorhaben im Sinne von Anhang III der Entscheidung Nr. 884/2004/EG zur Änderung der Entscheidung Nr.°1692/96/EG des Rates über gemeinschaftliche Leitlinien für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes.

[9] Dem Van Miert-Bericht zufolge könnte der Privatsektor bis zu 20 % der Gesamtkosten des Verkehrsprojekts übernehmen, allerdings nur unter bestimmten Bedingungen.

[10] Getrennte Mittel

[11] KOM/2004/ 475 endg. (COD 2004/0154) – Finanzbogen für TEN-V-Projekte, S. 41.

[12] Ausgaben, die nicht unter Kapitel xx 01 des betreffenden Titels xx fallen.

[13] Ausgaben im Rahmen von Artikel xx 01 04 des Titels xx.

[14] Ausgaben im Rahmen von Kapitel xx 01, mit Ausnahme der Artikel xx 01 04 oder xx 01 05.

[15] Standard & Poor’s, Infrastructure Finance, Traffic Forecasting Risk: Study update 2003, 6. November 2003.

[16] Fitch, A risk assessment model for federal credit, 15. März 1999.

[17] Dazu gehören: KOM(2003) 132 über neue Formen der Finanzierung transeuropäischer Verkehrsnetze, der Abschlussbericht der hochrangigen Gruppe für das transeuropäische Verkehrsnetz vom Juni 2003, der auf der Europa-Website veröffentlicht wurde, die Begründung und die Erläuterung der Änderung der TEN-V-Leitlinien (Entscheidung Nr. 884/2004) sowie die Begründung und die Finanzierungsvorschriften der vorgeschlagenen TEN-Finanzverordnung vom Juli 2004 für die Finanzielle Vorausschau für den Zeitraum 2007-2013.

[18] Die hierfür anfallenden Kosten werden NICHT durch den Referenzbetrag abgedeckt.

[19] Die hierfür anfallenden Kosten werden NICHT durch den Referenzbetrag abgedeckt.

[20] Die hierfür anfallenden Kosten sind im Referenzbetrag enthalten.

Top