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Document 52000DC0784

Bericht der Kommission - Jahresbericht 1999 über humanitäre Hilfe

/* KOM/2000/0784 endg. */

52000DC0784

Bericht der Kommission - Jahresbericht 1999 über humanitäre Hilfe /* KOM/2000/0784 endg. */


BERICHT DER KOMMISSION JAHRESBERICHT 1999 ÜBER HUMANITÄRE HILFE

INHALTSVERZEICHNIS

1. ZUSAMMENFASSUNG

2. POLITIK UND KOORDINIERUNG - EVALUIERUNG NACH ARTIKEL 20

3. ÜBERBLICK ÜBER DIE MASSNAHMEN

3.1. AFRIKA

3.2. EUROPA

3.3. ASIEN, NAHER OSTEN/MITTELMEERRAUM UND LATEINAMERIKA

4. KATASTROPHENVORBEUGUNG - DIPECHO

5. BEZIEHUNGEN ZU DEN PARTNERN - PARTNERSCHAFTSRAHMENVERTRAG

6. ZUSCHUSSFAZILITÄT - NOHA

7. INFORMATIONSTÄTIGKEIT

8. EVALUIERUNG, BUDGET UND RECHNUNGSPRÜFUNGEN

9. Anhänge [1]

[1] Siehe Kasten auf Seite 23.

ANHANG 1 Finanzierungsbeschlüsse für humanitäre Hilfe nach Regionen (1998, 1999)

ANHANG 2 Humanitäre Hilfe - Verträge nach Haushaltsjahr (1997, 1998, 1999)

ANHANG 3 Überblick über die Finanzierungsbeschlüsse für humanitäre Hilfe der EG nach Finanzierungsquellen (1993-99)/Finanzierungsbeschlüsse für humanitäre Hilfe der EG (1994-99)

ANHANG 4 1997, 1998 und 1999 geschlossene Verträge

ANHANG 5 Finanzierungsbeschlüsse 1998 und 1999 für humanitäre Hilfe nach Regionen

ANHANG 6 EG-Verträge für humanitäre Hilfe 1997, 1998 und 1999

ANHANG 7 Liste der aus der ECHO-Zuschußfazilität unterstützten Projekte

1. ZUSAMMENFASSUNG

1999 war für das Amt für humanitäre Hilfe der Europäischen Gemeinschaft (ECHO) ein Jahr des Umbruchs, und zwar sowohl auf personeller als auch auf funktioneller Ebene.

Kommissionsmitglied Poul Nielson trat an die Stelle von Emma Bonino, die seit 1995 für ECHO zuständig gewesen war. Der Direktor von ECHO, Alberto Navarro, wurde im März 2000 nach über zweieinhalb Jahren von Constanza Adinolfi abgelöst.

Anfang des Jahres wurde ein neuer Partnerschaftsrahmenvertrag eingeführt, um die Zusammenarbeit zwischen ECHO und seinen staatlichen und nichtstaatlichen Partnern zu verbessern.

Die Tätigkeit von ECHO war 1999 durch die Kosovo-Krise geprägt, die im Mittelpunkt der Prioritäten und der Mittelvergabe stand: Zum ersten Mal stellte ECHO [2] in einem Jahr mehr als 800 Mio. EUR für humanitäre Maßnahmen zur Verfügung, etwa die Hälfte davon im Zusammenhang mit der Kosovo-Krise. Für das Kosovo wurde der bisher umfangreichste Finanzierungsbeschluß der Kommission im Bereich der humanitären Hilfe gefaßt (196 Mio. EUR). Dieses Engagement ging jedoch nicht zu Lasten anderer prioritärer Bereiche des ECHO-Budgets (insbesondere Afrika), da auf die Soforthilfereserve des Gemeinschaftshaushalts zurückgegriffen werden konnte.

[2] In diesem Bericht wird der Einfachheit halber häufig ECHO als Mittelgeber genannt, doch eigentlich ist es die Europäische Kommission, die über die Finanzierung der humanitären Hilfe entscheidet und letztlich für die Tätigkeit von ECHO verantwortlich ist.

1999 finanzierte ECHO Projekte in 70 Ländern und war durch 65 Experten vor Ort vertreten. Rund 20 % der ECHO-Mittel gingen an die Vereinten Nationen (13,7 % davon an das UNHCR und 5,1 % an das WEP) und 15 % an das Rote Kreuz, während mit den restlichen 65 % NRO-Projekte finanziert wurden.

In einigen Fällen gelang es auch, die ECHO-Hilfe einzustellen und den Übergang zu Entwicklungsprogrammen in die Wege zu leiten: Dies gilt für Niger und Mali, nach langer Zeit auch für Bosnien und Herzegowina sowie für das Kosovo, wo die Kommission zum ersten Mal eine Task Force einrichtete (als Vorläufer der Agentur für den Wiederaufbau), die zum reibungslosen Übergang von der Soforthilfe zum Wiederaufbau beitrug.

Was das ECHO-Konzept für die Bereitstellung der humanitären Hilfe betrifft, so war die Evaluierung gemäß Artikel 20 der Verordnung über die humanitäre Hilfe 1999 mit Sicherheit das wichtigste Ereignis. Die Berichterstatter gelangten zu einem positiven Gesamturteil der Arbeit von ECHO, hoben jedoch auch verschiedene verbesserungsbedürftige Aspekte hervor, unter anderem das interne Management des Amtes, die Beziehungen zu den Partnern und die Auswahl und das Monitoring der Projekte. Den meisten der Empfehlungen schloß sich die Kommission in ihrer Mitteilung an den Rat und das Parlament an.

Die mit Abstand wichtigste Botschaft dieser Mitteilung ist die Notwendigkeit einer stärkeren Ergebnisorientierung. Zur Umsetzung der Empfehlungen der Kommissionsmitteilung wurde ein Arbeitsplan aufgestellt, auf den sich die Reform von ECHO in den kommenden Jahren stützen soll.

Die Umsetzung dieses Plans wird 2000 und in den folgenden Jahren zu den großen Herausforderungen für ECHO gehören.

2. POLITIK UND KOORDINIERUNG - EVALUIERUNG NACH ARTIKEL 20

Gemäß Artikel 20 der Verordnung (EG) Nr. 1257/96 über die humanitäre Hilfe muß die Kommission drei Jahre nach Inkrafttreten dieser Verordnung dem Europäischen Parlament und dem Rat eine Gesamtevaluierung der im Rahmen der Verordnung finanzierten Maßnahmen zusammen mit Anregungen für die Zukunft der Verordnung und gegebenenfalls Änderungsvorschlägen vorlegen.

Dementsprechend gab die Kommission eine unabhängige Evaluierung in Auftrag, die sich über einen Zeitraum von etwa einem Jahr erstreckte und sowohl ausführliche Prüfungen von Unterlagen als auch Feldstudien umfaßte. Die Berater legten der Kommission ihre Ergebnisse im April 1999 vor.

Insgesamt bewerteten die Berater die Leistungen von ECHO positiv. Sie waren der Auffassung, daß "ECHO derzeit die Bereitstellung von humanitärer Hilfe mindestens so gut finanziert wie jede andere Organisation und wahrscheinlich besser und kosteneffizienter als jede andere vergleichbare internationale Organisation."

Sie hoben den zunehmenden Einsatz von Globalplänen (umfassende Strategien für spezifische Länder/Regionen) als positive Entwicklung der Planung hervor und bewerteten die Ausführung des Haushaltsplans nach internationalen Standards als zufriedenstellend. Außerdem begrüßten sie die in die Wege geleitete Vereinfachung des Partnerschaftsrahmenvertrags und unterstrichen, daß ECHO durch Unterstützung von internationalen Organisationen und NRO einen wichtigen Beitrag zur Förderung der Stabilität leistet. Sie waren ferner der Auffassung, daß die Projekte insgesamt kosteneffizient abgewickelt wurden, und lobten die Leistungen von ECHO hinsichtlich der Evaluierung und Rechnungsprüfung.

Nach Auffassung der Berater war jedoch folgendes zu bemängeln: Die Partner verfügten nicht immer über eine angemessene Kompetenz und Erfahrung; ECHO führte zunehmend Projekte in der sogenannten "Grauzone" zwischen Soforthilfe und Entwicklungshilfe durch, was die Nachhaltigkeit der humanitären Maßnahmen gefährdet; die Aktionen im Bereich Gesundheit und Ernährung hätten gezielter ausgerichtet werden sollen, und die Dimensionen der Nachhaltigkeit und des Kapazitätenaufbaus hätten dabei stärker berücksichtigt werden müssen; die Gender-Aspekte wurden vernachlässigt, ebenso wie Schutzmaßnahmen; das reaktive, projektgestützte Konzept des Partnerschaftsrahmenvertrags ist fragwürdig, wenn es um bedeutende Akteure wie das Rote Kreuz oder die Vereinten Nationen geht; ECHO war nicht immer in der Lage, rasch einzugreifen, selbst nicht in akuten Notsituationen, und für die Globalpläne wären umfassendere Beratungen nützlich gewesen, insbesondere mit den Vereinten Nationen; die Kosteneffizienz könnte durch den Einsatz lokaler Ressourcen gesteigert und die Koordinierung mit den anderen Kommissionsdienststellen und den Mitgliedstaaten verbessert werden; außerdem könnte ECHO mehr tun, um die Untergrabung der lokalen Selbstbestimmung zu vermeiden.

Auf dieser Grundlage legte die Kommission am 26. Oktober eine Mitteilung an den Rat und das Parlament [3] vor, in der die Ergebnisse dargelegt und Maßnahmen zur Umsetzung eines Großteils der Empfehlungen vorgeschlagen wurden. Diese Maßnahmen wurden in einen strategischen Arbeitsplan aufgenommen, der in den kommenden beiden Jahren umgesetzt werden soll.

[3] KOM(1999)468 endg.

Grundsätzlich wird die Anwendung von Leistungsstandards gefordert, die transparent ausgearbeitet und überprüft werden. Da die Partner eine zentrale Rolle für die Endqualität der von ECHO gewährten humanitären Hilfe spielen, muß der Partnerschaftsgrundsatz, dem sich ECHO seit jeher verschrieben hat, auf allen Ebenen weiter gestärkt werden. Insbesondere hat die Kommission anerkannt, daß eine Überprüfung des Systems der Partnerschaftsrahmenverträge wünschenswert ist, vor allem im Falle des Roten Kreuzes und der UN-Einrichtungen, um neue Möglichkeiten für eine systematische Unterstützung dieser internationalen Organisationen zu eröffnen. Weitere spezifische Ziele sind: die Entwicklung einer kohärenten und wirksamen Strategie für das Dilemma der "Grauzone", die Verbesserung der Koordinierung mit den Mitgliedstaaten, die Verstärkung der Präsenz von ECHO in den "Entscheidungszentralen" für humanitäre Hilfe (New York, Genf, Rom), die Verbesserung des Managements des Projektzyklus, die Kontrolle der Ergebnisse neben der Messung der Inputs, die Verstärkung der Synergieeffekte zwischen der Zentrale und den Helfern vor Ort, die Verbesserung des Managements in der Zentrale sowie die Verbesserung der Qualifikation sowohl der Mitarbeiter in der Zentrale als auch an den Einsatzorten.

Im Zusammenhang mit den allgemeinen Verhandlungen zwischen den Vereinten Nationen und der Europäischen Gemeinschaft, die im August zum Abschluß eines EG/UN-Rahmenabkommens für die Zusammenarbeit führten, sagte der neue Kommissar Poul Nielson zu, daß ECHO seine Unterstützung humanitärer Aktionen der Vereinten Nationen fortsetzt und verbessert und dabei die Kernkompetenz und komparativen Vorteile des Amtes stärker genutzt werden sollen. Hierüber fanden im Oktober und November Vorgespräche mit Frau Sadako Ogata (UN-Hochkommissarin für Flüchtlinge), Herrn Sergio Vieira de Mello (UN-Koordinator für Soforthilfe) und Frau Carol Bellamy (Exekutivdirektorin von UNICEF) in Brüssel statt. Ausführlichere Beratungen über die künftige Zusammenarbeit zwischen ECHO und den Vereinten Nationen werden im Frühjahr 2000 abgehalten.

Im Anschluß an die Mitteilung aufgrund von Artikel 20 leiteten die GD Entwicklung und ECHO auch eine Debatte über die Verbesserung der Verbindung von Soforthilfe, Rehabilitation und Entwicklung ein, um die Zuständigkeiten in der "Grauzone" zu klären. Außerdem wurden Beratungen über ein neues umfassendes Konzept für die Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen aufgenommen.

In engem Zusammenhang mit der Evaluierung nach Artikel 20 nahm ECHO 1999 eine neue Strategie an, die darauf abzielt, der Dimension des Schutzes einen höheren Stellenwert einzuräumen. Das neue Konzept fand ersten Ausdruck in einem Diskussionspapier mit dem Titel "Towards a Human Rights Approach to European Commission Humanitarian Aid". Außerdem wurde die Finanzierung menschenrechtsbezogener Projekte im Zusammenhang mit der Kosovo-Krise beschlossen.

Auch 1999 bewertete der Ausschuß für humanitäre Hilfe, der 1996 mit der Verordnung Nr. 1257/96 eingesetzt worden war, die von ECHO vorgelegten Vorschläge und trug zum koordinierten Vorgehen der EU in humanitären Krisen bei.

Im Einklang mit der Verordnung beriet der Ausschuß auf einem informellen Treffen am 15./16. Januar in Frankfurt unter deutschem Vorsitz über die allgemeinen Leitlinien für die humanitären Maßnahmen der EG im Jahr 1999.

Der Ausschuß trat 1999 sieben Mal zusammen. Darüber hinaus fand am 9. April ein außerordentliches Treffen statt, das die Situation im Kosovo zum Gegenstand hatte. Insgesamt wurden die von der Kommission im mündlichen oder schriftlichen Verfahren vorgelegten Vorschläge vom Ausschuß positiv bewertet.

Im Juni begab sich der Ausschuß zum zweiten Mal seit seiner Gründung an Einsatzorte, in diesem Fall nach Zentralamerika. Dieser Besuch verlief sehr positiv und ermöglichte es den Ausschußmitgliedern, sich ein konkretes Bild von der Durchführung der humanitären Hilfe der Gemeinschaft und der humanitären Lage in der Region zu verschaffen.

Der Ausschuß befaßte sich auch mit horizontalen Themen im Bereich der humanitären Hilfe und trug so zu einem Dialog zwischen ECHO und den Mitgliedstaaten über Fragen von gemeinsamem Interesse bei. Die wichtigsten der 1999 behandelten Aspekte waren die technische Hilfe und die Maßnahmen von ECHO, die Möglichkeiten, mit humanitärer Hilfe die Menschenrechte zu fördern, und vor allem die Mitteilung über die Evaluierung nach Artikel 20. 1999 wurden auch die bilateralen Kontakte mit dem wichtigsten Nicht-EU-Partner von ECHO unter den Gebern, den USA, fortgesetzt. Kommissar Nielson erörterte am 27./28. September in Washington mit den USA und mit multilateralen Organisationen (USAID, US-Außenministerium, Weltbank und Interamerikanische Entwicklungsbank) Fragen der Entwicklungshilfe und der humanitären Hilfe.

3. ÜBERBLICK ÜBER DIE MASSNAHMEN [4]

[4] Siehe Kasten am Ende des Textteils.

3.1. AFRIKA

Westafrika

1999 beendete ECHO seinen Einsatz im Norden von Mali und von Niger, wo es im Anschluß an den Tuareg-Aufstand aktiv gewesen war. Die ECHO-Maßnahmen, denen das Konzept der Verbindung von Soforthilfe, Rehabilitation und Entwicklung zugrunde liegt, werden hier in Zukunft durch Entwicklungsprogramme ersetzt, die von der GD Entwicklung oder den Mitgliedstaaten durchgeführt werden. Die von ECHO finanzierten Projekte, mit denen die sozioökonomische Reintegration von Rückkehrern in den Schwerpunktbereichen Wasser, Gesundheit und Ernährungssicherheit gefördert werden soll, liefen im Dezember 1999 aus und werden durch mittel- und langfristige Programme abgelöst, die auf eine nachhaltige Entwicklung abzielen. In beiden Ländern wurden die Maßnahmen, die von ECHO (in Mali seit 1996 und in Niger seit 1997) durchgeführt wurden, als wichtiger Beitrag zur Stabilisierung der Gesellschaft und zum Frieden anerkannt. Insgesamt stellte ECHO in dieser Zeit 14,7 Mio. EUR für Nordmali und 5,1 Mio. EUR für Nordniger bereit.

In Guinea-Bissau wurde 1999 ein - wenn auch noch unsicherer - Friedensprozeß eingeleitet. Da die Entwicklungsprogramme noch nicht wieder aufgenommen wurden, funktionierten die wichtigsten öffentlichen Dienste weiterhin mangelhaft. Die ca. 100.000 Flüchtlinge, die nach den Kämpfen zurückkehrten, mußten ihre Häuser rechtzeitig vor Beginn der Regenzeit instand setzen, um wieder halbwegs akzeptable Lebensbedingungen und hygienische Verhältnisse herzustellen. Angesichts des Zusammenbruchs des Gesundheitssystems und der akuten Seuchengefahr wurden auch Sofortmaßnahmen im Bereich der medizinischen Versorgung durchgeführt. Vor diesem Hintergrund wurde ein Beschluß über 2,9 Mio. EUR gefaßt, um den dringenden Bedarf bis zu Wiederaufnahme der Entwicklungsprogramme zu decken.

In Sierra Leone erreichte die humanitäre Lage Anfang 1999 nach 8 Jahren Bürgerkrieg einen Tiefstand: Sämtliche Indikatoren (Mangelernährung, Sterblichkeit und Morbidität) wiesen besorgniserregende Werte auf. Trotz des Friedensabkommens hat sich die Lage in keiner Weise verbessert. Die Helfer, die Anfang 1999 von den Konfliktparteien massiv schikaniert wurden (Plünderungen, Beschlagnahme von Ausrüstung, Verhaftung von Mitarbeitern, usw.), hatten größte Schwierigkeiten, von den Rebellen Garantien für ihre Sicherheit und den freien Zugang zur Bevölkerung zu erhalten, die die Hilfe so dringend benötigte.

Schätzungsweise 500.000 Flüchtlinge aus Sierra Leone halten sich in den Nachbarländern Guinea und Liberia in Flüchtlingslagern auf. In Sierra Leone selbst leben etwa 200.000 Binnenvertriebene. ECHO sorgte daher in erster Linie für die Bereitstellung der grundlegendsten humanitären Soforthilfe, vor allem in Sierra Leone, aber auch zugunsten der Flüchtlinge in Guinea und Liberia. Die Maßnahmen von ECHO konzentrierten sich auf die Bereiche medizinische Versorgung/Ernährungsprogramme, Ernährungssicherung, Wasser und Abwasser, Transport und Logistik. ECHO förderte auch psychosoziale Programme, um vor allem Kindern mit Kriegstraumata zu helfen (Kinder, die entführt und als Soldaten eingesetzt oder von ihrer Familie getrennt wurden). 1999 wurden insgesamt 14 Mio. EUR zur Unterstützung der Opfer des Kriegs in Sierra Leone zur Verfügung gestellt.

Zentralafrika/Region der Großen Seen

ECHO arbeitete einen Globalplan für die Region der Großen Seen aus, der insgesamt 53,3 Mio. EUR (zweite Jahreshälfte 1999) vorsah und die folgenden Aktivitäten umfaßte [5]:

[5] Im Globalplan waren für die Tätigkeit des WEP in der Region 5 Mio. EUR bestimmt, für die Ende 1999 noch keine Verträge geschlossen waren, die aber im Gesamtbetrag von 53,3 Mio. EUR noch enthalten sind.

Die anhaltenden Kämpfe in der Demokratischen Republik Kongo führten zur Vertreibung von rund 800.000 Menschen innerhalb des Landes; außerdem flohen 160.000 Kongolesen nach Tansania, Sambia und Ruanda. Umgekehrt nahm die Demokratische Republik Kongo mehr als 230.000 Flüchtlinge aus Nachbarländern auf.

Trotz leichter Verbesserungen nach dem Lusaka-Abkommen vom Juli blieben der Zugang und die Sicherheit zentrale Probleme für die Bereitstellung der humanitären Hilfe im Land. ECHO machte sein Büro in Goma (zusätzlich zum Büro in Kinshasa) im September wieder auf und hielt die Hilfsorganisationen dazu an, eine kohärente Strategie zu entwickeln.

1999 faßte die Kommission Finanzierungsbeschlüsse über 13,3 Mio. EUR für humanitäre Hilfe zugunsten der Demokratischen Republik Kongo. Dieser Betrag wurde zur Förderung des Gesundheitswesens in Schlüsselgebieten des Landes sowie zur Verteilung von Nahrungsmitteln und anderen Hilfsgütern an bedürftige Bevölkerungsgruppen einschließlich Flüchtlinge und Binnenvertriebene verwendet.

Der Krieg in Kongo-Brazzaville, der im Dezember 1998 wieder aufgeflammt war, führte 1999 zur Vertreibung von mehr als 20 % der Bevölkerung, die seit Juli langsam wieder in bestimmte Gebiete zurückkehrt. Vor allem Brazzaville und Pointe Noire verzeichneten einen starken Flüchtlingszustrom, was dort den Bevölkerungsdruck verstärkte und insbesondere in Brazzaville die Ernährungssicherheit und den Ernährungszustand der Bevölkerung gefährdete. ECHO konnte mit seinen Maßnahmen (Gesamtwert 6,94 Mio. EUR) in vielen Bereichen die Not lindern, die durch die Vertreibung im Dezember 1998 und die massive Rückkehr entstanden war. Das Amt finanzierte vor allem Transporte sowie Gesundheits-, Nahrungsmittelhilfe- und Ernährungsprogramme.

In Burundi nahmen die gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen den verschiedenen Rebellengruppen und der Armee in der zweiten Jahreshälfte 1999 zu. Die Wirtschaftslage und die ohnehin ernste humanitäre Lage verschlechterten sich weiter; staatliche Basisdienste waren vielfach nicht mehr gewährleistet. Die Zwangsumsiedlung eines Großteils der Bevölkerung von Bujumbura hatte zur Folge, daß 300.000 Menschen auf 53 überfuellte, hygienisch bedenkliche und nur schwer zugängliche Standorte verteilt wurden. Damit stieg die Gesamtzahl der Vertriebenen auf über 800.000 bzw. auf 12 % der Landesbevölkerung.

Im Oktober wurden 2 UN-Mitarbeiter und 7 Burundier beim Besuch eines Lagers in der Provinz Rutana brutal ermordet. Daraufhin riefen die Vereinten Nationen und die Nichtregierungsorganisationen die meisten ihrer entsandten Mitarbeiter aus den ländlichen Gebieten zurück und unterbrachen zahlreiche wichtige Maßnahmen, die wiederaufgenommen werden sollen, sobald wirksamere Sicherheitsvorkehrungen getroffen wurden.

Insgesamt half ECHO der unter dem Bürgerkrieg leidenden Bevölkerung Burundis mit 10,3 Mio. EUR, mit denen Nahrungsmittel, Sanitärmaßnahmen und allgemeine Gesundheitsversorgungsmaßnahmen in Flüchtlingslagern finanziert wurden.

Wie in den Vorjahren waren 1999 in Tansania die 370.000 Flüchtlinge an den westlichen Landesgrenzen zu Ruanda, Burundi und der Demokratischen Republik Kongo das größte humanitäre Problem. Während die Flüchtlingsströme aus der Demokratischen Republik Kongo bis September fast verebbt waren, führten die zunehmenden Feindseligkeiten zwischen Rebellen und Regierung in Burundi und die Ermordung der UN-Mitarbeiter in Rutana zu einer starken Zunahme des Flüchtlingszustroms aus Burundi und machten eine Krisenplanung erforderlich.

Da die Flüchtlinge keine Möglichkeit haben, selbst für ihren Lebensunterhalt zu sorgen, sind sie vollständig auf Unterstützung von außen angewiesen. ECHO förderte ein umfassendes Betreuungs- und Versorgungsprogramm für die Flüchtlinge mit den Komponenten Nahrungsmittelhilfe, Schutzmaßnahmen, Wasser und Abwasser, Gesundheit und Ernährung, Bildung und Gemeinschaftsdienste. Darüber hinaus unterstützte ECHO auf Ersuchen der tansanischen Regierung auch die ärmsten Gruppen der Landesbevölkerung stärker; im Mittelpunkt standen dabei die Überwachung, Frühwarnung und gezielte Soforthilfe im Ernährungs- und Gesundheitsbereich. Insgesamt finanzierte ECHO 1999 in Tansania humanitäre Hilfe im Wert von 16,9 Mio. EUR.

Ende 1999 war der dringendste humanitäre Bedarf in Ruanda gedeckt. Die Ernährungssicherheit hatte sich im Laufe des Jahres erheblich verbessert, und die Mangelernährung war deutlich zurückgegangen. Die humanitären Probleme im Nordwesten des Landes wurden auf verschiedene Weise angegangen. Das UNHCR und seine Durchführungspartner verteilten die von ECHO finanzierten Hilfsgüter an die wiederangesiedelten Binnenvertriebenen in der Präfektur Gisenyi, während die "umudugudu"-Politik der Regierung ("Gruppierung" in Dörfern) bei den großen ausländischen Gebern umstritten blieb. Die günstige Situation im Nordwesten und die Verschlechterung der Lebensbedingungen in Nord-Kivu hatten die Rückkehr von rund 20.000 ruandischen Flüchtlingen zur Folge. In den Präfekturen Kibuye und Byumba lebten weiterhin über 30.000 Flüchtlinge, vor allem aus der Demokratischen Republik Kongo. Für humanitäre Hilfe in Ruanda wurden insgesamt 955.000 EUR gewährt.

Zusätzlich zu dem Globalplan von 53,3 Mio. EUR wurde ein separater Finanzierungsbeschluß über 5 Mio. EUR als Beitrag zur Nahrungsmittelhilfe des WEP für Flüchtlinge in tansanischen Lagern gefaßt.

Schließlich suchten im März 1999 rund 25.000 Flüchtlinge aus der Demokratischen Republik Kongo, die vor dem Konflikt in ihrem Land geflohen waren, Schutz und Hilfe im Distrikt Kaputa im Norden von Sambia. Die Europäische Kommission steuerte zu den humanitären Maßnahmen für die 25.000 kongolesischen Flüchtlinge im Norden Sambias außerhalb des Globalplans 1,5 Mio. EUR bei. Die Mittel wurden über das UN-Hochkommissariat für Flüchtlinge weitergeleitet, welches für die Koordinierung der Maßnahmen zuständig war und die Wahrung der international anerkannten Flüchtlingsrechte sicherstellte. Die Mittel dienten der Lagerverwaltung, der Bereitstellung von Unterkünften und der Basisversorgung in den Bereichen Gesundheit, Ernährung und Wasser/Abwasser.

Horn von Afrika

Die anhaltenden Spannungen und Kämpfe im Landesinneren und im Süden Somalias schränkten den humanitären Aktionsradius für die Unterstützung bedürftiger Bevölkerungsgruppen durch die internationale Gemeinschaft erheblich ein. Eine Reihe internationaler Hilfsorganisationen mußte ihr Personal vorübergehend zurückrufen. Dagegen war im Norden Somalias eine gewisse Stabilität zu verzeichnen, so daß Rehabilitationsmaßnahmen eingeleitet werden konnten.

Die ECHO-Maßnahmen (3,3 Mio. EUR) konzentrierten sich auf die Bereiche medizinische Versorgung und Ernährung in Mogadischu und Südsomalia.

Der seit Juni 1998 schwelende Konflikt zwischen Äthiopien und Eritrea brach im Februar 1999 offen aus. Zwar forderten die Militäraktionen kaum Todesopfer unter der Zivilbevölkerung, doch mehrere Hunderttausend Menschen wurden entweder innerhalb des Landes vertrieben oder mußten das Land verlassen.

1999 faßte die Kommission Finanzierungsbeschlüsse im Wert von 10,2 Mio. EUR für humanitäre Hilfe zugunsten der Opfer dieses Krieges. Ein Großteil davon (6,7 Mio. EUR) wurde für Maßnahmen in Eritrea eingesetzt, wo zahlreiche Binnenfluechtlinge unter prekären Bedingungen in etwa 30 Lagern lebten (die meisten der aus ihren Heimatorten vertriebenen Äthiopier wurden in schon vorhandenen Lagern untergebracht). Die Mittel wurden in erster Linie für die Versorgung mit Nahrungsmitteln verwendet, mit dem Rest wurde die Bereitstellung von sauberem Wasser, Unterkünften, medizinischer Versorgung und sonstigen Hilfsgütern finanziert.

Im Vergleich zum Vorjahr, in dem die schlimmste Hungersnot der letzten zehn Jahre geherrscht hatte, verbesserte sich die humanitäre Lage in Sudan 1999 erheblich. Doch ein Ende des mittlerweile fast 17 Jahre währenden Bürgerkriegs ist nicht in Sicht. Die Friedensgespräche wurden auf verschiedenen Ebenen fortgesetzt, aber keine der Konfliktparteien schien zu einem echten Kompromiß bereit. Auch 1999 war die Unsicherheit in den Gebieten Northern Bahr al-Ghazal und Western Upper Nile im Umkreis der Ölfelder am größten, während die sudanesische Regierung ihre Bombenangriffe im gesamten Süden fortsetzte.

ECHO finanzierte Projekte im Wert von 13,5 Mio. EUR, vor allem in den Bereichen medizinische Versorgung, Wasser/Abwasser, Ernährungssicherheit und Logistik. Die Durchführung der Maßnahmen verlief in der Regel reibungslos, auch wenn der Zugang für die Helfer in Sudan immer schwieriger wird. Daher lehnte ECHO die vorgeschlagene Vereinbarung zwischen den NRO und der SRRA (humanitäre Unterorganisation der SPLA) nach wie vor entschieden ab, da sie die humanitären Maßnahmen in den von den Rebellen kontrollierten Gebieten noch weiter einschränken würde.

Angola

Die Folgen des Bürgerkriegs in Angola übertrafen 1999 sämtliche Befürchtungen hinsichtlich der Not und des humanitären Bedarfs der Bevölkerung. Die Hoffnung auf Frieden schwand, als sich der Konflikt noch verschärfte und auf praktisch alle größeren Städte übergriff. Die humanitäre Situation verschlechterte sich im Laufe des Jahres zusehends, und immer mehr Menschen flohen aus ländlichen Gebieten in die Provinzhauptstädte. Seit Mitte 1998 wurden nahezu eine Million Menschen neu vertrieben. Zahlreiche Angolaner flohen in die Demokratische Republik Kongo, nach Sambia und (in geringerem Maße) nach Namibia, wie die dortigen UNHCR-Büros bestätigten. Die prekäre Sicherheitslage und der unzureichende Zugang zu den Einsatzorten erschwerten die Arbeitsbedingungen für die humanitären Organisationen in den meisten vom Krieg betroffenen Provinzen sehr stark. Seit März wurden in den von der UNITA kontrollierten Gebieten keine humanitären Maßnahmen durchgeführt.

Angesichts dieser Lage schlug die Europäische Kommission 1999 eine humanitäre Hilfe im Wert von 10 Mio. EUR vor, an deren Abwicklung mehr als 20 NRO beteiligt waren. Der Beschluß zielte darauf ab, die Sterblichkeitsraten in den gefährdetsten Gruppen der Zivilbevölkerung zu senken und für die wachsende Zahl der bedürftigen Binnenvertriebenen Unterkünfte und andere Hilfsgüter zu finanzieren.

ECHO-Flight

Das Lufttransportsystem ECHO-Flight wurde auch 1999 am Horn von Afrika und in Westafrika aufrechterhalten. Sechs in Nairobi, Dschibuti, Mandera und Lokichoggio stationierte Flugzeuge wurden für humanitäre Aktionen in Somalia, Kenia und Südsudan eingesetzt.

Da sich die Lage in der Region insgesamt verbesserte und der kommerzielle Flugbetrieb wieder aufgenommen werden konnte, wurden die Flüge des in Bamako stationierten Flugzeugs eingestellt, das humanitäre Lieferungen nach Mali, Niger, Senegal und Guinea Bissau brachte.

3.2. EUROPA

Westlicher Balkan

1999 brach in der Region des ehemaligen Jugoslawien erneut ein Krieg aus, der im südlichen Teil des Gebiets zu einer humanitären Tragödie von immensem Ausmaß führte. Während sich die Bemühungen von ECHO in der Region in den vergangenen Jahren auf den Wiederaufbau und die Rückkehr der Flüchtlinge konzentriert hatten, mußte die humanitäre Gemeinschaft nun wieder Hunderttausenden Flüchtlingen und Vertriebenen dabei helfen, die unmittelbaren Kriegsfolgen und die plötzliche massive Vertreibung zu überstehen.

Außerdem trug der Konflikt im Kosovo noch dazu bei, die ohnehin komplexe Krisenlage im ehemaligen Jugoslawien weiter zu verschlimmern, da zu den vergangenen gewaltsamen Bevölkerungsverschiebungen noch weitere Flüchtlingsströme hinzukamen.

Während der verschiedenen Phasen der Kosovo-Krise stellte ECHO insgesamt 378 Mio. EUR als direkte Reaktion auf die Ereignisse von 1999 bereit. Dies ist deutlich mehr als 1998, als angesichts der eskalierenden Spannungen und Gewalttätigkeiten im Kosovo 21,6 Mio. EUR gewährt wurden.

Die Maßnahmen galten von März bis Juni zunächst der Aufnahme und Unterbringung der zahlreichen Flüchtlinge und Vertriebenen, die aus dem Kosovo in die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, nach Albanien, Montenegro und Bosnien und Herzegowina strömten.

Zu diesem Zweck gewährte die Kommission zwischen Ende März und Juni 1999 182 Mio. EUR für humanitäre Soforthilfe zur Deckung des Bedarfs an Nahrungsmitteln, Hygieneartikeln, Unterkünften (Flüchtlingslager, Sammelunterkünfte, Gastfamilien), Gesundheitsversorgung, psychologischer Betreuung, Schutz und Gemeinschaftsdiensten. ECHO leistete den größten Beitrag zur Arbeit des UNHCR im Rahmen der Kosovo-Krise.

Die Unterstützung wurde auch auf die bedürftigsten Gruppen der einheimischen Bevölkerung in Albanien, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien und Montenegro ausgedehnt.

Die Annahme der Resolution 1244 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 10. Juni und die anschließende Einsetzung der KFOR im Kosovo hatten zur Folge, daß die Flüchtlinge und Vertriebenen rascher und in größerer Zahl zurückkehrten als erwartet.

Auch in der zweiten Jahreshälfte gewährte ECHO humanitäre Soforthilfe für das Kosovo, denn aufgrund der massiven Zerstörung der Häuser und Infrastrukturen und der Plünderungen mußte den heimkehrenden Flüchtlingen und Vertriebenen umfassende Hilfe gewährt werden, um während der Wintermonate die minimalen Existenzvoraussetzungen zu sichern. Daher beschloß die Kommission am 16. Juli, weitere 196 Mio. EUR für humanitäre Hilfe zugunsten der Opfer der Krise in der Region bereitzustellen.

ECHO und das UNHCR hatten bis Mai einen umfassenden Plan für die Rückkehr der Flüchtlinge ins Kosovo ausgearbeitet, der dann die Grundlage für die internationale humanitäre Hilfe im Kosovo bildete. Von ECHO finanziell unterstützte NRO, andere Geber und das UNHCR stellten über 65.000 Unterkünfte und "Überwinterungspakete" bereit und ermöglichten es den zurückkehrenden Flüchtlingen, ihre beschädigten oder zerstörten Häuser instand zu setzen und dafür zu sorgen, daß sie im Winter über wenigstens einen geheizten Raum verfügen. Dieses Programm wurde durch kleine landwirtschaftliche Projekte sowie durch die Räumung von Antipersonenminen und Blindgängern ergänzt.

Die rasche Einsetzung einer Task Force der Kommission für den Wiederaufbau im Kosovo (TAFKO) ermöglichte die frühzeitige Planung des Übergangs von humanitärer Hilfe zu Rehabilitations- und Wiederaufbauhilfe.

Die Hilfsprogramme in den Nachbarrepubliken (Montenegro, Albanien, Mazedonien) wurden so lange wie nötig fortgesetzt, wobei die Unterstützung der bedürftigen Bevölkerung in diesen Republiken angesichts der negativen Auswirkungen der Krise ins Jahr 2000 hineinreichte.

In Albanien wurden die Hilfsprogramme, die mit der Rückkehr der Flüchtlinge überfluessig wurden, neu ausgerichtet, um den dringendsten Bedarf der einheimischen Bevölkerung zu decken, insbesondere in den Bereichen Gesundheitsversorgung und Wasser/Abwasser. Diese Unterstützung schloß an das frühere ECHO-Programm in Albanien an, das nach den Unruhen und Zerstörungen im Jahr 1997 eingeleitet worden war.

Während sich die Lage im Kosovo in der zweiten Jahreshälfte 1999 zu bessern schien, verschlechterte sich die Situation in Serbien erheblich, so daß sich ECHO veranlaßt sah, seine Hilfe im Vergleich zu den Vorjahren auf mehr als das Sechsfache zu erhöhen. Die Nahrungsmittel- und Hygieneprogramme, die eigentlich noch für die Flüchtlinge aus Bosnien und Herzegowina und Kroatien bestimmt waren, wurden in kurzer Zeit auf mehr als 800.000 Flüchtlinge, Vertriebene und Bedürftige unter der lokalen Bevölkerung ausgedehnt.

Zur Unterbringung der Vertriebenen aus dem Kosovo mußten auch umfangreiche Anstrengungen zur raschen Instandsetzung von Sammelunterkünften und Privathäusern unternommen werden. Aufmerksamkeit wurde auch der Situation in den Sozial- und Gesundheitseinrichtungen gewidmet, die durch einfache Reparaturarbeiten und die Bereitstellung von Ausrüstung und Heizöl gezielt unterstützt wurden.

Vor der Kosovo-Krise hatte die Kommission 69 Mio. EUR für die Fortsetzung des Programms in Kroatien, Bosnien und Herzegowina und der Bundesrepublik Jugoslawien genehmigt, das im Anschluß an Dayton eingeleitet worden war. Während sich die Lage in der Bundesrepublik Jugoslawien rasch verschlechterte, wurde im Falle von Kroatien und Bosnien und Herzegowina an den anfänglichen Plänen der schrittweisen Einstellung der ECHO-Hilfe festgehalten, da sich dort die humanitäre Situation weiter verbesserte und der Bedarf an traditionellen Hilfsprogrammen infolge des allgemeinen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Aufschwungs zurückging.

Der Rückkehrprozeß in Bosnien und Herzegowina und Kroatien wurde 1999 weiter unterstützt; gleichzeitig wurden die Bemühungen verstärkt, einen reibungslosen Übergang zu längerfristigen Hilfsprogrammen der Kommission zu gewährleisten, um die Rückkehr in die beiden Länder zu fördern.

GUS und übriges Europa

Die Kommission unterstützte die GUS-Länder 1999 mit insgesamt 63,8 Mio. EUR [6]. Die Hilfsprogramme mit direktem Bezug zu den verschiedenen ethnischen Konflikte, die in den letzten zehn Jahren in der Region ausgebrochen sind, waren zum Teil von ähnlichem Umfang wie in den Vorjahren (16 Mio. EUR für Tadschikistan), zum Teil wurden sie reduziert, da der Prozeß des schrittweisen Übergangs von der humanitären Hilfe zu anderen Formen der Unterstützung fortgesetzt wurde.

[6] Ungefähr 5 Mio. EUR wurden bis Ende 1999 nicht verwendet und daher auf das ECHO-Gesamtbudget übertragen. Dies erklärt die Diskrepanz zu der Angabe in Anhang 5.

Angesichts der gravierenden Auswirkungen der russischen Finanzkrise vom August 1998 auf die wirtschaftliche Situation der gesamten GUS-Region und auf die allgemeinen Lebensbedingungen der lokalen Bevölkerung erwartete die Europäische Gemeinschaft von ECHO besondere Anstrengungen zur Anpassung seiner Instrumente, um die schwächsten Bevölkerungsgruppen so gut wie möglich unterstützen zu können. Zu diesem Zweck erhielt Rußland bereits im Dezember 1998 5,4 Mio. EUR und aus dem Haushalt 1999 weitere 5,6 Mio. EUR. Die finanzierten Maßnahmen umfaßten insbesondere Tuberkulose-Programme, die Förderung ausgewählter medizinischer und sozialer Einrichtungen, die Hilfe für die "unfreiwilligen Migranten" und die Binnenvertriebenen, den Aufbau lokaler Kapazitäten und den Ausbau der mobilen Krankenpflegedienste in bestimmten Regionen.

20 Mio. EUR wurden vom TACIS-Budget auf ECHO übertragen, um ein Sonderprogramm zur Unterstützung von 8 GUS-Ländern zu finanzieren, die von der russischen Finanzkrise besonders stark betroffen waren.

Leider sind die Arbeitsbedingungen für die humanitären Akteure, insbesondere für die NRO, in der Region nach wie vor schlecht (Probleme mit den örtlichen Behörden, Zoll und Steuern). Um die Programmierung und das Monitoring der ECHO-Projekte zu erleichtern, aber auch um die Durchführungspartner nach Möglichkeit bei ihren Kontakten mit den lokalen Behörden zu unterstützen, eröffnete ECHO im September 1999 ein neues Büro in Moskau.

Der nördliche Kaukasus erwies sich als spezifischer Problemfall. Wie im Vorjahr war die Sicherheitslage äußerst bedenklich, so daß die internationale Hilfe nicht in nennenswertem Maße wiederaufgenommen werden konnte. Dies ist umso bedauerlicher, als davon auszugehen ist, daß sich der Bedarf durch die neuen Gewaltausbrüche in der Region (Krisen in Dagestan und Tschetschenien) noch erhöht hat. Die erneute russische Militärintervention in Tschetschenien hat zur Vertreibung von mehr als 200.000 Einwohnern Tschetscheniens geführt, und trotz aller Bemühungen der internationalen Gemeinschaft, eine politische Lösung des Konflikts zu erleichtern, waren die Aussichten auf eine Verhandlungslösung zum Zeitpunkt der Abfassung dieses Berichts nicht sehr vielversprechend. Das Sicherheitsproblem machte es den humanitären Akteuren unmöglich, direkt in Tschetschenien tätig zu werden, und selbst im benachbarten Inguschetien, wo sich derzeit die meisten Flüchtlinge aufhalten, haben sie mit zahlreichen Schwierigkeiten zu kämpfen.

Die Kommission stellte im Oktober 1,2 Mio. EUR für ein Soforthilfeprogramm bereit, das vor allem vom UNHCR organisiert wird. Zusätzlich wurde im Dezember 1 Mio. EUR für die Tätigkeit des IKRK in der Region gewährt. Angesichts der ungelösten Sicherheitsprobleme mußten beide Programme "ferngesteuert" (ohne permanent abgestelltes Personal vor Ort) durchgeführt werden. ECHO ist kein Verfechter dieses Konzepts, das in der Vergangenheit zu keinen befriedigenden Ergebnissen geführt hat, doch unter den besonderen Umständen war dies die einzige Möglichkeit, den Opfern des Konflikts wenigstens ein Minimum an Unterstützung zu geben.

Gegen Jahresende sondierten verschiedene andere humanitäre Akteure (einschließlich mehrerer mit der Region vertrauter NRO) die Möglichkeiten für Maßnahmen im nördlichen Kaukasus.

In Mittel- und Osteuropa bestand 1999 kein Bedarf an größeren Interventionen. Daher beschränkte sich die Rolle von ECHO im wesentlichen auf die Fortsetzung einiger Projekte aus dem Jahr 1998 (medizinische Hilfsgüter für Bulgarien). Neue Maßnahmen wurden nur in sehr begrenztem Maße in bestimmten Ländern eingeleitet.

Am 17. August wurde der Nordwesten der Türkei von einem schweren Erdbeben (Stärke 7,5 auf der Richterskala) heimgesucht, von dem vor allem die vier Provinzen Yalova, Kocaeli, Sakarya und Bolu sowie die Umgebung von Istanbul betroffen waren. 18.000 Menschen starben und an die 40.000 wurden verletzt. Auch die Infrastrukturen wurden erheblich beschädigt. Die Kommission reagierte rasch auf die Katastrophe: Am 19. August faßte sie einen Finanzierungsbeschluß in Höhe von 2 Mio. EUR, auf den kurz darauf, am 25. August, ein weiterer Finanzierungsbeschluß von 2 Mio. EUR folgte. Die Partner-NRO leiteten Programme ein, die der Lieferung von Hilfsgütern wie Zelten, Hygieneartikeln, Medikamenten und Winterkleidung dienten. Am 12. November ereignete sich ein zweites großes Erdbeben, dessen Epizentrum in der Stadt Düzce in der Provinz Bolu lag. Die Kommission beschloß daraufhin am 23. November die Bereitstellung von 3 Mio. EUR. Angesichts des Ausmaßes der Katastrophe und des noch zu deckenden Bedarfs wurde am 20. Dezember ein weiterer Finanzierungsbeschluß über 23 Mio. EUR gefaßt. Somit wurden insgesamt 30 Mio. EUR für die Unterstützung der Erdbebenopfer in der Türkei zur Verfügung gestellt. Zusätzlich dazu wurden Maßnahmen in den Bereichen psychologische Betreuung und Katastrophenvorsorge finanziert.

3.3. ASIEN, NAHER OSTEN/MITTELMEERRAUM UND LATEINAMERIKA

Zentralamerika, Mexiko und Karibik

Ende 1998 wurde die gesamte Region Zentralamerika vom Wirbelsturm Mitch heimgesucht. Seit November 1998 war ECHO in der Region ständig präsent, um die betroffene Bevölkerung zu unterstützen. Im Oktober 1999 nahm die Kommission einen Globalplan in Höhe von 16 Mio. EUR an, der Hilfsmaßnahmen für die vier Länder Honduras, Nicaragua, Guatemala und El Salvador vorsieht. Dieser Globalplan ergänzte die beiden vorausgegangenen Beschlüsse zugunsten der Wirbelsturmopfer und gewährleistete weitere Hilfe in den Bereichen Wasser/Abwasser, Gesundheitsversorgung und Instandsetzung von Privathäusern.

Im vergangenen Mai genehmigte die Kommission humanitäre Hilfe im Wert von 2 Mio. EUR für die Opfer des Konflikts in Guatemala. Das Gesamtziel des Programms war die Förderung der Wiederansiedlung von Flüchtlingsfamilien der CPR (Comunidades de Poblacion en Resistencia) von Sierra und Peten sowie der CPT (Comités pro Tierra) im Departamento Quiché. Dieser Beschluß wurde im Rahmen der ECHO-Unterstützung bei der Umsetzung des Friedensabkommens gefaßt, die seit 1996 gewährt wird.

Das Programm soll vor allem zur Gewährleistung einer dauerhaften Wiederansiedlung der entwurzelten Menschen beitragen (Bereitstellung von Unterkünften, Trinkwasser, medizinischer und Gesundheitsversorgung).

Im August 1999 genehmigte die Kommission 500.000 EUR zugunsten der von zwei Erdbeben und dem anschließenden Ausbruch des Vulkans Cerro Negro betroffenen Bevölkerung im Departamento León in Nicaragua. Die Hilfe umfaßte grundlegende Hilfsgüter, medizinische Versorgung und die Einrichtung von Unterkünften und entsprechende organisatorische Unterstützung.

Kuba erhielt 1999 9 Mio. EUR für die Finanzierung von Nahrungsmittelhilfe, Medikamenten und der kurzfristigen Instandsetzung von Krankenhäusern. Weitere 2 Mio. EUR Soforthilfe galten der Linderung der Folgen des Wirbelsturms Irene vom Oktober. Außerdem wurden 410.000 EUR für Projekte zur Katastrophenvorbeugung bereitgestellt. Im Falle Kubas ist jede beteiligte Partner-NRO von ECHO für die Beschaffung und den internationalen Transport einer Hilfsgüterkategorie (Medikamente, medizinisches Material, Nahrungsmittel, Sanitärausrüstung usw.) zuständig, überwacht aber die Verteilung sämtlicher Hilfsgüter (durch das kubanische Gesundheitsministerium) in einer oder zwei Provinzen. Die ECHO-Experten überwachen vor Ort die Ankunft und Lagerung der Hilfe. Für Mexiko genehmigte die Kommission 1 Mio. EUR zur Unterstützung der Überschwemmungsopfer in den Bundesstaaten Puebla und Veracruz und ferner 500.000 EUR zugunsten der Vertriebenen in Chiapas.

Südamerika

Der Konflikt in Kolumbien spitzte sich 1999 weiter zu. Schätzungsweise mehr als 500.000 Personen wurden in den letzten fünf Jahren vertrieben. 1999 genehmigte die Kommission zugunsten der Vertriebenen in Kolumbien einen dritten Globalplan mit einem Gesamtbudget von 6,5 Mio. EUR.

Die Opfer des Erdbebens vom 25. Januar 1999 erhielten Soforthilfe und eine weitere Unterstützung im Gesamtwert von 3,4 Mio. EUR.

Angesichts der Überschwemmungskatastrophe in Venezuela vom Dezember stellte die Kommission über ECHO umgehend 400.000 EUR für Soforthilfemaßnahmen zur Verfügung.

Ecuador erhielt von der Gemeinschaft Hilfe im Wert von 290.000 EUR für die Menschen, die wegen des Ausbruchs des Vulkans Tungurahua ihre Heimat verlassen mußten.

In Paraguay wurde humanitäre Hilfe von 334.000 EUR geleistet, mit der die Opfer der durch das Klimaphänomen "La Niña" bedingten Dürre unterstützt wurden. Für Peru und Bolivien wurden 1,6 Mio. EUR für Nahrungsmittelhilfe, Wasser- und Sanitärmaßnahmen und die Rehabilitation der Landwirtschaft bereitgestellt, um denjenigen zu helfen, die von den durch "La Niña" hervorgerufenen Überschwemmungen und Bränden am stärksten betroffen waren.

Naher Osten/Mittelmeerraum

Im Juli wurde ein Globalplan mit einem Budget von 11 Mio. EUR für den Nahen Osten genehmigt. Er umfaßt Maßnahmen für die Palästinenser in den besetzten Gebieten, für die palästinensischen Flüchtlinge in Libanon, Syrien und Jordanien sowie einige spezifische Maßnahmen für bedürftige Bevölkerungsgruppen in diesen Ländern.

Vor dem Hintergrund des vom UN-Generalsekretariat am 13. Mai vorgeschlagenen Zeitplans (nach dem die Repatriierung im März 2000 beginnen und das Referendum im Juli 2000 abgehalten werden soll) stellte ECHO ein Hilfsprogramm über 7,5 Mio. EUR für die Westsahara auf. Es zielte auf die Deckung des Bedarfs der ersten Rückkehrer sowie die Fortsetzung der Nahrungsmittellieferungen und allgemein die Aufrechterhaltung akzeptabler Lebensbedingungen für die Flüchtlinge ab.

Am 25. Februar faßte die Kommission einen Beschluß über 500.000 EUR zur Stärkung der Durchführungskapazitäten des algerischen Roten Halbmonds, zur Durchführung von Partnerschaftsprogrammen zwischen psychosozialen Netzen in Algerien und Europa sowie zur Schaffung von Beratungsstrukturen für Waisen und traumatisierte Kinder.

Ferner beschloß die Kommission am 10. September die Bereitstellung von 500.000 EUR für Jemen. Davon wurde Hilfe für Personen mit Schwierigkeiten bei der Integration in die jemenitische Gesellschaft, für Repatriierte und für Behinderte sowie eine Impfkampagne gegen Masern finanziert. Außerdem wurde am 6. Mai beschlossen, zwei Aktionen zur Malariabekämpfung, eine der gesundheitspolitischen Prioritäten von Jemen, mit 800.000 EUR zu finanzieren.

Für Irak wurde am 2. Juni ein Beschluß über 2 Mio. EUR angenommen, um Projekte zur Lieferung medizinischer Hilfsgüter, zur Instandsetzung der sanitären Infrastrukturen, zur Förderung von Betreuungseinrichtungen für Behinderte und Straßenkinder sowie zur Unterstützung von Vertriebenen zu finanzieren.

Asien

1999 stellte ECHO 5 Mio. EUR für die Vertriebenen in bestimmten Gebieten von Afghanistan (Hazarajat, Panshir, Norden und Kabul) zur Verfügung.

In der Region Hazarajat finanzierte ECHO Ernährungssicherungsmaßnahmen auf der Grundlage bezahlter Arbeit ("cash for work"), während in Panshir und im Norden Projekte zur Unterstützung von Vertriebenen durchgeführt wurden.

Durch den Zustrom von 50.000 Binnenvertriebenen verschlechterte sich die humanitäre Situation in Kabul erheblich, die durch die anhaltende Arbeitslosigkeit und die jüngsten Wirtschaftssanktionen gegen das Taliban-Regime ohnehin angespannt war. Um der Notlage in Kabul zu begegnen, förderte ECHO Rehabilitationsmaßnahmen im Rahmen von medizinischen Ernährungsprogrammen sowie spezifische Maßnahmen nach dem Prinzip "Nahrungsmittel für Arbeit" ("food for work") zugunsten der Binnenvertriebenen und bedürftigen Bevölkerungsgruppen.

Außerdem stellte ECHO 750.000 EUR für die Opfer des Erdbebens zur Verfügung, das im Februar den Süden von Kabul erschüttert hatte.

ECHO steuerte auch weitere 2 Mio. EUR zur Unterstützung der Opfer der Überschwemmungen von 1998 in Bangladesch bei, der schlimmsten in der Geschichte des Landes. Das Amt finanzierte Projekte in den Bereichen Unterbringung, Wasser/Abwasser und Ernährungssicherheit, um die Abhängigkeit der Bevölkerung von Soforthilfe zu verringern. Nach den Überschwemmungen im Sommer finanzierte ECHO drei Projekte im Gesamtwert von 1,075 Mio. EUR in den Bereichen Nahrungsmittelhilfe, medizinische Güter und Instandsetzung von Häusern.

Im Februar wurde Kambodscha 1 Mio. EUR gewährt, um die Rückkehr von 46.000 Flüchtlingen aus Thailand und ihre Wiedereingliederung zu unterstützen. Die Wiederansiedlung war schwierig, besonders im Nordwesten des Landes, wo Landminen und das Fehlen von Straßen ein massives Hindernis darstellen. 1999 setzte ECHO auch einen Globalplan in Höhe von 5,5 Mio. EUR um. Die Zielgruppen waren Binnenvertriebene, Rückkehrer und andere Bedürftige in den früher von den Roten Khmer kontrollierten Gebieten. Das Schwergewicht lag auf vier großen humanitären Aktionsbereichen: primäre Gesundheitsversorgung, Deckung des Grundbedarfs, Unterstützung von Flüchtlingen und Rückkehrern sowie humanitäre Minenräumaktionen.

Zusätzlich zu dem Globalplan wurden für die Überschwemmungsopfer im August 545.000 EUR und im Dezember 310.000 EUR bereitgestellt.

In China leistete ECHO Überschwemmungsopfern in der Region Jangtse Hilfe, vor allem zur Deckung des Nahrungsmittel- und Trinkwasserbedarfs (1 Mio. EUR). Auch die Region Tibet erhielt Hilfe in Form von Notunterkünften, Nahrungsmitteln und medizinischer Versorgung (500.000 EUR).

In Nordkorea führte ECHO einen Globalplan im Wert von 4 Mio. EUR durch, der Maßnahmen in den Bereichen Gesundheit und Hygiene für Kinder, Medikamentenlieferungen an Krankenhäuser und Wasser/Abwasser vorsah. Ein zusätzlicher Beschluß im Wert von 800.000 EUR ermöglichte ECHO die Bereitstellung von Winterkleidung für Kinder sowie von Kohle zum Beheizen von Schulen, Waisenhäusern und Krankenhäusern.

Die Kommission beschloß im Februar, humanitäre Hilfe im Wert von 1 Mio. EUR für die Nomaden im Nordwesten Indiens zu gewähren, nachdem diese Region und Tibet von heftigen Schneestürmen heimgesucht worden waren. Mit diesem Programm, das Nahrungsmittelhilfe, medizinische Versorgung und Überlebensausrüstung umfaßte, wurden rund 30.000 Familien neun Monate lang unterstützt. Im Oktober wurden die Ostküste und insbesondere der Bundesstaat Orissa von einem außergewöhnlich starken Wirbelsturm heimgesucht, von dem über 15 Millionen Menschen direkt betroffen waren. Die Kommission beschloß die Bereitstellung von zunächst 2 Mio. EUR und anschließend von weiteren 5,2 Mio. EUR zur Finanzierung von Soforthilfe.

Für Osttimor wurden 1999 drei Beschlüsse zur Gewährung von humanitärer Hilfe unterzeichnet (2 Mio. EUR im Juli vor der Krise, 3 Mio. EUR im September für Soforthilfe und 10 Mio. EUR im November). Die Tätigkeit von ECHO konzentrierte sich vor allem auf folgende Bereiche: Gesundheitsversorgung und medizinische Hilfe, Verteilung von Nahrungsmitteln und anderen Hilfsgütern, Beförderung der Rückkehrer, Wasser und Abwasser, Unterkünfte, Schutz und Sicherheit der Binnenvertriebenen.

In bezug auf Indonesien wurde im März 1999 zunächst ein Beschluß über Soforthilfe in Höhe von 1 Mio. EUR für Vertriebene auf den Molukken gefaßt, der medizinische Programme und Gesundheitsprogramme sowie die Verteilung von Nahrungsmitteln vorsah. Im Dezember 1999 wurden weitere 3 Mio. EUR für humanitäre Hilfe zugunsten der Opfer der Konflikte in Aceh, Westtimor (Flüchtlinge aus Osttimor) und den Molukken zur Verfügung gestellt.

450.000 EUR wurden zur Unterstützung der Wirbelsturmopfer in Pakistan gewährt, wobei den vom Fischfang lebenden Gegenden sowie der Malariabekämpfung besondere Aufmerksamkeit gewidmet wurde.

Auf den Philippinen standen Naturkatastrophen und die Katastrophenvorbeugung (DIPECHO) im Mittelpunkt der Tätigkeit von ECHO. Im September genehmigte die Kommission 1,16 Mio. EUR für Projekte zugunsten von Überschwemmungsopfern, wobei dringend benötigte medizinische Hilfsgüter sowie Nahrungsmittel und sonstige Hilfe bereitgestellt wurden. Mit diesen Mitteln wurden auch Projekte zur Unterstützung von Binnenvertriebenen in den ehemals von der MNLA-Guerilla kontrollierten Gebieten Basilan und Zentral-Mindanao finanziert, um zusätzlich zur Nahrungsmittelhilfe den Bedarf in den Bereichen Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und Bildung zu decken.

In Sri Lanka löste das Wiederaufflammen der Feindseligkeiten im Norden des Landes neue Fluchtbewegungen innerhalb des Landes aus. Die Regierung setzte ihre Repatriierungsbemühungen fort, insbesondere in Jaffna. In diesem Zusammenhang gewährte die Kommission 1,36 Mio. EUR für drei Projekte (Bereitstellung von Unterkünften, Sanierung von Brunnen und Abwasserentsorgung sowie Lieferung landwirtschaftlicher Betriebsmittel für die Rückkehrer).

Im Mai nahm die Kommission einen Globalplan für Nahrungsmittelhilfe im Wert von 4,5 Mio. EUR zugunsten der birmanischen Flüchtlinge in den grenznahen Lagern in Thailand an. Dadurch erhielten 120.000 Flüchtlinge zehn Monate lang medizinische Hilfe und Nahrungsmittel.

Die Hilfe in Höhe von 2 Mio. EUR, mit der die Opfer der Überschwemmungen in Südostasien vom Juli/August 1999 unterstützt wurden, kam auch Vietnam zugute. Nach den Überschwemmungen im November wurden im Dezember weitere 700.000 EUR bereitgestellt.

4. KATASTROPHENVORBEUGUNG - DIPECHO

ECHO setzte 1999 seine Bemühungen um die Verhütung von Naturkatastrophen und die Vorbereitung auf derartige Krisen im Rahmen des DIPECHO-Programms verstärkt fort.

Noch während die ersten DIPECHO-Aktionspläne umgesetzt wurden, die sich über das ganze Jahr erstreckten, begann ECHO bereits mit der Evaluierung der einzelnen Pläne.

Die Evaluierung des ersten, nunmehr abgeschlossenen Aktionsplans (DIPECHO-Karibik) ergab, daß die drei bisherigen Aktionsebenen, auf denen das Konzept parallel umgesetzt wurde, d.h. die regionale Ebene, die nationalen Strukturen und die lokalen Gemeinschaften, beibehalten werden sollten. In diesem Sinne wurde im Dezember 1999 ein zweiter DIPECHO-Aktionsplan für den karibischen Raum angenommen, der mit 1,675 Mio. EUR ausgestattet ist.

Die beiden DIPECHO-Aktionspläne für Zentralamerika und Südostasien wurden ebenfalls evaluiert. Dabei wurde übereinstimmend festgestellt, daß größeres Gewicht auf die beiden Hauptinterventionsebenen, d.h. die nationale und die regionale Ebene, gelegt werden sollte. Außerdem wurden in der Evaluierung Leitlinien für Projekte im Rahmen künftiger Aktionspläne ermittelt.

Mit der Andengemeinschaft und Südostasien wurden zwei weitere Regionen in das DIPECHO-Programm einbezogen. ECHO führte in beiden Regionen eine Bedarfsbewertung durch, bei der das Katastrophenrisiko, die soziale und wirtschaftliche Situation der Bevölkerung und die vorhandenen Interventionsmechanismen analysiert wurden.

*Für die Andengemeinschaft wurde empfohlen, daß sich die Vorbereitungsmaßnahmen auf diejenigen Gemeinschaften konzentrieren sollten, die am stärksten durch Flutkatastrophen, Erdrutsche und Erdbeben gefährdet sind. Außerdem sollten die Katastrophenvorbeugestrukturen auf regionaler, nationaler, Bezirks- und kommunaler Ebene gestärkt werden. Ein erster DIPECHO-Aktionsplan mit 17 Projekten im Gesamtwert von 5,33 Mio. EUR wurde im Dezember 1999 angenommen.

*Im Falle Südostasiens ergab die Bewertung, daß sich der DIPECHO-Aktionsplan, der 2000 angenommen werden soll, auf drei Interventionsebenen konzentrieren sollte, d.h. auf die Ebene der Kommunen und Gemeinschaften, auf die Ebene des Staates und der Bezirke, wo der Aufbau von Katastrophenmanagementkapazitäten wünschenswert ist, sowie auf die Länder- und Regionalebene, wo die vorhandenen Einrichtungen gestärkt und Initiativen für den Informations- und Know-how-Austausch gefördert werden sollten.

Außerdem wurden 1999 395.000 EUR für Projekte außerhalb der DIPECHO-Gebiete (40.000 EUR für Marokko und 120.000 EUR für Kirgisistan/Usbekistan) und zur Förderung der Koordinierung von Präventivmaßnahmen im karibischen Raum bereitgestellt.

5. BEZIEHUNGEN ZU DEN PARTNERN -PARTNERSCHAFTSRAHMENVERTRAG

Die Zusammenarbeit zwischen ECHO und seinen Partnern wird durch den Partnerschaftsrahmenvertrag geregelt. Nachdem dieses Instrument anhand der bisherigen Erfahrungen überarbeitet worden war, trat am 1. Januar 1999 die neue Version des Vertrages in Kraft. Der Partnerschaftsrahmenvertrag ist ein sorgfältig konzipiertes Instrument, das auf der internen Gesamtbewertung des operationellen Bedarfs und einem intensiven Dialog mit den Partnern von ECHO beruht. Es ermöglicht ECHO die rasche Umsetzung von Projekten mit Hilfe von Partnern, die aufgrund ihrer Professionalität und Erfahrung im Bereich der humanitären Hilfe vorab ausgewählt wurden. 163 Partner haben den Partnerschaftsrahmenvertrag unterzeichnet. Nach dem Inkrafttreten des neuen Vertrages führte ein ECHO-Team in allen europäischen Hauptstädten Informations- und Schulungsveranstaltungen zu diesem Thema für die NRO durch.

Außerdem wurde der Partnerschaftsrahmenvertrag an das besondere Mandat der Internationalen Föderation der Rotkreuzgesellschaften und des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz angepaßt.

Nach Unterzeichnung des Partnerschaftsrahmenvertrags zwischen der Kommission und den Vereinten Nationen am 9. August paßte ECHO den Vertrag an die von ECHO finanzierten Maßnahmen der Vereinten Nationen an. Im Einklang mit der Mitteilung aufgrund von Artikel 20 (siehe Punkt 2) bemüht sich ECHO zudem weiterhin sowohl intern als auch in Zusammenarbeit mit den Partnern darum, Fragen der Evaluierung, Überarbeitung und Auslegung des Partnerschaftsrahmenvertrages zu klären.

Am 10. Dezember fand das Jahrestreffen mit den Partner-NRO statt, das verschiedenen Themen von gemeinsamen Interesse gewidmet war. Kommissionsmitglied Nielson sicherte in seiner Rede in Paris allen ECHO-Partnern zu, daß ECHO bei der Bewältigung der gemeinsamen humanitären Aufgaben noch enger und effizienter mit den Partnern zusammenarbeiten wird.

ECHO beteiligte sich zudem aktiv an der von der Kommission eingerichteten dienststellenübergreifenden Arbeitsgruppe, die sich mit der Entwicklung eines neuen Konzepts für die Partnerschaft mit den NRO befaßt. In diesem Zusammenhang wurde der Partnerschaftsrahmenvertrag als effizientes Modell der Zusammenarbeit gelobt.

Im Rahmen des ECHO-Konzepts für die Zusammenarbeit mit den NRO wurden zudem Maßnahmen finanziert, mit denen die Partnerschaft gestärkt werden soll, indem Erfahrung und Know-how der Partner zusammengetragen und gemeinsam genutzt werden.

6. ZUSCHUSSFAZILITÄT - NOHA

Im Rahmen dieser Fazilität werden kleinere einmalige Zuschüsse für Ausbildungsmaßnahmen, Studien und Netze im humanitären Bereich gewährt, die den jährlich von ECHO festgelegten Prioritäten entsprechen. Die Fazilität dient somit der Verbesserung des Fachwissens humanitärer Organisationen und der Qualifikation ihrer Führungskräfte. Außerdem will ECHO auf diese Weise zum besseren Verständnis humanitärer Probleme und zur Erarbeitung geeigneter Lösungsmöglichkeiten beitragen. Darüber hinaus soll die Fazilität gewährleisten, daß ECHO seine Verbindungen zu den Hauptakteuren in der internationalen Debatte über humanitäre Fragen aufrechterhalten kann.

Für 1999 wurden folgende Prioritäten festgelegt:

*Sicherheit der Helfer

*Zusammenspiel von militärischem und zivilem Bereich bei humanitären Maßnahmen (insbesondere etwaiger Beitrag der WEU)

*Berücksichtigung von Menschenrechtsfragen bei humanitären Maßnahmen, einschließlich der Förderung der Anwendung des humanitären Völkerrechts

*Fallstudien zwecks Erarbeitung und Erprobung von Methoden zur Bewertung der weiterreichenden politischen, sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen humanitärer Hilfe auf von Krisen betroffene Gemeinschaften oder Länder

Aus der Fazilität 1999 konnten auch Projekte gefördert werden, die der Stärkung der administrativen Kapazitäten und der Fachkenntnisse humanitärer NRO dienen, sowie Projekte zur Entwicklung von Netzen und sonstiger Mechanismen zur Verbesserung der Koordinierung und Qualität humanitärer Maßnahmen.

Die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen der Zuschußfazilität wurde im ersten Quartal 1999 auf der ECHO-Homepage veröffentlicht. Aus den rund 40 Anträgen wurden 8 Projekte ausgewählt und mit insgesamt 484.350 EUR unterstützt (siehe Anhang 7).

7. INFORMATIONSTÄTIGKEIT

Die Informationstätigkeit von ECHO deckte 1999 vier Bereiche ab: Medien, Veröffentlichungen, audiovisuelle Produktionen, gemeinsame Aktivitäten mit internationalen Organisationen und NRO sowie besondere Kampagnen im Rahmen der deutschen und finnischen Ratspräsidentschaft.

In enger Zusammenarbeit mit dem Sprecherdienst wurden Pressemitteilungen zu wichtigen Finanzierungsbeschlüssen und sonstigen bedeutenden Aktivitäten veröffentlicht. Zu anderen Beschlüssen wurden Kurzmitteilungen ("News in Brief") herausgegeben. Die in Englisch und Französisch abrufbare ECHO-Website wurde im Laufe des Jahres stetig verbessert. Durch die enge Kooperation mit Reuters Alertnet konnten die ECHO-Informationen zudem einem breiteren Publikum zugänglich gemacht werden.

ECHO arbeitete auch 1999 eng mit dem turnusmäßig wechselnden Vorsitz des Rates der Europäischen Union zusammen und organisierte in diesem Rahmen gemeinsam mit der deutschen und der finnischen Präsidentschaft spezifische Informationskampagnen (u.a. Konferenzen in Berlin und Helsinki zu den Themen Kindersoldaten und ältere Menschen).

8. EVALUIERUNG, BUDGET UND RECHNUNGSPRÜFUNGEN

1999 wurden aus dem Gemeinschaftshaushalt und dem Europäischen Entwicklungsfonds nahezu 812,9 Mio. EUR für die humanitäre Hilfe bereitgestellt und von ECHO verwaltet. Die Mittelzuweisungen waren somit deutlich höher als in den Vorjahren. Ursprünglich waren im Gemeinschaftshaushalt 1999 330,9 Mio. EUR für die humanitäre Hilfe veranschlagt. Aufgrund der Kosovo-Krise, des anhaltenden Hilfebedarfs in Rußland und der Erdbeben in der Türkei wurde das Budget jedoch um 396 Mio. EUR aufgestockt. Angesichts der angespannten Haushaltslage wurden die meisten Maßnahmen in den AKP-Staaten aus EEF-Mitteln finanziert (83 Mio. EUR).

1999 leitete das für Evaluierungen zuständige ECHO-Referat zwei umfassende Evaluierungen aller von der Europäischen Union in den vergangenen acht Jahren finanzierten humanitären Hilfsaktionen.

Die erste dieser beiden Evaluierungen wurde vom Ministerrat "Entwicklung" angefordert und betrifft den Zeitraum Januar 1991 - Juli 1996. In der Evaluierung wurde auf die Effizienz der unter äußerst schwierigen Bedingungen geleisteten Hilfe, zugleich aber auch auf die Notwendigkeit von Verbesserungen hingewiesen.

Die zweite Evaluierung, die auf Artikel 20 der Verordnung des Rates über die humanitäre Hilfe basiert, bezieht sich auf alle humanitären Hilfsmaßnahmen, die im Rahmen dieser Verordnung seit Juli 1996 finanziert wurden. Was die Relevanz der ECHO-Tätigkeit und die Wirksamkeit der Maßnahmen anbetrifft, bestätigte sie die Ergebnisse der ersten Evaluierung. Allerdings wurden auch in diesem Fall Verbesserungen gefordert. Wie in der Verordnung vorgesehen legte die Kommission dem Rat und dem Europäischen Parlament eine Mitteilung über die Ergebnisse dieser Evaluierung vor (siehe Punkt 2).

Außerdem evaluierte ECHO die Globalpläne für humanitäre Hilfe, die 1998 und 1999 in Tansania und Ruanda umgesetzt wurden. In Ruanda leitete ECHO 1998 den Übergang von der gezielten humanitären Soforthilfe zu umfassenden Rehabilitations- und Wiederansiedlungsprojekten in der schwierigen "Grauzone" zwischen humanitärer Hilfe und Entwicklungshilfe ein. Im Gegensatz zu früheren Beschlüssen wirkten bei der Ausarbeitung des Globalplans 1998 erstmals auch die ECHO-Korrespondenten vor Ort konkret mit, die einen qualitativ und quantitativ wichtigen Beitrag zu Konzept und Inhalt des Plans leisteten. Dank dieser erfolgreichen Vorarbeiten konnte in diesem Jahr ein zweiter Finanzierungsbeschluß gefaßt werden, in dessen Rahmen zahlreiche humanitäre Programme und Projekte in der Region finanziert wurden.

In Tansania sorgte ECHO mit seinem Beitrag im Rahmen der Globalpläne 1998 und 1999 dafür, daß trotz der schwierigen Bedingungen wichtige Hilfe geleistet werden konnte. Auch in der Bewertung der beiden Globalpläne wurden die guten Ergebnisse hervorgehoben. Es handelt sich um die ersten Globalpläne, bei denen eine Anpassung der Annahmen an etwaige Änderungen vorgesehen wurde und bei denen die potentiellen Maßnahmen nach Prioritäten gestaffelt wurden. Dank dieser neuen Form ist das Dokument zudem wesentlich verständlicher und prägnanter.

1999 erschien die überarbeitete Fassung des "Handbuchs für die Evaluierung der humanitären Hilfe", das 1996 erstmals vorgelegt wurde. Bei dem neuen Handbuch handelt es sich um ein praxisorientiertes Instrument, das vor allem für die Akteure der humanitären Hilfe gedacht ist. Zahlreiche Interessenten haben es bereits erhalten.

Außerdem wurden die seit 1996 vorgenommenen Evaluierungen einer Gesamtanalyse unterzogen, deren Ziel darin bestand, die Evaluierungsergebnisse stärker bekanntzumachen und dafür zu sorgen, daß bei konkreten Beschlüssen den Evaluierungsergebnissen der bisherigen Maßnahmen mehr Rechnung getragen wird.

1999 führte ECHO insgesamt 22 Rechnungsprüfungen durch. Auf die betreffenden ECHO-Partner entfallen rund 82 % der von ECHO insgesamt bereitgestellten Mittel. Die 22 vom ECHO-Haushaltsreferat durchgeführten Kontrollen betrafen sowohl die bisherigen ECHO-Partner als auch NRO, die sich erstmals um eine Partnerschaft mit ECHO beworben hatten.

Die Rechnungsprüfungen sind ein für beide Seiten nützliches Kommunikationsinstrument, da ECHO auf diesem Weg Einblick in das Finanzgebaren seiner bisherigen und potentiellen Partner erhält, während sich die geprüften NRO mit den ECHO-Verfahrensabläufen vertraut machen können.

Auf die bis Ende 1999 kontrollierten ECHO-Partner entfallen mehr als 82 % der von ECHO insgesamt bereitgestellten Mittel. Der Europäische Rechnungshof äußerte sich positiv über die Rechnungsprüfungstätigkeit von ECHO, forderte jedoch zugleich deutlich mehr Kontrollen. Mit dieser Frage setzt sich ECHO derzeit auseinander.

Die Zahlen in den Anhängen (insbesondere in Anhang 5) beziehen sich auf länderspezifische Beschlüsse. Ein großer Teil der ECHO-Mittel wird jedoch für mehrere Länder gleichzeitig bereitgestellt, so daß die Zahlen in den Anhängen und diejenigen im Bericht selbst nicht immer übereinstimmen.

Die Höhe der für die einzelnen Länder insgesamt bereitgestellten ECHO-Mittel (einschließlich der Mittelzuweisungen im Rahmen von Finanzierungsbeschlüssen, die mehrere Länder betreffen) ist den Zahlenangaben im Textteil des Berichts zu entnehmen.

ANHANG1a

TGRAPH

ANHANG 1b

TGRAPH

ANHANG 2

TGRAPH

ANHANG 3

ÜBERBLICK ÜBER DIE FINANZIERUNGSBESCHLÜSSE FÜR HUMANITÄRE HILFE DER EG NACH FINANZIERUNGSQUELLEN 1993-1999 Stand: 31.12.99

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

(1) 250 Mio. ECU für den ersten Fünfjahreszeitraum (1991-95) und 143 Mio. ECU für den zweiten Fünfjahreszeitraum (1996-2000) im Rahmen von Lomé IV, nur Art 254/F8.

(2) Seit 1995 fällt ECHO nicht mehr unter das Haushaltskapitel B7-200, sondern unter B7-500.

TGRAPH

ANHANG 4

TGRAPH

TGRAPH

ANHANG 5

FINANZIERUNGSBESCHLÜSSE 1998 UND 1999 FÜR HUMANITÄRE HILFE NACH REGIONEN

1998 / 1999

Stand: 31.12.99

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

(1) Gemeinschaft Unabhängiger Staaten

(2) Außer Irak und EX-UdSSR

ANHANG 6

EG-VERTRAEGE FÜR HUMANITÄRE HILFE 1997 - 1998 - 1999 (Jahr der Unterzeichnung)

Stand 31/12/99

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

(1) EINSCHLIESSLICH NATIONALER ROTKREUZVERBÄNDE

(2) EINE VOLLSTÄNDIGE AUFSCHLÜSSELUNG NACH ECHO-PARTNERN IST DEN VIERTELJÄHRLICHEN ECHO-STATISTIKEN ZU ENTNEHMEN.

ANHANG 7

Liste der aus der ECHO-Zuschußfazilität unterstützten Projekte

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

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