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Document 32020D0962

    Durchführungsbeschluss (EU) 2020/962 der Kommission vom 2. Juli 2020 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/450 hinsichtlich der Veröffentlichung der Referenznummern Europäischer Bewertungsdokumente für bestimmte Bauprodukte (Text von Bedeutung für den EWR)

    C/2020/4357

    ABl. L 211 vom 3.7.2020, p. 19–21 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2020/962/oj

    3.7.2020   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 211/19


    DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2020/962 DER KOMMISSION

    vom 2. Juli 2020

    zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/450 hinsichtlich der Veröffentlichung der Referenznummern Europäischer Bewertungsdokumente für bestimmte Bauprodukte

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

    gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Richtlinie 89/106/EWG des Rates (1), insbesondere auf Artikel 22,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 verwenden Technische Bewertungsstellen die in Europäischen Bewertungsdokumenten, deren Referenznummern im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden, festgelegten Verfahren und Kriterien, um die Leistung von Bauprodukten, die von diesen Dokumenten erfasst werden, in Bezug auf ihre wesentlichen Merkmale zu bewerten.

    (2)

    Gemäß Artikel 19 der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 wurden von der Organisation Technischer Bewertungsstellen, nachdem mehrere Hersteller Europäische Technische Bewertungen beantragt hatten, 19 Europäische Bewertungsdokumente erstellt und angenommen.

    (3)

    Die von den Technischen Bewertungsstellen erstellten und angenommenen Europäischen Bewertungsdokumente beziehen sich auf folgende Bauprodukte:

    Bausatz aus einer Polymer-Abdichtungsbahn zur Abdichtung von Wänden und Böden in Nassräumen und Schwimmbecken im Innen- und Außenbereich;

    Wärmedämm-Verbundsysteme (WDVS) mit Putzsystem auf einlagigen oder mehrlagigen Holzuntergründen;

    Wärmedämmung aus loser Mineralwolle;

    Platten aus gepresstem Naturkork zur Wärme- und Schalldämmung;

    Dreidimensionale Nagelteller;

    Schrauben und Gewindestangen als Holzverbindungsmittel;

    Aluminiumrillennagel zur Verwendung im Holzbau;

    Tragendes Holzwerkstoffprodukt: Spanschichtholz (LSL);

    Punktförmiges Verbindungsmittel — Schwalbenschwanz aus Sperrholz für Brettsperrholz;

    Balken und Stützen auf Verbundholzbasis;

    Gitterträger zur Erhöhung des Durchstanzwiderstandes von Flachdecken oder Fundamenten und Bodenplatten;

    Wärmedämmelemente für Mauerwerk;

    Vertikaler zentrifugaler Regenwasser-Durchsatzregler;

    Körbe, Matratzen und Säcke für Gabionen aus regulärem, sechseckmaschigem Drahtgeflecht, metallisch vorbeschichtet, mit oder ohne zusätzliche organische Beschichtung;

    Flache Dacheindeckung aus recyceltem Kunststoff für selbsttragende und/oder vollgestützte überlappende Dach- und/oder Außenverkleidung;

    Oberlicht mit verklebtem oder mechanisch befestigtem Deckglas;

    Nichtöffenbare, feuerwiderstandsfähige Dachflächenfenster;

    Klemmsystem für die Verbindung von Fertigbetonteilen;

    Aufgeklebte Verbundsysteme mit anorganischer Matrix für die Verstärkung von Beton- und Mauerwerk.

    (4)

    Das Europäische Bewertungsdokument für dreidimensionale Nagelteller und das Europäische Bewertungsdokument für Balken und Stützen auf Verbundholzbasis wurden erstellt, um die zuvor verwendeten Leitlinien für die Europäische Technische Zulassung (ETAG) zu ersetzen; die von der Organisation Technischer Bewertungsstellen erstellten und angenommenen Europäischen Bewertungsdokumente für die 17 anderen Bauprodukte gehen hingegen ausschließlich darauf zurück, dass Europäische Technische Bewertungen von einzelnen Herstellern beantragt wurden.

    (5)

    Die von der Organisation Technischer Bewertungsstellen erstellten und angenommenen Europäischen Bewertungsdokumente entsprechen den in Bezug auf die Grundanforderungen zu erfüllenden Anforderungen an Bauwerke nach Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 305/2011. Es ist daher angezeigt, die Referenznummern dieser Europäischen Bewertungsdokumente im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen.

    (6)

    Das Verzeichnis der Referenznummern Europäischer Bewertungsdokumente wird mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2019/450 der Kommission (2) veröffentlicht. Im Interesse der Klarheit sollten die Referenznummern neuer Europäischer Bewertungsdokumente in dieses Verzeichnis aufgenommen werden.

    (7)

    Der Durchführungsbeschluss (EU) 2019/450 sollte daher entsprechend geändert werden.

    (8)

    Damit die Europäischen Bewertungsdokumente so früh wie möglich verwendet werden können, sollte dieser Beschluss am Tag seiner Veröffentlichung in Kraft treten —

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    Der Anhang des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/450 wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.

    Artikel 2

    Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

    Brüssel, den 2. Juli 2020

    Für die Kommission

    Die Präsidentin

    Ursula VON DER LEYEN


    (1)  ABl. L 88 vom 4.4.2011, S. 5.

    (2)  Durchführungsbeschluss (EU) 2019/450 der Kommission vom 19. März 2019 über die Veröffentlichung der Europäischen Bewertungsdokumente für Bauprodukte zur Unterstützung der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 77 vom 20.3.2019, S. 78).


    ANHANG

    Im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2019/450 werden die folgenden Zeilen in fortlaufender Folge gemäß der Reihenfolge der Referenznummern eingefügt:

    030400-00-0605

    Bausatz aus einer Polymer-Abdichtungsbahn zur Abdichtung von Wänden und Böden in Nassräumen und Schwimmbecken im Innen- und Außenbereich

    040465-00-0404

    WDVS mit Putzsystem auf einlagigen oder mehrlagigen Holzuntergründen

    040729-00-1201

    Wärmedämmung aus loser Mineralwolle

    041389-00-1201

    Platten aus gepresstem Naturkork zur Wärme- und Schalldämmung

    130186-00-0603

    Dreidimensionale Nagelteller

    (als Ersatz für die technische Spezifikation „ETAG 015“)

    130118-01-0603

    Schrauben und Gewindestangen als Holzverbindungsmittel

    (als Ersatz für EAD 130118-00-0603)

    130287-00-0603

    Aluminiumrillennagel zur Verwendung im Holzbau

    130308-00-0304

    Tragendes Holzwerkstoffprodukt: Spanschichtholz (LSL)

    130336-00-0603

    Punktförmiges Verbindungsmittel — Schwalbenschwanz aus Sperrholz für Brettsperrholz

    130367-00-0304

    Balken und Stützen auf Verbundholzbasis

    (als Ersatz für die technische Spezifikation „ETAG 011“)

    160055-00-0301

    Gitterträger zur Erhöhung des Durchstanzwiderstandes von Flachdecken oder Fundamenten und Bodenplatten

    170011-00-0305

    Wärmedämmelemente für Mauerwerk

    180023-00-0704

    Vertikaler zentrifugaler Regenwasser-Durchsatzregler

    200050-02-0102

    Körbe, Matratzen und Säcke für Gabionen aus regulärem, sechseckmaschigem Drahtgeflecht, metallisch vorbeschichtet, mit oder ohne zusätzliche organische Beschichtung

    (als Ersatz für EAD 200050-01-0102)

    220010-01-0402

    Flache Dacheindeckung aus recyceltem Kunststoff für selbsttragende und/oder vollgestützte überlappende Dach- und/oder Außenverkleidung

    (als Ersatz für EAD 220010-00-0402)

    220062-00-0401

    Oberlicht mit verklebtem oder mechanisch befestigtem Deckglas

    220116-00-0401

    Nichtöffenbare, feuerwiderstandsfähige Dachflächenfenster

    332001-00-0602

    Klemmsystem für die Verbindung von Fertigbetonteilen

    340275-00-0104

    Aufgeklebte Verbundsysteme mit anorganischer Matrix für die Verstärkung von Beton- und Mauerwerk


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