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Document 31995D0405(01)

Beschluss des Rates vom 27. März 1995 zur Ernennung eines stellvertretenden Mitglieds des Beratenden Ausschusses für die zahnärztliche Ausbildung

ABl. C 83 vom 5.4.1995, p. 1–1 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 24/07/1997

31995D0405(01)

Beschluss des Rates vom 27. März 1995 zur Ernennung eines stellvertretenden Mitglieds des Beratenden Ausschusses für die zahnärztliche Ausbildung

Amtsblatt Nr. C 083 vom 05/04/1995 S. 0001 - 0001


BESCHLUSS DES RATES vom 27. März 1995 zur Ernennung eines stellvertretenden Mitglieds des Beratenden Ausschusses für die zahnärztliche Ausbildung (95/C 83/01)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf den Beschluß 78/688/EWG des Rates vom 25. Juli 1978 zur Einsetzung eines Beratenden Ausschusses für die zahnärztliche Ausbildung (1), insbesondere auf die Artikel 3 und 4,

in Erwägung nachstehender Gründe:

Der Rat hat mit Beschluß vom 25. Juli 1994 (2) für die Zeit bis zum 24. Juli 1997 Herrn Steen HARTVIG HANSEN zum stellvertretenden Mitglied dieses Ausschusses ernannt.

Die dänische Regierung hat Herrn Peter ALBÆK als Nachfolger von Herrn Steen HARTVIG HANSEN benannt -

BESCHLIESST:

Einziger Artikel

Herr Peter ALBÆK wird als Nachfolger von Herrn Steen HARTVIG HANSEN für dessen verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 24. Juli 1997, zum stellvertretenden Mitglied des Beratenden Ausschusses für die zahnärztliche Ausbildung ernannt.

Geschehen zu Brüssel am 27. März 1995.

Im Namen des Rates

Der Präsident

M. GIRAUD

(1) ABl. Nr. L 233 vom 24. 8. 1978, S. 15.

(2) ABl. Nr. C 221 vom 9. 8. 1994, S. 5.

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