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Document 31994D0809(01)
Council Decision of 25 July 1994 appointing the members and alternate members of the Advisory Committee on Medical Training
Beschluss des Rates vom 25. Juli 1994 zur Ernennung der Mitglieder des Beratenden Ausschusses für die ärtzliche Ausbildung und ihrer Stellvertreter
Beschluss des Rates vom 25. Juli 1994 zur Ernennung der Mitglieder des Beratenden Ausschusses für die ärtzliche Ausbildung und ihrer Stellvertreter
ABl. C 221 vom 9.8.1994, p. 1–2
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT)
No longer in force, Date of end of validity: 24/07/1997
Beschluss des Rates vom 25. Juli 1994 zur Ernennung der Mitglieder des Beratenden Ausschusses für die ärtzliche Ausbildung und ihrer Stellvertreter
Amtsblatt Nr. C 221 vom 09/08/1994 S. 0001 - 0002
BESCHLUSS DES RATES vom 25. Juli 1994 zur Ernennung der Mitglieder des Beratenden Ausschusses für die ärtzliche Ausbildung und ihrer Stellvertreter (94/C 221/01) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Beschluß 75/364/EWG des Rates vom 16. Juni 1975 zur Einsetzung eines Beratenden Ausschusses für die ärztliche Ausbildung (1), insbesondere auf die Artikel 3 und 4, in Erwägung nachstehender Gründe: Gemäß Artikel 3 des genannten Beschlusses besteht der Ausschuß aus drei Sachverständigen je Mitgliedstaat und einem Stellvertreter für jeden dieser Sachverständigen. Nach Artikel 4 desselben Beschlusses beträgt die Amtszeit dieser Sachverständigen und ihrer Stellvertreter drei Jahre. Der Rat hat mit Beschluß vom 22. März 1990 (2) für elf Mitgliedstaaten die Mitglieder des Beratenden Ausschusses für die ärztliche Ausbildung und ihre Stellvertreter für die Zeit vom 22. März 1990 bis zum 21. März 1993 ernannt. Mit Beschluß vom 27. Juli 1990 (3) hat der Rat die italienischen Mitglieder dieses Ausschusses und ihre Stellvertreter für die Zeit bis zum 21. März 1993 ernannt. Die Regierungen von elf Mitgliedstaaten haben jeweils eine Kandidatenliste im Hinblick auf die Ernennung, Ersetzung bzw. Neubestellung der genannten Mitglieder und Stellvertreter vorgelegt. Luxemburg benennt in Anbetracht seiner besonderen Lage als Sachverständige der medizinischen Fakultät Sachverständige, die von der "Commission d'homologation pour les diplômes étrangers de médecine" (Beurteilungsausschuß für die Anerkennung im Ausland erworbener medizinischer Diplome) vorgeschlagen werden - BESCHLIESST: Einziger Artikel Die folgenden Personen werden für die Zeit vom 25. Juli 1994 bis zum 25. Juli 1997 zu Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Beratenden Ausschusses für die ärztliche Ausbildung ernannt: A. Sachverständige des Berufsstandes der praktizierenden Ärzte >PLATZ FÜR EINE TABELLE> B. Sachverständige der medizinischen Fakultäten der Universitäten >PLATZ FÜR EINE TABELLE> C. Sachverständige der zuständigen Behörden des Mitgliedstaats >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Geschehen zu Brüssel am 25. Juli 1994. Im Namen des Rates Der Präsident F.-CH. ZEITLER (1) ABl. Nr. L 167 vom 30. 6. 1975, S. 17. (2) ABl. Nr. C 80 vom 30. 3. 1990, S. 1. (3) ABl. Nr. C 201 vom 10. 8. 1990, S. 4.