EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 12006M019

Vertrag über die Europäische Union (Konsolidierte Fassung)
Titel V - Bestimmungen über die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik
Artikel 19

ABl. C 321E vom 29.12.2006, p. 18–18 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/treaty/teu_2006/art_19/oj

12006M019

Vertrag über die Europäische Union (Konsolidierte Fassung) - Titel V - Bestimmungen über die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Artikel 19

Amtsblatt Nr. C 321 E vom 29/12/2006 S. 0018 - 0018
Amtsblatt Nr. C 325 vom 24/12/2002 S. 0017 - Konsolidierte Fassung
Amtsblatt Nr. C 340 vom 10/11/1997 S. 0159 - Konsolidierte Fassung
Amtsblatt Nr. C 191 vom 29/07/1992 S. 0060


Artikel 19

(1) Die Mitgliedstaaten koordinieren ihr Handeln in internationalen Organisationen und auf internationalen Konferenzen. Sie treten dort für die gemeinsamen Standpunkte ein.

In den internationalen Organisationen und auf internationalen Konferenzen, bei denen nicht alle Mitgliedstaaten vertreten sind, setzen sich die dort vertretenen Mitgliedstaaten für die gemeinsamen Standpunkte ein.

(2) Unbeschadet des Absatzes 1 und des Artikels 14 Absatz 3 unterrichten die Mitgliedstaaten, die in internationalen Organisationen oder auf internationalen Konferenzen vertreten sind, die dort nicht vertretenen Mitgliedstaaten laufend über alle Fragen von gemeinsamem Interesse.

Die Mitgliedstaaten, die auch Mitglieder des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen sind, werden sich abstimmen und die übrigen Mitgliedstaaten in vollem Umfang unterrichten. Die Mitgliedstaaten, die ständige Mitglieder des Sicherheitsrats sind, werden sich bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unbeschadet ihrer Verantwortlichkeiten aufgrund der Charta der Vereinten Nationen für die Standpunkte und Interessen der Union einsetzen.

--------------------------------------------------

Top