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Document C2017/094/08

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.8413 — Engie/Omnes Capital/Prédica/Engie PV Besse/Engie PV Sanguinet) — Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR. )

ABl. C 94 vom 25.3.2017, p. 14–14 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

25.3.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 94/14


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.8413 — Engie/Omnes Capital/Prédica/Engie PV Besse/Engie PV Sanguinet)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2017/C 94/08)

1.

Am 17. März 2017 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Futures Energies Investissements Holdings („FEIH“, Frankreich), das der gemeinsamen Kontrolle der Unternehmen Engie S.A. („Engie“, Frankreich), Omnes Capital (Frankreich) sowie Prédica Prévoyance Dialogue du Crédit Agricole („Prédica“, Frankreich), das der Groupe Crédit Agricole („GCA“, Frankreich) angehört, untersteht, übernimmt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die Kontrolle über die Gesamtheit der Unternehmen Engie PV Besse („Besse“, Frankreich) und Engie PV Sanguinet („Sanguinet“, Frankreich).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Engie ist in den Bereichen Gas-, Strom- und Energiedienstleistungen in der gesamten Wertschöpfungskette tätig.

Omnes Capital ist eine unabhängige Vermögensverwaltungsgesellschaft, die in mehreren Private-Equity-Branchen, vor allem im Bereich der erneuerbaren Energien, tätig ist.

Prédica ist in der Versicherungsbranche tätig und gehört der GCA-Gruppe an, die eine breite Palette von Bank- und Versicherungsdienstleistungen erbringt.

Besse ist eine Photovoltaikanlage zur Stromerzeugung in Frankreich.

Sanguinet umfasst mehrere Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung in Frankreich.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens M.8413 — Engie/Omnes Capital/Prédica/Engie PV Besse/Engie PV Sanguinet per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.


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