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Document C2016/422A/01
Vacancy notice ECA/2016/20 — Two director posts — Audit (AD function group, grade 14)
Stellenausschreibung ECA/2016/20 — Zwei Dienstposten eines Direktors (m/w) im Prüfungsbereich (Funktionsgruppe AD, Besoldungsgruppe 14)
Stellenausschreibung ECA/2016/20 — Zwei Dienstposten eines Direktors (m/w) im Prüfungsbereich (Funktionsgruppe AD, Besoldungsgruppe 14)
ABl. C 422A vom 17.11.2016, pp. 1–10
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
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17.11.2016 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
CA 422/1 |
STELLENAUSSCHREIBUNG ECA/2016/20
Zwei Dienstposten eines Direktors (m/w) im Prüfungsbereich
(Funktionsgruppe AD, Besoldungsgruppe 14)
(2016/C 422 A/01)
WIR SIND
Der Europäische Rechnungshof mit Sitz in Luxemburg ist das gemäß dem Vertrag für die Prüfung der EU-Finanzen zuständige Organ der Europäischen Union. Als externer Prüfer der EU trägt er zur Verbesserung des EU-Finanzmanagements bei und fungiert zugleich als unabhängiger Hüter der finanziellen Interessen der Unionsbürger.
Der Hof führt Prüfungen durch, um die Erhebung und Verwendung der EU-Finanzmittel zu beurteilen. Er prüft, ob die Finanzoperationen richtig erfasst und ausgewiesen, rechtmäßig und ordnungsgemäß ausgeführt und im Sinne eines sparsamen, wirtschaftlichen und wirksamen Mitteleinsatzes verwaltet wurden. Der Hof macht die Ergebnisse seiner Arbeit durch die Veröffentlichung klar formulierter, relevanter und objektiver Berichte bekannt. Ferner legt er Stellungnahmen zu Fragen des Finanzmanagements vor.
Der Hof fördert Rechenschaftspflicht und Transparenz und unterstützt das Europäische Parlament und den Rat bei der Überwachung der Ausführung des EU-Haushaltsplans, insbesondere im Rahmen des Entlastungsverfahrens. Er ist bestrebt, effizient zu arbeiten und Entwicklungen im Bereich der Prüfung des öffentlichen Sektors und der öffentlichen Verwaltung wegbereitend mitzugestalten.
Der Hof ist in Prüfungskammern gegliedert. Die Organisationsstruktur des Hofes ist „aufgabenbezogen“: Die Mitarbeiter werden einem hofweiten Pool zugewiesen; ihre verwaltungstechnische Zuteilung zu den verschiedenen Kammern richtet sich nach den jeweiligen Prioritäten.
Jede Kammer hat einen Direktor, der die Prüfungsarbeit dieser Kammer organisiert, koordiniert und beaufsichtigt. Darüber hinaus unterstützt und berät er die Mitglieder der Kammer bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Der Direktor ist zuständig für
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die Organisation und Verwaltung der Arbeit der Kammer; |
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die Qualitätskontrolle der Prüfungsarbeit; |
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die Koordinierung der Personalausstattung. |
WIR BIETEN
Gesucht werden zwei Direktoren (*) für eine Einstellung ab dem 1. Januar 2017.
Der Hof hat beschlossen, dieses Verfahren zur Besetzung der Dienstposten von zwei Direktoren (AD 14) in seinen Kammern gemäß Artikel 29 Absatz 2 des Statuts der Beamten der Europäischen Union (nachstehend „Statut“) zu eröffnen. Damit der Einstellungsbehörde eine größere Auswahl an Bewerbern zur Verfügung steht, läuft das Verfahren parallel zu internen und interinstitutionellen Einstellungsverfahren.
Die Einstellung erfolgt in der Besoldungsgruppe AD 14. Das monatliche Grundgehalt beläuft sich auf 13 641,95 Euro. Das Grundgehalt unterliegt der Unionssteuer und ist von nationalen Steuern befreit. Es kann sich unter den im Statut vorgesehenen Bedingungen um bestimmte Zulagen erhöhen.
Als ranghöchster Mitarbeiter der Kammer erstattet der Direktor den Mitgliedern der Kammer direkt Bericht. Der Direktor verwaltet die Ressourcen der Kammer und trägt die Gesamtverantwortung für die fristgerechte Umsetzung des Arbeitsprogramms innerhalb des Budgetrahmens und im Einklang mit den Qualitätsanforderungen, Prüfungsverfahren und Prüfungsgrundsätzen des Hofes. Zu diesem Zweck weist der Direktor jeder Prüfungsaufgabe die erforderlichen Ressourcen zu:
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Personal- und finanzielle Ressourcen (einschließlich des Dienstreisebedarfs und externer Sachverständiger); |
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Prüfungsressourcen: Mitarbeiter, Schulungen, Fachwissen in den Bereichen Qualität und Qualitätskontrolle sowie Kenntnisse. |
Der Direktor unterstützt den Doyen bei der Verwaltung und beim Management der Kammer sowie bei der Programmplanung, Überwachung und Berichterstattung. Er stellt sicher, dass alle Aufträge und Prüfungsaufgaben, mit denen er betraut wurde, korrekt ausgeführt werden.
WIR SUCHEN
An diesem Einstellungsverfahren können Bewerber teilnehmen, die am Stichtag für die Einreichung der Bewerbung die nachstehenden Bedingungen erfüllen:
1. Erforderliche Befähigungsnachweise und Fachkenntnisse
Gemäß Artikel 5 des Statuts:
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Bildungsniveau, das einem abgeschlossenen Universitätsstudium, bescheinigt durch ein Diplom, entspricht, wenn die Regelstudienzeit vier Jahre oder darüber beträgt, oder |
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Bildungsniveau, das einem abgeschlossenen Universitätsstudium, bescheinigt durch ein Diplom, entspricht, wenn die Regelstudienzeit nicht weniger als drei Jahre beträgt, und mindestens ein Jahr einschlägige Berufserfahrung, oder |
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wenn es das Interesse des Dienstes rechtfertigt, eine gleichwertige Berufsausbildung. |
2. Berufserfahrung
Mindestens 15 Jahre nachweisliche einschlägige Berufserfahrung, vorzugsweise auf internationaler Ebene, die der oben genannten Qualifikation erworben wurde, sowie mindestens vier Jahre Berufserfahrung in Führungspositionen. Insbesondere wird eine nachweisliche fundierte Erfahrung im Prüfungsbereich verlangt (einschließlich Qualitätskontrolle in diesem Bereich und kontradiktorischer Verfahren mit geprüften Stellen).
3. Kenntnisse
Hervorragende Beherrschung von Prüfungsgrundsätzen und -methoden sowohl im Allgemeinen als auch in den Bereichen Prüfung der Rechnungsführung, Compliance-Prüfung und Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung im Besonderen sowie in den Bereichen öffentliche Finanzen der EU und Prüfung im öffentlichen Sektor.
Gründliche Kenntnis einer Amtssprache der Europäischen Union und ausreichende Kenntnisse in mindestens einer weiteren Unionssprache; Kenntnisse in weiteren Sprachen wären von Vorteil. Aus operativen Gründen sind gute Englisch- und Französischkenntnisse erforderlich.
4. Fähigkeiten
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i) |
Fähigkeit, eine Strategie zu entwerfen und umzusetzen, Ziele und Zielvorgaben festzulegen und darüber Bericht zu erstatten; |
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ii) |
Kommunikationsfähigkeit und Verhandlungsgeschick sowie Fähigkeit, mit beteiligten Akteuren zusammenzuarbeiten; |
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iii) |
hervorragende Beherrschung von Managementverfahren; |
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iv) |
ausgezeichnete soziale Kompetenz. |
EINSTELLUNGSPOLITIK
Der Hof verfolgt eine Politik der Chancengleichheit unter Ausschluss jeder Form der Diskriminierung und fordert qualifizierte Frauen und Männer zur Einreichung ihrer Bewerbung auf.
EINSTELLUNGSBEDINGUNGEN
Gemäß Artikel 28 des Statuts muss der erfolgreiche Bewerber
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Staatsangehöriger eines der Mitgliedstaaten der Europäischen Union sein; |
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die staatsbürgerlichen Rechte besitzen; |
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seinen Verpflichtungen aus den für ihn geltenden Wehrgesetzen nachgekommen sein; |
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den an die Ausübung der angestrebten Funktion zu stellenden sittlichen Anforderungen genügen. |
AUSWAHLVERFAHREN
Ein Vorauswahlausschuss wird eingerichtet.
Der Ausschuss organisiert mehrere Auswahlrunden, wobei der Reihe nach die folgenden Elemente bewertet werden:
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a) |
die von den Bewerbern eingereichten Unterlagen (anschließend erreichen nur die 10 bestplatzierten in Betracht kommenden Bewerber die nächste Runde); |
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b) |
eine schriftliche Fallstudie; |
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c) |
ein Bewerbungsgespräch. |
EINREICHUNG DER BEWERBUNGEN
Die Bewerbungen müssen in englischer oder französischer Sprache abgefasst sein. Sie sind auf elektronischem Weg unter folgender Adresse einzureichen: vacancies@eca.europa.eu.
Bitte geben Sie in der Betreffzeile die Referenznummer der Stellenausschreibung an. Der Bewerbung sind die folgenden Unterlagen in englischer oder französischer Sprache beizulegen:
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ein Bewerbungsschreiben ( maximal eine Seite); |
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ein aktueller und unbedingt mittels Formatvorlage „Europass-Lebenslauf“ erstellter Lebenslauf ( maximal drei Seiten) (abrufbar unter folgender Internetadresse: http://europass.cedefop.europa.eu); |
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die ausgefüllte, mit einem Datum versehene und unterzeichnete ehrenwörtliche Erklärung. |
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Bewerbungen, die den vorstehenden Angaben nicht genau entsprechen, werden abgelehnt. |
Bewerbungsschluss ist der 12. Dezember 2016 um 12 Uhr mittags.
ANTRÄGE AUF ÜBERPRÜFUNG — RECHTSBEHELFE — BESCHWERDEN BEIM EUROPÄISCHEN BÜRGERBEAUFTRAGTEN
In jeder Phase des Auswahlverfahrens haben die Bewerber bei einer sie ihrer Ansicht nach beschwerenden Entscheidung die folgenden Rechte:
ANTRÄGE AUF ÜBERPRÜFUNG DER VOM VORAUSWAHLAUSSCHUSS GETROFFENEN ENTSCHEIDUNGEN
Die Überprüfung einer Entscheidung des Vorauswahlausschusses kann innerhalb von 10 Kalendertagen nach Mitteilung der Entscheidung schriftlich unter Angabe von Gründen unter folgender Adresse beantragt werden: vacancies@eca.europa.eu.
RECHTSBEHELFE
Gegen eine Entscheidung der Anstellungsbehörde können Sie gemäß Artikel 90 Absatz 2 des Statuts binnen drei Monaten nach Bekanntgabe der Entscheidung unter folgender Adresse eine Beschwerde an die Anstellungsbehörde richten:
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Europäischer Rechnungshof |
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Generalsekretär |
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12, rue Alcide De Gasperi |
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1615 Luxemburg |
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LUXEMBURG |
Sie können gemäß Artikel 91 des Statuts bei folgender Stelle Rechtsmittel einlegen:
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Gericht der Europäischen Union |
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Rue du Fort Niedergrünewald |
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2925 Luxemburg |
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LUXEMBURG |
BESCHWERDEN BEIM EUROPÄISCHEN BÜRGERBEAUFTRAGTEN
Als Bürger der Union können Sie eine Beschwerde an den Europäischen Bürgerbeauftragten richten:
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Europäischer Bürgerbeauftragter |
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1, avenue du Président Robert Schuman — CS 30403 |
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67001 Straßburg Cedex |
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FRANKREICH |
Rechtsgrundlage für die Beschwerde ist Artikel 228 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union; hierbei gelten die Voraussetzungen, die im Beschluss 94/262/EGKS, EG, Euratom des Europäischen Parlaments vom 9. März 1994 über die Regelungen und allgemeinen Bedingungen für die Ausübung der Aufgaben des Bürgerbeauftragten (1) festgelegt sind.
Bitte beachten Sie, dass durch die Befassung des Bürgerbeauftragten die von Amts wegen einzuhaltende Frist, die gemäß Artikel 90 Absatz 2 bzw. Artikel 91 des Statuts für die Einreichung einer Beschwerde bzw. einer Klage beim Gericht der Europäischen Union gemäß Artikel 270 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union gilt, nicht ausgesetzt wird.
DATENSCHUTZ
Gemäß Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2000 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr (2) verarbeitet der Hof die personenbezogenen Daten nur für die Zwecke, für die sie übermittelt wurden.
(*) Jeder Hinweis in dieser Bekanntmachung auf eine Person männlichen Geschlechts gilt auch als Hinweis auf eine Person weiblichen Geschlechts.
(1) ABl. L 113 vom 4.5.1994, S. 15.
(2) ABl. L 8 vom 12.1.2001, S. 1.