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Document C2016/384/06

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen — EACEA 40/2016 im Rahmen des Programms Erasmus+ — „KA3 — Partnerschaften zwischen Berufsbildungseinrichtungen und Unternehmen in den Bereichen Lernen am Arbeitsplatz und Lehrlingsausbildungen“

ABl. C 384 vom 18.10.2016, p. 11–14 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

18.10.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 384/11


AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN — EACEA 40/2016

im Rahmen des Programms Erasmus+

„KA3 — Partnerschaften zwischen Berufsbildungseinrichtungen und Unternehmen in den Bereichen Lernen am Arbeitsplatz und Lehrlingsausbildungen“

(2016/C 384/06)

1.   Ziele und Beschreibung

Vor dem Hintergrund der hohen Jugendarbeitslosigkeit und des Missverhältnisses zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage besteht das übergeordnete Ziel der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen darin, die Kluft zwischen der Welt der Bildung und der Wirtschaftswelt zu überbrücken, die Relevanz von allgemeiner und beruflicher Bildung durch eine verstärkte Anpassung an den Bedarf des Arbeitsmarktes zu verbessern und Exzellenz zu fördern.

In diesem Zusammenhang wird dazu aufgefordert, Vorschläge für Partnerschaften zwischen Berufsbildungseinrichtungen und Unternehmen zur Förderung des Lernens am Arbeitsplatz einzureichen, um zur Erreichung des Ziels von Riga beizutragen, nach dem das Lernen am Arbeitsplatz in allen seinen Formen gefördert werden soll, und zwar mit Schwerpunkt auf Lehrlingsausbildungen.

Diese Partnerschaften könnten dazu beitragen, Unternehmen und Sozialpartner in die Gestaltung und Umsetzung von Berufsbildungsangeboten einzubeziehen und das Lernen am Arbeitsplatz als besonderen Schwerpunkt in der Berufsbildung zu verankern.

Darüber hinaus ist das Ziel dieser Aufforderung die Verbesserung der Qualität in den Bereichen Lernen am Arbeitsplatz und Lehrlingsausbildungen. Erreicht werden soll dies über die Förderung von Partnerschaften zwischen Unternehmen, Berufsbildungsanbietern, anderen relevanten Interessenvertretern und zwischengeschalteten Organisationen mit dem Ziel der Entwicklung relevanterer, systematischerer und nachhaltigerer Ansätze durch den Transfer von Wissen und das Lernen aus bewährten Modellen und Praktiken.

Der Fokus liegt hierbei auf der regionalen und lokalen Dimension. So sollen konkrete und nachhaltige Ergebnisse vor Ort erzielt werden.

2.   Förderfähige Antragsteller

Los 1:

Beim Antragsteller (Projektkoordinator) muss es sich um eine der folgenden Organisationen handeln:

Berufsbildungsanbieter (im Sekundarbereich II oder postsekundären Bereich),

kleine, mittlere oder große Unternehmen (öffentlich oder privat),

Industrie-, Handels- und Handwerkskammern oder ähnliche einschlägige Branchen- und Berufsverbände,

lokale oder regionale Behörden.

Die Partnerschaft muss aus mindestens drei vollwertigen Partnern aus mindestens zwei am Programm Erasmus+ teilnehmenden Ländern bestehen.

Bei diesen drei Entitäten muss es sich jeweils um:

einen Berufsbildungsanbieter,

eine lokale oder regionale Behörde,

ein kleines, mittleres oder großes Unternehmen (öffentlich oder privat) oder eine Kammer oder einen Branchen- oder Berufsverband handeln.

Zusätzlich sollten dieser Partnerschaft mindestens eine Arbeitgeber- und eine Arbeitnehmerorganisation (Sozialpartner) als assoziierte Partner angehören.

Los 2:

Beim Antragsteller (Projektkoordinator) muss es sich um eine europäische Dachorganisation mit Mitgliedern oder verbundenen Einrichtungen in mindestens zwölf am Programm Erasmus+ teilnehmenden Ländern handeln, von denen mindestens sechs als Partner an dem Projekt mitwirken.

Zu den förderfähigen teilnehmenden Organisationen (Los 1 und Los 2) zählen:

lokale oder regionale öffentliche Behörden,

Sozialpartner (Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen),

kleine, mittlere oder große Unternehmen (öffentlich oder privat),

Industrie-, Handels- und Handwerkskammern oder ähnliche einschlägige Branchen- und Berufsverbände,

öffentliche Arbeitsverwaltungen,

Berufsschulen und Berufsbildungsanbieter, -agenturen, -zentren (einschließlich postsekundärer Berufsbildung),

Jugendorganisationen,

Elternverbände,

andere einschlägige Einrichtungen.

Folgende Länder sind förderfähig:

Für Los 1 und Los 2:

die am Programm Erasmus+ teilnehmenden Länder:

die 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union,

die EFTA/EWR-Länder: Island, Liechtenstein und Norwegen,

die EU-Kandidatenländer: Albanien, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Montenegro, Serbien und Türkei.

Vorschläge von Antragstellern in EFTA/EWR-Ländern, Kandidatenländern oder assoziierten Ländern können unter der Voraussetzung ausgewählt werden, dass zum Zeitpunkt der Vergabe der Finanzhilfe Vereinbarungen unterzeichnet wurden, in denen die Regelungen für die Teilnahme dieser Länder an dem Programm festgelegt sind.

3.   Förderfähige Aktivitäten

In der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen wird zwischen zwei verschiedenen Arten von Partnerschaften unterschieden. Anträge sind für eines der beiden folgenden Lose einzureichen:

1.   Lokale und regionale Partnerschaften (Los 1)

Gefördert werden Partnerschaften zwischen i) einem Berufsbildungsanbieter, ii) einem kleinen, mittleren oder großen Unternehmen (öffentlich oder privat) oder einer Kammer oder einem anderen Branchen- oder Berufsverband und iii) einer lokalen oder regionalen Behörde.

Mit diesen Projekten sollen Partnerschaften zwischen Berufsbildungseinrichtungen und Unternehmen in den Bereichen Lernen am Arbeitsplatz und Lehrlingsausbildungen im lokalen oder regionalen Kontext gestärkt werden.

Dieser Partnerschaft sollten jeweils eine Arbeitgeber- und eine Arbeitnehmerorganisation (Sozialpartner) als assoziierte Partner angehören.

2.   Partnerschaften zwischen einer europäischen Dachorganisation und ihren einzelstaatlichen Mitgliedern oder verbundenen Einrichtungen (Los 2)

Gefördert wird ferner eine begrenzte Anzahl von Projekten, die von europäischen Dachorganisationen durchgeführt werden. Mit diesen Projekten sollen zielgerichtete und strategische Aktivitäten zwischen diesen Dachorganisationen auf europäischer Ebene und ihren einzelstaatlichen Mitgliedern oder verbundenen Einrichtungen gefördert werden. Ziel ist die Stärkung von Partnerschaften zwischen Berufsbildungseinrichtungen und Unternehmen in den Bereichen Lernen am Arbeitsplatz und Lehrlingsausbildungen im lokalen oder regionalen Kontext.

Die Begünstigten führen folgende Aktivitäten durch:

In beiden Losen werden die Begünstigten neue Kooperationsstrukturen für nachhaltige Partnerschaften zwischen Berufsbildungseinrichtungen und Unternehmen entwickeln und umsetzen, die sich auf eine Beurteilung des Qualifikationsbedarfs stützen und eventuell eine sektorale Dimension berücksichtigen.

Die Aktivitäten sind mit Strategien zur grenzüberschreitenden oder interregionalen Zusammenarbeit, Strategien zur Entwicklung der lokalen oder regionalen Wirtschaft oder makroregionalen Strategien verknüpft.

Diese sollten zum Aufbau von Kapazitäten, zum Transfer von Wissen oder zum Austausch von Erfahrungen führen, oder sie sollten bereits bestehendes Engagement systematischer, zielgerichteter und nachhaltiger machen im Hinblick auf ein qualitativ und quantitativ verbessertes Angebot in den Bereichen Lehrlingsausbildungen und Lernen am Arbeitsplatz.

Darüber hinaus führen die Begünstigten zwei der folgenden drei Aktivitäten für beide Lose durch:

Gestaltung und Umsetzung von Lehrplänen, Kursen und Modulen, Schulungsmaterial zum Thema Lernen am Arbeitsplatz und Lehrlingsausbildungen entsprechend dem Qualifikationsbedarf und im Einklang mit den europäischen Transparenzinstrumenten (z. B. EQR, EQAVET, ECVET) und gegebenenfalls Einsatz digitaler und innovativer Technologien;

Aufbau wirksamer Kooperationsstrukturen zwischen Lehrkräften in der Berufsbildung und betrieblichen Ausbildern zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Lernen am Arbeitsplatz und Lehrlingsausbildungen;

Entwicklung und Stärkung des Angebots in den Bereichen Lernen am Arbeitsplatz und Lehrlingsausbildungen in der höheren Berufsbildung im Tertiärbereich (1) durch die Förderung der Zusammenarbeit zwischen Berufsbildungsanbietern im Sekundar- und Tertiärbereich und Unternehmen, einschließlich der Förderung von Forschungsbeziehungen zu Universitäten oder Fachhochschulen als Antwort auf den Fachkräftemangel und zur Stärkung der Exzellenzagenda (2).

4.   Vergabekriterien

Förderfähige Anträge werden anhand der folgenden Kriterien bewertet:

1.

Relevanz des Projekts (maximal 30 Punkte — Mindestanforderung 16 Punkte)

2.

Qualität der Projektkonzeption und -durchführung (maximal 25 Punkte — Mindestanforderung 13 Punkte)

3.

Qualität des Projektkonsortiums und der Kooperationsvereinbarungen (maximal 25 Punkte — Mindestanforderung 13 Punkte)

4.

Wirkung und Verbreitung (maximal 20 Punkte — Mindestanforderung 11 Punkte)

Dem Bewertungsausschuss werden nur Vorschläge vorgelegt, die mindestens 60 Punkte (von insgesamt 100 Punkten) erzielt haben.

5.   Mittelausstattung

Insgesamt sind für die Kofinanzierung von Projekten Mittel in Höhe von höchstens 6 Mio. EUR veranschlagt (4,5 Mio. EUR für Los 1 und 1,5 Mio. EUR für Los 2).

Die jeweiligen Finanzhilfen liegen zwischen 250 000 und 350 000 EUR. Die Agentur plant, etwa 20 Vorschläge zu finanzieren (bis zu 15 Projekte im Rahmen von Los 1 und bis zu fünf Projekte im Rahmen von Los 2).

Die Agentur behält sich vor, nicht alle verfügbaren Mittel zu vergeben.

6.   Frist für die Einreichung von Anträgen

Die Anträge sind spätestens bis zum 17. Januar 2017, 12.00 Uhr mittags (Brüsseler Zeit), einzureichen.

Die Anträge müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

Sie sind ausschließlich online und unter Verwendung des dafür vorgesehenen offiziellen Antragsformulars einzureichen.

Sie sind in einer der Amtssprachen der Europäischen Union abzufassen.

Anträge, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, werden abgelehnt.

7.   Ausführliche Informationen

Die Leitlinien und das elektronische Antragsformular können unter der folgenden Internetadresse abgerufen werden:

http://eacea.ec.europa.eu/erasmus-plus/actions/vet-business-partnerships-apprenticeshipswork-based-learning_en

Die Anträge müssen allen Bestimmungen der Leitlinien entsprechen.


(1)  Das Berufsbildungsangebot geht über den Sekundarbereich II und erstreckt sich auch auf den postsekundären nicht tertiären Bereich, aber auch auf den tertiären Bereich, vorausgesetzt, der Lehrplan enthält eine starke Komponente in Bezug auf das Lernen am Arbeitsplatz.

(2)  Zum Thema Exzellenz in der Berufsbildung siehe die Mitteilung der Europäischen Kommission zum Thema „Neue Denkansätze für die Bildung“ (2012) http://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?qid=1389778594543&uri=CELEX:52012DC0669.


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