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Document C2016/148/04

    Programm „Hercule III“ — Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2016 — Technische Unterstützung bei der Betrugsbekämpfung in der EU

    ABl. C 148 vom 27.4.2016, p. 6–7 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    27.4.2016   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 148/6


    Programm „HERCULE III“

    Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2016

    Technische Unterstützung bei der Betrugsbekämpfung in der EU

    (2016/C 148/04)

    1.   Zielsetzung und Beschreibung

    Diese Ankündigung einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen gründet sich auf die Verordnung (EU) Nr. 250/2014 zur Einführung des Programms „Hercule III“ (1), insbesondere auf Artikel 8 Buchstabe a („Förderfähige Maßnahmen“), sowie auf den Beschluss der Kommission zur Annahme des Arbeitsprogramms für 2016 (2) und zur Finanzierung für die Durchführung des Programms im Jahr 2016, insbesondere auf Abschnitt 6.1, Maßnahmen 1-4 („Spezifische Maßnahmen zur technischen Unterstützung“).

    Der Finanzierungsbeschluss für 2016 sieht vor, dass im Bereich der technischen Unterstützung eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen durchgeführt wird.

    2.   Förderungswürdige Antragsteller

    Diese Ankündigung richtet sich an nationale oder regionale Verwaltungsbehörden („Antragsteller“) eines Mitgliedstaats der Europäischen Union, die sich für ein besseres europaweites Vorgehen zum Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union einsetzen.

    3.   Förderfähige Maßnahmen

    Im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen können folgende Maßnahmen gefördert werden:

    1.

    Erwerb und Pflege von Untersuchungswerkzeugen und -methoden einschließlich der für den Einsatz der Untersuchungswerkzeuge notwendigen fachlichen Schulungen;

    2.

    Erwerb und Pflege von Geräten (Scannern) und Tieren zur Untersuchung von Containern, Lastkraftwagen, Eisenbahnwaggons und Pkw an den Binnen- und Außengrenzen der EU zwecks Aufdeckung geschmuggelter oder gefälschter Waren;

    3.

    Erwerb, Pflege und Zusammenschluss von Systemen zur Erkennung von Kfz-Kennzeichen (Automated Number Plate Recognition Systems, ANPRS) oder zur Erkennung von Containercodes;

    4.

    Erwerb von Dienstleistungen zur Verbesserung der Möglichkeiten der Mitgliedstaaten zur Lagerung und Vernichtung von beschlagnahmten Zigaretten und von beschlagnahmtem Tabak.

    4.   Haushalt

    Für diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen stehen vorläufig Haushaltsmittel in Höhe von 8 800 000 EUR zur Verfügung. Der Finanzbeitrag erfolgt in Form einer Finanzhilfe. Die Finanzhilfen dürfen 80 % der förderfähigen Kosten nicht überschreiten. In hinreichend begründeten Ausnahmefällen kann der Finanzbeitrag auf bis zu 90 % der förderfähigen Kosten erhöht werden. Die Kriterien, nach denen über das Vorliegen hinreichend begründeter Ausnahmefälle beschieden wird, sind in der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen aufgeführt. Das Budget für eine im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen vorgeschlagene Maßnahme muss mindestens 100 000 EUR betragen.

    Die Kommission behält sich das Recht vor, nicht alle verfügbaren Mittel zuzuweisen.

    5.   Frist für die Einreichung der Anträge

    Spätester Abgabetermin für Anträge ist Donnerstag, 9. Juni 2016.

    6.   Weitere Informationen

    Sämtliche Unterlagen zu dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen können im Internet auf folgender Website heruntergeladen werden (in englischer Sprache):

    http://ec.europa.eu/anti_fraud/policy/hercule/index_en.htm

    Etwaige Fragen oder Anfragen nach zusätzlichen Informationen zu dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sind per E-Mail an folgende Adresse zu schicken:

    OLAF-FMB-HERCULE-TA@ec.europa.eu

    Die betreffenden Fragen und Antworten können in anonymisierter Form im Leitfaden für das Ausfüllen des Antragformulars auf der Website des OLAF veröffentlicht werden, wenn sie für andere Antragsteller hilfreich sein können.


    (1)  Verordnung (EU) Nr. 250/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Einführung eines Programms zur Förderung von Maßnahmen auf dem Gebiet des Schutzes der finanziellen Interessen der Europäischen Union (Programm „Hercule III“) (ABl. L 84 vom 20.3.2014, S. 6).

    (2)  Beschluss der Kommission zur Annahme des jährlichen Arbeitsprogramms und zur Finanzierung des Programms „Hercule III“ im Jahr 2016 (C(2016) 868 final vom 17. Februar 2016).


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