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Document C2016/148/02

    Programm „Hercule III“ — Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen — 2016 — Rechtliche Weiterbildung und Rechtsstudien

    ABl. C 148 vom 27.4.2016, p. 2–3 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    27.4.2016   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 148/2


    Programm „HERCULE III“

    Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen — 2016

    Rechtliche Weiterbildung und Rechtsstudien

    (2016/C 148/02)

    1.   Zielsetzung und Beschreibung

    Diese Ankündigung einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen gründet sich auf die Verordnung (EU) Nr. 250/2014 zur Einführung des Programms „Hercule III“ (1), insbesondere auf Artikel 8 Buchstabe b („Förderfähige Maßnahmen“), sowie auf den Finanzierungsbeschluss für 2016 zur Annahme des jährlichen Arbeitsprogramms (2) zur Umsetzung des Programms im Jahr 2016, insbesondere auf Abschnitt 7.2.1 (Rechtliche Weiterbildung und Rechtsstudien).

    Der Finanzierungsbeschluss für 2016 sieht vor, dass eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zum Thema „Rechtliche Weiterbildung und Rechtsstudien“ durchgeführt wird.

    2.   Förderungswürdige Antragsteller

    Gemäß Artikel 6 des Programms sind folgende Antragsteller förderungswürdig:

    nationale oder regionale Verwaltungsbehörden eines Mitgliedstaats oder eines Teilnehmerlandes, die die Verstärkung eines unionsweiten Vorgehens auf dem Gebiet des Schutzes der finanziellen Interessen der Union fördern

    oder

    seit mindestens einem Jahr bestehende und tätige Forschungs- und Lehranstalten und gemeinnützige Einrichtungen in einem Mitgliedstaat oder einem Teilnehmerland, die die Verstärkung eines unionsweiten Vorgehens zum Schutz der finanziellen Interessen der Union fördern.

    Die außer den Mitgliedstaaten teilnehmenden Länder sind in Artikel 7 Absatz 2 des Programms aufgeführt.

    3.   Förderfähige Maßnahmen

    Im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen können folgende Maßnahmen gefördert werden:

    1.

    Entwicklung der Spitzenforschung, einschließlich rechtsvergleichender Studien;

    2.

    Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Experten aus Theorie und Praxis (beispielsweise durch Konferenzen, Seminare und Workshops), einschließlich der Organisation des Jahrestreffens der Vorsitzenden der Juristenvereinigungen für europäisches Strafrecht bzw. zum Schutz der finanziellen Interessen der Union;

    3.

    Verstärkung der Sensibilisierung von Richtern, Staatsanwälten und anderen Zweigen der Rechtsberufe für den Schutz der finanziellen Interessen der Union, einschließlich der Veröffentlichung wissenschaftlicher Erkenntnisse über den Schutz der finanziellen Interessen der Union.

    Die Maßnahmen können im Wege von rechtsvergleichenden Studien, Konferenzen, Seminaren, Workshops, regelmäßig erscheinenden Veröffentlichungen usw. umgesetzt werden.

    4.   Haushalt

    Für diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen stehen vorläufig Haushaltsmittel in Höhe von 500 000 EUR zur Verfügung. Der Finanzbeitrag erfolgt in Form einer Finanzhilfe. Die Finanzhilfen dürfen 80 % der förderfähigen Kosten nicht überschreiten. In hinreichend begründeten Ausnahmefällen kann der Finanzbeitrag auf bis zu 90 % der förderfähigen Kosten erhöht werden. Die Kriterien, nach denen über das Vorliegen hinreichend begründeter Ausnahmefälle beschieden wird, sind in der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen aufgeführt.

    Das finanzielle Mindestvolumen einer Maßnahme zum Thema „Rechtliche Weiterbildung und Rechtsstudien“ beträgt 40 000 EUR, d. h., das Gesamtbudget für eine Maßnahme, für die eine Finanzhilfe beantragt wird, darf diesen Betrag nicht unterschreiten.

    Die Kommission behält sich das Recht vor, nicht alle verfügbaren Mittel zuzuweisen.

    5.   Frist für die Einreichung der Anträge

    Spätester Termin für die Einreichung der Anträge bei der Kommission ist Donnerstag, 16. Juni 2016.

    6.   Weitere Informationen

    Sämtliche Unterlagen zu dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen können im Internet auf folgender Website heruntergeladen werden (in englischer Sprache):

    http://ec.europa.eu/anti_fraud/policy/hercule/index_en.htm

    Etwaige Fragen oder Anfragen nach zusätzlichen Informationen zu dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sind per E-Mail an folgende Adresse zu schicken:

    OLAF-FMB-HERCULE-LEGAL@ec.europa.eu

    Die betreffenden Fragen und Antworten können in anonymisierter Form im Leitfaden für das Ausfüllen des Antragformulars auf der Website des OLAF veröffentlicht werden, wenn sie für andere Antragsteller hilfreich sein können.


    (1)  Verordnung (EU) Nr. 250/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Einführung eines Programms zur Förderung von Maßnahmen auf dem Gebiet des Schutzes der finanziellen Interessen der Europäischen Union (Programm „Hercule III“) (ABl. L 84 vom 20.3.2014, S. 6).

    (2)  Beschluss der Kommission zur Annahme des jährlichen Arbeitsprogramms und zur Finanzierung des Programms „Hercule III“ im Jahr 2016 (C(2016) 868 final vom 17. Februar 2016).


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