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Document C2014/260/11

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.7291 — Versalis/Novamont) — Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall Text von Bedeutung für den EWR

ABl. C 260 vom 9.8.2014, p. 11–11 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

9.8.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 260/11


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.7291 — Versalis/Novamont)

Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

2014/C 260/11

1.

Am 1. August 2014 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) und aufgrund einer Verweisung nach Artikel 4 Absatz 5 der EG-Fusionskontrollverordnung bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Versalis S.p.A. („Versalis“, Italien), das von ENI S.p.A. („ENI“, Italien) kontrolliert wird, und das Unternehmen Novamont S.p.A. („Novamont“, Italien) erwerben im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und des Artikels 3 Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über ein neu gegründetes Gemeinschaftsunternehmen.

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Versalis produziert und vermarktet ein breites Angebot an petrochemischen Produkten und verkauft Lizenzen für seine Technologien und das entsprechende Know-how. Versalis ist eine 100 %ige Tochtergesellschaft von ENI, einem italienischen multinationalen Öl- und Gaskonzern, der unter anderem in den Bereichen Atomenergie, Energie, Chemikalien, Kunststoffe und Raffination tätig ist.

Novamont ist ein italienisches Unternehmen, das Biokunststoffe produziert; hierfür werden Bioprodukte und biologisch abbaubare Polymere verwendet, die ganz oder teilweise aus erneuerbaren Quellen stammen.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Europäischen Kommission unter Angabe des Aktenzeichens M.7291 — Versalis/Novamont per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.


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