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Document C2013/219/06

    Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen

    ABl. C 219 vom 31.7.2013, p. 9–9 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    31.7.2013   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 219/9


    Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen

    2013/C 219/06

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    Nationale Seite der von Luxemburg ausgegebenen und für den Umlauf bestimmten neuen 2-Euro-Gedenkmünze

    Euro-Umlaufmünzen haben im gesamten Euro-Währungsgebiet den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels. Zur Information der Fachkreise und der breiten Öffentlichkeit veröffentlicht die Kommission eine Beschreibung der Gestaltungsmerkmale aller neuen Euro-Münzen (1). Gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom 10. Februar 2009 (2) ist es den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets sowie Ländern, die aufgrund eines Währungsabkommens mit der Gemeinschaft Euro-Münzen ausgeben dürfen, unter bestimmten Bedingungen gestattet, für den Umlauf bestimmte Euro-Gedenkmünzen auszugeben. Dabei darf es sich nur um 2-Euro-Münzen handeln. Die Gedenkmünzen weisen die gleichen technischen Merkmale auf wie die üblichen 2-Euro-Münzen, sind jedoch auf der nationalen Seite mit einem national oder europaweit besonders symbolträchtigen Gedenkmotiv versehen.

    Ausgabestaat: Luxemburg

    Anlass: Nationalhymne des Großherzogtums Luxemburg

    Kurzbeschreibung des Münzmotivs: Die rechte Seite des Münzinneren zeigt das nach links gewandte Profil Seiner Königlichen Hoheit, des Großherzogs Henri; auf der linken Seite des Münzinneren erscheinen Notenschrift und Text der Nationalhymne. Der Text „Ons Heemecht“ steht im oberen Teil des Münzinneren; in dessen unterem Teil erscheinen der Landesname „LËTZEBUERG“ und die Jahresangabe „2013“, eingerahmt vom Zeichen des Münzmeisters und der Münze.

    Auf dem äußeren Münzring sind die zwölf Sterne der Europaflagge dargestellt.

    Prägeauflage: 1,4 Millionen

    Ausgabedatum: September 2013


    (1)  Zu den Gestaltungsmerkmalen der nationalen Seiten sämtlicher im Jahr 2002 ausgegebenen Euro-Münzen siehe ABl. C 373 vom 28.12.2001, S. 1.

    (2)  Siehe Schlussfolgerungen des Rates „Wirtschaft und Finanzen“ vom 10. Februar 2009 und Empfehlung der Kommission vom 19. Dezember 2008 zu gemeinsamen Leitlinien für die nationalen Seiten und die Ausgabe von für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen (ABl. L 9 vom 14.1.2009, S. 52).


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