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Document C2013/180/09

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.6607 — US Airways/American Airlines) Text von Bedeutung für den EWR

ABl. C 180 vom 26.6.2013, p. 16–16 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

26.6.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 180/16


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.6607 — US Airways/American Airlines)

(Text von Bedeutung für den EWR)

2013/C 180/09

1.

Am 18. Juni 2013 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Die US Airways Group („US Airways“, Vereinigte Staaten) fusioniert im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe a der Fusionskontrollverordnung mit der AMR Corporation („AMR“, Vereinigte Staaten).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

US Airways: US-amerikanische Linienfluggesellschaft, die sowohl Passagiere als auch Luftfracht befördert,

AMR: Passagier- und Luftfrachtbeförderung im Linienflugverkehr unter dem Markennamen American Airlines.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.6607 — US Airways/American Airlines per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 (nachstehend „EG-Fusionskontrollverordnung“ genannt).


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