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Document C2013/113/06

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.6876 — Sumitomo Electric Industries/Anvis Group) Text von Bedeutung für den EWR

ABl. C 113 vom 20.4.2013, p. 8–8 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

20.4.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 113/8


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.6876 — Sumitomo Electric Industries/Anvis Group)

(Text von Bedeutung für den EWR)

2013/C 113/06

1.

Am 16. April 2013 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Tokai Rubber Industries, Ltd („TRI“, Japan), das von Sumitomo Electric Industries Ltd („SEI“, Japan) kontrolliert wird, erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die alleinige Kontrolle über die Anvis Group GmbH („Anvis“, Deutschland).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

SEI: weltweit tätiger Mischkonzern mit den Geschäftsbereichen Automotive, Information, Kommunikation, Elektronik, Industriewerkstoffe, Umwelt und Energie,

Anvis: Herstellung von Antivibrationssystemen (z. B. Karosserieteile, Motorenlager, Auspuffaufhängungen, Elemente zur Entkoppelung schwingender Teile in Fahrzeugen sowie Schwingungstilger).

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.6876 — Sumitomo Electric Industries/Anvis Group per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 (nachstehend „EG-Fusionskontrollverordnung“ genannt).


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