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Document C2012/107/05

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.6527 — Rio Tinto/Richards Bay Minerals) — Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall Text von Bedeutung für den EWR

ABl. C 107 vom 13.4.2012, p. 11–11 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

13.4.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 107/11


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.6527 — Rio Tinto/Richards Bay Minerals)

Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

2012/C 107/05

1.

Am 2. April 2012 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Rio Tinto plc („Rio Tinto“, Vereinigtes Königreich) erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die Kontrolle über die Gesamtheit der Unternehmen Richards Bay Mining (Proprietary) Limited und Richards Bay Titanium (Proprietary) Limited (zusammen „Richards Bay Minerals“, Südafrika).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Rio Tinto: internationale Bergbaugesellschaft mit den Sparten Aluminium, Kupfer, Diamanten und Mineralien, Eisenerz und Energie sowie Separation, Aufbereitung und Verhüttung von Ilmenit und Mineralsand,

Richards Bay Minerals: Förderung, Separation, Aufbereitung und Verhüttung von Mineralsand.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte (2) in Frage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.6527 — Rio Tinto/Richards Bay Minerals per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

J-70

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 (nachstehend „EG-Fusionskontrollverordnung“ genannt).

(2)  ABl. C 56 vom 5.3.2005, S. 32 („Bekanntmachung über ein vereinfachtes Verfahren“).


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