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Document C2009/166/11

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.5572 — Barclays/CNP/Barclays Vida y Pensiones) — Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall Text von Bedeutung für den EWR

ABl. C 166 vom 18.7.2009, p. 32–32 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

18.7.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 166/32


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.5572 — Barclays/CNP/Barclays Vida y Pensiones)

Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

2009/C 166/11

1.

Am 9. Juli 2009 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Barclays Group („Barclays“, VK) und das Unternehmen CNP Assurances („CNP“, Frankreich) erwerben im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung durch Erwerb von Anteilen die gemeinsame Kontrolle über das Unternehmen Barclays Vida y Pensiones Compañía („BVP“, Spanien), das derzeit allein von Barclays kontrolliert wird.

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Barclays: globaler Finanzdienstleister für Privat- und Firmenkunden in den Bereichen Einlagen- und Kreditgeschäft, Kreditkarten, Investmentbanking, Vermögensverwaltung und Anlageverwaltung,

CNP: globale Versicherungsgesellschaft vor allem in den Bereichen Lebensversicherung, Altersvorsorge und — zum Teil — Schadenversicherung,

BVP: 100 %ige Tochtergesellschaft von Barclays in den Bereichen Lebensversicherung und Altersvorsorge für Spanien und Portugal.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) in Frage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.5572 — Barclays/CNP/Barclays Vida y Pensiones per Fax (+32 2 2964301 oder 2967244) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

J-70

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.

(2)  ABl. C 56 vom 5.3.2005, S. 32.


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